Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:30 Uhr bis 20:40 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 20:40 Uhr bis 20:40 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
| René Adler |
|
| Erster Beigeordneter | |
| Jean-Christophe Cossutta |
|
| Beigeordneter | |
| Klaus Freidel |
|
| Die Ratsmitglieder | |
| Eva Anna Alten |
|
| Gerald Auber |
|
| Willi Bauer |
|
| Andreas Fery |
|
| Birgit Groh-Peter |
|
| Olaf Kimmes |
|
| Jan-Peter Koopmann |
|
| Günter Kullmann |
|
| Hans-Peter Müller |
|
| Dr. med. Rudolf Peter |
|
| Monika Raabe-Schöpflin |
|
| Oliver Reinbott |
|
| Berthold Schmitz |
|
| Bernd Zerbe |
|
| Heinz-Peter Zimmermann |
|
| Schriftführerin | |
| Julia Stauder |
|
| Von der Verwaltung | |
| René Nauheimer |
|
| Außerdem anwesend | |
| Bürgerinnen und Bürger | 9 |
| Presse |
|
| Entschuldigt fehlen: | |
| Beigeordneter | |
| Jan Heckelsmüller |
|
| Die Ratsmitglieder | |
| Alfred Feist |
|
| Margit Grub |
|
| Justine Mergen |
|
| Konstantinos Michailidis |
|
| Achim Ramler |
|
| Andreas Schauer |
|
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr. Er stellt fest, dass mit Datum vom 25.10.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt. Er begrüßt den Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeindeverwaltung Herrn René Nauheimer, den Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Nackenheim Herrn Jean-Christophe Cossutta, den Beigeordneten Klaus Freidel, die anwesenden Ratsmitglieder als auch die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler diese um TOP 6, BV2023/039/151 - Sachstand Glasfaserausbau zu erweitern. Die Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. Somit verschieben sich die nachfolgenden Tagesordnungspunkte nach unten.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler erinnert an die Online Übertragung der heutigen Gemeinderatssitzung, über welche zusammen mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Sitzung im Nachrichtenblatt informiert wurde.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
Vorlage
| 1. | Anträge/Anfragen |
|
| 2. | Vergabe der Baugrundstücke im Neubaugebiet "Hinter der Lehnsweide" a) Zuteilung Grundstücke WA 1 und WA 2 b) Zuteilung Grundstücke WA 3 und WA 5 c) Ergänzungsbeschluss | 2023/039/147 |
| 3. | Bauleitplanung |
|
| 3.1. | Bebauungsplan "Eichweg-Süd", 8. Änderung der OG Bodenheim Beteiligung der Ortsgemeinde Nackenheim gemäß § 2 Abs. 2 BauGB | 2023/039/137 |
| 3.2. | Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung einschließlich "Eichweg-Süd", 9. Änderung der OG Bodenheim; Beteiligung der Ortsgemeinde Nackenheim gemäß § 2 Abs. 2 BauGB | 2023/039/138 |
| 4. | Renaturierung des Eichelsbachs im Bereich der ehemaligen Vereinigte Kapselfabriken Nackenheim; Kostenerstattungsvertrag zwischen dem Investor, der Ortsgemeinde Nackenheim und der Verbandsgemeinde | 2023/039/127 |
| 5. | Nachpflanzen von Bäumen | 2023/039/128/1 |
| 6. | Sachstand Glasfaserausbau | 2023/039/151 |
| 7. | Vergaben |
|
| 8. | Bekanntgabe von Vergaben |
|
| 9. | Spenden |
|
| 9.1. | Annahme von Spenden | 2023/039/149 |
| 10. | Grundstücksangelegenheiten |
|
| 11. | Informationen |
|
| 12. | Einwohnerfragestunde |
|
Nichtöffentlicher Teil:
| 13. | Anträge/Anfragen |
|
| 14. | Grundstücksangelegenheiten |
|
| 15. | Rechtsangelegenheiten |
|
| 16. | Informationen |
|
Öffentlicher Teil:
17. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 2:
Vergabe der Baugrundstücke im Neubaugebiet "Hinter der Lehnsweide"
| a) | Zuteilung Grundstücke WA 1 und WA 2 |
| b) | Zuteilung Grundstücke WA 3 und WA 5 |
| c) | Ergänzungsbeschluss |
Vorlage: 2023/039/147
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Die Vergabeverfahren über die Grundstücke der Ortsgemeinde Nackenheim im Baugebiet „Hinter der Lehnsweide“ sind abgeschlossen und ausgewertet.
