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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Schädlingsbekämpfung in der Verbandsgemeinde Bodenheim

Allgemeines

Ratten treten, wie andere Schädlinge, dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigungen und Gesundheitsgefährdungen. Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (z.B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu den Schädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln sowie letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.

Sollten Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gibt es Folgendes zu beachten:

Allgemein gilt, dass der/die Grundstückseigentümer/-in, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer/-innen von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls, unabhängig vom Verschulden, verpflichtet sind.

Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen, sofern dies im Einzelfall geboten ist. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.

Verhaltenshinweise

Alle Bürger/-innen können u.a. durch nachstehende Maßnahmen bzw. Verhaltensweisen dazu beitragen, einem Rattenbefall entgegenzuwirken:

Halten Sie Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter umgehend reparieren oder austauschen.

Entsorgen Sie Abfall und Unrat ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter, nicht daneben.

Lagern Sie gelbe Säcke oder gelbe Tonnen bis zur regulären Abholung unzugänglich für Tiere.

Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.

Sofern Sie einen Komposthaufen benutzen, sollte dieser durch einen Zaun oder eine Plane abgesperrt werden.

Lassen Sie Futterquellen für Haustiere oder Vögel nicht unkontrolliert offenstehen.

Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (z.B. Lüftungsöffnungen) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten und Kleintiere nicht in die Gebäude gelangen können.

Füttern Sie keine Tiere mit Ausnahme von Haustieren. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Schädlinge ein gefundenes Fressen.

Installieren Sie möglichst Rückstauklappen im Abwasserkanal, damit Ratten nicht über die Abflussrohre in bewohnte Bereiche gelangen können.

Zuständigkeiten

Sofern Sie einen Rattenbefall bemerken, informieren Sie bitte folgende Behörden:

Rattenbefall im öffentlichen Raum, wie z.B. Parks, Spielplätze, Grillplätze, Friedhöfe, etc.

Ortsgemeinde Bodenheim

Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig,

Rufnummer: 06135-926010,

E-Mail: ortsbuergermeister@bodenheim.de

Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

Ortsbürgermeister Patric Müller,

Rufnummer: 06135-2880,

E-Mail: buergermeister@gau-bischofsheim.de

Ortsgemeinde Harxheim

Herrn Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter,

Rufnummer: 06138-6723,

E-Mail: buergermeister@harxheim.de

Ortsgemeinde Lörzweiler

Ortsbürgermeister Steffan Haub,

Rufnummer: 06138-6240,

E-Mail: ortsbuergermeister-loerzweiler@vg-bodenheim.de

Ortsgemeinde Nackenheim

Ortsbürgermeister René Adler,

Rufnummer: 06135-5625,

E-Mail: ortsbuergermeister-nackenheim@vg-bodenheim.de

Rattenbefall im Kanalbereich

Wirtschaftsbetrieb Mainz

Hans-Jürgen Wies,

Rufnummer: 06131-9715-407,

E-Mail: Hans-Juergen.Wies@stadt.mainz.de

Wirtschaftsbetrieb Mainz

Bernd Bülow,

Rufnummer: 06131-9715-408,

E-Mail: bernd.buelow@stadt.mainz.de

Sonstiger Befall, z.B. auf Privatflächen, ohne dass Maßnahmen durch den/die Grundstückseigentümer/-in ergriffen werden

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Cindy Markow,

Rufnummer: 06131-693334279,

E-Mail: markow.cindy@mainz-bingen.de

Sollten Unklarheiten hinsichtlich der Zuständigkeit auftreten, können Sie den Rattenbefall auch dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim unter der E-­Mailadresse ordnung@vg-bodenheim.de oder unter der Rufnummer 06135/72 -148, oder -143 anzeigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden die Mitteilung an die zuständige Behörde veranlassen.

Bekämpfungsmaßnahmen

Zur Bekämpfung von Rattenpopulationen bestehen verschiedene Möglichkeiten. Diese reichen von der Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers bis zur Selbsthilfe. Sollten Sie beabsichtigen, persönlich gegen den Rattenbefall vorzugehen, informieren Sie sich bitte zunächst im Internet oder im Fachhandel über bestehende Möglichkeiten und die unbedingt zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen. Es wird zudem empfohlen, zunächst auf giftfreie Mittel zur Bekämpfung bzw. Vergrämung der Nager zu setzen. Achten Sie in jedem Falle darauf, dass verwendete Mittel nicht von Kindern oder anderen Tieren aufgenommen werden können und Hygienevorschriften bei der Anwendung genaue Beachtung finden.

Kosten

Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung trägt der/die Grundstückseigentümer/-in.