| Sitzungszeiten | |
| Öffentlicher Teil: | von 19:31 Uhr bis 21:12 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 21:12 Uhr bis 21:16 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:16 Uhr bis 21:16 Uhr |
| Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend: | ||
| Der Vorsitzende | Andreas Hofreuter | |
| Erster Beigeordneter | Klaus-Werner Fritzsch | |
| Beigeordnete | Heike Decker-Schneider | |
| Die Ratsmitglieder | Jennifer Ackermann | ab 20:09 Uhr, zu TOP 7 |
| Wolfgang Brieske | ||
| Rita Drescher | ||
| Monika Gengelbach | ||
| Manuel Höferlin | ||
| Stefan Köthe | ||
| Dieter Kühnast-Krebühl | ||
| Alexander Reis | ||
| Anke Renker | ||
| Tanja Reßler | ab 20:24 Uhr, zu TOP 8.1 | |
| Maximilian Wolf | ||
| Ass. jur. Philipp Wolf | ||
| Schriftführerin | Ayleen Haibach | |
| Außerdem anwesend | Dr. Robert Scheurer | Bürgermeister der VG Bodenheim |
| Margit Dörr | Presse | |
| Entschuldigt fehlen: | Beigeordneter | |
| Thomas Schwab | ||
| Das Ratsmitglied | ||
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung.
Er stellt fest, dass mit Datum vom 08.11.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.
Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor:
| TOP 7 | „Bauantrag Befreiungsantrag; Erweiterung eines Einfamilienhauses, Am Rheinhessenblick“ |
wird neu aufgenommen.
Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
| Vorlage | ||
| 1. | Spenden | |
| 1.1. | Annahme von Spenden für BI Bolzplatz in Harxheim | 2022/026/087 |
| 2. | Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Harxheim | 2022/026/078/2 |
| 3. | Friedhofgebührensatzung der Ortsgemeinde Harxheim | 2022/026/079/1 |
| 4. | Beschilderung von Ausgleichs-/Ökokontoflächen | 2022/026/089 |
| 5. | Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung | 2022/026/077 |
| 6. | Bauleitplanung | |
| 7. | Bauantrag Befreiungsantrag Erweiterung eines Einfamilienhauses, Am Rheinhessenblick | 2022/026/099 |
| 8. | Vergaben | |
| 8.1. | Ausbau eines Radweges in der Verlängerung der Neckarstraße | 2022/026/081 |
| 9. | Bekanntgabe von Vergaben | |
| 9.1. | Sporthalle Harxheim, Regulierung und Anpassung der Heizungssteuerung | 2022/026/074 |
| 10. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung | |
| 10.1. | Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025; hier: Entbindung der GT-Service GmbH | 2022/026/075 |
| 11. | Anträge/Anfragen | |
| 12. | Informationen | |
| 12.1. | Festlegung von Hebesätzen für die Realsteuern ab 01.01.2023 | 2022/026/068 |
| 12.2. | Zuwendung für den Neubau einer Gerätehalle in Harxheim | 2022/026/076 |
| 12.3. | Rad- und Wirtschaftsweg an der K 46 nach Lörzweiler Vergabe einer Baugrunduntersuchung | 2022/026/086 |
| 12.4. | Sachstand der Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge der Ortsgemeinde Harxheim für das Abrechnungsjahr 2019 | |
| 12.5. | Bewilligung Sportstättenförderung | 2022/026/095 |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 13. | Grundstücksangelegenheiten |
| 14. | Rechtsangelegenheiten |
| 15. | Anträge/Anfragen |
| 16. | Informationen |
| Öffentlicher Teil: | |
| 17. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Zu TOP 1:
Spenden
Zu TOP 1.1:
Annahme von Spenden für BI Bolzplatz in Harxheim
Vorlage: 2022/026/087
Der Vorsitzende erläutert nachfolgenden Sachverhalt.
