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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
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Hinweis zur Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01. Januar 2024!

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument jedoch bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gründe:

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Aktuelle Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument für eine Einreise in ein bestimmtes Land erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter der Rubrik Reise- und Sicherheitshinweise.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Bis zum 31. Dezember 2023 kann man für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Hat ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Als Alternativen stehen ab Januar 2024 für Kinder folgende Dokumente zur Verfügung:

  • Personalausweis (Gebühr: 22,50 €, Gültigkeit: 6 Jahre)
  • Reisepass (Gebühr: 37,50 €, Gültigkeit: 6 Jahre)

Das Kind muss selbst immer persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Preisänderung beim Reisepass für 24-Jährige

Im kommenden Jahr ändert sich der Preis für den Reisepass.

Warum wird der Reisepass für über 24-Jährige teurer?

Die Bundesdruckerei passt die Gebühren für bundesdeutsche Reisepass an. Das Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesens soll mit seinen Verwaltungsabläufen modernisiert werden.

Zum 1. Januar 2024 treten daher einige Neuerungen in Kraft, darunter wird u.a. die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass von 60 Euro, auf 70 Euro angehoben.

Die Preise für optionale Zuschläge - bspw. für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder eine Express-Bestellung - bleiben unverändert.

Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe für Erwachsene, die zehn Jahre gültig sind.