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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 51/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wahlleiters der Verbandsgemeinde Bodenheim zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 22. März 2026, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim

und

am Sonntag, dem 12. April 2026, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, die etwaige Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13. Februar 2026, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, Zimmer 242, zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Bodenheim, den 11.12.2025
Verbandsgemeindewahlleiter