Für die BI Bolzplatz wurden bis zum 10.10.2022 Spenden (die einer Beschlussvorlage bedürfen) in Höhe von 2.272,61 € getätigt. Eine Auflistung der Spender liegt vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden im Gesamtwert von 2.272,61 € zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2:
Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Harxheim
Vorlage: 2022/026/078/2
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Im Zusammenhang mit der Aufnahme des setzungsfreien Tiefengrabes als neue Bestattungsform auf dem Friedhof Harxheim, wurde die im Oktober 2018 verfasste Friedhofssatzung zunächst mit den Empfehlungen der Muster-Friedhofssatzung abgeglichen, aber auch auf die aktuelle Friedhofspraxis in Harxheim individuell übersetzt. Zudem wurden allgemeine redaktionelle Elemente angepasst, als auch die geschlechtergerechte Wortwahl angewendet. Der Entwurf zur Friedhofssatzung wurde in den Haupt- und Finanzausschüssen, und Bau-, Planungs- und Verkehrsausschüssen am 04.10.2022 und 02.11.2022 ausführlich vorberaten und empfohlen. Alle beschlossenen Änderungen sind in der heutigen Beschlussvorlage eingearbeitet.
In § 6 Abs. 3 und 5 soll „Friedhofspersonal“ durch „Gemeindeverwaltung“ ersetzt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem vorliegenden Entwurf, mit der vorgenannten Änderung, zur Friedhofssatzung zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Friedhofgebührensatzung der Ortsgemeinde Harxheim
Vorlage: 2022/026/079/1
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Die Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Harxheim wurden zuletzt im Jahr 2010 kalkuliert. Es war somit dringend eine Überarbeitung und Neuberechnung der Friedhofsgebühren notwendig.
Für die Kalkulation wurde die Firma Heyder & Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH von der Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt.
In der den Ratsmitgliedern vorliegenden Anlage befindet sich die Berechnungsgrundlage und ein Vergleich möglicher Gebührensätze. Diese Variantenberechnung wurde aufgestellt, da eine 100%ige Kostendeckung zu sozial weniger verträglichen Gebührensätzen führte. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebühren der Spalte VI der Datei „Gegenüberstellung Variantenberechnung“ zu beschließen. Weiterhin liegt die Friedhofsgebührensatzung vor. Die Gebührensätze werden nachgetragen, sobald die Gebührenhöhe beschlossen wurde.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 bereits über die Friedhofsgebühren beraten. Es wurde besprochen, die Gebühren für die Trauerhalle wie folgt festzulegen:
| 1. Benutzung der Trauerhalle | 150,00 € |
| 2. Benutzung der Kühlung (je Tag) | 80,00 € |
Weiterhin wurde besprochen, die Gebühren der Spalte VI der Übersicht „Gegenüberstellung Variantenberechnung“ abzgl. von 20% als Empfehlung für den Gemeinderat zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende neue Friedhofsgebührensatzung. Grundlage für die Gebührenhöhe sind die Gebühren entsprechend der Datei „Gegenüberstellung Variantenberechnung“, Spalte VI. abzgl. 20 % bei den Bestattungsgebühren. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1992 einschließlich Änderungssatzungen außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Beschilderung von Ausgleichs-/Ökokontoflächen
Vorlage: 2022/026/089
Der Vorsitzende erläutert nachfolgenden Sachverhalt.
Vielfach wurde in der letzten Zeit beobachtet, dass rechtlich festgesetzte Ausgleichsflächen oder Flächen im Ökokonto im Verbandsgemeindegebiet widerrechtlich von Privatpersonen umgestaltet worden sind oder zu anderen Zwecken genutzt wurden. Egal, ob es die Anlage von Dirt-Bike- oder Mountainbikestrecken inkl. nicht genehmigter Baumfällungen oder das Auskämmen von Hunden inkl. dem Hinterlassen der ausgekämmten Haare, das Nutzen als Spazierweg oder Hundewiese ist, es entspricht nicht dem ursprünglichen Sinn und Zweck einer Ausgleichsfläche. Hinweisschilder könnten diese unsachgemäßen Nutzungen der Flächen verringern, zumal sich die Nutzenden oft nicht bewusst sind, dass es sich um eine Ausgleichs-/Ökokontofläche handelt. Durch die Zerstörung von Teilflächen gehen den Ortsgemeinden wertvolle Biotopwertpunkte nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) verloren, d.h. die Fläche wird ökologisch und damit für die Ortsgemeinden auch monetär abgewertet.
