Sehr geehrte Grundstückseigentümer*innen,
am 02.01.2025 wird der zweite Beitragsbescheid des wiederkehrenden Ausbaubeitrages der Ortsgemeinde Bodenheim an Sie versandt. Inhalt dieses Bescheides sind die entstandenen Kosten für den Straßenausbau der Mainzer Straße, der Mainzer-Pfort-Straße, des Schönbornplatzes, der Zwerchgasse („Ortskernsanierung“) und des Fichtenweges für das Kalenderjahr 2022 und 2023.
Aufgrund der relativ geringen umzulegenden Kosten für das Jahr 2022 und dem hohen Verwaltungsaufwand hinter der Bescheiderstellung, haben wir uns dazu entschieden, zwei Abrechnungsjahre zusammenzufassen (2022 und 2023). Ihr individueller Beitrag wird daher höher ausfallen als im Vorjahr. Um die Belastung für Sie dennoch etwas abzumildern, wird der Beitrag je zur Hälfte zum 15.07.2025 und 15.01.2026 fällig. Sollte Ihnen die Zahlung zu diesen Fälligkeiten nicht möglich sein, können Sie sich gerne für eine individuelle Ratenzahlung bei uns melden.
Diesen Artikel, die Satzung zur Erhebung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags und weitere Informationen zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag und zu den Abrechnungsmodalitäten finden Sie auf unserer Homepage über den abgebildeten QR-Code.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne per Mail an beitraege@vg-bodenheim.de oder telefonisch an Frau Reitz unter 06135/72-285 wenden.