a) Zuteilung Grundstücke WA 1 und WA 2
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens haben neun Interessenten ein Kaufangebot mit Prioritätenliste abgegeben. Die Kaufangebote wurden ausgewertet und entsprechend der Platzierungen in der Rangliste vergeben. Abschließend erhalten acht Interessenten den Zuschlag für ihr Kaufangebot gem. vorliegender Auswertungsliste. Ein Interessent konnte aufgrund mangelnder Priorisierung von Grundstücken und Platzierung in der Rangliste keine Zuteilung erhalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim stimmt dem vorliegenden Vergabevorschlag der Verwaltung für die Zuteilung der Grundstücke nach WA1 und WA 2 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt mit den begünstigten Interessenten das Verfahren beurkundungsreif zum Abschluss zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
b) Zuteilung Grundstücke WA 3 und WA 5
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens haben drei Interessenten ein Konzept für den Erwerb des Grundstückes Flur 9, Flurstück 532 vorgelegt. Die Auswertung der Konzepte erfolgte im Rahmen der Jurysitzung am 27.10.2023. Das Ergebnis der Auswertung und die Vergabeempfehlung der Jury wird durch den Vorsitzenden bekanntgegeben. Die Verwaltung empfiehlt der Vergabeempfehlung der Fachjury zu folgen. Für die unterliegenden Bewerber ist gem. Gemeinderatsbeschluss vom 17.07.2023 die zweite Zuteilungsphase zu eröffnen. Der Vorsitzende verliest eine Zusammenfassung des Protokolls der Jurysitzung, welche am 27.10.2023 stattgefunden hat.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim folgt der Vergabeempfehlung der Fachjury. Die Verwaltung wird ermächtigt mit dem begünstigten Bewerber das Verfahren beurkundungsreif zum Abschluss zu bringen. Den unterliegenden Bewerbern wird das Verfahren der zweiten Zuteilungsphase eröffnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
c) Ergänzungsbeschluss
Nach Abschluss der Vergabe der Grundstücke im Bereich WA 1 und WA 2 konnten sieben Grundstücke nicht vergeben werden. Auch im Bereich der Grundstücke WA 3 und WA 5 werden nach Ablauf der zweiten Zuteilungsphase mindestens drei Grundstücke nicht vergeben werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Eigentum der Ortsgemeinde verbliebenen Grundstücke im Rahmen eines Gebotsverfahrens anzubieten. Das Mindestgebot für die Grundstücke orientiert sich an den marktüblichen Preisen für Bauland in Nackenheim und wird auf 730,00 €/m² zzgl. des Folgekostenbeitrages in Höhe von 25,25 €/m² vorgeschlagen. Die Grundstücke können ausschließlich zum Zwecke der Eigennutzung erworben werden. In den abzuschließenden Kaufverträgen wird den Erwerbern zudem eine Bauverpflichtung auf fünf Jahre ab Baureife auferlegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, die nicht im Rahmen der Vergabe veräußerten Grundstücke im Rahmen eines Gebotsverfahrens anzubieten. Das Mindestgebot für die Grundstücke wird auf 730,00 €/m² zzgl. des Folgekostenbeitrag von 25,25 €/m²) festgelegt. Die Grundstücke können ausschließlich zum Zwecke der Eigennutzung erworben werden. In den Kaufverträgen ist eine Bauverpflichtung auf fünf Jahre ab Baureife aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Bauleitplanung
Zu TOP 3.1:
Bebauungsplan "Eichweg-Süd", 8. Änderung der OG Bodenheim; Beteiligung der Ortsgemeinde Nackenheim gemäß § 2 Abs. 2 BauGB; Vorlage: 2023/039/137
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichweg-Süd“, 8. Änderung nach § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gegenstand der Planung ist es, die Art der baulichen Nutzung im Bereich der ehemaligen Kuemmerlinghalle vom bisher festgesetzten Industriegebiet (GI) in ein Gewerbegebiet (GE) zu ändern. Damit soll erreicht werden, dass die im Bereich des Bebauungsplanes „Eichweg-Nord“, 4. Änderung geplante Wohnbebauung vor dem Hintergrund der mit dieser Änderung verbundenen Reduzierung der erlaubten Lärmemissionen realisiert werden kann.
