Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Anlage zur Gebührensatzung wird unter II. Wahlgrabstätten Ziffer 3 wie folgt neu formuliert: Für die Wiederverleihung/Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorgehenden Nutzungszeiten werden die Gebühren gem. II, 1.-2. erhoben.
Die Anlage zur Gebührensatzung wird unter IV. Urnenwahlgrabstätten mit der Ziffer 4. und folgendem Wortlaut ergänzt: Für die Wiederverleihung/Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorgehenden Nutzungszeiten werden die Gebühren gem. IV, 1.-3. erhoben.
Die Anlage zur Gebührensatzung wird unter IV., Ziffer 1 b ergänzt um „(3 Schmuckurnen oder 4 Aschekapseln)“
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Harxheim
| II. | Wahlgrabstätten |
| 3. | Für die Wiederverleihung/Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorgehenden Nutzungszeiten werden die Gebühren gem. II 1.-2. erhoben. |
| IV. | Urnenwahlgrabstätten |
| 1. | Verleihung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte auf 15 Jahre für |
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| b) eine Grabstätte in der Urnenwand (3 Schmuckurnen oder 4 Aschekapseln) |
| 4. | Für die Wiederverleihung/Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorgehenden Nutzungszeiten werden die Gebühren gem. II 1.-3. erhoben. |