Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 21:04 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 21:04 Uhr bis 21:13 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:13 Uhr bis 21:14 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Die Vorsitzende
Rita Drescher
Beigeordnete
Gustav Reck
Anke Renker
Die Ratsmitglieder
Thomas Adamek
Robin Bäcker
Wolfgang Brieske
Heike Decker-Schneider
Klaus-Werner Fritzsch
Felicitas Hessel
Manuel Höferlin
Marco Ksinsik
Tanja Reßler
Thorsten Schick
Jennifer Wienold-Opfer
Maximilian Wolf
Philipp Wolf
Eugen Zent
Schriftführer
Christian Hennig
Außerdem anwesend
| Bürgerinnen und Bürger | 3 |
| Dr. Robert Scheurer | Bürgermeister der VG Bodenheim |
Entschuldigt fehlen:
Ortsbürgermeister
Andreas Hofreuter
Ratsmitglied
Jennifer Ackermann
Die Vorsitzende, Erste Beigeordnete Rita Drescher, eröffnet die Sitzung. Sie stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Christian Hennig ernannt. Die Vorsitzende bittet um Änderung der Tagesordnung, der ursprüngliche TOP 1 - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Ortskern Harxheim – westlicher Teil, 2. Änderung“ vom 02.02.2022 - wird ersetzt durch den neuen TOP 1 – Bebauungsplan „Ortskern Harxheim, westlicher Teil, 2. Änderung“; Einstellung des ergänzenden Verfahrens. Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung ergehen nicht. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | Vorlage |
| 1. | Bebauungsplan "Ortskern Harxheim, westlicher Teil, 2. Änderung" Einstellung des ergänzenden Verfahrens | 2025/026/062 |
| 2. | Feststellung Jahresabschluss 2021 | 2025/026/046 |
| 3. | Baumnachpflanzungen 2025/2026 | 2024/026/080/2 |
| 4. | Abstimmung zur Entscheidung der Schilder Ortseingang bzw. Ortsausgang Harxheim | |
| 5. | Mehrgenerationenplatz: Beschlussfassung über die Vergabevollmacht | 2025/026/061 |
| 6. | Bauleitplanung | |
| 7. | Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge | |
| 7.1. | Bauantrag mit Befreiungsantrag Umbau 1 WE in Wohngebäude mit 3 WE, Befreiung der festgesetzten Zahl der WE, Mainzer Straße | 2025/026/056 |
| 7.2. | Bauantrag mit Befreiungsantrag Mainzer Straße: Errichtung einer Doppelhaushälfte 1, Befreiung von der festgesetzten Anzahl WE | 2025/026/058 |
| 7.3. | Bauantrag mit Befreiungsantrag Mainzer Straße: Errichtung einer Doppelhaushälfte 2, Befreiung von der festgesetzten Anzahl der WE | 2025/026/057 |
| 8. | Vergaben | |
| 9. | Anträge/Anfragen | |
| 10. | Grundstücksangelegenheiten | |
| 11. | Informationen |
Nichtöffentlicher Teil:
| 12. | Rechtsangelegenheiten | |
| 13. | Anträge/Anfragen | |
| 14. | Informationen |
Öffentlicher Teil:
| 15. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Bebauungsplan "Ortskern Harxheim, westlicher Teil, 2. Änderung"; Einstellung des ergänzenden Verfahrens; Vorlage: 2025/026/062
Die Vorsitzende verliest den nachfolgenden
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.05.2023 den Bebauungsplan „Ortskern Harxheim – westlicher Teil“, 2. Änderung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde durch Bekanntmachung im Nachrichtenblatt 32/2023 vom 11.08.2023 in Kraft gesetzt. Vor Ablauf der Jahresfristen aus § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB und § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO wurden Ermittlungs- und Bewertungsfehler (§ 2 Abs. 3 BauGB) gerügt und gegen den Bebauungsplan ein Antrag auf Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestellt. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Rheinland-Pfalz hat gemäß dem Urteil unter dem Aktenzeichen 1 C 10855/23.OVG in dem Normenkontrollverfahren gegen die Ortsgemeinde Harxheim aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 05.12.2024 für Recht erkannt:
