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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim am Donnerstag, dem 15.12.2022 um 18:00 Uhrim Ratskeller des Unterhofes, Unterhofstr. 10, 55296 Gau-Bischofsheim

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim am Donnerstag, dem 15.12.2022 um 18:00 Uhr im Ratskeller des Unterhofes, Unterhofstr. 10, 55296 Gau-Bischofsheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 18:04 Uhr bis 20:02 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Patric Müller

Erster Beigeordneter

Armin Sambale

Beigeordnete

Tino Lotz

Die Ratsmitglieder

Mathias Böhm

Wolfgang M. Drechsler

Claudia Engel

Linda Maria Fornoff

Dr. Stefanie Klossok

Edith Knab

Björn Lohr

Johannes Schäfer

Josef Schreiber, ab 18:31 Uhr, zu TOP 4

Tabea Schreiber

Harald Velden

Guido Wilwers

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Außerdem anwesend

Dr. Robert Scheurer, Bürgermeister der VG Bodenheim

Petra Escher, Presse

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Thomas Pfeiffer

Volker Pietzsch

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 05.12.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor:

TOP 7

„Bericht des Ersten Beigeordneten zur Kindergartensituation“

TOP 8

„Bekanntgabe einer Eilentscheidung“

TOP 8.1

„Vertrag über die Gaslieferung für die Liegenschaften der Gemeinde“

Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Tagesordnung

Vorlage

1.

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

1.1.

Bauantrag: Nutzungsänderung von Gebäude mit drei Wohnungen in Gebäude mit drei Ferienwohnungen, Bergstraße

2022/020/067

2.

Forstwirtschaftsplan 2023

2022/020/063

3.

Beschilderung der Ausgleichs- und Ökokontoflächen

2022/020/064

4.

Umbau der Straßenbeleuchtung in der Lörzweiler Straße

2022/020/068

5.

Festlegung von Hebesätzen für die Realsteuern ab 01.01.2023

2022/020/050/1

6.

Doppelhaushalt 2023/2024; hier: Beratung und Beschlussfassung

7.

Bericht des Ersten Beigeordneten zur Kindergartensituation

8.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

8.1.

Vertrag über die Gaslieferung für die Liegenschaften der Gemeinde

2022/020/071

9.

Informationen

9.1.

Konzeptvergabe Pfarrstraße 2

2022/020/070

9.2.

Ortsnetzteilausbau in der Gemeinde durch EWR-Netz GmbH

9.3.

Wirtschaftswegebereich Mittelberg

9.4.

Vorbereitungen in Liegenschaften der OG bei Energieausfall

9.5.

Vollzug des Haushaltsplanes 2022, Maßnahme 19

9.6.

Termin-/Sitzungsplan 2023

9.7.

Weitere

Zu TOP 1:

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

Zu TOP 1.1:

Bauantrag: Nutzungsänderung von Gebäude mit drei Wohnungen in Gebäude mit drei Ferienwohnungen, Bergstraße

Vorlage: 2022/020/067

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 29.12.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben. Es werden allerdings noch Abstimmungsgespräche mit der Kreisverwaltung hinsichtlich der Pkw-Stellplätze geführt.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Abgelehnt durch Stimmengleichheit

Ja-Stimme(n) 2; Nein-Stimme(n) 2; Enthaltung(en) 10

Zu TOP 2:

Forstwirtschaftsplan 2023

Vorlage: 2022/020/063

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die gemäß Landeswaldgesetz festgelegten Waldflächen der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim liegen im Zuständigkeitsbereich des Forstamts Rheinhessen. Zuständig ist das Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost mit der Funktionsstelle Rheinauenwälder. Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim ist zur Pflege und Unterhaltung der Flächen verpflichtet. Für erforderliche Maßnahmen wird vom zuständigen Forstrevier/Funktionsstelle ein jährlicher Forstwirtschaftsplan aufgestellt.

Die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtungen im Lörzweiler Wäldchen soll, wie am 08.12.2016 beschlossen, ebenfalls über das Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost, Funktionsstelle Rheinauenwälder erfolgen.

Der für das Jahr 2023 vorgelegte Forstwirtschaftsplan enthält die Fortführung der Pflegearbeiten auf der Sammelausgleichsfläche im Lörzweiler Wäldchen, d.h. Zurückdrängen der Robinienausschläge, Freistellen der nachwachsenden einheimischen Bäume, Anpflanzen von heimischen Heistern und falls erforderlich auch Verkehrssicherungsmaßnahmen. Die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf der Ausgleichsfläche für Küchelberg II und auf der Orchideenwiese sollen fortgeführt werden.

Die Kosten für die Maßnahmen, sowie die Beförsterungskosten (lt. Beförsterungsvertrag vom 01.01.2022 jährlich 150 €) belaufen sich auf 3.750 €.

Im Forstwirtschaftsplan 2022 waren Kosten in Höhe von 5.300 € veranschlagt, bisher wurden, inkl. der Beförsterungskosten 1.729,73 € für folgende Maßnahmen im Lörzweiler Wäldchen abgerechnet:

-

Kontrolle des Bestandes, Verkehrssicherung, Kulturpflege, Holzeinschlag

-

Zurückdrängen des Robinienaufwuchses

-

Pflege der Ausgleichsmaßnahmen/Pflanzung für Küchelberg II

Aus dem Holzverkauf an Brennholzselbstwerber wurde ein Erlös von 414,96 € erzielt.

Da Maßnahmen im Wald meist im Herbst/Winter und wenn möglich in der Zeit zwischen 01. Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchgeführt werden, stehen einige Arbeiten noch aus.

Die Verwaltung empfiehlt dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2023 zuzustimmen und die Funktionsstelle Rheinauenwälder, nach der Rechtskraft des Haushalts, mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Forstwirtschaftsplan 2023 zuzustimmen. Die benötigten Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt. Nach Rechtskraft des Haushaltes 2023 wird die Funktionsstelle Rheinauenwälder mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Beschilderung der Ausgleichs- und Ökokontoflächen

Vorlage: 2022/020/064

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Vielfach wurde in der letzten Zeit beobachtet, dass rechtlich festgesetzte Ausgleichsflächen oder Flächen im Ökokonto im Verbandsgemeindegebiet widerrechtlich von Privatpersonen umgestaltet worden sind oder zu anderen Zwecken genutzt wurden. Egal, ob es die Anlage von Dirt-Bike- oder Mountainbikestrecken inkl. nicht genehmigter Baumfällungen oder das Auskämmen von Hunden inkl. dem Hinterlassen der ausgekämmten Haare, das Nutzen als Spazierweg oder Hundewiese ist, es entspricht nicht dem ursprünglichen Sinn und Zweck einer Ausgleichsfläche. Hinweisschilder könnten diese unsachgemäßen Nutzungen der Flächen verringern, zumal sich die Nutzenden oft nicht bewusst sind, dass es sich um eine Ausgleichs-/Ökokontofläche handelt. Durch die Zerstörung von Teilflächen gehen den Ortsgemeinden wertvolle Biotopwertpunkte nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) verloren, d.h. die Fläche wird ökologisch und damit für die Ortsgemeinden auch monetär abgewertet.

Der Vorschlag einer einheitlichen Beschilderung mittels DIN A 3 Schildern, Aludibond-Platten weiß, 6 mm dick, hochkant, lichtecht bedruckt wurde vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) kommuniziert. Die UNB begrüßt die Hinweisschilder und ist mit der gewählten Beschriftung und der Installation an den vorgeschlagenen Standorten einverstanden.

In Gau-Bischofsheim gibt es 5 Ausgleichs-/Ökokontoflächen, die an den Hauptzuwegen beschildert werden sollen. Hierfür wären 14 Schilder erforderlich. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 950 € (inkl. MwSt. zzgl. Versand/Lieferkosten) für Schilder inkl. Befestigung und Stahlpfosten. Falls die Schilder nicht durch den Bauhof aufgestellt werden können, kämen hier noch die Kosten für die Aufstellung durch eine beauftragte Firma hinzu.

Die Verwaltung empfiehlt, die Ausgleich-/Ökokontoflächen mit Hinweisschildern, Ausführung wie vorgeschlagen, zu versehen.

Der Vorsitzende gibt das Wort an den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, der nachfolgenden Änderungsantrag der CDU-, FDP- sowie SPD-Fraktion vorträgt:

„Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen,

1.

die Verwaltung wird beauftragt, im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Bodenheim auf die in Beschlussvorlage 2022/020/064 geschilderte Situation der örtlichen Ausgleichsflächen hinzuweisen und die Einwohner über die Problem- und Rechtslage zu sensibilisieren.

2.

die Verwaltung wird ersucht, weiterhin sicherzustellen, dass regelmäßige Kontrollfahrten des Ordnungsamtes durch die Gau-Bischofsheimer Gemarkung stattfinden und auch im Falle von naturschutzrechtlich relevanten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzuführen.

Begründung:

Die antragstellenden Fraktionen von SPD, CDU und FDP begrüßen die Zielrichtung der Beschlussvorlage 2022/020/064. Es ist bedauerlich und zu verurteilen, wenn Menschen rücksichtslos und mutwillig die Natur zerstören.

Der Lösungsvorschlag des Fachbereichs Umwelt und Natur wird jedoch als nicht zielführend gesehen. Beschilderungen schaffen oft nur das Klima einer Verbotskultur und verunstalten das Landschaftsbild. Es gilt der Grundsatz: „So viel nötig, so wenig wie möglich.“

Wir betonen die Wichtigkeit und Richtigkeit des Erholungsrechtes, das sich aus dem Landesnaturschutzgesetz ergibt. Jeder hat das Recht auf Erholung in der Natur. Das setzt jedoch einen verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit ihr voraus. Wir sind überzeugt, dass die überwiegende Mehrheit dies auch so hält. Lediglich eine geringe Anzahl an Unwissenden und in einigen Fällen auch bewusst handelnder, beeinträchtigen die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Eine unzweckmäßige Beschilderung der Landschaft schränkt deren Erholungscharakter zudem nur ein.

Die Gau-Bischofsheimer Gemarkung besteht sowohl aus traditionsreicher Kulturlandschaft und auch aus „unkontrollierter“ Natur. Dies soll auch so bleiben und auch den kommenden Generationen erhalten bleiben, weswegen wir noch einmal die Notwendigkeit zu handeln bekräftigen.

Daher ist eine Kombination aus genereller Information für die Lernwilligen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen im Einzelfall gegenüber den absichtlichen Umweltfrevlern der richtige Weg.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag wie vorgetragen zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Umbau der Straßenbeleuchtung in der Lörzweiler Straße

Vorlage: 2022/020/068

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, die Überspannleuchten über die Lörzweiler Straße durch moderne LED-Mastleuchten zu ersetzen. Dafür hat die EWR zwei Varianten mit 6 m bzw. 9 m hohen Masten angeboten. Die Ortsgemeinde schlägt die Ausführung mit 6 m hohen Masten vor, wobei in diesem Zuge auch die beiden 9 m hohen Masten im Bereich der Bushaltestelle auf 6 m reduziert werden sollen, um ein einheitliches Orts- und Beleuchtungsbild zu schaffen. Im anschließenden Kurvenbereich Richtung Ortsausgang Küchelberg sind ebenfalls 6 m hohe Masten verbaut.

Hierzu wurde ein erweitertes Angebot eingeholt, welches nun auch den Austausch der beiden 9 m hohen Masten beinhaltet. Es schließt mit einem Betrag von brutto 34.259,74 € ab.

Die Verwaltung empfiehlt, der EWR Netz GmbH den Auftrag zum Umbau der Straßenbeleuchtung in der Lörzweiler Straße auf 6 m Masten zu erteilen.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Ratsmitglied Wilwers regt an, eine Leuchte im Kurvenbereich vor dem Edeka zu errichten, da es dort am Fußgängerüberweg sehr dunkel und schwer einzusehen ist.