Der Vorschlag einer einheitlichen Beschilderung mittels DIN A 3 Schildern, Aludibond-Platten weiß, 6 mm dick, hochkant, lichtecht bedruckt (Text anbei) wurde vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) kommuniziert. Die UNB begrüßt die Hinweisschilder und ist mit der gewählten Beschriftung und der Installation an den vorgeschlagenen Standorten (siehe vorliegenden Lageplan) einverstanden.
In Harxheim gibt es 12 Ausgleichs-/Ökokontoflächen, die an den Hauptzuwegen beschildert werden sollen. Hierfür wären 20 Schilder erforderlich.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1.400 € (inkl. MwSt. zzgl. Versand/Lieferkosten) für 20 Schilder inkl. Befestigung und Stahlpfosten. Falls die Schilder nicht durch den Bauhof aufgestellt werden können, kämen hier noch die Kosten für die Aufstellung durch eine beauftragte Firma hinzu.
Die Verwaltung empfiehlt, die Ausgleich-/Ökokontoflächen mit Hinweisschildern, Ausführung wie vorgeschlagen, zu versehen.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Seitens der Ratsmitglieder wird vorgeschlagen, einen Hinweis im Nachrichtenblatt und auf der Homepage zu veröffentlichen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Ausgleichs-/Ökokontoflächen der Ortsgemeinde Harxheim werden mit den vorgeschlagenen Hinweisschildern versehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung
Zu TOP 5:
Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung
Vorlage: 2022/026/077
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Ortsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2022 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Ortsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.
Der Bericht zum Stichtag 30.06.2022 liegt vor.
Zu TOP 6:
Bauleitplanung
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 7:
Bauantrag Befreiungsantrag
Erweiterung eines Einfamilienhauses, Am Rheinhessenblick
Vorlage: 2022/026/099
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 03.01.2023 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Östlich der Gaustraße“.
Der Bauantrag mit Befreiung lag schon dem Fachausschuss und dem Gemeinderat unter der Session-Nr. 2022/026/073 vor; das gemeindliche Einvernehmen wurde versagt. Nunmehr werden geänderte Pläne hinsichtlich der Dachform vorgelegt. Auch liegen neue Erkenntnisse über schon erteilte Abweichungen vor.
Das Baufenster des Grundstücks Am Rheinhessenblick 26 beginnt laut Bebauungsplan erst 19 m hinter der Straßenbegrenzungslinie. Es war in den ersten 14 m ein Grundstück für eine Umformstation (Trafohäuschen) geplant. Dann wäre der 5 m breite Streifen der nicht überbaubaren Fläche gekommen und dann eben das Baufenster. Tatsächlich erging 1973 eine Baugenehmigung für das Gebäude, wie es heute in den Plänen dargestellt ist. Aus der Baugenehmigung aus dem Bauaktenarchiv der Kreisverwaltung ergibt sich nicht, wieso der Bebauungsplan nicht beachtet wurde bzw. es ist nirgends das Wort „Abweichung“ zu lesen. Für das Grundstück Am Rheinhessenblick 28 erging eine Baugenehmigung im Jahr 1984 mit der Abweichung, dass der Eingangsbereich um 1,70 m in den 4 m breiten nicht überbaubaren Streifen hineinragt. Und hier handelt es sich im Gegensatz zur nördlich vorhandenen Baugrenze sogar um eine Baulinie, die stärker wirkt. An eine Baulinie muss zwingend angebaut werden, ohne Rücksprung. Eine Baugrenze lässt ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze zu. Somit ist es verwunderlich, dass hier eine solche Abweichung erlaubt wurde. Beide Beispiele weichen stark von der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes ab.
Es bestehen nunmehr keine bauplanungsrechtlichen Bedenken mehr, dem vorliegenden Abweichungsantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Durch die Umplanung des Daches werden die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1971 eingehalten. Es wird ein 5 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie eingehalten. Das erscheint uns das städtebauliche Ziel des Bebauungsplanes zu sein. Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Es wird bemängelt, dass der Bauantrag nicht als Vorlage beigefügt ist.