„Die am 11. August 2023 bekannt gemachte 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Harxheim, westlicher Teil“ der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt.“
Bereits vor der Verhandlung über den Normenkontrollantrag am 05.12.2024 hat der Gemeinderat Harxheim in seiner Sitzung vom 28.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur vorsorglichen Überarbeitung des Bebauungsplans gefasst. Die förmliche Offenlage wurde nach der Überarbeitung erneut im Zeitraum vom 09.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 durchgeführt; eine Abwägung ist jedoch nie erfolgt und das Verfahren wurde nicht weitergeführt. Zwischenzeitlich hat die Ortsgemeinde Herrn Rechtsanwalt Dr. Schmitt von der Kanzlei Neussel KPA mit einer juristischen Beratung beauftragt. Herr Dr. Schmitt hat im Ergebnis u.a. festgestellt, dass materiellrechtliche Bedenken gegen die bislang getroffene Festsetzung eines Dorfgebietes im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestehen und empfohlen, diesen zu ändern. Durch die Änderung des Baugebietstyps ist jedoch die Durchführung des ergänzenden Verfahrens aus anwaltlicher Sicht nicht hinreichend sicher zulässig, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Aufgrund dessen soll das mit Beschluss vom 28.02.2024 eingeleitete ergänzende Verfahren zur Überarbeitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Harxheim, westlicher Teil“ eingestellt werden. Seit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist demnach für das Gebiet wieder der Ur-Bebauungsplan anzuwenden. Die Ortsgemeinde sollte sich nun darüber Gedanken machen, inwieweit sie eine Bebauung nach diesem zulassen will. Alternativ wäre zu beraten, ob in Abstimmung mit dem Investor ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Anschließend wird darüber diskutiert, welche Folgen dieser Beschluss hat und u.a. vorgeschlagen, diesen Beschluss aufzuschieben und zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu entscheiden, wenn die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit sein wird. Weitere Wortmeldungen hierzu folgen, pro und contra werden diskutiert. Anschließend ergeht der folgende Beschluss.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Einstellung des ergänzenden Verfahrens zur Überarbeitung des Bebauungsplanes „Ortskern Harxheim, westlicher Teil, 2. Änderung“.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 5
Zu TOP 2:
Feststellung Jahresabschluss 2021; Vorlage: 2025/026/046
Die Vorsitzende übergibt das Wort an Ratsmitglied Philipp Wolf, der als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses zum Sachverhalt berichtet. Der Rechnungsprüfungsbericht liegt vor und ist unten angefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Harxheim wurde in der Sitzung am 23.09.2025 vom Gemeinderat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beauftragt. Der Haushaltsausgleich konnte für das Jahr 2021 nicht erreicht werden. In der Ergebnisrechnung ist ein negatives Jahresergebnis i.H.v. -357.428,03 € auszuweisen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen von -301.393,93 € reicht nicht aus, um die Tilgungen i.H.v. 110.497,94 € zu finanzieren.
Rückfragen der Ratsmitglieder werden beantwortet, bevor die folgenden Beschlüsse gefasst werden.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Harxheim in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim für das Jahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Rechnungsprüfungsbericht
Die Prüfung des Jahresabschlusses fand an folgendem Termin statt:
Mittwoch, der 01.10.2025
Angaben zu Art und Umfang der Prüfung:
Die Prüfung umfasste eine stichprobenartige Durchsicht der Buchhaltungsbelege.
