Sitzungszeiten
Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentlicher Teil: von 21:05 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentlicher Teil: von 21:10 Uhr bis 21:10 Uhr
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
René Adler
Erster Beigeordneter
Jean-Christophe Cossutta
Beigeordneter
Klaus Freidel
Die Ratsmitglieder
Eva Anna Alten
Willi Bauer
Alfred Feist
Andreas Fery
Birgit Groh-Peter
Margit Grub
Claudia Hippchen
Olaf Kimmes
Günter Kullmann
Justine Mergen
Monika Raabe-Schöpflin
Achim Ramler
Oliver Reinbott
Andreas Schauer
Berthold Schmitz
Philipp Stumm
Bernd Zerbe
Schriftführerin
Julia Stauder
Von der Verwaltung
Claudia Deubel
Außerdem anwesend
Bürgerinnen und Bürger, 2 Bürger bis 20:28 Uhr; danach nur 1 Bürger
Entschuldigt fehlen:
Beigeordneter
Jan Heckelsmüller
Die Ratsmitglieder
Gerald Auber
Konstantinos Michailidis
Sven Schäfer
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr.
Er stellt fest, dass mit Datum vom 14.12.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Sodann begrüßt er die Anwesenden, die Beigeordnete der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim Claudia Deubel als auch den Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Nackenheim Jean-Christophe Cossutta, den Beigeordneten Klaus Freidel und zu TOP 2 Herrn Dr. Martin Kraushaar.
Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
| — Vorlage | ||
| 1. | Anträge/Anfragen | |
| 2. | Vergabe von Baugrundstücken Vergabemodelle | 2022/039/150/1 |
| 3. | Bauleitplanung | |
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| 3.1. Bebauungsplan "Sprunk III" | |
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| a) Änderung Bezeichnung Bebauungsplan | |
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| b) Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses | |
|
| c) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte | 2022/039/157 |
| 4. | Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge in der Ortsgemeinde Nackenheim | 2022/039/158 |
| 5. | Doppelhaushalt 2023/2024 | |
| 6. | Vergaben | |
| 7. | Bekanntgabe von Vergaben | |
|
| 7.1. Vertrag über die Gaslieferung für die Liegenschaften der Gemeinde | 2022/039/161 |
| 8. | Spenden | |
|
| 8.1. Annahme von Spenden Stolperstein | 2022/039/156 |
| 9. | Informationen | |
| 10. | Einwohnerfragestunde | |
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 11. | Anträge/Anfragen | |
| 12. | Rechtsangelegenheiten | |
| 13. | Informationen | |
| Öffentlicher Teil: | ||
| 14. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 2:
Vergabe von Baugrundstücken
Vergabemodelle
Vorlage: 2022/039/150/1
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 13.09.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, die der Gemeinde zuzuteilenden Grundstücke in der Form eines Vergabemodells nach den Kriterien des Sozialen, Ortsbezugs und Ehrenamtlichkeit zu vergeben.
Nachdem das Umlegungsverfahren abgeschlossen ist, hat sich der Arbeitskreis „Neubaugebiete“ mit der Ausarbeitung der Vergabekriterien befasst. Auf der Grundlage eines Mindestpreises wird jedoch die Vergabe von sechs Grundstücken nach sozio-ökonomischen Kriterien aufgrund ihrer Größe als nicht realistisch angesehen.
Hieraus entwickelt wurde das beigefügte zweispurige Vergabekonzept, nachdem die Grundstücke im Bereich WA 1 und WA 2 nach den Kriterien des Sozialen, Ortsbezugs und Ehrenamtlichkeit (Vergabemodell nach sozio-ökonomischen Kriterien) und im Bereich WA 3 und WA 5 nach den Kriterien der klimaangepassten, ressourcenschonend-nachhaltigen und auf Nutzung auch durch zukünftige Generationen angelegte Bauweise (Konzeptvergabe) vergeben werden sollen.
Das nun vorliegende Vergabekonzept wurde im AK „Neubaugebiete“ von Rechtsanwalt Dr. Kraushaar eingehend erläutert und beraten. Vorgebrachte Änderungswünsche wurden berücksichtigt. Der AK „Neubaugebiete“ empfiehlt die Vergabe der Grundstücke nach dem zweispurigen Vergabemodell.