Ratsmitglied Drescher stellt den Antrag, den Sachverhalt mit richtigem Antrag auf die nächste Sitzung des Gemeinderates zu vertagen, um diesem mit einer rechtssicheren Begründung stattzugeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag wie vorgetragen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Vergaben
Zu TOP 8.1:
Ausbau eines Radweges in der Verlängerung der Neckarstraße
Vorlage: 2022/026/081
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Der rd. 130m lange unbefestigte Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Neckarstraße (siehe Lageplan am Ende der Sachverhaltsdarstellung) soll für den Radverkehr ausgebaut werden, da die derzeitige vom LBM geplante Radwegführung entlang der L425 in Richtung Mommenheim durch die Engstelle an den Kirchen führt, bei der für Radfahrer keine Fläche ausgewiesen werden kann und somit ein großes Gefährdungspotential darstellt.
Über die Neckarstraße gibt es die Möglichkeit eine Anbindung an die Bahnhofstraße mit erneuter Anbindung an das bestehende Radverkehrsnetz in westlicher wie auch östlicher Richtung sicherzustellen.
Durch den Ausbau und die Routenänderung ergäbe sich insgesamt eine sichere Routenführung am Engpass vorbei bei gleichzeitiger Einbindung der neuen Route in die Landschaft oberhalb des Flügelsbachs und Nutzung oder gar Ertüchtigung einer bestehenden Rastmöglichkeit.
Zur Prüfung der Förderfähigkeit wurde bereits im Oktober 2021 eine Maßnahmenbeschreibung an den LBM gegeben, über die im Dezember 2021 positiv entschieden wurde.
Für eine Finanzierung der Radwegeverlängerung schlägt die Verwaltung eine Entscheidung für eine der folgenden Varianten vor:
| Variante 1: | Umwidmung des Wirtschaftsweges in einen Radweg, hierbei können 90% der Kosten aus Fördermittel und 10% von der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim finanziert werden, da bei einer Umwidmung der Radweg das Verbandsgemeinde Radnetz schließen würde. In diesem Fall würden der Ortsgemeinde Harxheim keine Kosten entstehen. |
| Variante 2: | Bei einem Ausbau des Wirtschaftsweges würden 90% der Radweg-Ausbaukosten über Fördermittel gedeckt werden, die Übernahme der nicht geförderten Kosten müssten dann durch die Ortsgemeinde getragen werden. |
Die Verwaltung empfiehlt die Variante 1 weiter zu verfolgen.
Daraufhin wurden durch die Verwaltung Angebote eingeholt um den Umfang, Varianten und Kosten des Projektes ermitteln zu können im Wege einer Grundlagenermittlung und Vorplanung.
Der Verwaltung liegt ein Angebot für die Erstellung eines Bodengutachtens der Firma Baugrundinstitut Franke-Meißner vor, die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.175,00 € brutto.
Des Weiteren wurden Ingenieurbüros bezüglich einer Grundlagenermittlung und Vorplanung angefragt, hierfür liegt uns ein Angebot der Firma SIA GmbH für die Planungs- und Vermessungsleistung i.H.v. ca. 5.375,00 € brutto vor. Bei einem absehbaren Gesamtauftrag würden die Kosten sich auf ca. 18.500,00 € brutto belaufen bei vorläufig angenommenen anrechenbaren Kosten von 90.000,00 € netto.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt,
| a) | den Ausbau des Radweges nach der im Sachverhalt dargestellten Variante 1 weiter zu führen. |
| b) | das Baugrundinstitut Franke-Meißner, Mainz, mit der Erstellung eines Bodengutachtens und das Ingenieurbüro SIA, Alzey, mit der Ingenieurvermessung, Grundlagenermittlung und Vorplanung für den Bau eines Radweges in Verlängerung der Neckarstraße zu beauftragen. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimme(n) 3; Nein-Stimme(n) 10; Enthaltung(en) 2
Zu TOP 9:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 9.1:
Sporthalle Harxheim, Regulierung und Anpassung der Heizungssteuerung
Vorlage: 2022/026/074
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Um den Heizenergieverbrauch in der Sporthalle zu reduzieren, wird es notwendig, die Regelparameter und Zeitschaltprogramme der Heizungssteuerung entsprechend anzupassen bzw. zu regulieren. Die Fa. Kieback & Peter aus Rüsselsheim hat für diese Leistung ein Angebot vorgelegt, welches auch eine Einweisung in die Bedienung der Regelgeräte beinhaltet. Das Angebot endet mit brutto 1.408,96 €.