Es ergab sich folgende Beanstandung:
„Keine"
Zu folgender Frage wurde die Verwaltung unabhängig von der Feststellung und Entlastung um ergänzende Stellungnahme gebeten:
Im Rahmen der Prüfung ist aufgefallen, dass die Personalkosten die Jugendpflegerin nicht unter dem entsprechenden Produkt 3621 zu finden sind. Der Ausschuss erhielt im Nachgang zur Sitzung Rückmeldung in dieser Sache: „Insbesondere unter Corona nicht für die Jugendarbeit eingesetzt, sondern diente allgemein zur Unterstützung der Verwaltung. Daher sind die Personalkosten seitdem auf 1145 „Sonstige zentrale Dienste" gebucht worden. Wir ändern dies zukünftig ab, sodass sie auf dem Produkt 3621 „Jugendarbeit' auch mit dem IST-Kosten zu finden ist.“
Der Ausschuss bittet um eine Inventarliste. Die Verwaltung wird diese im Nachgang liefern. Des Weiteren wird angeregt mal wieder eine Inventur anzugehen.
Abschließende Bewertung des Prüfungsergebnisses:
Zusammenfassend ergaben sich keine Erkenntnisse, die ein Versagen der Entlastung zur Folge hätten. Des Weiteren wird angeregt mal wieder eine Inventur anzugehen.
Zu TOP 3:
Baumnachpflanzungen 2025/2026; Vorlage: 2024/026/080/2
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren waren einige Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen notwendig. Um der Erfordernis der entsprechenden Nachpflanzungen nachzukommen, wurden die Baumstandorte dahingehend überprüft, ob eine Nachpflanzung genau am Standort des gefällten Baumes erfolgen kann. Dazu wurden die Standorte ebenfalls auf evtl. vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorger anhand entsprechender Leitungspläne überprüft.
Die Lage und Größe der vorhandenen Baumscheiben/Pflanzbeete wurden mit Hinblick auf eine nachhaltige und zukunftsorientierte Nachpflanzmöglichkeit geprüft. Ebenso wurden die für den Standort in Frage kommenden Baumarten anhand der Liste der Zukunftsbäume und der Liste der bewährten Straßenbäume der GALK (www.galk.de) eruiert. Des Weiteren wurden bei der Wahl der passenden Baumart die Erfahrungen aus den letzten Jahren sowie die durch den Klimawandel beeinflussten Veränderungen an die Standortbedingungen mitberücksichtigt.
Neben dem Erwerb des Baums in einer entsprechenden Qualität sind für eine nachhaltige und langfristige Nachpflanzung auch die standortabhängigen Vorbereitungen der Baumscheibe inkl. Pflanzarbeiten sowie die Anwuchs-, Entwicklungs- und Fertigstellungspflege (jeweils inkl. Wässerung) für insgesamt 3 Jahre erforderlich.
Somit können für eine Nachpflanzung inkl. 3-jähriger Pflege insgesamt ca. 2.000 € pro Baum an Standorten ohne Umbaumaßnahmen an den Pflanzbeeten/Baumscheiben kalkuliert werden. Die Nachpflanzung von 4 Bäumen würde überschlägig ca. 8.000 € kosten.
In den Kosten mit einkalkuliert sind die Beschaffung des Baumes, die Pflanzarbeiten und die Anwuchspflege im 1. Jahr, die Kosten für die Entwicklungspflege, welche im 2. Jahr anfallen, und die Kosten für die Fertigstellungspflege im letzten Jahr.
Die vorgeschlagenen Nachpflanzungen aus 2024 wurden erneut geprüft und entsprechend angepasst sowie mit den Ergebnissen der Ausschreibung in den anderen Ortsgemeinden kalkuliert. Ebenso wurde die Nachfrage der Ortsgemeinde bzgl. Nachpflanzungen am Friedhof mitberücksichtigt.
Folgende Baumstandorte könnten 2025/2026 neu bepflanzt werden:
In den Rohrwiesen, Grünfläche am Graben: 2 Bäume
Lahnstraße, in die vorhandenen Baumscheiben in der Straße: 2 Bäume
Die entsprechenden Haushaltsmittel wären in den jeweiligen Haushalten vorzusehen, die Übertragung von Haushaltsresten aus 2025 wären gesondert zu beschließen.
Um einen monetären und verwaltungstechnischen Synergieeffekt zu erzielen, wird empfohlen, bei Möglichkeit die Nachpflanzungen mehrerer Ortsgemeinden gemeinsam auszuschreiben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Den Nachpflanzungen von 4 Bäumen an den genannten Standorten sowie der gemeinsamen Ausschreibung der Pflanzmaßnahmen inkl. 3 Jahren Entwicklungspflege wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Die Gremien werden über die Vergabe informiert.
Die für die Pflegemaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel werden in den kommenden Jahren in den Haushalten eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Abstimmung zur Entscheidung der Schilder Ortseingang bzw. Ortsausgang Harxheim
Die Beigeordnete Anke Renker erläutert den Sachverhalt. Am Ortseingang bzw. Ortsausgang Harxheim sollen die Willkommensschilder ersetzt werden. 2 Beispiele werden gezeigt. Nach kurzer Beratung stellt Ratsmitglied Tanja Reßler den Antrag, die Angelegenheit im Fachausschuss zu beraten, dem Antrag wird einstimmig zugestimmt, somit in den Fachausschuss verwiesen.
Zu TOP 5:
Mehrgenerationenplatz: Beschlussfassung über die Vergabevollmacht; Vorlage: 2025/026/061
Die Beigeordnete Anke Renker erläutert den
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde hat einen Leader-Antrag für einen Mehrgenerationenplatz bewilligt bekommen. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 152.970,90 Euro brutto. Die Leader-Förderung beträgt 91.782,54 €. Dem Ortsbürgermeister soll eine Vollmacht zur Vergabe von Bauleistungen erteilt werden, da der Platz bis zum 30. September 2026 fertiggestellt sein muss. Der Gemeinderat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister zur Herstellung eines Mehrgenerationenplatzes eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen zu erteilen. Der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Bauleitplanung
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 7:
Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge
Zu TOP 7.1:
Bauantrag mit Befreiungsantrag
Umbau 1 WE in Wohngebäude mit 3 WE, Befreiung der festgesetzten Zahl der WE, Mainzer Straße; Vorlage: 2025/026/056
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 05.01.2026 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Ortskern Harxheim, westlicher Teil, 1. Änderung“.
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Für das Vorhaben wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Zahl von zwei Wohneinheiten beantragt, da insgesamt drei Wohneinheiten vorgesehen sind. Die Zulassung einer zusätzlichen Wohneinheit ist städtebaulich vertretbar, weil durch die vorgesehene Gebäudegestaltung und Nutzung keine wahrnehmbare Erhöhung der baulichen Dichte oder zusätzliche innere Immissionen zu erwarten sind. Die notwendige Anzahl der Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. Die äußere Erscheinung sowie das Maß der baulichen Nutzung bleiben mit dem im Plangebiet vorgesehenen Charakter vereinbar.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7.2:
Bauantrag mit Befreiungsantrag
Mainzer Straße: Errichtung einer Doppelhaushälfte 1, Befreiung von der festgesetzten Anzahl WE; Vorlage: 2025/026/058
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 05.01.2026 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Ortskern Harxheim, westlicher Teil, 1. Änderung“.
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Für das Vorhaben wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Zahl von einer Wohneinheit pro Doppelhaushälfte beantragt, da insgesamt zwei Wohneinheiten vorgesehen sind. Der Bebauungsplan sieht die Möglichkeit eine Ausnahme zur Zulassung von zwei Wohneinheiten je Doppelhaushälfte vor. Die Zulassung einer zusätzlichen Wohneinheit ist städtebaulich vertretbar, weil durch die vorgesehene Gebäudegestaltung und Nutzung keine wahrnehmbare Erhöhung der baulichen Dichte oder zusätzliche innere Immissionen zu erwarten sind. Die notwendige Anzahl der Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. Die äußere Erscheinung sowie das Maß der baulichen Nutzung bleiben mit dem im Plangebiet vorgesehenen Charakter vereinbar. Außerdem werden keine nachbarlichen Interessen sowie öffentlichen Belange beeinträchtigt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Ratsmitglied Manuel Höferlin beantragt, die Punkte 7.2. und 7.3. zusammen zu beraten und dann getrennt abzustimmen, dem wird einstimmig zugestimmt.
