zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim am Donnerstag, dem 05.12.2024 um 18:00 Uhr im Ratskeller des Unterhofes, Unterhofstr. 10, 55296 Gau-Bischofsheim
Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 18:02 Uhr bis 21:08 Uhr |
| Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend: | |
| Der Vorsitzende | Patric Müller |
| Erster Beigeordneter | Tino Lotz |
| Die Ratsmitglieder | Sabrina Bedrich |
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| Mathias Böhm |
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| Wolfgang Drechsler |
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| Claudia Engel |
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| Toni Escher |
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| Linda Maria Fornoff |
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| Sabine Käller |
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| Dr. Stefanie Klossok |
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| Edith Knab |
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| Karlheinz Kohn |
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| Thomas Pfeiffer |
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| Johannes Schäfer |
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| Josef Schreiber |
| Schriftführerin | Juliane Heide |
| Außerdem anwesend: | Claudia Deubel Beigeordnete der VG |
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| Petra Escher Pressevertreterin |
| Entschuldigt fehlen: | Volker Pietzsch |
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| Guido Wilwers |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 25.11.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Juliane Heide bestimmt.
Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor: TOP 4.3 - Vergabe von Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau Gerätehalle und Erteilung einer Vergabevollmacht für den Bürgermeister, TOP 6 - Antrag der CDU-Fraktion vom 23.08.2024 zur Einsetzung eines Arbeitskreises „Bauhof & Grundstück am Gaubergblick“. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Tagesordnung
Öffentlicher Teil: — Vorlage
| 1. | 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung | 2024/020/074 |
| 2. | Bauangelegenheiten |
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| 2.1. | Bauantrag Sanierung Einfamilienhaus, Pfarrstraße | 2024/020/078 |
| 2.2. | Befreiungsantrag In den Borngärten, andere Dachform auf Zwerchhaus | 2024/020/070 |
| 2.3. | Befreiungsantrag Am Sahler, Überschreitung Baufenster | 2024/020/077 |
| 3. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 3.1. | Ausgleichsfläche Am Weingarten - Abstimmung Vorgehensweise wegen Inanspruchnahmen | 2024/020/075 |
| 4. | Vergaben |
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| 4.1. | Forstwirtschaftsplan 2025 | 2024/020/067 |
| 4.2. | Baumnachpflanzungen 2024/2025 | 2024/020/068 |
| 4.3. | Vergabe von Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau Gerätehalle und Erteilung einer Vergabevollmacht für den Bürgermeister | 2024/020/083 |
| 5. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 5.1. | Vermessungsleistungen für den Neubau der Gerätehalle Höhennivellement | 2024/020/066 |
| 5.2. | Straßenbauarbeiten im Rahmen des Ausbaus Gartenstraße | 2024/020/072 |
| 6. | Antrag der CDU-Fraktion vom 23.08.2024 zur Einsetzung Arbeitskreises "Bauhof & Grundstück am Gaubergblick" |
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| 7. | Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025; Satzungsbeschluss | 2024/020/064 |
| 8. | Doppelhaushalt 2025/2026; hier: Vorlage und 1. Lesung |
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| 9. | Informationen |
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Zu TOP 1:
7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung; Vorlage: 2024/020/074
Sachverhalt:
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt eine Änderung der Hauptsatzung.
Zur Abstimmung steht eine Erhöhung des in den §§ 7 und 9 der Hauptsatzung geregelten Sitzungsgeldes der Rats- und Ausschussmitglieder sowie die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten bei stundenweiser Vertretung der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters. Die letzte Erhöhung des Sitzungsgeldes erfolgte im Jahr 2009 auf 15,00 €. Nun soll nach 15 Jahren das Sitzungsgeld angepasst und von 15,00 € auf 20,00 € erhöht werden.
Zur Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO).
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim stimmt der Änderung der Hauptsatzung in der vorgelegten Form zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 9; Nein-Stimmen 5; Enthaltung 1
Zu TOP 2:
Bauangelegenheiten
Zu TOP 2.1:
Bauantrag Sanierung Einfamilienhaus, Pfarrstraße; Vorlage: 2024/020/078
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 18.12.2024 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.
Das Gebäude befindet sich zwischen der Pfarrstraße 23 und Pfarrstraße 27 in zweiter Reihe als Bestandsgebäude. Daher bleibt die Frage nach Pkw-Stellplätzen außen vor. Die Lage des Baukörpers wirft Fragen zu Abstandsflächen auf, was allerdings nicht zum Prüfumfang einer Ortsgemeinde gehören. Hier muss die Kreisverwaltung entscheiden.
Es geht allein um die Tatsache, dass das Gebäude sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt. Da es von der Straße aus gar nicht zu sehen ist, ist dieser Einfügungsnachweis zu bejahen. Wir empfehlen somit, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2.2:
Befreiungsantrag In den Borngärten, andere Dachform auf Zwerchhaus
Vorlage: 2024/020/070
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 06.12.2024 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „In den Borngärten“.