Entscheidung:
Die Fa. Kieback & Peter aus Rüsselsheim wird mit der Anpassung und Regulierung der Heizungssteuerung in der Sporthalle gem. vorliegendem Angebot über 1.408,96 € brutto beauftragt.
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 10:
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Zu TOP 10.1:
Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 - 2025; hier: Entbindung der GT-Service GmbH
Vorlage: 2022/026/075
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
In seiner Sitzung am 02.02.2022 hatte der Gemeinderat die Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas für den Zeitraum 2023 bis 2025 beschlossen. Die Durchführung der Bündelausschreibung erfolgte durch die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Der Verbandsgemeinderat beauftragte GT-service mit der Ausschreibung von fossilem Erdgas mit einem 10 %igen Biogasanteil.
Im August fand die Bündelausschreibung statt. Aufgrund der aktuellen Weltmarktlage konnte für das Los der Ortsgemeinde Harxheim kein Angebot entgegengenommen werden.
GT-service teilte daraufhin mit, dass sie in die Direktverhandlung mit den regionalen Energieversorgern gemäß ihres Auftrags durch den Gemeinderat einsteigen wird, sofern bis zum 16.09.2022 nicht die Mitteilung durch den Auftraggeber erfolgt, dass die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH von ihrem Auftrag entbunden wird.
Im Benehmen mit den Beigeordneten wird der Beschluss des Gemeinderates vom 15.02.2022 zur Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas durch die GT-service GmbH aufgehoben. Weiterhin wird entschieden, dass bei den folgenden Direktverhandlungen der Ortsgemeinde Harxheim mit den regionalen Energieversorgern auf den Anteil von 10 % Bioerdgas aufgrund der derzeitigen Nichtverfügbarkeit verzichtet wird.
Begründung:
Die GT-Service GmbH konnte in ihrer Bündelausschreibung kein Angebot für die Abnahmestellen der Ortsgemeinde Harxheim erzielen. Das lag vornehmlich am ausgeschriebenen Biogasanteil, da durch den Krieg in der Ukraine der Gaspreis extrem angestiegen ist, der Biogaspreis aber nicht im selben Maße, sodass es zu einer überdurchschnittlich starken Marktnachfrage von Bioerdgas kam, mit der Folge, dass Bioerdgas derzeit auf dem Markt nicht bzw. nur extrem schwierig zu bekommen ist.
Der Auftrag des Gemeinderates sah einen Biogasanteil vor. Der Auftragnehmer ist an diese Vorgabe gebunden und kann in den nun möglichen Direktverhandlungen mit regionalen Energieerzeugern den Auftrag nicht variieren und auf das Biogas verzichten. Hierdurch beschränken sich die Chancen auf einen Vertragsabschluss durch die GT-service GmbH auf nahezu Null.
Vertragsgemäß kann in so einer Situation die GT-service GmbH von ihrem Auftrag entbunden werden und der Auftraggeber (die Ortsgemeinde) kann eigenständig in Verhandlungen treten. Die Frist für diese Entbindung ist aber so kurz gehalten, dass eine Einberufung einer Sondersitzung des Gemeinderates als entscheidendes Gremium nicht mehr möglich war, weshalb eine Eilentscheidung gemäß § 48 GemO notwendig wurde.
Die Entscheidung auf Biogas zu verzichten beruht auf der aktuellen Marktlage infolge des Krieges in der Ukraine. Hierbei gilt, dass die Sicherheit der Versorgung absoluten Vorrang hat.
Zu TOP 11:
Anträge/Anfragen
Ratsmitglied M. Wolf informiert, dass es sich durch den Umbau der Ebersheimer-Kreuzung extrem staut und er hierauf auch schon vermehrt angesprochen wurde. Er bittet Herrn Dr. Scheurer sich dieser Sache anzunehmen.