Die Änderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB und die zeitgleiche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet vom 25. September 2023 bis 27. Oktober 2023 statt.
Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurde auch die Ortsgemeinde Nackenheim, als direkte Nachbargemeinde beteiligt. Die Offenlage endet am 27.10.2023, daher war im Bau- und Planungsausschuss über eine eventuelle Abgabe einer Stellungnahme zu beraten.
Da die Gutachten zu o.g. Bebauungsplan sehr umfassend sind, liegen mit der Beschlussvorlage lediglich die Planzeichnung und der Textteil vor. Die kompletten Unterlagen sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bodenheim unter Aktuelles - Ortsgemeinden - Bodenheim abrufbar.
Sodann ergeht nachstehender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3.2:
Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung einschließlich "Eichweg-Süd", 9. Änderung der OG Bodenheim; Beteiligung der Ortsgemeinde Nackenheim gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Vorlage: 2023/039/138
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichweg-Nord“, 4. Änderung nach § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 06. Februar 2023 hat die Ortsgemeinde Bodenheim die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichweg-Süd“, 9. Änderung beschlossen. Dieser soll ebenfalls nach § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt und als einheitliches Verfahren mit dem Bebauungsplan „Eichweg-Nord“, 4. Änderung unter der Bezeichnung „Eichweg-Nord“, 4. Änderung einschließlich „Eichweg-Süd“, 9. Änderung durchgeführt werden.
Hintergrund der Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichweg-Nord“, 4. Änderung einschließlich „Eichweg-Süd“, 9. Änderung ist es, die Art der baulichen Nutzung im Bereich des Heli-Geländes nordöstlich des Rewe-Marktes zu ändern, sodass einerseits eine gemischte Bebauung mit Getränkemarkt und geförderten Wohnraum sowie frei finanziertes Wohnen ermöglicht wird. Auch im Bereich östlich des Vitanum-Gebäudes bzw. dessen geplanter Erweiterung soll auf dem Grundstück Nr. 105 an Stelle des bisher festgesetzten Gewerbegebietes ein Wohngebiet entstehen. Zur Erschließung der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eichweg-Nord“, 4. Änderung von Süden ist es erforderlich, die überwiegend auf dem Eichweg liegende künftige Straßenverkehrsfläche auch auf einen kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes „Eichweg-Süd“ auszuweiten. Daher ist es unabdingbar, die 9. Änderung dieses Bebauungsplanes gemeinschaftlich mit dem Verfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans „Eichweg-Nord“, 4. Änderung durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB und die zeitgleiche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet vom 25. September 2023 bis 27. Oktober 2023 statt.
Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurde auch die Ortsgemeinde Nackenheim, als direkte Nachbargemeinde beteiligt. Die Offenlage endet am 27.10.2023, daher war im Bau- und Planungsausschuss über eine eventuelle Abgabe einer Stellungnahme zu beraten.