Es bestehen nachfolgende bauplanungsrechtliche Bedenken:
Der Bebauungsplan gibt eine Dachneigung von 30° - 38° vor. Zwerchhäuser sind Teil des Hauptdaches und müssen daher auch diese Dachneigung einhalten. Hier werden vier Zwerchhäuser geplant, die jeweils ein Flachdach aufweisen.
Wir geben keine Empfehlung. Es ist auch fraglich, ob die Kreisverwaltung einer solchen Befreiung zustimmt, oder vielmehr die Änderung des Bebauungsplanes fordert.
Der Gemeinderat ist in seiner Entscheidung frei.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2.3:
Befreiungsantrag Am Sahler, Überschreitung Baufenster; Vorlage: 2024/020/077
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 03.01.2025 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Alte Gärtnerei, Bahnhofstraße“ in der Fassung der 3. Änderung.
Man erkennt anhand der Ausschnittskopien der 2. und 3. Fassung zum Bebauungsplan, dass die überbaubare Fläche bei einem Grundstück bewusst dem Bestand angepasst wurde. Schon bei der Aufstellung der 2. Änderung im Jahr 2013 war es Teil der Willensbildung des damaligen Gemeinderates, dem dortigen Bestand Rechnung zu tragen, den übrigen Baugrundstücken jedoch keine zusätzliche überbaubare Fläche im Norden zu schaffen. Auch bei der 3. Änderung zum Bebauungsplan wurde die überbaubare Fläche so belassen.
Es steht dem Gemeinderat der Ortsgemeinde frei, dem heutigen Wunsch nach größerer überbaubarer Fläche nachzukommen bzw. insgesamt das Thema „Innenverdichtung“ anzugehen. Es ist denkbar, dass die Kreisverwaltung bei einer solchen Überschreitung keine Befreiung mehr sieht, sondern vielmehr die Änderung des Bebauungsplanes fordert.
Der Gemeinderat ist in seiner Entscheidung frei, die Verwaltung gibt keine Empfehlung.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 7; Nein-Stimmen 3; Enthaltungen 5
Zu TOP 3:
Grundstücksangelegenheiten
Zu TOP 3.1:
Ausgleichsfläche Am Weingarten - Abstimmung Vorgehensweise wegen Inanspruchnahmen
Vorlage: 2024/020/075
Sachverhalt:
Im Baugebiet „Am Weingarten“ wurden verschiedene nicht genehmigte Inanspruchnahmen der im Bebauungsplan „Sportplatz-Schwarzbach-Hord“ als Ausgleichsfläche festgesetzten Fläche, Flur 1 Flurstück 182, festgestellt. Angrenzend an die Grundstücke „Am Weingarten 13-15“ wurde die Fläche bis zu 3 m breit gemäht, es wurden nichtheimische Pflanzen angepflanzt und ein mit Holz eingefasstes Beet errichtet. Des Weiteren befindet sich, ausgehend von der Hausnummer 13, ein Erdhügel auf der Fläche. Hierbei handelt es sich womöglich um eine nichtgenehmigte Ablagerung von Erde im Zuge der Bautätigkeit auf den Baugrundstücken, weswegen dieser von der Ausgleichsfläche entfernt werden müsste. Da sich der Hügel jedoch zur Hälfte auf dem Grundstück der Hausnummer 13 befindet und darauf eine Terrasse errichtet wurde, würde das Abtragen der Hälfte des Hügels auf der Ausgleichsfläche die Stabilität der erbauten Terrasse gefährden, sowie mit hohen Kosten für den Abtransport verbunden sein. Eine mögliche Lösung wäre eine vertragliche Vereinbarung mit den Eigentümern der Hausnummer 13 und der Ortsgemeinde über das Bestehenbleiben des Hügels, dies muss jedoch mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
Ebenfalls wurde auf derselben Ausgleichsfläche ein von Privaten angelegter Weg zwischen dem Grundstück „In den Borngärten 21“ und dem befestigten Zwischenweg am Spielplatz festgestellt, sowie die Errichtung einer Steinmauer inkl. einer darüberliegenden Bank und einem Insektenhotel auf dem gegenüberliegenden Flurstück 185/7. Diese Aktivitäten sind auf den festgesetzten Ausgleichsflächen nicht statthaft, hierfür bedarf es einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde und ggfls. einer Bebauungsplanänderung.
Daneben äußerten die Anlieger den Wunsch, das Hinüberwachsen der Pflanzen aus der Ausgleichsfläche in die privaten Gärten zu vermeiden, sowie die Fläche zu einer artenreichen Blühwiese umzugestalten. Für das Einwachsen der Pflanzen der Ausgleichsfläche in die Gärten ist regelmäßiges Mähen von max. einer Mäherbreite sinnvoll. Dies kann über einen Grünpatenschaftsvertrag mit den Anliegern geregelt werden.