Bürgermeister Dr. Scheurer wird sich der Sache annehmen.
Ratsmitglied Renker bittet um eine Übersicht der Planungskosten aller Projekte der Ortsgemeine Harxheim, von den Jahren 2021 und 2022.
Der Vorsitzende wird sich der Sache annehmen.
Zu TOP 12:
Informationen
Der Vorsitzende informiert über nachfolgendes:
| - | Bürgersteig und Geländer-Absacken ortseinfahrend vor dem Altenheim - Momentaner Stand: Klärung der Kostenübernahme |
| - | Einstellen von Geld in den Haushalt für 4 Dachfenster sowie weitere Arbeiten am Vereinsheim |
| - | Wasserschaden in der Blauen Gruppe der Kita |
| - | Einwohnerversammlung |
| - | Breitbandausbau |
Zu TOP 12.1:
Festlegung von Hebesätzen für die Realsteuern ab 01.01.2023
Vorlage: 2022/026/068
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.12.2020 zum zweiten Mal in Folge - nach 2012 (letzte Reform 2014) das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 01.01.2023 muss der Landesgesetzgeber ein verfassungskonformes LFAG verabschieden und veröffentlichen.
Bereits im Urteil vom 14.02.2012 - VGH N/11-, AS 41, 29 [58]) heißt es: „Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der Neukonzeption die auch bei den Kommunen bestehenden Einflussmöglichkeiten berücksichtigt und von ihnen eine größtmögliche Kraftanspannung fordert.“
Dementsprechend werden zur Sicherstellung einer angemessenen Ausschöpfung kommunaler Einnahmepotentiale bei der Reformierung des LFAG erneut die Erhöhung der Nivellierungssätze für die Realsteuern vom Land erwartet. So sollen die Nivellierungssätze der Realsteuern sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt orientieren. Im ersten Gesetzesentwurf zu Beginn des Kalenderjahres wurden folgende Nivellierungssätze vorgelegt:
| - Grundsteuer A | 345 v.H. (bisher 300 v.H.) |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. (bisher 365 v.H.) |
| - Gewerbesteuer | 400 v.H. (bisher 365 v.H.) |
| Im zweiten Gesetzesentwurf billigte der Ministerrat am 10.05.2022 den Gesetzesentwurf vom Grundsatz mit folgenden Nivellierungssätzen: | |
| - Grundsteuer A | 345 v.H. (bisher 300 v.H.) |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. (bisher 365 v.H.) |
| - Gewerbesteuer | 380 v.H. (bisher 365 v.H.) |
Für die Ortsgemeinden bedeutet eine Anhebung der Nivellierungssätze, ihre Realsteuerhebesätze mindestens auf das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen, da die Steuerkraft der Ortsgemeinden die Basis für die Beteiligung am kommunalen Finanzausgleich ist. Liegen die tatsächlichen Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, wird die Gemeinde durch die fiktive Durchschnittsberechnung schlechter gestellt, d.h. als verhältnismäßig finanzstärker klassifiziert, als durch tatsächliche Erträge realisiert.
Eine erneute Befassung des Ministerrates mit dem Gesetzesentwurf ist für September 2022 vorgesehen. Danach wird sich der Landtag damit befassen. Es ist davon auszugehen, dass der jetzige Entwurf auch so vom Landtag beschlossen wird. Die Ortsgemeinden sind somit gehalten rechtzeitig über die Anhebung der Hebesätze zu diskutieren und zu beraten.
Die Beschlussfassung über die Anhebung der Hebesätze soll nach dem Beschluss des Landtags erfolgen.
Die beiliegende Übersicht zeigt, wie sich die Steuereinnahmen durch die Anpassung der Hebesätze, auf mindestens den Nivellierungssatz, ändern.