Von Seiten des anwesenden Herrn Rechtsanwalt Dr. Kraushaar wird empfohlen, dass der Beschluss dahingehend angepasst wird, dass der zuvor verwandte Begriff für das Vergabemodell nach den Kriterien des Sozialen, Ortsbezugs und Ehrenamtlichkeit durch den Begriff „Vergabemodell nach sozio-ökonomische Kriterien“ in der gesamten Beschlussvorlage ersetzt wird. Zudem weist er darauf hin, dass in den Vergaberichtlinien die unter Punkt 7 angegebene Jahreszahl 2013 durch die korrekte Jahreszahl 2018 ersetzt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim stimmt zu vor beschriebenen Vorschlag zur Änderung des Beschlusses des Herrn Dr. Martin Kraushaar zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 dem Gemeinderat empfohlen nachstehendes zu beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 dem Gemeinderat empfohlen nachstehendes zu beschließen:
Sodann ergeht nachstehender, angepasster
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet „Hinter der Lehnsweide“ im zweispurigen Vergabekonzept vorzunehmen. Demnach werden die Grundstücke im Bereich WA 1 und WA 2 nach den Kriterien des Sozialen, Ortsbezug und Ehrenamtlichkeit (Vergabemodell nach sozio-ökonomischen Kriterien) und im Bereich WA 3 und WA 5 nach den Kriterien der klimaangepassten, ressourcenschonend-nachhaltigen und auf Nutzung auch durch zukünftige Genrationen angelegte Bauweise (Konzeptvergabe) vergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Um 19:40 Uhr dankt der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler Herrn Dr. Martin Kraushaar für seinen Beitrag und verabschiedet diesen.
Zu TOP 3:
Bauleitplanung
Zu TOP 3.1:
Bebauungsplan "Sprunk III"
a) Änderung Bezeichnung Bebauungsplan
b) Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses
c) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte
Vorlage: 2022/039/157
Auf Grund von Sonderinteresse nehmen das Gemeinderatsmitglied Andreas Schauer als auch der Erste Beigeordnete Jean-Christophe Cossutta um 19:40 Uhr im Zuschauerbereich Platz.
Sodann verliest der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler nachstehenden
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sprunk III“ sowie die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss umfasst den Geltungsbereich der Planvariante zwei, welche das beauftragte Planungsbüro isu aus Kaiserslautern im Jahr 2013 entworfen und welche der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.11.2013 beschlossen hat.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Gespräche und der Weiterentwicklung der Planvariante ist es erforderlich, den Geltungsbereich anzupassen. Die Verwaltung erbittet daher, die Erweiterung des Geltungsbereiches gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2014 zu beschließen. Der Vorlage ist zum besseren Verständnis sowohl der alte Geltungsbereich als auch der erweiterte Geltungsbereich beigefügt.
Eine weitere redaktionelle Änderung betrifft die Bezeichnung des Bebauungsplanes, der im weiteren Verfahrensverlauf als Bebauungsplan „Sprunk III“ bezeichnet werden soll.
Ferner wurde mit Beschluss vom 21.07.2014 lediglich die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Verwaltung bittet daher, auch die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach den §§ 4 Abs. 1, 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Sodann ergeht nachstehender
Beschluss:
Der Haupt-und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 dem Gemeinderat beschlossen nachstehendes zu beschließen:
Der Bau-und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 dem Gemeinderat beschlossen nachstehendes zu beschließen:
Der Gemeinderat beschließt
a) die Bezeichnung des Bebauungsplanes im weiteren Verfahren auf Bebauungsplan „Sprunk III“ zu ändern,
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
b) den Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2014 insoweit zu ändern, als der ihm zu Grunde liegende Geltungsbereich um die im vorliegenden Lageplan ersichtlichen Grundstücke erweitert wird,
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
c) die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte nach den §§ 3 Abs. 1 (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit), 4 Abs. 1 (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange), 2 Abs. 2 (Beteiligung der benachbarten Gemeinden), 3 Abs. 2 (förmliche Auslegung) und 4 Abs. 2 BauGB (förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Um 19:45 Uhr nehmen das Gemeinderatsmitglied Andreas Schauer als auch der Erste Beigeordnete Jean-Christophe Cossutta wieder am Sitzungstisch Platz und an der Sitzung teil.
Zu TOP 4:
Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge in der Ortsgemeinde Nackenheim
Vorlage: 2022/039/158
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Nackenheim beabsichtigt den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag im kommenden Jahr 2023 einzuführen; hierzu soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Die wiederkehrenden Ausbaubeiträge lösen die bislang erhobenen einmaligen Ausbaubeiträge ab.
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05.05.2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages beschlossen. Somit sind nun alle Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz verpflichtet, spätestens zum 01.01.2024 nur noch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen Satzungsentwurf in Anlehnung an die aktuellste Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes zu erstellen.
Sodann ergeht nachstehender
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 empfohlen nachstehendes zu beschließen:
Der Bau- und Planungsausschuss der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 dem Gemeinderat empfohlen nachstehendes zu beschließen:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, die Verwaltung mit der Erstellung des Satzungsentwurfs zu beauftragen. Der Satzungsentwurf ist sodann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Doppelhaushalt 2023/2024
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Kennzahlen sowie geplante Maßnahmen und Investitionen für den Doppelhaushalt 2023/2024 vor.