Um eine artenreiche Blühwiese zu erreichen, müsste der vorhandene Bewuchs entfernt und die Fläche neu mit geeignetem Saatgut eingesät werden, außerdem ist einschüriges Mähen statt Mulchen erforderlich. Mähen und Abtragen des Mahdguts verringert den Nährstoffeintrag in den Boden und ermöglicht somit eine größere Vielfalt an blühenden Pflanzen auf der Fläche.
Ratsmitglied Edith Knab nimmt wegen Sonderinteresse im Zuschauerraum Platz und nicht an der Abstimmung teil.
Beschlüsse:
A: Den Anwohnern der Grundstücke „Am Weingarten 13-15“ wird eine selbst zu bearbeitende Mähbreite von 1,5 m zur Verfügung gestellt. Eigenmächtige Bepflanzungen sowie Aufbauten jeglicher Art sind zu unterlassen, bzw. umgehend zu entfernen. Ein entsprechender Grünpatenschaftsvertrag wird mit den jeweiligen Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
B: Das Bestehenbleiben des Erdhügels hinter der Hausnummer 13 auf der festgesetzten Ausgleichsfläche wird mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 9; Nein-Stimmen 3; Enthaltungen 2; Sonderinteresse 1
C: Bezüglich der weiteren Inanspruchnahmen auf der festgesetzten Ausgleichsfläche, wie den von Privaten hergestellten Weg, die Steinmauer, die Bank und das Insektenhotel, wird ein Antrag auf Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
D: Auf die Anlage einer Blühwiese auf der gesamten Fläche wird verzichtet, die Unterhaltung der Ausgleichsfläche (Wiese) wird wie bisher fortgesetzt, d.h. sie wird 1 x jährlich gemulcht und es erfolgt kein Abtrag des Mulchgutes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Vergaben
Zu TOP 4.1:
Forstwirtschaftsplan 2025; Vorlage: 2024/020/067
Sachverhalt:
Die gemäß Landeswaldgesetz festgelegten Waldflächen der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim liegen im Zuständigkeitsbereich des Forstamts Rheinhessen. Zuständig ist das Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost mit der Funktionsstelle Rheinauenwälder. Seit Oktober 2023 ist Noah Weinbrecht der für Gau-Bischofsheim zuständige Förster.
Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim ist zur Pflege und Unterhaltung der Flächen verpflichtet. Für erforderliche Maßnahmen wird vom zuständigen Forstrevier/Funktionsstelle ein jährlicher Forstwirtschaftsplan aufgestellt. Die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtungen im Lörzweiler Wäldchen soll, wie am 08.12.2016 beschlossen, ebenfalls über das Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost, Funktionsstelle Rheinauenwälder erfolgen.
Der für das Jahr 2025 vorgelegte Forstwirtschaftsplan enthält die Fortführung der Pflegearbeiten auf der Sammelausgleichsfläche im Lörzweiler Wäldchen, d.h. Zurückdrängen der Robinienausschläge, Freistellen der nachwachsenden einheimischen Bäume, Anpflanzen von heimischen Heistern und falls erforderlich auch Verkehrssicherungsmaßnahmen. Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf der Orchideenwiese sollen fortgeführt werden.
Die ausgewiesenen Kosten für die Maßnahmen inkl. der Beförsterungskosten belaufen sich auf 1.950 €.
Im Forstwirtschaftsplan 2024 waren Kosten in Höhe von 3.900 € veranschlagt; bisher wurden, inkl. der Beförsterungskosten 1.186,79 € für folgende Maßnahmen im Lörzweiler Wäldchen abgerechnet:
- Robinien auf der AF entfernt
- Orchideenwiese gemäht
Da Maßnahmen im Wald meist im Herbst/Winter und wenn möglich in der Zeit zwischen 01. Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchgeführt werden, stehen einige Arbeiten noch aus.
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2025 zuzustimmen und die Funktionsstelle Rheinauenwälder, nach der Rechtskraft des Haushalts, mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Dem Forstwirtschaftsplan 2025 wird zugestimmt. Die benötigten Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt. Nach Rechtskraft des Haushaltes 2025 wird die Funktionsstelle Rheinauenwälder mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4.2:
Baumnachpflanzungen 2024/2025; Vorlage: 2024/020/068
Sachverhalt:
Sowohl in diesem Jahr als auch in den vergangenen Jahren waren einige Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen notwendig. Um der Erfordernis der entsprechenden Nachpflanzungen nachzukommen, wurden die Baumstandorte dahingehend überprüft, ob eine Nachpflanzung genau am Standort des gefällten Baumes erfolgen kann. Dazu wurden die Standorte ebenfalls auf evtl. vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorger an Hand entsprechender Leitungspläne überprüft.