Nach Diskussion und Abwägung wird wie folgt beschlossen.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen 3; Nein-Stimmen 7; Enthaltungen 5
Zu TOP 7.3:
Bauantrag mit Befreiungsantrag
Mainzer Straße: Errichtung einer Doppelhaushälfte 2, Befreiung von der festgesetzten Anzahl der WE; Vorlage: 2025/026/057
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 05.01.2026 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Ortskern Harxheim, westlicher Teil, 1. Änderung“.
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Für das Vorhaben wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Zahl von einer Wohneinheit pro Doppelhaushälfte beantragt, da insgesamt zwei Wohneinheiten vorgesehen sind. Der Bebauungsplan sieht die Möglichkeit eine Ausnahme zur Zulassung von zwei Wohneinheiten je Doppelhaushälfte vor. Die Zulassung einer zusätzlichen Wohneinheit ist städtebaulich vertretbar, weil durch die vorgesehene Gebäudegestaltung und Nutzung keine wahrnehmbare Erhöhung der baulichen Dichte oder zusätzliche innere Immissionen zu erwarten sind. Die notwendige Anzahl der Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. Die äußere Erscheinung sowie das Maß der baulichen Nutzung bleiben mit dem im Plangebiet vorgesehenen Charakter vereinbar. Außerdem werden keine nachbarlichen Interessen sowie öffentlichen Belange beeinträchtigt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen 3; Nein-Stimmen 7; Enthaltungen 5
Zu TOP 8:
Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 9:
Anträge/Anfragen
Folgende Anträge Anfragen werden gestellt.
| - | Ist der Baubeginn am Messigny Platz erfolgt? Ja. |
| - | Ist die Auswertung der Geschwindigkeitsmessgeräte erfolgt? Noch nicht, dies soll beim nächsten Ortswechsel der Anlagen erfolgen. |
| - | Brief der Jugendvertretung an die SGD Süd ist erfolgt |
Zu TOP 10:
Grundstücksangelegenheiten
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 11:
Informationen
| Die Vorsitzende informiert: | |
| - | Aktuelle Betreuungssituation in der KiTa auf Grund krankheitsbedingter Engpässe |
| - | Die Bauarbeiten am Messigny Platz haben begonnen, da die Haushaltsmittel nicht mehr übertragbar sind |
| - | Der Weihnachtsmarkt am Gemeindezentrum wird gut angenommen |
| - | Erlöse im Rahmen der St. Martin Veranstaltung ca. 500 € |
| - | Adventskaffee wird gut angenommen |
| - | Adventsfenster/Fenstersingen, seit vielen Jahren initiiert von Frau Regina Christ |
| - | Termin Spielenachmittag 20.01.2026 erstmalig |
| - | Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel, Auftrag wurde vergeben |
| Die Beigeordnete Anke Renker informiert: | |
| - | Die Flutlichtanlage am Sportplatz musste instand gesetzt werden |
| - | Die Leuchten und dadurch die Ausleuchtung am Sportplatz ist unzureichend, es wird eine Umrüstung auf LED geprüft |
| - | Der Ballfangzaun am Sportplatz musste repariert werden |
| - | Die Maßnahme Gerätehalle ist abgeschlossen, Förderbetrag wurden ausgezahlt |
| - | Die Ausfahrt am Steigerhof wird beschildert („Wirtschaftsweg“) |
| - | Zusammenschluss der Feuerwehren Harxheim und Gau-Bischofsheim |
Zu TOP 15:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
Die Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:14 Uhr.
Rita Drescher | Christian Hennig |
Vorsitzende | Schriftführer |