Da die Gutachten zu o.g. Bebauungsplan sehr umfassend sind, liegen mit der Beschlussvorlage lediglich die Planzeichnung und der Textteil vor. Die kompletten Unterlagen sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bodenheim unter Aktuelles - Ortsgemeinden - Bodenheim abrufbar.
Sodann ergeht nachstehender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Renaturierung des Eichelsbachs im Bereich der ehemaligen Vereinigte Kapselfabriken Nackenheim; Kostenerstattungsvertrag zwischen dem Investor, der Ortsgemeinde Nackenheim und der Verbandsgemeinde; Vorlage: 2023/039/127
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Die WR Grundstücks GmbH aus Mainz ist Eigentümerin des Geländes der ehemaligen „Vereinigte Kapselfabriken Nackenheim“ und beabsichtigt, das Areal zu einem neuen Wohnquartier sowie gewerbliche Einheiten zu entwickeln. Dabei soll auch der durch das Gelände fließende Eichelsbach renaturiert werden.
Nach umfangreichen Voruntersuchungen durch die Investorin kann der Bebauungsplan zeitnah ins Verfahren gebracht und der Antrag auf Förderung der Renaturierungsmaßnahme nach dem Förderprogramm Aktion Blau Plus vorbereitet werden. Für die Vergabe der dazu notwendigen Planungsleistungen hat der Verbandsgemeinderat dem Bürgermeister in seiner Sitzung am 21.12.2021 eine Vergabevollmacht erteilt.
Bevor es zur Beauftragung dieser Ingenieurleistungen kommt, ist zunächst der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinde Nackenheim sowie der WR Grundstücks GmbH erforderlich, in der insbesondere die Übernahme der Kosten geregelt wird. So hat die Ortsgemeinde Nackenheim der Verbandsgemeinde Bodenheim sämtliche Kosten zu erstatten, soweit diese nicht gefördert werden. Gleichzeitig soll sich die Investorin verpflichten, der Ortsgemeinde Nackenheim diese von ihr zu tragenden Kosten zu erstatten, sodass die WR Grundstücks GmbH letztlich die Renaturierungskosten im Rahmen der Entwicklung des Konversionsgebiets trägt.
Verbunden ist damit auch der Grunderwerb der Bachparzellen durch die Verbandsgemeinde, ohne den eine Förderung durch das Land nicht möglich ist. Den hier anfallenden nicht geförderten Teil des Grunderwerbs soll jedoch die Ortsgemeinde Nackenheim tragen.
Sodann ergeht nachstehender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Kostenerstattungsvertrag zwischen der WR Grundstücks GmbH, der Ortsgemeinde Nackenheim und der Verbandsgemeinde Bodenheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Nachpflanzen von Bäumen; Vorlage: 2023/039/128/1
Um 19:49 Uhr nimmt das Ratsmitglied Gerald Auber aufgrund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz.
Sodann verliest und erläutert der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler nachstehenden
Sachverhalt:
Im Zuge der Baumkontrollen mussten in den vergangenen Jahren aus Verkehrssicherungsgründen etliche Bäume gefällt werden. Die Baumstandorte wurden dahingehend überprüft, ob eine Nachpflanzung genau am Standort des gefällten Baumes erfolgen kann. Hierzu war es erforderlich, die Standorte auf evtl. vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorger zu überprüfen, dies bedeutet, dass die entsprechenden Leitungspläne für jeden Standort angefordert worden sind.
Die Lage und Größe der vorhandenen Baumscheiben/Pflanzbeete wurde im Hinblick auf eine nachhaltige und zukunftsorientierte Nachpflanzmöglichkeit geprüft. Ebenso wurden die für den Standort in Frage kommenden Baumarten anhand der Liste der Zukunftsbäume und der Liste der bewährten Straßenbäume der GALK (Deutsche Gesamtamtsleiterkonferenz der kommunalen Grünflächenverwaltungen, www.galk.de) eruiert.