Die Lage und Größe der vorhandenen Baumscheiben/Pflanzbeete wurde mit Hinblick auf eine nachhaltige und zukunftsorientierte Nachpflanzmöglichkeit geprüft. Ebenso wurden die für den Standort in Frage kommenden Baumarten anhand der Liste der Zukunftsbäume und der Liste der bewährten Straßenbäume der GALK (www.galk.de) eruiert.
Neben dem Erwerb des Baums in einer entsprechenden Qualität ist für eine nachhaltige und langfristige Nachpflanzung auch die standortabhängigen Vorbereitungen der Baumscheibe inkl. Pflanzarbeiten sowie die Anwuchs-, Entwicklungs- und Fertigstellungspflege (jeweils inkl. Wässerung) für insgesamt 3 Jahre erforderlich.
Somit können für eine Nachpflanzung insgesamt ca. 2.000 € pro Baum an Standorten ohne Umbaumaßnahmen an den Pflanzbeeten/Baumscheiben kalkuliert werden.
Die Nachpflanzung von 12 Bäumen würde überschlägig ca. 24.000 € kosten, wobei die Beschaffung des Baumes, die Pflanzarbeiten und die Anwuchspflege im 1. Jahr anfielen, im 2. Jahr kämen jeweils die Kosten für die Entwicklungspflege und im letzten Jahr die Kosten für die Fertigstellungspflege zum Tragen.
Die vorgeschlagenen aber nicht umgesetzten Nachpflanzungen aus 2023 wurden erneut geprüft und entsprechend angepasst sowie mit den Ergebnissen der Ausschreibung in den anderen Ortsgemeinden kalkuliert.
Folgende Baumstandorte könnten im Winter/Frühjahr 2024/2025 neu bepflanzt werden:
Feuerwehr/Amiche Radweg, Grünfläche zwischen Sankt-Florian-Weg und Radweg sowie neben der vorhandenen Sitzbank: 3 Bäume
Bahnhofstraße, rechts und links neben der Zufahrt zum Friedhof: 4 Bäume
Unterer Küchelberg, Grünfläche zw. Unterer Küchelberg und Lörzweiler Straße: 2 Bäume
Am Küchelberg, ggü. HNr. 1: 1 Baum
Am Rothfloß, in die vorhandenen Pflanzinseln in der Straße: 2 Bäume
Die entsprechenden Haushaltsmittel wären in den jeweiligen Haushalten vorzusehen, die Übertragung von Haushaltsresten aus 2024 wären gesondert zu beschließen.
Um einen monetären und verwaltungstechnischen Synergieeffekt zu erzielen, wird empfohlen, die Nachpflanzungen aller Orts- und der Verbandsgemeinde gemeinsam auszuschreiben.
In diesem Zusammenhang wird der Antrag der FWG, der eigentlich zum TOP 8 Haushaltsplanung gestellt wurde, diskutiert.
Antragstext:
„Hiermit beantragen wir, den Plan zur Nachpflanzung von Bäumen im Jahr 2025 dahingehend zu überarbeiten, dass jüngere und damit kostengünstigere Bäume gepflanzt werden. Der aktuell vorgesehene Kostenansatz in Höhe von € 2.000 pro Baum, inklusive der Pflege in den ersten Jahren, erscheint im Vergleich zu den im Forstwirtschaftsplan angegebenen Kosten für Baumpflanzungen deutlich erhöht. Durch die Wahl jüngerer Bäume könnte der Kostenansatz für die geplante Pflanzaktion im Haushalt erheblich reduziert werden. Jüngere Bäume sind nicht nur preiswerter in der Anschaffung, sondern bieten auch langfristig die Möglichkeit einer natürlichen Anpassung an die Umweltbedingungen vor Ort.“
Auf diesen Antrag gab es bereits eine Stellungnahme der Verwaltung, die begründet darlegt, dass sich die vorgeschlagene Baumschulware nicht zum Anpflanzen im innerörtlichen Raum eignet.
Beschluss:
Den vorgeschlagenen Nachpflanzungen von 12 Bäumen an den genannten Standorten sowie der gemeinsamen Ausschreibung der Pflanzmaßnahmen, inkl. 3 Jahren Entwicklungspflege wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Die Gremien werden über die Vergabe informiert. Die für die Pflegemaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel werden in den kommenden Jahren in den Haushalten eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4.3:
Vergabe von Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau Gerätehalle und Erteilung einer Vergabevollmacht für den Bürgermeister; Vorlage: 2024/020/083
Sachverhalt:
Das Architekturbüro Keßler aus Alzey ist mit der Erstellung des Bauantrages beauftragt. Für die Erstellung der Tragwerksplanung wurden geeignete Ingenieurbüros angefragt. Zur Ermittlung der vorläufigen anrechenbaren Kosten wurde die Kostenschätzung des I-Stock-Antrages zugrunde gelegt. Das wirtschaftlichste Honorarangebot hat die Fischer Ingenieure GmbH aus Osthofen abgegeben, es beläuft sich auf 14.465,28 € brutto. Fischer Ingenieure besitzen Erfahrung im Stahlbau, daher empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag an Fischer Ingenieure GmbH aus Osthofen zu erteilen.
