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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Nackenheim

hier: Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, 1. Änderung und Ergänzung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, 1. Änderung und Ergänzung nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans wird der Geltungsbereich um den zweiten Bauabschnitt ergänzt, um die weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich zu ermöglichen. Hierzu soll eine Umwandlung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in gewerbliche Bauflächen erfolgen.

Das Plangebiet liegt zwischen dem derzeit im Bau befindlichen Gewerbegebiet „Am Wäldchen“ und dem Entwässerungsgraben III. Ordnung. Südöstlich des Geltungsbereiches befinden sich eine Kindertagesstätte sowie ein Seniorenzentrum. Südlich grenzt das Gewerbegebiet „Mittelwiese“ an und weiter südlich verläuft die Bahnstrecke Mainz - Mannheim.

Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, 1. Änderung und Ergänzung liegt daher in der Zeit vom Dienstag, dem 27. Dezember 2022 bis einschließlich Montag, dem 30. Januar 2023 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 - 72130 und 06135 - 72266 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Planentwurf einschließlich Begründung steht Ihnen während der Auslegungsfrist auch auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles -Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Nackenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Nackenheim“) zur Verfügung.

Nackenheim, den 08. Dezember 2022
René Adler
Ortsbürgermeister