Die Präsentation dient der Vorberatung des Doppelhaushaltes 2023/24; der Beschluss des DHH 2023/24 soll im Januar 2023 erfolgen.
Sodann bedanken sich der Vorsitzende der FWG-Fraktion Bernd Zerbe, der Vorsitzende der CDU-Fraktion Andreas Fery, die Vorsitzende der SPD-Fraktion Claudia Hippchen und die Vertreterin der FDP-Fraktion Justine Mergen für die gelungene Ausarbeitung des DHH 2023/2024 und die damit verbundene Vorarbeit.
Zu TOP 6:
Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 7:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 7.1:
Vertrag über die Gaslieferung für die Liegenschaften der Gemeinde
Vorlage: 2022/039/161
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hatte in seiner Sitzung vom 14.02.2022 der Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025 der GT-Service GmbH zugestimmt. Daraufhin wurden die Liegenschaften der Ortsgemeinde der Bündelausschreibung zugefügt.
Durch die Weltmarktlage infolge des Kriegs in der Ukraine und der damit verbundenen Knappheit von Erdgas, konnten zum Zeitpunkt der Ausschreibung keine Angebote erzielt werden. Die GT-Service GmbH gab der Ortsgemeinde dadurch die Möglichkeit aus der Bündelausschreibung bis zum 16.09.2022 auszusteigen und selbst in Verhandlungen mit Energielieferanten zu treten. Der Ortsbürgermeister traf daraufhin am 13.09.2022 die Eilentscheidung die GT-Service GmbH von ihrem Auftrag zu entbinden. Hierüber wurde der Gemeinderat anschließend informiert.
Die EWR AG wurde Ende September vorstellig und teilte mit, dass sie bereit wäre den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim ein Angebot für den Gasbezug ihrer Liegenschaften zu unterbreiten. Ein erstes Angebot sah Ende September einen Gaspreis von 28 ct/kWh vor. Für das Kalenderjahr 2022 lag der durchschnittliche Bezugspreis bei ca. 8 ct/kWh.
Mit Datum vom 12.12.2022 gab die EWR AG nun ein konkretes Angebot ab. Dieses sieht für sämtliche Liegenschaften einen Preis von 17,92 ct/kWh vor.
Ursprünglich wurde den Ortsgemeinden in Aussicht gestellt, dass sich die EWR AG jeweils gegen Ende eines Quartals mit den Ortsgemeinden in Verbindung setzt und neue Verträge über die dann marktüblichen Preise abschließt. Im jetzt vorliegenden Angebot ist die EWR davon abgerückt. Stattdessen bildet der Preis von 17,92 ct/kWh den erwarteten Durchschnittspreis für das Kalenderjahr 2023.
Der Vertrag mit der EWR AG sieht eine Laufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 vor. Hiernach endet er automatisch.
Am 13.12.2022 wurden durch den Fachbereich Finanzen drei weitere Energielieferanten angerufen und um Abgabe eines Angebotes auf Grundlage derselben Parameter gebeten.
Diese Abfrage ergab folgendes Ergebnis:
Mainova: Kein Angebot, da Mainova Grundversorger für den Raum Frankfurt ist und kein Interesse an den Liegenschaften der Ortsgemeinden hat.
Entega: 22,75 ct/kWh
Yello: 22,62 ct/kWh
Die EWR AG sieht eine Bindungsfrist des Angebots bis zum 15.12.2022, 10 Uhr vor, sodass eine Einberufung des Gemeinderates nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann.
Für den Fall eines Nichtzustandekommens des Vertragsabschlusses, würde die EWR AG als zuständiger Grundversorger dennoch Bezugslieferant, dann allerdings zu dem gesetzlich festgesetzten Preis. Dieser liegt derzeit bei netto 20,932 ct/kWh.
Eilentscheidung:
Der Ortsbürgermeister entscheidet im Benehmen mit den Beigeordneten dem Vertrag über den Gasbezug für die Liegenschaften der Ortsgemeinde mit der EWR AG zuzustimmen.
Zu TOP 8:
Spenden
Zu TOP 8.1:
Annahme von Spenden Stolperstein
Vorlage: 2022/039/156
Sachverhalt:
Herr Felix Zorn spendet der Gemeinde Nackenheim 120,00 € für einen Stolperstein.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9:
Informationen
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende Informationen bekannt:
Neuer Marktplatz
Der Marktplatz konnte am vergangenen Dienstag provisorisch an den Strom angeschlossen werden. Die Beleuchtung wurde zu einem großen Teil in Betrieb genommen, auch die neue Bike&Ride-Anlage ist in Funktion.
