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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

hier:

Aufstellung des Bebauungsplanes „Küchelberg“,

7. Änderung und Eweiterung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Unterrichtung der Öffentlichkeit

Veröffentlichung des Planentwurfs

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Küchelberg“, 7. Änderung nach § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit Beschluss vom 27.04.2023 wurde der Geltungsbereich um eine Teilfläche des bestehenden Feldwirtschaftsweges erweitert und das Verfahren seither unter der Bezeichnung „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung fortgeführt. Die Änderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist es, durch die Änderung der Gebietsqualität von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet sowie der Verschiebung der Baugrenze die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von 15 Reihenhäusern zu schaffen. Die Einbeziehung von einer Teilfläche des Feldwirtschaftsweges ist zudem notwendig, um die Erschließung der hinteren Reihenhäuser und der zugehörigen Stellplätze zu sichern.

Im beiliegenden nicht maßstäblichen Bebauungsplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung

ab sofort bis einschließlich Freitag, dem 22. Dezember 2023

äußern kann. Hierzu wird der Bebauungsplanentwurf ab sofort im Internet veröffentlicht und liegt außerdem in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Anschließend wird der Bebauungsplanentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Mittwoch, dem 27. Dezember 2023 bis

einschließlich Dienstag, dem 30. Januar 2024

zu jedermanns Einsichtnahme im Internet veröffentlicht und weiterhin auch in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles - Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Gau-Bischofsheim“) zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266 sowie der Telefonzentrale unter 06135 - 720 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt und ein Umweltbericht wird nicht erstellt, da durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Gau-Bischofsheim, den 08. Dezember 2023
Patric Müller
Ortsbürgermeister