Zusätzlich zu dem Erwerb eines qualitativ geeigneten Baumes sind standortabhängige Vorbereitungen der Baumscheibe inkl. Pflanzarbeiten sowie Anwuchs-, Entwicklungs- und Fertigstellungspflege (jeweils inkl. Wässerung) für insgesamt drei Jahre erforderlich.
Im Zuge der 50-Jahr-Feier der Verbandsgemeinde sind für Baumpflanzungen Spendengelder eingegangen, die noch nicht alle verwendet wurden. Nach Absprache mit den jeweiligen Spendern sollen die Anschaffungskosten für die Bäume auch aus diesen Spenden mitfinanziert werden.
Folgende 10 Baumstandorte könnten im Herbst/Winter 2023/2024 neu bepflanzt werden:
| - | Pfarrer-Denner-Straße (Abfahrt K-Straße): 2 Bäume |
| - | Rückhaltebecken Carl-Zuckmayer-Halle: 2 Bäume |
| - | Keltenstraße, Grünfläche: 1 Baum |
| - | Karl-Arand-Straße (nördl. Bereich Richtung Kreisel): 5 Bäume |
Um einen monetären und verwaltungstechnischen Synergieeffekt zu erzielen, wird empfohlen, die Nachpflanzungen aller Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde gemeinsam auszuschreiben.
Sodann ergeht nachstehender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Den vorgeschlagenen Nachpflanzungen von 10 Bäumen an den genannten Standorten sowie der gemeinsamen Ausschreibung der Pflanzmaßnahmen, inkl. 3 Jahren Entwicklungspflege wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Die Gremien werden über die Vergabe informiert. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den kommenden Jahren in den Haushalten eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Um 19:55 Uhr nimmt das Ratsmitglied Gerald Auber, der aufgrund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz genommen hat, wieder an der Sitzung teil.
Zu TOP 6:
Sachstand Glasfaserausbau; Vorlage: 2023/039/151
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Nach Mitteilung der GlasfaserPlus (Gemeinschaftsunternehmen der Telekom und des IFM) vom 26.10.2023 soll der Glasfaserausbau durch die GlasfaserPlus in Nackenheim ab Februar 2024 starten.
Der Glasfaserausbau der „Unsere Grüne Glasfaser“ (UGG) liegt weiterhin auf Eis. Nach einem erneuten Gesprächstermin mit Vertretern der UGG und den Ortsbürgermeistern, dem Verbandsbürgermeister und dem Fachbereich Bauen am 24.10.2023 wurde seitens der UGG mitgeteilt, dass weiterhin wesentliche Fragen zum Ausbau ungeklärt sind und diese seit nunmehr fast einem Jahr nicht bearbeitet wurden.
Zentrale Punkte sind:
| - | Unerledigte Mängelbeseitigung in Bodenheim |
| - | Illegale Überbauung privater Flächen in Lörzweiler |
| - | Fehlende Planungsgrundlagen und Bauzeitenplan |
| - | Ungeklärte PoP-Standorte (Flächen, Pachtverträge und Baugenehmigungen) |
| - | Querung von Hauptgasleitungen und Gewässern |
| - | Nicht erfolgte Räumung von Logistikflächen, ausbleibende Pachtzahlungen |
Die UGG wurde unmissverständlich aufgefordert jegliche Vertriebsaktionen unverzüglich einzustellen, was mittlerweile gegenüber der Verbandsgemeinde schriftlich bestätigt wurde.
Die von der Verbandsgemeinde für die Ortsgemeinden getroffene Absichtserklärung („Memorandum of Understanding - MOU) zum Glasfaserausbau mit der UGG wurde für beendet erklärt.
Für die Ortsgemeinde Nackenheim wurde erklärt, dass man keinerlei Zusammenarbeit mit der UGG wünscht, auf den Ausbau durch die UGG verzichtet und keine Unterstützung mehr leistet.