In der KW 49 fanden noch einige Restarbeiten satt. Die Bauzäune wurden am vergangen Donnerstag, den 08.12.2022 entfernt und der neue Marktplatz und die Parkplätze zur Nutzung freigegeben.
Es freut uns sehr, dass wir zeitnah eine Ersatzlösung für den fehlenden Hauptstromverteilerkasten finden konnten.
Die Bauarbeiten für den Weinpavillon werden vermutlich im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein. Die Ausschreibung der Gewerke ist erfolgt, die Submission findet Ende der Woche statt. Nach Fertigstellung des Weinpavillons werden wir den neuen Marktplatz einweihen.
Gewerbegebiet Am Wäldchen
| - | Kanalbau ist erfolgt |
| - | Bis Ende des Jahres werden die Versorgungsleitungen für Gas und Wasser verlegt und eine Baustraße auf 5 m Breite hergestellt. Anfang 2023 beginnen die Verlegearbeiten für Glasfaser und Strom in den Gehwegbereichen. |
| - | Der Bebauungsplan für den 2. Bauabschnitt (B-Plan erste Änderung und Ergänzung) wurde auf den Weg gebracht. Die Offenlage erfolgt vom 27.12.2022 bis 30.01.2023. Die Träger öffentlicher Belange werden aktuell angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. |
Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide
Ausschreibungsunterlagen werden aktuell vorbereitet, Ausschreibung der Erschließung erfolgt in Kürze, Auftragsvergabe Januar 2023, Erschließung voraussichtlich im März 2023.
Ausbau Leinpfad als Radweg
Der Gestattungsvertrag der WSV zur Nutzung des Betriebsweges als Radweg liegt seit letzter Woche vor. Dieser ist die Grundlage für die Vereinbarung über den radverkehrstauglichen Ausbau des Leinpfades und der Kostenübernahmeerklärung. Im Gestattungsvertrag ist die Entnahme der 11 Hybridpappeln seitens der WSV geregelt, ebenso die Ersatzpflanzungen auf Kosten der WSV.
Bebauungsplan Sprunk III
| - | Der B-Plan Entwurf (Skizze und Text) wurde von der Verwaltung der VG/OG geprüft und soll im Januar 2023 vom AK Neubeugebiete im Detail vorgestellt und erläutert werden. |
| - | Termin AK Neubaugebiete am 25.01.2023, 19 Uhr |
Einwohnerversammlung 2022
Am 05.12.2022 fand die Einwohnerversammlung 2022 der Ortsgemeinde statt. Die Präsentation zur EV wurde den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt.
Übertragung von Gemeinderatssitzungen
| - | Technisch ist alles vorbereitet (Hardware, Software, Netzwerk), Tests haben stattgefunden. |
| - | Bandbreite in der Carl-Zuckmayer-Halle ist aktuell nicht ausreichend für eine gute Übertragungsqualität. |
| - | Umstellung auf Glasfaser in der Carl-Zuckmayer-Halle soll in Kürze erfolgen, anschl. können die Sitzungen übertragen werden. |
Schadstellen Radweg Karl-Arand-Straße
Entlang des Radweges wurden an versch. Stellen Aufbrüche im Asphalt festgestellt. Um Folgeschäden und höhere Kosten zu vermeiden, wurden die Schadstellen beseitigt. Die Feindecke wurde mittlerweile aufgebracht, der Weg ist wieder freigegeben.
Gehwegaufweitung Mainzer Straße Mahlweg
| - | Die Kostenteilung LBM 78,7 % und 23,7 % OG wurde vom Landesrechnungshof bestätigt. |
| - | Sehr harte Verhandlungen mit dem LBM seit 2020 waren somit erfolgreich. |
| - | Zunächst wollte der LBM nur die Kosten für die Fahrbahnarbeiten bezahlen, forderte aber Umplanungen, welche zu erheblichen Mehrkosten führten. |
| - | Aufgrund der Kostenteilung beträgt der Eigenanteil der OG weiterhin nur ca. 20.000 €. |
| - | Ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit kann somit umgesetzt werden. |
Hiwweltour
Die Wanderroute entlang der Gemarkungsgrenze wurde als Hiwweltourenvorschlag eingereicht. Mitte 2023 soll eine Entscheidung getroffen werden, welche Vorschläge angenommen wurden.
Modernisierung der Unterführung Bellenäcker
| - | Der LBM hat mitgeteilt, dass die Zustimmung im Einzelfall zur Verwendung von UHFB von der Straßenbaubehörde der Verbandsgemeinde erteilt werden kann. |
| - | Förderung von 80 % wurde bestätigt. |
Zu TOP 10:
Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler stellt die Frage an die anwesenden Bürger, ob Anliegen vorgetragen werden möchten. Dies ist nicht der Fall.
Zu TOP 14:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse