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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim am Montag, dem 04.12.2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim

am Montag, dem 04.12.2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 22:02 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 22:02 Uhr bis 22:21 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 22:21 Uhr bis 22:21 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Thomas Becker-Theilig

Erster Beigeordneter

Thomas Glück

Beigeordnete

Andreas Kappel

Jens Mutzke

Die Ratsmitglieder

Martin Acker

Peter Acker

Stefan Both

Harald Feck

Michelle Glück

Heike Hermes

Michael Kasper

Markus Kirch

Wolfgang Kirch

Peter Kirchner

Jan Kissau

Michael Leber

Markus Liebig

Hans Löffert

Annette Marbs

Peter Ranzenberger

Heidi Veit-Gönner

Christa Werner

Schriftführerin

Heike Jennewein

Simone Migotsch

Von der Verwaltung

Matthias Frey

Stefan Kern

Außerdem anwesend

Dr. Robert Scheurer, Bürgermeister der Verbandsgemeinde, bis 20:05 Uhr

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Ellen Arnold

Uwe Breivogel

Sara Janina Gardt

Agnes Meller

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 27.11.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin werden Frau Migotsch und Frau Jennewein bestimmt. Der Vorsitzende gibt folgende Änderungen / Ergänzungen der Tagesordnung bekannt: Top 3 wird um den vorliegenden FWG Antrag ergänzt, Top 5 wird zurückgestellt. Im nicht öffentlichen Teil wird Top 14.4 ergänzt und TOP 16 auf 16.2 und 16.3 erweitert. Die Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung werden einstimmig angenommen.

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bauleitplanung

2.1. Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem Landschaftsplan; Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO

3.

Ortskernsanierung Bodenheim

3.1. Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Ortskernstraßen "Zwerchgasse", "Rathausstraße" sowie "Mainzer Straße" ('Eselsrutsch'); hier: Ausweisung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum

3.2. Straßenmöblierung als verkehrsberuhigende Gestaltungselemente in den verkehrsberuhigten Ortskernstraßen; hier: Ermächtigung der Verwaltung zur Auftragserteilung

3.3. Ortskernsanierung Bodenheim; Verlängerung des Vertrages über städtebauliche Beratungsleistungen mit der Firma MAP Consult, Worms

4.

Antrag auf Ablösung von Pkw-Stellplätzen

Neubau Mehrfamilienhaus, Untergäßchen

5.

Ausbau der L 431 OD Bodenheim; Beratung und Beschlussfassung zur Vorentwurfsplanung

6.

Erweiterung / Lückenschluss der Straßenbeleuchtung L413 Kreisverkehrsplatz zwischen Bodenheim und Nackenheim;

Ermächtigung der Verwaltung für Zuschussbeantragung und Vergabe

7.

Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sport- und Kulturhalle "Im Bürgel"; hier: Beratung und Beschlussfassung

8.

Jahresabschluss 2020

9.

Forstwirtschaftsplan 2024

10.

Vergaben

10.1. Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Gaustraße", Vergabe der Planungsleistungen

10.2. Ausbau des Radweges an der Ortsrandstraße, Vergabe der weiteren Planungsleistungen

10.3. Innerörtliche Ölspurbeseitigung

11.

Bekanntgabe von Vergaben

11.1. Vergabe Nachtrag 2 zu Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau Kita Leidheckenweg Beleuchtung Spielflure und Kabel Batterieraum

11.2. Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung und Erweiterung

Vergabe des Feldlerchen-Monitorings

11.3. Bebauungsplan "Sport- und Gewerbeanlage Bürgel", 3. Änderung

Vergabe des Feldlerchen-Monitorings

11.4. Vergabe der Zimmermannsarbeiten im Rahmen der Errichtung von Gerätehütten Kita Wühlmäuse

12.

Informationen

13.

Anträge/Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

14.

Grundstücksangelegenheiten

15.

Vergaben

16.

Stundungsanträge

17.

Annahme von Spenden

18.

Informationen

19.

Anträge/Anfragen

Öffentlicher Teil:

20.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Sachverhalt:

Es liegen keine Fragen vor.

Zu TOP 2: Bauleitplanung

Zu TOP 2.1:Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem Landschaftsplan; Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO; Vorlage: 2023/006/184

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die Stellungnahmen aus der förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die aus der förmlichen Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035 mit integriertem Landschaftsplan soll die städtebauliche Entwicklung der fünf Ortsgemeinden unter Berücksichtigung des seitens der Landes- und Regionalplanung für die Verbandsgemeinde Bodenheim vorgegebenen Wohnbauflächenbedarfswertes bis zum Jahr 2035 vorbereitet werden.

Bevor der Verbandsgemeinderat eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes nach § 67 Abs. 2 GemO treffen kann, bedarf es der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Nach der Zustimmung durch die Ortsgemeinden kann der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss nach § 67 Abs. 2 GemO fassen und bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Genehmigung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 mit integriertem Landschaftsplan beantragen.

Die Zustimmung der Ortsgemeinden sowie der anschließende Feststellungsbeschluss der Verbandsgemeinde werden auf Grundlage der sich aus der Abwägung ergebenden Fassung der Planzeichnung mit Begründung gefasst.

Im Bauausschuss vom 19.09.23 erfolgte eine Vorberatung und sollte am 10.10.23 final beschlossen werden. Im Bauausschuss am 19.09.23 wurde der Tagesordnungspunkt jedoch aufgrund weiteren Informationsbedarfes abgesetzt. Dies lag zum Teil an fehlenden bzw. nicht zugänglichen Unterlagen. Am 06.11.23 in der Bauausschusssitzung wurde dies nachgeholt; 18 Punkte, die Bodenheim betreffen, wurden vom Planungsbüro BBP vorgestellt und einstimmig zugestimmt.

Das Thema Windkraft und den Hotelneubau werden als offene Punkte in einem anderen Rahmen abgearbeitet.

Herr Becker-Theilig spricht sein Empfehlungsvotum aus.

Wortmeldungen:

Der 1. Beigeordnete Herr Glück ergänzt die Historie der Erweiterung und der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den letzten 40 Jahren bis zum jetzigen 3. FNP. Er verweist auf seine politische Einschätzung. Demnach fasste der Rat der Gemeinde Bodenheim 2019 bereits ein Mehrheitsbeschluss auch mitsamt der der beigefügten Windkraft-Studie. Erst der Gesetzgeber, der im Frühjahr dieses Jahres, die Grenzwerte für Windkraftanlagen reduziert hatte, führte dazu, dass die Verbandsgemeinde die Studie über Windkraftanlagen in der bevorstehenden VG-Ratssitzung am 19.12.23 erneut abfassen wird. Dies wurde durch einen gemeinsamen Antrag von SPD und Grüne Fraktion begleitet. Bereits 2013 wurden die Standorte seitens der Verwaltung überprüft und in 2023 bestätigt. Die hierdurch entstandene Verzögerung sei zu kritisieren.

Zur Standortfrage des Hotels beschloss der Bodenheimer Rat auf Grundlage einer beauftragten Machbarkeits- und Standortuntersuchung den Bereich „Bodeheimer Höhe“. Im weiteren Verlauf wurde der Standort mit Verweis auf die raumordnungsspezifischen Konflikte „landwirtschaftliche Vorrangfläche“ und „Grünzug“ seitens der Landesplanungsbehörden (Kreis, ADD) nicht in die Neuaufstellung des FNP aufgenommen. Dies veranlasste den Bodenheimer Rat im Oktober 2022 zwecks Realisierung des Hotelvorhabens ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Dr. Scheurer, hat heute einen überarbeiteten positiven Beschlussvorschlag vorgelegt. Auch hier wird die zeitliche Verzögerung kritisiert mit der Bitte um eine zukünftige positive Begleitung der beiden Projekte.

Weiterhin gibt der Bürgermeister Dr. Scheurer wie folgt Auskunft: Die Studie zur Windenergie basiert auf den rechtlichen Vorgaben des Landes und des Bundes.

Es bedurfte keines Antrages, da Änderungen bei Gesetzesänderungen angepasst werden. Die gesetzlich erforderlichen Mindest-Abstände zwischen den Windkraftanlagen zu den Ortschaften wurden gesetzlich verringert. Es gibt eine Erdbebenmessstelle am Bodenheimer Angelweiher. Dies verbietet Windkraftanlagen im Umkreis von 3-5 km Radius. Im Radius von 3 km ist grundsätzlich keine Bebauung durch Windräder zulässig und 5 km nur mit besonderen Gutachten, um Störungen dieser Messstelle auszuschließen.

Bürgermeister Dr. Scheurer führt weiterhin aus, dass weder ein Ausschluss- noch Vorranggebiet vorgegeben werde, d.h. dass die gesamte Verbandgemeindefläche für Windenergie offen ist.

Er verweist des Weiteren darauf, dass in der Geschichte der VG bisher ein einziges Zielabweichungsverfahren durchgeführt wurde und dieses zur Realisierung des Einkaufsmarktes Gau-Bischofsheim/Harxheim durchgeführt wurde. Bürgermeister Dr. Robert Scheurer sieht weiterhin die Solidarität der VG-Ortsgemeinden untereinander gegeben, da eine Änderung des FNP beantragt wird. Der Hotelstandort und der neue FNP sind voneinander unabhängig in gesonderten Verfahren zu betrachten.

Das Ratsmitglied Michelle Glück verweist auf die Beachtung der Lebensrealitäten der Menschen, auf das Arbeiten und das Wohnen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen. Sie wünscht sich seitens der VG Unterstützung für die Gemeinden, auch örtlich übergreifend. Ein ökologisches Umdenken sollten in den künftigen Bauprojekten berücksichtigt werden. Es ginge um nachhaltigen Wohnraum für alle. Auch dadurch, dass angesichts der Baulandpreise ein höheres Bauen notwendig würde. Sie plädiert für ein künftiges Bauen unter Beachtung der Erreichbarkeit und der Nachhaltigkeit.

Die FWG-Fraktion, vertreten durch Markus Liebig, bemerkt, dass ein offener Dialog zum Zielabweichungsverfahren wünschenswert gewesen wäre. Das Verfahren hätte keine Aussicht auf Erfolg, erzeugt Schaden auf die Gemeinde in Form von vergeudeten Steuergeldern. Er hofft auf Einstimmigkeit im Beschluss. Er kritisiert die Ausweisung des Gewerbegebietes Bürgel III in der geplanten Größenordnung. Um dem Erweiterungsvorhaben des ansässigen mittelständischem Unternehmens nicht zu gefährden, stimme die FWG dem Gesamt-FNP jedoch zu.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat Bodenheim stimmt der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 mit integriertem Landschaftsplan auf der Grundlage der sich aus der Abwägung des Verbandsgemeinderates vom 29.06.2023 ergebenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3: Ortskernsanierung Bodenheim

Zu TOP 3.1:Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Ortskernstraßen "Zwerchgasse", "Rathausstraße" sowie "Mainzer Straße" ('Eselsrutsch'); hier: Ausweisung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum; Vorlage: 2023/006/285

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit dem Umbau ausgewählter Ortskernstraßen zu „Verkehrsberuhigten Bereichen“ obliegt es dem Straßenbaulastträger, der Ortsgemeinde Bodenheim, in diesen Bereichen Parkplätze im öffentlichen Straßen- und Verkehrsbereich auszuweisen. Der Umfang und die Festlegung der infrage kommenden Parkplatz-Standorte wurde im Einvernehmen mit der VG-Straßenverkehrsbehörde ermittelt.

Im Bereich der Zwerchgasse besteht die Möglichkeit gegenüber der jetzigen Ausgangssituation insgesamt drei Parkplätze einen zusätzlichen Parkplatz und im Bereich der Mainzer Straße im Bereich ‚Eselsrutsch‘ zwei zusätzliche Parkplätze auszuweisen. Siehe hierzu die beiden beigefügten Darstellungen.

In der Sitzung vom 13.11.2023 beriet und entschied der Sanierungs- und Verkehrsausschusses in zwei getrennten Abstimmungen über die Ausweisung der infrage kommenden Parkplätze:

a)

im Bereich Zwerchgasse wurden die drei infrage kommenden Parkplätze knapp abgelehnt

b)

im Bereich Mainzer Straße im Bereich ‚Eselsrutsch‘ wurden den zwei zusätzlich infrage kommenden Parkplätzen knapp zugestimmt

Im Rahmen der Beratung wurden die einzelnen Argumente und Sachverhalte ausgiebig ausgetauscht:

1.

Für Anlieger, Handwerker und Hilfsdienste besteht während notwendiger Einlade- und Ausladevorgänge/Versorgungszeiten auch außerhalb ausgewiesener Parkplätze jederzeit die Möglichkeit das Auto dort zu halten.

2.

Für einige -jedoch wenige- Anlieger liegen auf dem eigenen Grundstück keine Stellplatzmöglichkeiten vor. Für diese Anlieger bedeutet der Verzicht auf Parkplätze im öffentlichen Straßenraum erschwerte Lebensbedingungen.

3.

Die Existenz von Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum erzeugt erwiesenermaßen für zusätzlichen Parksuchverkehr und erschwert die optimale Ausnutzung der auf privater Fläche vorhandenen privaten Stellplätze.

4.

Für den Bereich der Zwerchgasse besteht mit dem Dollesparkplatz in zumutbarer Nähe ausreichend Möglichkeit einen Parkplatz vorzufinden. Zudem sind dort insgesamt acht Kurzzeitparkplätze eingerichtet.

5.

Ein unverparktes und verkehrsberuhigtes Straßenbild erzeugt eine hohe Aufenthaltsqualität, entschleunigt und wertet den Ortskern mit einem positiven Image als Wohlfühl- und Touristikgemeinde auf.

Die FWG verliest ihre Stellungnahme „Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Ortskern“.

Der Vorsitzende verliest folgende persönliche Erklärung:

Sehr geehrte Anwesende,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

in der heutigen Gemeinderatssitzung entscheiden wir in einigen Minuten über die Einrichtung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenbereich in den neu ausgewiesenen „verkehrsberuhigten Bereichen“ unserer Ortskernstraßen. Im Focus der öffentlichen Betrachtung und Diskussion steht insbesondere die Zwerchgasse.

Tatsächlich geht es aber um mehr, als nur um die Diskussion um die Errichtung von drei Parkplätzen. Tatsächlich geht es um eine grundsätzliche Diskussion. Diese Diskussion wurde spätestens im Jahr 2013, also vor genau zehn Jahren im Rahmen der großen Bürgerbeteiligung zum Einstiegsmoment in das Förderprogramm der Ortskernsanierung von den Bürgern selbst in Gang gesetzt. An erster Stelle der 15 priorisierten Maßnahmenliste wurde von den ca. 100 Bürger:Innen konkret gefordert: die Hauptverkehrsachsen unserer Innerortsstraßen und gerade die Zwerchgasse vom Durchgangsverkehr zu befreien, diese Bereiche zu verkehrsberuhigten Bereichen umzubauen und die Aufenthaltsqualität dieser Straßen für die Anwohner und für die besonders stark gefährdeten Radler und Fußgänger zu erhöhen. Dieser Prioritätenliste hatte sich seinerzeit der Rat einstimmig angeschlossen.

Ich erlaube mir hierzu, nämlich zum innerörtlichen Verkehrskonzept eine nachfolgende breitere Erklärung zu verlesen. Letztendlich bin ich derjenige, der sich über zehn Jahre für dieses Verkehrskonzept mit viel Herzblut, Überzeugung engagiert hat und ich mich dafür verantwortlich erkläre.

Nach zehn Jahren viel betriebenem Aufwands mit etlichen Probeläufen zu verschiedenen Varianten des fließenden Verkehrs mit Einbahnverkehr in die eine oder in andere Richtung, der Zählung der jeweiligen Verkehrsströme und der Fahrgeschwindigkeiten wurden die Ergebnisse und die Akzeptanz der Anlieger sowie der Verkehrsteilnehmer ausgewertet. Die jetzige Verkehrsführung ist als Auswertungsergebnis dieses Prozesses zu betrachten.

Die verantwortlichen Planer, die VG-Verkehrsbehörde, die Gemeinde-Verantwortlichen mit mir an der Spitze und der Gemeinderat folgten einem Verkehrskonzept mit einem klar hinterlegten Ablaufplan:

1.

Mit der Realisierung der Ortsrandstraße konnte in einem ersten Schritt die in 2013 geforderte Reduzierung des Durchgangsverkehrs ab 2016 entscheidend eingeleitet werden. Und tatsächlich hat sich der Durchgangsverkehr insgesamt stark spürbar reduziert.

2.

Mit den in den letzten Jahren von der VG-Verkehrsbehörde angeordneten Verkehrsregelungen zum Richtungsverkehr (z.B. Einbahn-/Zweirichtungsverkehr) erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Auch diese Regelungen haben zu einer Verbesserung und zu einer Optimierung des Verkehrsablaufes geführt. Was nicht heißen zwangsläufig heißen, dass für einzelne Betroffene kleinteilige Nachteile entstanden sind. Es gilt jedoch das Gesamtsystem, die Gesamtbilanz zu betrachten. Und die Gesamtbilanz ist eindeutig positiv.

3.

Als letzter Schritt soll mit dem niveaugleichen Straßenumbau der dort verbleibende Restverkehr zur Einhaltung der gewünschten Schrittgeschwindigkeit angehalten werden bzw. überzeugt werden. Der erwünschte Nebeneffekt mit einer zusätzlichen Reduzierung des Durchgangsverkehrs soll hier nicht unerwähnt bleiben.

Nochmalige Anmerkung Gesetzlich zwingende Voraussetzung einer Verkehrsberuhigung ist der niveaugleiche Straßenausbau. Dem hat übrigens für die Zwerchgasse der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Was haben die vorgenannten Regelungen, die sich auf den fließenden Verkehr beziehen, eigentlich mit dem „Ruhenden Verkehr“, also mit dem heutigen Thema der Parkplätze, zu tun?

Ein Parken in „Verkehrsberuhigten Bereichen/Straßen“ ist allerdings nur dort möglich, wo diese explizit ausgewiesen werden. Also genau dort, wo Fußgänger, Radfahrer und Kfz-Verkehr gleichberechtigt -nicht nebeneinander sondern- miteinander zurechtkommen müssen. Der ohnehin nur auf Sicht fahrende Kfz-Verkehr muss im Falle von Kfz-Begegnungsverkehr langsam am entgegenkommenden Fahrzeug vorbeigleiten, muss die vorgeschriebenen verkehrsberuhigend wirkenden Möblierungselemente (hier: Pflanzkübel) umfahren und gleichzeitig auf Radfahrer und Fußgänger achten. Jeder muss sich fragen, wie das im engen und kurvigen Verlauf der Zwerchgasse bei gleichzeitiger Belegung ausgewiesener Parkplätze funktionieren soll, ohne dass der ohnehin langsame Kfz-Verkehr ganz zum Stehen kommt.

Stellt man sich dann noch außerhalb der ausgewiesenen Parkplätze dort für Entladevorgänge kurzzeitig abgestellte Fahrzeuge von Handwerkern, Pflegedienste oder Anliegerfahrzeuge vor, könnte der Unmut der Verkehrsteilnehmer besonders groß werden.

Zudem verweise auf das zu Anfang aufgeführte Argument einer erhöhten Aufenthaltsqualität im Straßenraum, eines positiven Images als ausgerufene Wohlfühl- und Touristikgemeinde. Die Ihnen vorliegende Beschlussvorlage weist noch auf weitere Argumente zum Verzicht der auszuweisenden Parkplätze hin, weshalb ich diese nicht wiederholen möchte.

Auch ich selbst musste in den letzten Wochen und Monate etliches an Vorgaben der VG-Straßenverkehrsbehörde akzeptieren, die ich mir zuvor selbst nicht so vorgestellt habe. Es fing mit der von einer Straßenverkehrsbehörden vorgesehenen Durchfahrtssperre im Bereich Mainzer Straße an. Diese Vorgabe als Folge festgestellter erhöhter Fahrgeschwindigkeit und zu hoher Verkehrsbelastung konnte ich mit dem Vorschlag der geschwindigkeitsreduzierenden Wirkung der Pflanzkübel abwenden. Die seitens der Straßenverkehrsbehörden angeordnete Öffnung des Begegnungsverkehrs in der Zwerchgasse sowie die Sperrung der Mainzer-Pfortstraße entsprachen auch nicht meiner Wunschvorstellung, jedoch musste ich die sorgfältig vorgetragenen verkehrsrechtlichen Notwendigkeiten anerkennen.

Ich betone ausdrücklich, dass ich den seitens der Anlieger vorgetragenen Wunsch nach auszuweisenden Parkplätzen ernst nehme und keineswegs kleinreden möchte. Ich habe mich sehr intensiv mit den Argumenten auseinandergesetzt und mein Entscheidungsprozess ist mir wirklich nicht leichtgefallen. Ich glaube auch, dass dies auf alle anderen Entscheidungsträger zutreffen wird.

Egal, wie sich jeder hier entscheidet. Es ist keine Entscheidung, die leichtfertig, aus Überheblichkeit oder Arroganz getroffen wird.

Am Ende eines langen Entwicklungsprozesses, nämlich nach 10 Jahre, geht es letztlich um eine grundsätzliche Entscheidung. Es steht zur Entscheidung, ob man den eingeschlagenen Weg der ernsthaften Verkehrsberuhigung, dem Leitbild folgt, dass Straßenraum mehr als nur Verkehrsraum ist.

Oder ob man dem durchaus verständlichen Anliegerwunsch nach einem beruhigenden Parkraum nachkommt.

Mit der Fertigstellung der umgebauten Innerortsstraßen (Mainzer Straße –Eselsrutsche-, Mainzer-Pfort-Straße, Zwerchgasse, nördliche Gaustraße) stehen wir nun bei der Frage der konkreten Ausgestaltung gewissermaßen am Ende eines längeren Entwicklungsprozesses des Verkehrskonzeptes. Dies bedeutet am vorliegenden Beispiel Veränderungen, die wiederum Bedenken und Ängste hervorrufen, die ich ernst nehme. Die Aufgabe, diese Veränderungen zu erklären, ist meine Aufgabe, der ich mich stelle.

An die Ratsmitglieder gerichtet, appelliere ich aber an Fairness und an die eigene Glaubwürdigkeit. Den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes haben wir alle gemeinsam im Jahr 2013 beschlossen. Der Beschluss für den verkehrsberuhigten Bereich für die Zwerchgasse wurde jetzt im April 2023 einstimmig beschlossen. Dass jetzt der eine oder andere unverhohlen oder auch in Suggestivsprache heute nach außen gibt, dass das Verkehrskonzept so nicht gewollt war, lasse ich nicht gelten.

Zugegebenermaßen stellt sich die Thematik „Verkehrsberuhigung“ für den normalen Anlieger und Bürger(In) komplexer dar wie anfangs angenommen. Von Rats- und Ausschussmitgliedern, die sich seit zehn Jahren mit der Thematik und der Gesamtkonzeption beschäftigen, sollte schon einiges mehr erwartet werden.

Mit dem nachfolgenden konkreten Fallbeispiel möchte ich verdeutlichen, was passieren kann, wenn ein Verkehrskonzept keinem Leitbild folgt. Wir erinnern uns, dass man vor etlichen Jahren die Obergasse für hohe Kosten umgebaut hat. Man hat versucht allen Einzel-Wünschen mit allerlei Kompromissen nachzukommen und hatte damit eine klare planerische Linie aufgegeben. Sind wir ehrlich: Rausgekommen ist nix halbes, nix ganzes. Keiner ist wirklich zufrieden. Die im Begegnungsverkehr geplante Straße musste Jahre später wegen akuter Verkehrsgefährdung zwangsweise, sprich per Anordnung, zur Einbahnstraße rückgestuft werden.

Als gedanklichen Gegenpol dazu kann man dagegen bereits nach wenigen Wochen genau auf den aktuell überplanten Straßenbereichen beobachten, dass Familien, dass mobilitätseingeschränkte Personenkreise diese aufgewerteten autofreiere Straßenbereiche ganz anders erleben und nutzen können wie in der Vergangenheit. Diese Bilddokumente verdeutlichen dies eindrucksvoll. Ist es nicht das, was man u.a. erreichen wollte?

Nicht weil ich stur und nicht einsichtig bin, sondern weil ich vom Gesamt-Konzept überzeugt bin, möchte ich dafür werben und für den Verzicht auf die besagten Parkplätze plädieren. Übrigens haben sich in den letzten zwei Wochen drei Anlieger im Vertrauen an mich gewandt und mich ermutigt diesen Weg weiterzugehen. Dies auch mit der zugestandenen Einsicht notwendiger und möglicher eigener Verhaltensveränderungen. Denn jeder von uns kennt dies gerade beim Autofahren. Immer wieder müssen wir uns zur Einhaltung der Tempo-30-Regelung oder der Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen ermahnen oder uns überwinden den Stellplatz auf dem eigenen Grundstück zu nutzen, statt den Straßenparkplatz vor dem Haus zu besetzen. Gerade in der heutigen turbulenten und unruhigen Zeit tut uns Entschleunigung gut.

Deshalb sage ich hier: Manchmal ist weniger mehr.

Ich danke und werbe für Ihr Verständnis.

Die FWG-Fraktion stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt, dies wird einstimmig angenommen.

Beschluss:

Im Zusammenhang mit der verkehrlichen Ausgestaltung der beiden verkehrsberuhigten Bereiche in der Zwerchgasse und in der Mainzer Straße entscheidet der Gemeinderat über die Ausweisung von Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum in getrennten Abstimmungen wie folgt:

  1. Ausweisung von drei Parkplätzen in der Zwerchgasse

  2. Ausweisung von zwei weiteren Parkplätzen in der Mainzer Straße (Bereich ‚Eselsrutsch‘)

Über die vorgestellte Parkplatzplanung in den voran genannten Straßen wird wie folgt namentlich abgestimmt:

1. Zwerchgasse, drei Parkplätze

Namentliche Abstimmung:

Thomas Becker-Theilig

nein

Martin Acker

ja

Peter Acker

ja

Stefan Both

ja

Heike Hermes

ja

Wolfgang Kirch

ja

Anette Marbs

nein

Michael Kasper

ja

Michael Leber

ja

Markus Liebig

ja

Heidi Veit-Gönner

ja

Harald Feck

nein

Michelle Glück

nein

Thomas Glück

nein

Markus Kirch

nein

Peter Kirchner

nein

Jan Kissau

nein

Hans Löffert

nein

Jens Mutzke

nein

Peter Ranzenberger

nein

Christa Werner

nein

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen 9, Nein-Stimmen 12

2. Ausweisung von zwei weiteren Parkplätzen in der Mainzer Straße (Bereich ‚Eselsrutsch‘)

Namentliche Abstimmung:

Thomas Becker-Theilig

nein

Martin Acker

ja

Peter Acker

ja

Stefan Both

ja

Heike Hermes

ja

Wolfgang Kirch

ja

Anette Marbs

nein

Michael Kasper

ja

Michael Leber

ja

Markus Liebig

ja

Heidi Veit-Gönner

ja

Harald Feck

Enthaltung

Michelle Glück

nein

Thomas Glück

nein

Markus Kirch

nein

Peter Kirchner

nein

Jan Kissau

nein

Hans Löffert

Enthaltung

Jens Mutzke

nein

Peter Ranzenberger

nein

Christa Werner

nein

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen 9, Nein-Stimmen 10, Enthaltungen 2

Zu TOP 3.2:Straßenmöblierung als verkehrsberuhigende Gestaltungselemente in den verkehrsberuhigten Ortskernstraßen; hier: Ermächtigung der Verwaltung zur Auftragserteilung; Vorlage: 2023/006/284

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme der inzwischen angeordneten verkehrsberuhigten Bereiche der Innerortsstraßen Zwerchgasse, Mainzer-Pfort-Straße sowie Mainzer Straße (Bereich „Eselsrutsche“) wird die Aufstellung von verkehrsberuhigend wirkenden Pflanzkübel als mobiles Straßenmobiliar seitens der VG-Verkehrs- und Polizeibehörden als dringend erforderlich betrachtet. Dies haben die Erfahrungen und insbesondere die örtlich durchgeführten Messungen und Zählungen bestätigt.

In der zurückliegenden Sitzung des Sanierungs- und Verkehrsausschusses vom 13.11.2023 wurde dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die gemeinsam mit der VG-Verkehrsbehörde ermittelten Aufstell-Standorte mit Pflanzkübel-Elemente aus Corten-Stahl (höhere Lebenserwartung, robust und dekorativ) auszustatten. Die Maße sollen in rechteckiger Ausführung 120/120 cm (Höhe: 90 cm) oder in zylindrischer Ausstattung (Durchmesser: 120 cm), zusätzlich mit einem Wasser-Vorberatungssystem und höhenverstellbaren Füßen ausgestattet sein. Für die bislang noch nicht mit Pflanzkübeln ausgestatteten Standorte werden zehn Pflanzkübel benötigt.

Zusätzlich steht die Frage im Raum, ob die im Bereich der Mainzer Straße (Bereich „Eselsrutsche“) bereits seit fast zwei Jahren positionierten Kunststoff-Pflanzkübel ebenfalls durch die Corten-Stahl-Ausführung ersetzt werden soll. Die Verwaltung geht derzeit von Kosten in Höhe von 3.300 € je Corten-Stahl-Pflanzkübel aus.

Im Rahmen der zurückliegenden Sitzung des Sanierungs- und Verkehrsausschusses vom 13.11.2023 wurde über die Ausweisung von Parkplätzen im öffentlichen Straßen- und Verkehrsbereich dieser Straßenbereiche beraten. Für den Bereich der Zwerchgasse wurde dies knapp abgelehnt. Für den Bereich Mainzer Straße („Eselsrutsche“) wurde dem knapp zugestimmt. Die finale Entscheidung hierzu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 4.12.2023 zu entscheiden.

Im Falle einer finalen Zustimmung für die Einrichtung ausgewiesener Parkplätze werden die Parkplatz-Standorte den bereits feststehenden Pflanzkübel-Standorten jeweils räumlich zugeordnet. Im Falle einer finalen Ablehnung zur Einrichtung von Parkplätzen ändert sich an der Anzahl und an den Standorten der Pflanzkübeln nichts.

Herr Becker-Theilig teilt mit, dass es sich um 7 anstatt um 11 Pflanzkübel für den Bereich der Zwerchgasse, Rathausstraße, Mainzer-Pfort-Straße sowie Mainzer Straße (Bereich „Eselsrutsche“) handelt.

Des Weiteren ändert sich ebenfalls die Anzahl der Pflanzkübel von 10 auf 8 im Bereich Mainzer Straße („Eselsrutsch“), wo bestehende Kunststoff-Pflanzkübel ausgetauscht werden sollen.

Demnach verringern sich die Kosten auf 23.100 Euro bzw. auf 26.400 Euro (Gesamt: 49.500 Euro).

Beschluss:

A: Im Zusammenhang mit der verkehrsrechtlich notwendigen Ausgestaltung der verkehrsberuhigten Ortskernstraßen Zwerchgasse, Rathausstraße, Mainzer-Pfort-Straße sowie Mainzer Straße (Bereich „Eselsrutsche“) mithilfe verkehrsberuhigender Straßenmöblierung beschließt der Gemeinderat die Verwaltung mit der Beauftragung zur Lieferung von elf Pflanzkübel in Corten-Stahl-Ausführung vornehmlich mit den Rechteckmaßen 120/120/90 cm oder in Zylinderform (d = 120, h = 90 cm) an den günstigsten Bietenden zu ermächtigen. Derzeit geht die Verwaltung von Anschaffungskosten in Höhe von ca. 3.300 €/Stück (Gesamtkosten: ca. 35.000 €, incl. Transportkosten) aus.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen 19, Enthaltungen 2

B: Als erweiterte Beratungs- und Entscheidungsoption zur Lieferung/Beauftragung von 10 weiteren Pflanzkübeln zwecks Austausch bereits bestehender Kunststoff-Pflanzkübel im Bereich Mainzer Straße („Eselsrutsche“) beschließt der Gemeinderat die vorgenannte Ermächtigung entsprechend um weitere 33.000 € (Gesamt: 68.000 €) zu erweitern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen 20, Enthaltungen 1

Zu TOP 3.3:Ortskernsanierung Bodenheim; Verlängerung des Vertrages über städtebauliche Beratungsleistungen mit der Firma MAP Consult, Worms; Vorlage: 2023/006/283

Sachverhalt:

Am 18.03.2013 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim den Abschluss eines Vertrages mit MAP-Consult GmbH, Worms, beschlossen. Inhalt des Vertrages ist insbesondere die Beratung von Eigentümern im Sanierungsgebiet, aber auch die Mitwirkung in allen Bereichen der Städtebauförderung, um die Ziele der Ortsgemeinde zu erreichen. Insbesondere fungiert der Städtebauberater als Projektsteuerer und entscheidendes Bindeglied zwischen den Zuschuss- und Genehmigungsbehörden, den jeweiligen VG-Fachabteilungen, den privaten Zuschussnehmern, dem Sanierungsplanungsbüro (Architekturleistungen), den projektspezifischen Planungsbüros sowie der Ortsgemeinde.

Gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2019 läuft der vierjährige Beratervertrag zum 31.12.2023 aus. Für die Restlaufzeit der Städtebauförderung von zwei Jahren empfiehlt die Verwaltung den Vertrag somit bis zum 31.12.2025 mit dem bisherigen Beratungsbüro, MAP-Consult, Worms, zu verlängern.

Der seit 1.8.2019 gültige Stundensatz von 70 € ist angesichts der allgemeinen Preisentwicklung bei weitem nicht mehr auskömmlich. Angestellte Vergleichs-Recherchen ergaben aufgerufene Stundensätze zwischen 90 € bis 95 €. MAP-Consult hat sich angesichts der bisher sehr konstruktiven Zusammenarbeit bereit erklärt bis zum Vertrags- und Maßnahmen-/Förderende für einen Stundensatz von 85 € zu arbeiten. Anmerkung: Die vorgenannten Honoraraufwendungen werden vom Zuschussgeber (Städtebaufördermittel) in Höhe von 70 % gefördert.

Somit empfiehlt die Verwaltung die Fortsetzung des Berater-Vertrages bis zum 31.12.2025 mit einem Stundensatz in Höhe von 85 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung und im Rahmen der Städtebauförderung den Beratervertrag mit MAP-, Worms, um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025 mit einem angepassten Stundensatz in Höhe von 85 € zu verlängern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:Antrag auf Ablösung von Pkw-Stellplätzen; Neubau Mehrfamilienhaus, Untergäßchen; Vorlage: 2023/006/274/1

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags, hier Seite 8/10 des vorliegenden Dokuments.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 06.03.1989 in der Fassung der 3. Änderung vom 09.04.2019. Für das Bauvorhaben mit sechs geförderten Wohnungen sind gerundet 5 Pkw-Stellplätze nachzuweisen. Auf dem Grundstück selbst können 2 Stellplätze hergestellt werden. Es wird gebeten, 3 Pkw-Stellplätze auf Grundlage der Satzung abzulösen.

Da es sich eben um ein Wohnungsbauvorhaben mit geförderten Wohnungen handelt, empfehlen wir die Ablösung. Der Ablösebetrag i.H.v. (3 x 5.670,00 €) 17.010,00 € ist zweckgebunden zu verwenden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Ablösung von drei Pkw-Stellplätzen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:Ausbau der L 431 OD Bodenheim; Beratung und Beschlussfassung zur Vorentwurfsplanung

Der Vorsitzende verweist auf die zurückliegenden Beratungen in den beiden Sitzungen des Fachausschusses zur von dem LBM vorgelegten Entwurfsplanung. Strittig sei einzig die vom LBM vorgesehene Radwegeführung zwischen dem Unterführungsbauwerk Rheinallee bis zum Kreisel Nord (Star-Tankstelle). Zur Ergebnisfindung empfiehlt er die Bildung einer Arbeitsgruppe. Jede Fraktion solle eine/n Stellvertretende/n melden und dies dem Ortsbürgermeister mitteilen.

Zu TOP 6:Erweiterung / Lückenschluss der Straßenbeleuchtung L413 Kreisverkehrsplatz zwischen Bodenheim und Nackenheim; Ermächtigung der Verwaltung für Zuschussbeantragung und Vergabe; Vorlage: 2023/006/293

Sachverhalt:

Die Ausleuchtungssituation der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Bereich der Aufstellfläche vor der Querungsstelle an der L 431 an dem B 9-Zubringer auf der Bodenheimer Gemarkungsseite ist als mangelhaft und damit als verkehrsgefährdend einzustufen. Siehe hierzu auch der beigefügte Lageplan. Die Ausleuchtung auf der gegenüberliegenden Nackenheimer Seite ist hingegen als ausreichend zu bezeichnen.

Die Querung wird sowohl vom Rad- und Fußverkehr sehr häufig frequentiert. Die Querung wird im großen Umfang täglich von einer großen Anzahl von den aus Bodenheim stammenden Schülern des dortigen Gymnasiums genutzt.

Konkret liegt ein Angebot der EWR zur Errichtung einer geeigneten Straßenausleuchtung (3-Leuchten-Lichtpunkt mit Ausleger) in Höhe von ca. 11.000 € incl. Tiefbauarbeiten bei. Eine Kostenübernahme des dortigen Straßenbaulastträgers, LBM wurde geprüft/angefragt, ist jedoch nicht möglich.

Nach verwaltungsinterner Prüfung ist bei dieser Maßnahme durch das Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ mit einer hohen Zuschussrate zu rechnen. Zudem steht noch der Radwegefond der Verbandsgemeinde Bodenheim ggf. zur weiteren Zuschussaufstockung zur Verfügung.

Es wird empfohlen per Beschluss die Verwaltung für die Zuschussbeantragungen, für die Maßnahmenvorbereitung, der Durchführung einer vergabekonformen Angebotseinholung sowie für die Beauftragung zu ermächtigen.

Beschluss:

Im Zusammenhang mit der Beseitigung einer Gefahrenstelle infolge nicht ausreichender Ausleuchtung im Bereich der Querungsstelle am Kreisverkehrplatz des B 9-Zubringers stimmt der Gemeinderat der Erweiterung der Straßenbeleuchtung mit einem Kostenumfang von ca. 12.000 € zu.

Im gleichen Zusammenhang wird die Verwaltung mit der Zuschussbeantragung, der Vorbereitung der Durchführungsarbeiten und einer vergaberechtskonformen Beauftragung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sport- und Kulturhalle "Im Bürgel"; hier: Beratung und Beschlussfassung; Vorlage: 2023/006/288

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung bzw. der Inbetriebnahme der gemeindeeigenen Sport- und Kulturhalle „Bürgel“ im September 2023 bedarf es der Erstellung, der Verabschiedung und damit der Inkraftsetzung sowie der Anwendung einer verbindlichen Benutzungs- und Entgeltordnung. Diese haben gemäß § 14 der Gemeindeordnung RLP für die Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit sowie für eine nachvollziehbare und rechtssichere Erhebung eines Nutzungsentgeltes zu sorgen. Sie dient auch dauerhaft eines reibungslosen Ablaufes aller Nutzungen, der allgemein gültigen Anwendung sowie zur vertraglich verbindlichen gegenseitigen Regelung zwischen der Eigentümerin (Ortsgemeinde) des Nutzungsobjektes und dessen Nutzern.

Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz wurde seitens der Ortsgemeinde Bodenheim beauftragt in enger Abstimmung eine der örtlichen Anforderungen angepasste und den allgemeinen Rechtsnormen des Vertragsrechtes entsprechende Nutzungs- und Entgeltordnung zu erstellen.

Diese liegen nunmehr vor. Seitens der Verwaltung wurden noch einige Anpassungen sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.11.2023 wurde der erstellte Vertragsentwurf vorgestellt und kurz darüber beraten. Man war sich einig, dass die Vertragsdetails vor der endgültigen Verabschiedung noch vertiefend mit dem örtlichen Vereinsring als Vertretungsorgan der Vereinsnutzer zu besprechen und ggf. anzupassen sind. Hierzu sollen entsprechende Gespräche bis Ende Januar 2024 stattfinden und damit verbunden auch finale Festlegungen erarbeitet sein.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl einstimmig: Infolge dringend erforderlicher Handreichung für die tägliche Buchungsbearbeitung der Gemeindeverwaltung soll die vorliegende Fassung der Nutzungs- und Entgeltordnung einstweilig bis zur Vorlage einer endgültigen Fassung gelten. Dementsprechend wurde dem Gemeinderat empfohlen die vorliegende Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung einstweilig zuzustimmen und vorläufig im Vermietungsprozess anzuwenden.

Beschluss:

Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Sport- und Kulturhalle „Bürgel“ stimmt der Gemeinderat der vorliegenden Fassung der seitens der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz erstellten Benutzungs- und Entgeltordnung des vorgenannten Nutzungsobjektes einstweilig zu.

Ein aus der Mitte des Gemeinderates gebildeter Arbeitskreis, ergänzt um die Gemeindeverwaltung sowie um den geschäftsführenden Vorstand des Vereinsrings haben schnellstmöglich ggf. notwendige Änderungen und Anpassungen zu erarbeiten/vorzulegen. Diese ggf. notwendigen Anpassungen/Änderungen sind anschließend in die oben genannte Fassung aufzunehmen.

Bis zur Erarbeitung einer endgültigen Nutzungs- und Entgeltordnung ist der beigefügte Ordnungsentwurf im täglichen Vermietungsprozess anzuwenden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8: Jahresabschluss 2020; Vorlage: 2023/006/287

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.

In der Ergebnisrechnung konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von 858.247,85 € erzielt werden. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (3.695.581,94 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 263.717,47 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit auch unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen werden.

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 42.459.379,56 € (2019: 41.601.131,71 €). Verbindlichkeiten sind in Höhe von 7.923.874,02 € (2019: 7.756.607,44 €) auszuweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2020 einschließlich Rechenschaftsbericht zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:Forstwirtschaftsplan 2024; Vorlage: 2023/006/259

Sachverhalt:

Die gemäß Landeswaldgesetz festgelegten Waldflächen der Ortsgemeinde Bodenheim liegen im Zuständigkeitsbereich des Forstamts Rheinhessen. Zuständig ist das Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost mit der Funktionsstelle Rheinauenwälder. Die Ortsgemeinde Bodenheim ist zur Pflege und Unterhaltung der Flächen verpflichtet. Für erforderliche Maßnahmen wird vom zuständigen Forstrevier/Funktionsstelle ein jährlicher Forstwirtschaftsplan aufgestellt. Seit Oktober 2023 ist Noah Weinbrecht der für die OG Bodenheim zuständige Förster.

Im Forstwirtschaftsplan 2024 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Pappelwäldchen in der Rheinallee:

Kontrolle des Bestands und Auswahl und Astung der freizustellenden Bäume

- Pappelwäldchen am Rhein:

Wässern

Mulchen der Stockausschläge in der Wiese

Nachpflanzung von ausgefallenen Heistern und Hochstämmen (Ersatzpflanzung)

Hierfür sind insgesamt 4.700 € im Forstwirtschaftsplan 2024 veranschlagt worden. Die Beförsterungskosten sind ausgewiesen, ebenso die Kosten für den wasserrechtlichen Bescheid zur Entnahme von Wasser aus dem Rhein zur Bewässerung.

Um die Verkehrssicherheit auf der B9 zu gewährleisten wurden einige große und etliche schwächere Pappeln auf der Wiese und im Wäldchen auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 19, Flurstück 3/2 entlang der Böschung zur B9 gefällt. Das Grundstück 3/2 liegt im Geschützten Landschaftsbestandteil „Auewaldrest am Bodenheimer Rheinufer“, die Fällgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) wurde, unter der Auflage Nachpflanzungen vorzunehmen und zu pflegen, erteilt. Diese Auflage wird durch das Forstamt kontinuierlich erfüllt.

Im Jahr 2023 waren im Forstwirtschaftsplan 4.700 € veranschlagt, es wurden bisher Kosten in Höhe von 1.102,95 € vom Forstamt abgerechnet und folgende Maßnahmen ausgeführt:

- Pappelwäldchen am Rhein:

Wässern der Nachpflanzung, Mulchen der Stockausschläge

Da Maßnahmen im Wald meist im Herbst/Winter und wenn möglich in der Zeit zwischen 01. Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchgeführt werden, stehen einige Arbeiten noch aus.

Die Verwaltung empfiehlt dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2024 zuzustimmen und die Funktionsstelle Rheinauenwälder, nach der Rechtskraft des Haushalts, mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Dem Forstwirtschaftsplan 2024 wird zugestimmt. Die benötigten Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt, nach Rechtskraft des Haushaltes 2024 wird die Funktionsstelle Rheinauenwälder mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10:Vergaben

Zu TOP 10.1: Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Gaustraße", Vergabe der Planungsleistungen, Vorlage: 2023/006/257

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 12.04.2021 hatte der Gemeinderat das Planungsbüro Dörhöfer aus Engelstadt mit den Planungsleistungen für mehrere Bushaltestellen beauftragt. Für die Haltestelle „Gaustraße“ wurden bisher allerdings keine Planungsleistungen erbracht.

Da im kommenden Jahr 2024 der dritte Bauabschnitt der Sanierungsstraßen im Bereich der Gaustraße erfolgen soll, ist es sinnvoll, auch den barrierefreien Ausbau der Haltestelle am südlichen Ende des Bauabschnitts im Bereich der Kurve von der Langgasse in die Gaustraße mit in die Planungen und den Ausbau zu integrieren.

Es ist daher zielführend, dem Büro SIA aus Alzey die Planung zu übertragen. Das Büro Dörhöfer ist damit einverstanden, dass der Auftrag seitens der Ortsgemeinde entschädigungsfrei zurückgenommen wird.

Aufgrund der zu erwartenden Höhe des Honorars über 25.000 € netto müssen verwaltungsseitig noch weitere Angebote eingeholt werden. Im Hinblick auf eine zeitnahe Auftragserteilung wird darum gebeten, dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht zu erteilen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

Dem Ortsbürgermeister wird die Vollmacht erteilt, dem wirtschaftlichsten Honorarangebot den Zuschlag zu erteilen und den Ingenieurvertrag auszufertigen. In der darauffolgenden Sitzung ist der Gemeinderat über die Vergabe zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10.2: Ausbau des Radweges an der Ortsrandstraße, Vergabe der weiteren Planungsleistungen, Vorlage: 2023/006/258

Sachverhalt:

Nachdem der Förderantrag mit Bescheid vom 31.08.2023 bewilligt wurde, können nun die weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 vergeben werden. Es ist beabsichtigt, die Baumaßnahmen im kommenden Jahr zu beginnen.

Das Planungsbüro SIA aus Alzey war mit den bisherigen Planungsleistungen von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung beauftragt. Aufgrund der zu erwartenden Höhe des Honorars für die weiteren Ingenieurleistungen müssen verwaltungsseitig weitere Honorarangebote eingeholt werden. Im Hinblick auf eine zeitnahe Auftragserteilung wird darum gebeten, dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht zu erteilen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Dem Ortsbürgermeister wird die Vollmacht erteilt, dem wirtschaftlichsten Honorarangebot den Zuschlag zu erteilen und den Ingenieurvertrag auszufertigen. In der darauffolgenden Sitzung ist der Gemeinderat über die Vergabe zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10.3: Innerörtliche Ölspurbeseitigung; Vorlage: 2023/006/101/1

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Gemeinderates wurde die Verbandgemeindeverwaltung ermächtigt, zum Abschluss eines Rahmenvertrages zur Ölspurbeseitigung Angebote einzuholen.

Folgende Fachunternehmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:

Fa. Bott GmbH, Bad-Kreuznach

Fa. Komutec GmbH, Frankenthal

Fa. Reuter GmbH, Mainz

Bei der Abgabe der Angebote waren folgende Forderungen zu berücksichtigen:

{{gt}}

Bereitschaftsdienst 24/7

{{gt}}

Reaktionszeit max. 30 Minuten

{{gt}}

Erkundung durch Vorausfahrzeug / Ölspurscout

{{gt}}

Bereitschaft der Alarmierung über einen Funkmeldeempfänger

{{gt}}

Freigabe der Verkehrsfläche nach Beendigung der Reinigungsarbeiten

{{gt}}

Vollständige (Bild-) Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

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Ermittlung des Verursachers

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Abrechnung, sofern möglich, direkt mit Verursacher

Einzig die Fa. Reuter gab ein Angebot ab. Die an das Angebot gestellten Forderungen wurden vollumfänglich berücksichtigt (Angebot siehe vorliegende Anlage).