Um einen möglichst reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten, sollte der Bürgermeister eine Vollmacht zur Auftragserteilung von weiteren erforderlichen Planungsleistungen erhalten. Der Gemeinderat würde in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.
Für den weiteren zügigen Projektablauf nach Zugang der Baugenehmigung sollte eine zweistufige Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen erteilt werden. Es wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5% über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Verschiebungen innerhalb des jeweiligen Pakets wären mithin im Sinne einer Deckungsfähigkeit möglich. Liegt das Ausschreibungsergebnis oberhalb dieser Schwelle, soll der Haupt- und Finanzausschuss die Vergabevollmacht für das oder die betreffenden Gewerke ohne weitere Beschränkung erhalten, soweit der zeitliche Ablauf nicht ohnehin die Entscheidung in einer Gemeinderatssitzung ermöglicht. Damit könnte der Bürgermeister die Vergaben vornehmen, die insgesamt innerhalb des Gesamtkostenrahmens +5% liegen. Zudem sollte dem Bürgermeister eine Vollmacht zur Vergabe von Nachträgen bis maximal 5% über dem Auftragsrahmen erteilt werden. Liegt das Nachtragsangebot oberhalb dieser Schwelle, soll der Haupt- und Finanzausschuss die Vergabevollmacht für diesen Nachtrag ohne weitere Beschränkung erhalten, soweit der zeitliche Ablauf nicht ohnehin die Entscheidung in einer Gemeinderatssitzung ermöglicht. Der Gemeinderat würde in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.
Die Abstimmung erfolgt ohne den Vorsitzenden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den TOP in die nächste Sitzungsrunde zu verweisen, da dieser nicht im Ratsinfosystem eingestellt war und somit den Gremienmitgliedern zur Beratung nicht vorlag.
Abstimmungsergebnis:
Zurückgestellt
Ja-Stimmen 9; Enthaltungen 5
Zu TOP 5:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 5.1:
Vermessungsleistungen für den Neubau der Gerätehalle Höhennivellement; Vorlage: 2024/020/066
Sachverhalt:
Die Förderzusage für den Bau der Gerätehalle ist am 18. Juni 2024 erteilt worden, mit dem Projekt ist zügig zu beginnen.
Als Grundlage für die Genehmigungsplanung wird ein Höhennivellement des Baufeldes benötigt. Die Verwaltung hat Angebote von geeigneten Ingenieurbüros eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot von KS Vermessung in Bodenheim schließt nach Prüfung mit 912,14 € brutto. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an KS Vermessung und Bewertung GbR in Bodenheim zu vergeben.
Entscheidung:
KS Vermessung und Bewertung GbR in Bodenheim wird mit den Leistungen gemäß Angebot vom 30.07.2024 beauftragt. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe informiert.
Zu TOP 5.2:
Straßenbauarbeiten im Rahmen des Ausbaus Gartenstraße; Vorlage: 2024/020/072
Sachverhalt:
Für Straßenbauarbeiten im Rahmen des Ausbaus Gartenstraße fand am 23.10.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOL/A statt. Zum Submissionstermin lagen 10 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Klabautschke aus Koblenz.
Wirtschaftlichster Bieter:
Firma STRABAG AG aus Sprendlingen.
Der Ortsgemeinderat Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung am 11.07.2023 unter TOP 4 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.
Entscheidung:
Die Firma STRABAG AG wird mit Straßenbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.
Zu TOP 6:
Antrag der CDU-Fraktion vom 23.08.2024 zur Einsetzung Arbeitskreises "Bauhof & Grundstück am Gaubergblick"
Sachverhalt:
Der Fraktionsvorsitzende der CDU stellt den Antrag zur Einsetzung eines Arbeitskreises „Bauhof & Grundstück am Gaubergblick“ vor:
„Der Gemeinderat wolle beschließen,
1. es wird ein Arbeitskreis „Bauhof & Grundstück am Gaubergblick“ gebildet. Dort sollen die weitere Zielsetzung der Ortsgemeinde hinsichtlich
a) des Weiteren Vorgehens betreffend der Errichtung eines modernen, den Arbeitsschutzvorschriften entsprechenden gemeindeeigenen Bauhofs,
b) des Umgangs mit dem perspektivisch frei werdenden Feuerwehrgerätehaus und
c) des Umgangs mit dem gemeindeeigenen Grundstück „am Gaubergblick“ neben der KiTa beraten und festgelegt werden. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat in Form einer Beschlussempfehlung vorgelegt,
2. der unter 1.) aufgeführte Arbeitskreis soll sich aus jeweils einem Vertreter jeder Ratsfraktion sowie mind. einem weiteren in Bausachen sachverständigen Bürger zusammensetzen,
3. das derzeitige Planungs- und Vergabeverfahren betreffend den Bau eines gemeindeeigenen Bauhofes wird bis zur Beschlussempfehlung des Arbeitskreises ausgesetzt.
Begründung:
Das bereits vor zwei Wahlperioden gemeinsam mit der Verbandsgemeinde, Lörzweiler und Harxheim gestartete Projekt zur Errichtung eines gemeinsamen Bauhofes ist bereits vor fünf Jahren mangels Förderzusage des Landes gescheitert. Jede Ortsgemeinde arbeitet seitdem an einer eigenen Lösung. Das ursprüngliche Modell hätte jeden Teilhaber mit ca. 150.000 EURO belastet. Das eigene Bauhof-Projekt der Nachbargemeinde Harxheim hat diesen Betrag bereits um mehr als das Dreifache überstiegen. Auch die Planungen der Ortsgemeinde Gau- Bischofsheim übersteigen den ursprünglich angedachten Betrag deutlich, obwohl die bisherigen Planungen einen kleineren Bauhof als noch in der Gesamtlösung angedacht, vorsehen. Zwischenzeitlich wurden Planungen der Verbandsgemeinde bekannt, die Feuerwehren Harxheim und Gau-Bischofsheim zu fusionieren. Das bisherige Feuerwehrgerätehaus würde perspektivisch frei werden. Hierbei handelt es sich um eine einmalige und nachhaltige Gelegenheit, die aufgrund des großen zur Verfügung stehenden Raumes zusätzliche Optionen, wie Vereinsräume bietet. Auch wenn der Abschluss der Fusion nicht sicher datiert werden kann, ist eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung vorzugswürdig. Das hierdurch frei werdende Grundstück am Gaubergblick wäre ideal für altersgerechtes Wohnen. Die verschiedenen Möglichkeiten sind ebenfalls im Arbeitskreis zu erörtern. Der Wert des Grundstücks steht demnach mittlerweile deutlich außer Verhältnis zum Nutzen einer „kleinen Bauhof-Lösung“.
Die bisherige Situation hat sich also grundlegend geändert. Die neuen Optionen, gestiegene Baukosten, Inflation und eine schwierige Haushaltslage machen ein Umdenken zwingend erforderlich. Sowohl die erhofften Fördergelder des Landes als auch die finanziellen Mittel der Gemeinde erfordern einen sorgsamen und wirtschaftlichen Umgang. Ein Festhalten an Beschlüssen, die auf einer veralteten Entscheidungsgrundlage beruhen, kann nicht im Sinne der Ortsgemeinde sein. Auch wenn der Antrag eine Verzögerung der notwendigen Bauhof-Modernisierung mit sich führen kann, ist eine dauerhafte und wirtschaftliche Lösung vorzugswürdig. Es ist Kernaufgabe des Gemeinderates langfristig zu denken und handeln und nicht nur von einem Schritt zum nächsten.
Für die CDU-Fraktion
Johannes Schäfer, Fraktionsvorsitzender“
Nach eingehender Diskussion stellt Ratsmitglied Dr. Stefanie Klossok den Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor:
SPD-Änderungsantrag zum Antrag „zur Einsetzung eines Arbeitskreises `Bauhof & Grundstück am Gaubergblick`“
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Patric,
die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die von der CDU beantragte Initiative zur Einsetzung eines überfraktionellen Arbeitskreises, um sich mit perspektivisch anstehenden Projekten wie auch aktuellen Projekten zur Dorfgestaltung und -entwicklung auseinanderzusetzen. Hier sind insbesondere das Vorantreiben und die Umsetzung des Verkaufes des Areals des alten Kindergratens zu nennen wie auch den weiteren Umgang mit der gemeindeeigenen Immobilie im Unterhof. Ferner ist auch eine Vorberatung einer möglichen Nutzung des Feuerwehrgerätehauses denkbar, sofern dieses langfristig der Ortsgemeinde zur Verfügung steht.
Allerdings erteilen wir den in dem Antrag enthaltenen Vorschlag, die bereits beschlossene, beauftragte und durch sog. I-Stock-Fördermittel des Landes in maximaler Höhe bezuschusste Errichtung eines zeitgemäßen Bauhofs neu zu beraten und den entsprechenden Beschluss auszusetzen (s. Punkt 1 und 3 o.g. Antrag) eine eindeutige Absage.
Die oftmals genannten Gründe für die planmäßige Umsetzung des Projekts fasse ich im Folgenden zusammen:
In der langwierigen an vielen Stellen immer wieder geführten Diskussion über das Thema Neubau eines Bauhofs lässt sich aus den Äußerungen aller Fraktionen Einstimmigkeit über die Anerkennung der Notwendigkeit zur Errichtung eines zeitgemäßen Bauhofs festhalten. Der Betrieb eines Bauhofs auch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist eine hoheitliche Pflicht der Ortsgemeinde. Auch sind wir in unserem gemeindlichen Leben zunehmend auf die Unterstützung der Gemeindemitarbeiter angewiesen. Dabei ist es neben den arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, die bei dem Betrieb eines Bauhofs zu erfüllen sind, ein Gebot an ein respektvolles Miteinander und einem angemessenen Umgang mit den gegenwärtigen wie auch künftigen Mitarbeitenden des Bauhofs geschuldet, eine entsprechende Arbeitsstätte vorzuhalten. Mit der Anerkennung dieses Erfordernisses erübrigen sich jede weitere Diskussion, jedes weitere Infragestellen des Projekts bzw. Bemühungen, hier noch einmal Umplanungen vorzunehmen, die zwangsläufig zu einer Verzögerung in der Fertigstellung führen würden. Um die Dringlichkeit der zeitnahen Umsetzung des Bauhofs zu unterstreichen, sei hier auch noch einmal auf die Historie des Projekts verwiesen, das inzwischen dieses Gremium über die letzten beiden Legislaturperioden begleitet hat.
Nicht nur vor diesem Hintergrund stellt der von der CDU-Fraktion eingebrachte Vorschlag, das durch die langfristig geplante Zusammenlegung der Feuerwehren Gau-Bischofsheim und Harxheim zu einem unbestimmten - im VG-Rat wurde jetzt 2027 als mögliches Datum genannt - Zeitpunkt, freiwerdende sich im Besitz der Verbandsgemeinde befindliche Feuerwehrgerätehaus als Bauhof zu nutzen, keine realistische in absehbarer Zeit umsetzbare und kostengünstige Alternative zum laufenden Projekt dar. Eine Überprüfung dieser vermeintlichen Option durch eine Anfrage der SPD-Fraktion an die Verbandsgemeinde vom 29 April 2024 hat ergeben, dass es weder eine genaue zeitliche Planung gibt, ab wann das Feuerwehgerätehaus frei wird. Ferner gibt es keinerlei Anhaltspunkte zum Kaufpreis, der zu gegebener Zeit durch ein Gutachten zu ermitteln und durch Beschluss des Verbandsgemeinderates festzulegen ist. Neben dem gegenwärtig nicht zu beziffernden Kaufpreis liegen ebenfalls keine Angaben über die Höhe der anfallenden Sanierungskosten vor. Zu nennen sind hier mindestens eine energetische Sanierung des Daches und eine energetische Erneuerung der veralteten Heizung. Aufgrund der uns als Grundlage für mögliche Entscheidungen fehlenden wesentlichen Informationen eine Kostenersparnis als Argument für die Verlegung des Bauhofprojektes anzuführen ist nicht valide.
Neben diesen sachlichen Argumenten bestehen auch formale Bedenken, die die zeitnahe Fertigstellung des neuen Bauhofs entsprechend Gemeinderatsbeschluss alternativlos werden lassen. So befindet sich das Projekt bereits in einer weit fortgeschrittenen Planungsphase. Dem beauftragten Architekturbüro den Auftrag wieder zu entziehen, kann Regressansprüche gegen die Gemeinde begründen. Hiermit würden wir als Gemeinderat der Gemeinde finanziellen Schaden zufügen. Noch schwerer wiegt in diesem Zusammenhang der Verlust der I-Stock-Förderung, die bereits in maximaler Höhe (40% des Projektvolumens; 250.000 Euro) vom Land für dieses Projekt bewilligt wurde. Dabei sind die Bewilligung und Auszahlung entsprechend der Verwaltungsvorschrift für die I-Stock-Förderung davon abhängig, dass die Pläne für das Projekt, für das die Förderung gezahlt wird, ausführungsreif sind. Ferner muss der Zuwendungsempfänger Eigentümer oder Träger der Baulast sein. Es ist mit der Ausführung unverzüglich zu beginnen. Damit ist die Umsetzung des Projektes an dem geplanten im Flächennutzungsplan auch entsprechend ausgewiesenen Standort gebunden. Neben diesen Einwänden zu Punkt 1 und 3 des CDU-Antrags, bewerten wir die Initiative der CDU, sich überfraktionell mit anstehenden Projekten zu beschäftigen und diese abzustimmen, absolut positiv. Daher schlägt die SPD-Fraktion vor, diese aus dem Antrag herauszulösen und den Antrag wie folgt zu ändern:
Es wird ein überfraktioneller Arbeitskreis „Entwicklung Grundstücksangelegenheiten und gemeindeeigene Immobilien“ gebildet. Dort sollen die weitere Zielsetzung der Ortsgemeinde hinsichtlich der gemeindeeigenen Grundstücke (z.B. Weiterentwicklung des Areals des ehemaligen Kindergartens) und gemeindeeigener Immobilien (Alter Bahnhof, gemeindeeigene Wohnungen im Unterhof) sowie einer möglichen Nutzung des freiwerdenden Feuerwehrgerätehauses vorberaten und Planungsvorschläge entwickelt werden.
Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat
Tino Lotz und Dr. Stefanie Klossok“
Ratsmitglied Edith Knab beantragt zu beiden Anträgen namentliche Abstimmung.
Beschluss :
Über den Antrag der CDU-Fraktion sowie den Änderungsantrag der SPD-Fraktion soll namentlich abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Enthaltungen 3
Punkt 2 aus dem Antrag der CDU-Fraktion wird als erledigt erklärt, Punkt 3 wird zurück-gezogen. Demnach bezieht sich der Beschluss zum CDU-Antrag lediglich auf Punkt 1.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt per namentlicher Abstimmung:
Schäfer, Johannes — Zustimmung
Pfeiffer, Thomas — Zustimmung
Fornoff, Linda Maria — Zustimmung
Engel, Claudia — Zustimmung
Drechsler, Wolfgang — Zustimmung
Escher, Toni — Zustimmung
Kohn, Karlheinz — Enthaltung
Käller, Sabine — Ablehnung
Bedrich, Sabrina — Ablehnung
Klossok, Dr. Stefanie — Ablehnung
Schreiber, Josef — Ablehnung
Knab, Edith — Ablehnung
Böhm, Mathias — Ablehnung
Lotz, Tino — Ablehnung
Müller, Patric — Ablehnung
Nach einer Unterbrechung von 19:49-19:55 und einer erneuten Unterbrechung bis 19:58 Uhr, ergeht folgender Beschluss zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen per namentlicher Abstimmung:
Schäfer, Johannes — Enthaltung
Pfeiffer, Thomas — Enthaltung
Fornoff, Linda Maria — Enthaltung
Engel, Claudia — Enthaltung
Drechsler, Wolfgang — Zustimmung
Escher, Toni — Enthaltung
Kohn, Karlheinz — Zustimmung
Käller, Sabine — Zustimmung
Bedrich, Sabrina — Zustimmung
Klossok, Dr. Stefanie — Zustimmung
Schreiber, Josef — Zustimmung
Knab, Edith — Zustimmung
Böhm, Mathias — Zustimmung
Lotz, Tino — Zustimmung
Müller, Patric — Zustimmung
Zu TOP 7:
Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025; Satzungsbeschluss; Vorlage: 2024/020/064
Sachverhalt:
Die Grundsteuer wird für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Grundsätzlich gilt, ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen. Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum aufgrund der Grundsteuerreform und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht mehr gegeben ist.
Auf der Grundlage des § 36 GrStG findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der neuen Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Bescheide über die Hauptveranlagung können (bei Vorliegen der Hebesätze für diesen Zeitraum) auch schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden.
Da die Hebesätze der Realsteuern in der Haushaltssatzung festgelegt werden und diese zu Beginn des Kalenderjahres in der Regel noch nicht veröffentlicht wurden, wird daher empfohlen, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Enthaltungen 3
Zu TOP 8:
Doppelhaushalt 2025/2026; hier: Vorlage und 1. Lesung
Sachverhalt:
Der Vorsitzende verliest den vorläufigen Vorbericht zum Haushaltplanentwurf. Er fragt nach Einsparungsvorschlägen aus dem Rat, da zwar der Finanzhaushalt in den Jahren 2025 und 2026 nach aktuellem Sachstand ausgeglichen werden kann, jedoch der Ergebnishaushalt sich nach aktuellem Stand unausgeglichen ist.
Es werden Fragen an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Heide von der Verwaltung gestellt und beantwortet.
Der Vorsitzende schlägt vor, den Umbau des Bushaltestellenpaares „Am Küchelberg“ in die nächste Haushaltsperiode 2027/28 zu verschieben.
Die SPD-Fraktion beantragt, die noch erhaltenswerte Heizungsanlage im Unterhof noch nicht zu erneuern, weswegen die für 2025 eingeplanten Mittel i. H. v. 70.000 € gestrichen werden und 10.000 € für Instandhaltungsmaßnahmen vorgehalten werden sollen. Somit kann auch die Streichung der geplanten Photovoltaik-Anlage für den Unterhof erfolgen, für die Mittel in 2025 eingeplant waren.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den v. g. Vorschlägen zum aktuellen Haushaltsentwurf zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9:
Informationen
Der Vorsitzende erinnert an die Bedarfsabfrage der VG-Verwaltung zu Schulungsangeboten für Ratsmitglieder für das Jahr 2025. Zudem verteilt er den Sitzungsplan 2025 und erinnert an den Aufruf von Wahlhelfer*innen zur Bundestags- / Landratswahl am 23. Februar 2025.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:08 Uhr.