Da sich die UGG bis heute nicht zu den Änderungswünschen am Pachtvertrag hinsichtlich des PoP-Standortes (Technikgebäude) mit einem Ergebnis zurückgemeldet hat, kam dieser nicht zu Stande. Es wird daher vorgeschlagen, der UGG keinen Pachtvertrag anzubieten.
Die UGG kann weiterhin den Ausbau auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes betreiben. Voraussetzung ist jedoch, dass die o.g. Punkte geklärt sind. Bis dahin wird seitens der Verbandsgemeinde keine Aufbruchgenehmigung erteilt.
Sodann ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum Sachstand des Glasfaserausbaus zur Kenntnis.
Die Zusammenarbeit mit UGG wird für beendet erklärt. Ein Pachtvertrag mit der UGG über einen PoP-Standort auf einer Fläche der Ortsgemeinde Nackenheim wird - auch in Zukunft - nicht abgeschlossen.
Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die UGG dennoch den Ausbau nach TKG betreiben kann, sofern die o.g. Punkte von der UGG beantwortet und erledigt wurden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 8:
Bekanntgabe von Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 9:
Spenden
Zu TOP 9.1:
Annahme von Spenden; Vorlage: 2023/039/149
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Der Förderverein der KiTa Blumenwiese Nackenheim e.V. bietet der Ortsgemeinde Nackenheim eine Sachspende, in Form eines Gartenhauses zum Lagern von Spielzeugen und Spielgeräten, für den Außenbereich der KiTa Blumenwiese im Gegenwert von 3.139,33 € an.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Sachspende von einem Gartenhaus für die Kita Blumenwiese vom Förderverein KiTa Blumenwiese e.V., in Höhe von 3.139,33 €, zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10:
Grundstücksangelegenheiten
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 11:
Informationen
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende Informationen bekannt:
| - | die Abnahme ist erfolgt |
| - | der Pfosten des Verkehrsspiegels wird nach hinten versetzt |
| - | Die Verlegung der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Telekom) ist abgeschlossen |
| - | aktuell wird der Regenwasserkanal eingebaut sowie die Hausanschlüsse hergestellt |
| - | Ab der kommenden Woche wird der Bau des neuen Kreisels und der Bushaltestelle beginnen, hierfür wird die Karl-Arand-Straße gesperrt, die Umleitung erfolgt über das Gewerbegebiet |
| - | Montage am Marktplatz soll zeitnah nach der Lieferung erfolgen |
| - | die Ladesäulen erhalten ein ansprechendes eigenständiges Design im Ci-der Ortsgemeinde Nackenheim |
| - | eine Förderzusage von 4.000 € lag vor |
| - | Einer Pressemitteilung des Umweltministeriums hatte der Vorsitzende entnommen, dass der Förderbetrag im Rahmen des Förderprogramms „100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz“ mittlerweile auf 8.000 € erhöht wurde. Daraufhin hatte er die Förderabteilung der VG gebeten, mit dem Fördergeber zu klären, ob die Ortsgemeinde auch mit dem höheren Förderbetrag rechnen darf. Da wir die Maßnahme noch nicht vor dem Stichtag abgerechnet hatten, erhalten wir ebenfalls den neuen Förderbetrag von 8.000 € |
- | gemäß Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzept wurde ein neuer Treibgutfänger oberhalb An der Schanz hergestellt |
| - | Auf dem Friedhof wurde ein Gedenkstein für Sternenkinder errichtet. Der Stein erinnert an das Schicksal der ungeborenen bzw. kurz nach der Geburt verstorbenen Kinder. |
| - | Mit dem Gedenkstein soll die Möglichkeit geboten werden, der Existenz und Würde des zu früh verstorbenen Kindes zu gedenken und Trost zu finden. |
| - | Die Gedenksteine werden mit einem Stern aus Metall gekennzeichnet, dieser wird von der Ortsgemeinde auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Jeder Metallstern steht dabei für ein Sternenkind. |
| - | Themenwanderweg „Panoramarunde im fröhlichen Weinberg Nackenheim“ wurde auf den Weg gebracht und mit LAG Rheinhessen abgestimmt |
| - | aufgrund der Projektziele des neuen Förderaufrufs wurden insbesondere innovative und kulturelle Aspekte herausgearbeitet |
| - | der Vorsitzende stellt den ausführlichen Förderantrag im Detail vor |
| - | wird laut Rheinhessen-Touristik als erstes beworben und ins Marketing gebracht, da die Strecke im Gegensatz zu den anderen Routen bereits fertig ist |
| - | Wissenspapier RHT mit Best Practice Beispielen aus Nackenheim: https://www.rheinhessen.de/leitfaeden-rad |
| - | aktuell wird ein Baugrundgutachten durchgeführt |
| - | die Maßnahme soll im März 2024 abgeschlossen sein |
- | für die neue Bike-Service-Station in der Rheinstraße am Rheinradweg sowie für die neue Radabstellanlage und eine Sitzgarnitur wurde ein Zuwendungsantrag über den Radwegefonds der VG gestellt |
- | aktuell warten wir noch auf die Freischaltung des Glasfaseranschlusses |
| - | während der Sperrung der Riedbahn mehr Zugverkehr auf unserer Strecke, Auswirkungen auf den BÜ 72 |
| - | Laubenheim wird nicht angefahren, SEV von/nach Bodenheim nach/von Laubenheim |
| - | es wurde angeregt, den SEV ab Nackenheim aufgrund der Schüler/innen des Gymnasiums laufen zu lassen |
| - | es wurde ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn (vzB) gestellt |
| - | die fachtechnische Prüfung seitens LBM ist bis Ende des Jahres abgeschlossen |
| - | Zustimmung der DB AG liegt vor |
| - | Baustart könnte vorbehaltlich der Zustimmung zum vzB im Frühjahr sein |
Historische Hochwassermarken
| - | wurden ermittelt und auf ein Landesportal des Umweltministeriums hochgeladen: https://gdaservices.rlp-umwelt.de/hwm/ |
|
| St. Martinsumzug der Ortsgemeinde Nackenheim |
| - | findet am 10.11.2023 statt |
|
| Kinder- und Jugendversammlung |
| - | am 16.11.2023 findet um 18:30 Uhr die erste Kinder- und Jugendversammlung in der Carl-Zuckmayer-Halle statt |
Zu TOP 12:
Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler stellt die Frage an die anwesenden Einwohner, ob Fragen oder Wortmeldungen vorliegen.
Ein Einwohner wies in Bezug auf die erfolgte Gehwegaufweitung Mainzer Straße / Mahlweg darauf hin, dass er die Maßnahme begrüßt, aber man beim Befahren der Straße mit dem PKW durch die neue Straßenmarkierung in den Gegenverkehr geleitet wird und dadurch gezwungen wird die Kurve zu schneiden. Zudem wies er darauf hin, dass der Radius zuvor ein anderer war.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler bedankt sich für den Hinweis und weist darauf hin, dass aufgrund eigener Feststellungen bereits ein Vor-Ort-Termin mit der Markierungsfirma und der Straßenverkehrsbehörde stattgefunden hat. Der Verkehrssicherheitsberater der Polizei und des LBM wurden um Stellungnahme gebeten. Den Hinweis nimmt der Vorsitzende gerne zum Anlass, um erneut auf die notwendige Anpassung der Markierung hinzuweisen.
Sodann wird Übertragung der Sitzung in das Internet (Stream) beendet.
Zu TOP 17:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:40 Uhr.
René Adler | Julia Stauder |
VorsitzenderOrtsbürgermeister | SchriftführerinVerwaltungsangestellte |