Es wird vorgeschlagen, mit der Fa. Reuter GmbH den beiliegenden Rahmenvertrag zur Beseitigung der innerörtlichen Ölspuren abzuschließen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit der Fa. Reuter (Mainz) einen Rahmenvertrag zur Beseitigung der innerörtlichen Ölspuren abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 11:Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 11.1: Vergabe Nachtrag 2 zu Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau Kita Leidheckenweg Beleuchtung Spielflure und Kabel Batterieraum; Vorlage: 2023/006/277

Sachverhalt:

Für die Erstellung der Elektroinstallationsarbeiten ist Firma Elektro Dörr GmbH aus Mainz beauftragt. Im Rahmen des Bauablaufs kam es zu Änderungen, woraufhin Firma Dörr einen Nachtrag erstellt hat, der zwei Sachverhalte beinhaltet.

Zu Thema 1: In den Spielfluren waren Leuchten geplant, die dem Charakter des Raumes eine eher ungemütliche Prägung gegeben haben. Um gerade für die kleineren Kinder hier eine phantasieanregende Beleuchtung zu installieren, wurden hier sogenannte „Sternenhimmel“ aus einzelnen LED Lichtpunkten angeboten. Dieser Teil des Nachtrages schließt mit 6.190,45 € brutto.

Zu Thema 2: Die Kita ist mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, zur Speicherung des Stroms sind Batteriespeicher notwendig, die an ihrem Aufstellungsort Wärme abgeben. Zudem benötigen diese einen feuersicheren Aufstellort. Nach Rücksprache mit dem Brandschutzsachverständigen der Kreisverwaltung wurde der Standort der Batteriespeicher für den Solarstrom in den nördlichen unterkellerten Bereich des Gebäudes verlegt. Dies mindert die Gefahren für die Kita, die bei einem Brand einer Batterie entstehen. Auch entfällt eine Belüftung des Elektroanschlussraums mit der Hauptverteilung. Für die notwendigen Erdkabel und die wasserdichten Wanddurchführungen schließt dieser Teil des Nachtrags mit 12.383,70 € brutto.

Nach Prüfung schließt das Nachtragsangebot mit insgesamt 18.574,15 € brutto. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.09.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Elektro Dörr GmbH wird mit dem Nachtrag 2 gemäß dem Angebot vom 14.09.2023 beauftragt.

Zu TOP 11.2:Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung und Erweiterung; Vergabe des Feldlerchen-Monitorings; Vorlage: 2023/006/264

Sachverhalt:

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung wurde ein ergänzter Fachbeitrag Artenschutz durch das Büro BG Natur, Nackenheim, erstellt. Im Ergebnis setzt dieser eine erforderliche Erfassung der Brutstätten der Feldlerche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie im Wirkungsbereich der Feldlerche im Frühjahr 2024 fest. An dem Ergebnis des Monitorings orientieren sich die zu ergreifenden Maßnahmen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat zur Durchführung des Monitorings ein Angebot von dem Fachbüro BG Natur aus Nackenheim eingeholt, welches mit einem Honorar in Höhe von brutto 2.062,75 € abschließt. Da das Büro bereits den ergänzten Fachbeitrag erstellt hat und umfangreiche Ortskenntnisse vorweist, empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag zur Durchführung des Feldlerchen-Monitorings an das Büro BG Natur aus Nackenheim zu vergeben.

In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.12.2021 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlichen Auftragsvergaben erteilt. Der Gemeinderat ist über die Auftragsvergabe zu informieren.

Entscheidung:

Das Fachbüro BG Natur, Nackenheim, erhält den Auftrag zum Monitoring des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zuzüglich dem Wirkbereich der Arten zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 2.062,75 €.

Zu TOP 11.3: Bebauungsplan "Sport- und Gewerbeanlage Bürgel", 3. Änderung; Vergabe des Feldlerchen-Monitorings; Vorlage: 2023/006/265

Sachverhalt:

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport- und Gewerbeanlage Bürgel“, 3. Änderung wurde ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB über die Umsetzung artenschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen zur Aufwertung des Lebensraums- und Bruthabitats der Feldlerche mit der Stiftung zur Förderung der Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz geschlossen.

Im Zuge der Entwicklung der Gewerbeflächen wurde eine Blühfläche als Ausweichhabitat für die Feldlerche angelegt. Diese Fläche ist nun mittels der Durchführung eines Monitorings auf zu überprüfen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat zur Durchführung des Monitorings ein Angebot von dem Fachbüro BG Natur aus Nackenheim eingeholt, welches mit einem Honorar in Höhe von brutto 2.062,75 € abschließt. Da das Büro umfangreiche Ortskenntnisse vorweist, empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag zur Durchführung des Feldlerchen-Monitorings an das Büro BG Natur aus Nackenheim zu vergeben.

Gemäß § 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bodenheim wurde dem Bürgermeister die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 € im Einzelfall übertragen. Der Gemeinderat ist über die erfolgte Vergabe zu informieren.

Entscheidung:

Das Fachbüro BG Natur, Nackenheim, erhält den Auftrag zum Monitoring des Bereichs des Blühstreifens zuzüglich dem Wirkbereich der Arten zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 2.062,75 €.

Zu TOP 11.4: Vergabe der Zimmermannsarbeiten im Rahmen der Errichtung von Gerätehütten Kita Wühlmäuse; Vorlage: 2023/006/289

Sachverhalt:

Für Zimmermannsarbeiten im Rahmen der Errichtung von Gerätehütten Kita Wühlmäuse fand am 22.11.2023 die Submission zur beschränkten Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Scholtissek aus Eltville.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Nierstein.

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 unter TOP 11 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH wird mit Zimmermannsarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 127.521,59 €, im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 12: Informationen

Sachverhalt:

Der für Touristik zuständige Beigeordnete Kappel informiert darüber, dass er einen Förderantrag zum geplanten Themenwanderweg gestellt hat.

Herr Mutzke informiert über eine Bedarfsabfrage, die an alle KiTA-Eltern versandt wurde. Diese wurde von den neuen pädagogischen Mitarbeitern der „Kita-Sozialarbeit“ konzeptionell erstellt und per Brief an die Bodenheimer Familien versandt.

Zu TOP 13:Anträge/Anfragen

Sachverhalt:

Eine Anfrage zum Fuhrpark des Bauhofs und aktuellen Stand der Reparatur des Schleppers wird vorm Vorsitzenden beantwortet.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende verliest einen Antrag zum Thema einer Standort- und Bedarfsanalyse in Bezug auf Restaurants und Hotels. Er bittet um Zustimmung zur weiteren Beratung in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Zu TOP 20: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Beschlüsse zu drei Grundstücksangelegenheiten, zwei Vergaben, drei Stundungsanträgen und einer Spende gefasst.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:21 Uhr.

Thomas Becker-Theilig

Simone Migotsch

Heike Jennewein

Vorsitzender

Schriftführerin

Schriftführerin