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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

55545 Bad Kreuznach, 13.12.2023

(DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Rüdesheimer Straße 60-68

Abteilung Landentwicklung

und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 0671/820-5319Telefax: 0671/92896-500

Flurbereinigung

Nierstein-Plateau - Proj. V

E-Mail: Landentwicklung@dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 91808-HA5.1.

Internet: www.dlr.rlp.de

Flurbereinigung Nierstein-Plateau - Proj. V

Ladung zur Auslegung und zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Nachbewertungsergebnisse

Im Flurbereinigungsverfahren Nierstein-Plateau - Proj. V, Landkreis Mainz-Bingen sind die Maßnahmen gemäß dem Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der zurzeit gültigen Fassung, weitestgehend abgeschlossen worden. Dadurch hat sich das Wertverhältnis einzelner Flächen zu den übrigen wesentlich verändert. Die geänderten Flächen müssen daher neu bewertet werden. Hierbei sind die Maßstäbe der übrigen Wertermittlung beibehalten worden.

Die Nachweisungen über die Ergebnisse dieser Nachbewertung liegen gemäß § 32 Satz 1 FlurbG

am Mittwoch, den 17. Januar 2024

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr,

NUR NACH TERMINVEREINBARUNG,

im Haus der Gemeinde,

Gutenbergstraße 11, 55283 Nierstein

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

In der gleichen Zeit werden Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde zur Auskunfts-erteilung anwesend sein. Es steht den Beteiligten offen - nach Terminvereinbarung -, den Anhörungs- und Erläuterungstermin gemäß § 32 Satz 2 FlurbG in dieser Zeit wahrzunehmen.

WICHTIG

Die persönliche Einsichtnahme und Anhörung kann nur nach vorheriger telefonischer, Anmeldung bis spätestens 16.01.2024, durchgeführt werden.

Termine erhalten Sie telefonisch unter 0671/820-5319, 5322 oder 5310.

oder per E-Mail axel.mombrei@dlr.rlp.de, felix.reusch@dlr.rlp.de oder

fabian-moritz.burgmaier@dlr.rlp.de

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Nachbewertung können von den Beteiligten in diesem Anhörungstermin oder schriftlich bzw. zur Niederschrift - nur nach telefonischer Voranmeldung - innerhalb von 14 Tagen ab dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde in Bad Kreuznach, Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach, erhoben werden. Die Frist ist keine gesetzliche Ausschlussfrist. Sie dient lediglich der Verfahrensbeschleunigung. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Nachbewertung gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.

Die am 19.01.2023 gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung des Alten Bestandes vor Durchführung der Maßnahmen bleiben für die Berechnung der Abfindungsansprüche weiterhin gültig.

Die Ergebnisse der Nachbewertung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung

  1. der Landabfindungen und Geldausgleiche sowie
  2. der Geld- und Sachbeiträge,

nachdem die Feststellung der Nachbewertung unanfechtbar geworden ist.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können an Ternub in Empfang genommen bzw. beim (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach angefordert werden.

Vollmachtsvordrucke stehen online unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (91808 Nierstein-Plateau - Proj. auswählen) am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.

Im Auftrag
gez. Nina Lux
(Gruppenleiterin)