Der derzeitige Landesdurchschnitt der Hebesätze beträgt für die
| - Grundsteuer A | 326 v.H. |
| - Grundsteuer B | 411 v.H. |
| - Gewerbesteuer | 382 v.H. |
| Die aktuellen Hebesätze der Ortsgemeinde Harxheim betragen für die | |
| - Grundsteuer A | 385 v.H. |
| - Grundsteuer B | 434 v.H. |
| - Gewerbesteuer | 365 v.H. |
Zu TOP 12.2:
Zuwendung für den Neubau einer Gerätehalle in Harxheim
Vorlage: 2022/026/076
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Für den Neubau der Gerätehalle in Harxheim wurden Zuschüsse aus dem Investitionsstock (I-Stock) beantragt. Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz fördert das Vorhaben aus dem I-Stock 2022 mit einer Zuwendung in Höhe von 300.000 €, die für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt wird. Der Bewilligung werden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 550.702 € zugrunde gelegt.
Zu TOP 12.3:
Rad- und Wirtschaftsweg an der K 46 nach Lörzweiler
Vergabe einer Baugrunduntersuchung
Vorlage: 2022/026/086
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Der Rad- und Wirtschaftsweg entlang der K 46 nach Lörzweiler weist starke Rissschäden auf, sodass zu befürchten ist, dass Radfahrer die Trasse nicht sicher befahren können. Im Rahmen zweier Besprechungen unter Beteiligung des LBM wurde vereinbart, zunächst zwei quer zur Wegerichtung liegende Schürfe vorzunehmen, welche durch ein Ingenieurbüro während des Ausbaggerns begutachtet werden. Aufgrund der sich daraus ergebenden Feststellungen soll ein dauerhaftes Sanierungskonzept entwickelt werden.
Das Büro baucontrol hat in mittelbarer Nähe eine ähnliche Begutachtung für den LBM durchgeführt und kann aus den dort festgestellten Ergebnissen u.U. Rückschlüsse zur Situation an dem betroffenen Weg ziehen. Daher soll der Auftrag an baucontrol erteilt werden. Da der Weg auch auf der Gemarkung Lörzweiler liegt, wurde vereinbart, die Kosten zu teilen. Die Ortsgemeinde Lörzweiler wird demnach 50 % der Kosten erstatten.
Entscheidung:
Das Institut für Baustoff-, Boden- und Umweltprüfungen baucontrol aus Bingen erhält den Auftrag für die Bodenuntersuchungen im Bereich der Rissschäden am Rad- und Wirtschaftsweg entlang der K 46 in Richtung Lörzweiler.
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 12.4:
Sachstand der Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge der Ortsgemeinde Harxheim für das Abrechnungsjahr 2019
Der Vorsitzende gibt das Wort an Bürgermeister Dr. Scheurer. Herr Dr. Scheurer berichtet über nachfolgenden Sachverhalt.
In den letzten Tagen wurden noch Auswertungen, Fehlerlisten und die Kostenaufstellung final bearbeitet. Diese Arbeiten wurden gestern abgeschlossen.
Es wurde ein Beiblatt dem Bescheid beigefügt, welches allgemeine Fragen rund um den wiederkehrenden Beitrag beantwortet. Auch können in einem Vordruck Korrekturen mitgeteilt werden.
Die Bescheide sollen am 16.11.2022 gedruckt werden und mit Datum vom 17.11.2022 in den Versand gegeben werden.
Für das Abrechnungsjahr 2019 sind Gesamtkosten i.H.v. 126.800,72 Euro angefallen. Abzüglich 35 % Gemeindeanteil beträgt der Bürgeranteil 82.420,47 Euro.
Beitragssatz: 0,175315 €/qm)
Insgesamt werden 916 Bescheide verschickt.
Zu TOP 12.5:
Bewilligung Sportstättenförderung
Vorlage: 2022/026/095
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Die Ortsgemeinde Harxheim hat eine Zuwendung im Rahmen der Sportstättenförderung des Landkreises Mainz-Bingen erhalten.
Fördergegenstand ist die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz mit Quarzsand auf dem Bolzplatz. Bei Gesamtkosten in Höhe von 62.347 € wurde eine Zuwendung in Höhe von 40.526 € gewährt.
Zu TOP 17:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:16 Uhr.
| Andreas Hofreuter | Ayleen Haibach |
| Vorsitzender | Schriftführerin |