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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde BodenheimBebauungsplan „Burgweg“

hier: Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 09. Mai 2023 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgewogen und der sich daraus ergebenden Entwurfsfassung zugestimmt.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Burgweg“ ist die Ausweisung eines Reisemobilstellplatzes, die planungsrechtliche Sicherung des Grillplatzes als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ‚Grillplatz‘ sowie die Ermöglichung einer für das Gebiet verträglichen wohnbaulichen Nachverdichtung auf Teilflächen der Parzellen Flur 43, Flurstück Nr. 57 und 60/1. Weiterhin werden die Parzellen 61, 60/3, 60/2 sowie eine Teilfläche der Parzelle 60/1 als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ‚Tourismus/ Festplatz‘ ausgewiesen, um dort touristische und festliche Aktivitäten/ Nutzungen langfristig planungsrechtlich zu sichern.

Im beiliegenden nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Damit soll eine Anstoßwirkung entfaltet und interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu ermuntert werden, sich über die gemeindlichen Planungsabsichten zu informieren und gegebenenfalls mit Anregungen und Bedenken zur Planung beizutragen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit von

Montag, dem 08. Januar 2024 bis einschließlich Freitag, dem 09. Februar 2024.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266 sowie der Telefonzentrale unter 06135 – 720 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus:

  • Artenschutzgutachten
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern
  • Boden
  • Klima und Luft
  • Wasser
  • Flora, Fauna und biologische Vielfalt
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Landschaft
  • weitere wesentliche, bereits vorliegende Hinweise von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen
  • Artenschutz und artenschutzfachliche /-rechtliche Betrachtung
  • Erhalt des Gehölzbestandes
  • Landschaftsbild / Ortsrandeingrünung
  • Naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbetrachtung
  • Erdwärmenutzung
  • Lage des Plangebietes in einem vermuteten Hangrutschgebiet
  • Lärmemissionen und Schallschutz
  • Beachtung wasserrechtlicher Belange (z. B. Wasserschutzgebiet, Niederschlagswassernutzung /-bewirtschaftung, Ableitung / Versickerung)
  • Bodenschutz / Altlasten / Baugrund
  • Bewirtschaftung Weinberge

Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles - Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Bodenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Bodenheim“) zur Verfügung.

Bodenheim, den 15. Dezember 2023
Thomas Becker-Theilig
Ortsbürgermeister