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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 51/2025
Amtlicher Teil
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1. Änderungssatzung vom 11.11.2025

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Harxheim vom 08.04.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Anlage zur Gebührensatzung wird unter II. Wahlgrabstätten Ziffer 3 wie folgt neu formuliert: Für die Wiederverleihung/Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorgehenden Nutzungszeiten werden die Gebühren gem. II, 1.-2. erhoben.

§ 2

Die Anlage zur Gebührensatzung wird unter IV. Urnenwahlgrabstätten mit der Ziffer 4. und folgendem Wortlaut ergänzt: Für die Wiederverleihung/Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorgehenden Nutzungszeiten werden die Gebühren gem. IV, 1.-3. erhoben.

§ 3

Die Anlage zur Gebührensatzung wird unter IV., Ziffer 1 b ergänzt um „(3 Schmuckurnen oder 4 Aschekapseln)“

§ 4

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Harxheim, den 11.11.2025
Ortsgemeinde Harxheim
i.V. Anke Renker
Beigeordnete
Anlage

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Harxheim

II.

Wahlgrabstätten

3.

Für die Wiederverleihung/Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorgehenden Nutzungszeiten werden die Gebühren gem. II 1.-2. erhoben.

IV.

Urnenwahlgrabstätten

1.

Verleihung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte auf 15 Jahre für

b) eine Grabstätte in der Urnenwand (3 Schmuckurnen oder 4 Aschekapseln)

4.

Für die Wiederverleihung/Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorgehenden Nutzungszeiten werden die Gebühren gem. II 1.-3. erhoben.