Beschluss:

Die EWR Netz GmbH erhält den Auftrag für den Umbau der Straßenbeleuchtung in der Lörzweiler Straße zum Angebotspreis von brutto 34.259,74 €.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Festlegung von Hebesätzen für die Realsteuern ab 01.01.2023

Vorlage: 2022/020/050/1

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.12.2020 zum zweiten Mal in Folge – nach 2012 (letzte Reform 2014) das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 01.01.2023 muss der Landesgesetzgeber ein verfassungskonformes LFAG verabschieden und veröffentlichen.

Bereits im Urteil vom 14.02.2012 – VGH N/11-, AS 41, 29 [58]) heißt es: „Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der Neukonzeption die auch bei den Kommunen bestehenden Einflussmöglichkeiten berücksichtigt und von ihnen eine größtmögliche Kraftanspannung fordert.“

Dementsprechend werden zur Sicherstellung einer angemessenen Ausschöpfung kommunaler Einnahmepotentiale bei der Reformierung des LFAG erneut die Erhöhung der Nivellierungssätze für die Realsteuern vom Land erwartet. So sollen die Nivellierungssätze der Realsteuern sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt orientieren.

Der Ministerrat hat am 06.09.2022 den Gesetzesentwurf zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) verabschiedet. Bis zum Jahresende soll die Reform auch im Landtag beschlossen sein.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet folgende Nivellierungssätze für die Realsteuern:

- Grundsteuer A

345 v.H. (bisher 300 v.H.)

- Grundsteuer B

465 v.H. (bisher 365 v.H.)

- Gewerbesteuer

380 v.H. (bisher 365 v.H.)

Die aktuellen Hebesätze betragen für die

- Grundsteuer A

300 v.H.

- Grundsteuer B

365 v.H.

- Gewerbesteuer

365 v.H.

Für die Ortsgemeinden bedeutet eine Anhebung der Nivellierungssätze, ihre Realsteuerhebesätze mindestens auf das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen, da die Steuerkraft der Ortsgemeinden die Basis für die Beteiligung am kommunalen Finanzausgleich ist. Liegen die tatsächlichen Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, wird die Gemeinde durch die fiktive Durchschnittsberechnung schlechter gestellt, d.h. als verhältnismäßig finanzstärker klassifiziert, als durch tatsächliche Erträge realisiert.

Die vorliegende Übersicht zeigt, wie sich die Steuereinnahmen durch die Anpassung der Hebesätze, auf mindestens den Nivellierungssatz, ändern.

Es steht den Ortsgemeinden frei, die Hebesätze auch über die Nivellierungssätze hinaus anzuheben.

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Schäfer. Herr Schäfer gibt nachfolgende persönliche Erklärung gem. § 26 Abs. 3 GeschO ab:

„Hier macht die Landesregierung den Gau-Bischofsheimer Bürgerinnen und Bürgern ja ein schönes Weihnachtsgeschenk.

Schon zum zweiten Mal kassiert die Ampel-Landesregierung ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das deren Landesfinanzausgleichsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Und jetzt müssen die Bürger herhalten. Es soll nun eine „angemessene Ausschöpfung kommunaler Einnahmepotentiale“ durchgeführt werden. In Zeiten von Inflation und Energiekriese ist das ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt.

Natürlich ist eine Steuererhöhung insofern praktisch für die Ortsverwaltung, als dass der kommunale Haushalt auf einmal viel besser aussieht. So ist die noch gar nicht beschlossene Steuererhöhung sogar im uns vorliegenden Haushaltsentwurf bereits eingepreist.

Darüber hinaus in das Argument, die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim bekäme keine Fördermittel mehr, wenn sie die Steuern nicht erhöht, nichts anderes als eine Erzwingung, wo man nicht nur nicht nachgeben darf, sondern im Zweifel dagegen klagen muss. Das wäre dann vielleicht das dritte Urteil, dass der Landesregierung auf die Finger klopft.

Aus gutem Grund ist die Festlegung des Realsteuerhebesatzes eine kommunale Aufgabe und keine des Landes. Es soll und muss vom Ort für den Ort vor Ort entschieden werden. Und deswegen ist die einzig richtige Entscheidung, die der Rat heute treffen kann, diese Steuererhöhung entschieden abzulehnen!“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgende Hebesätze auf ihre Realsteuern am 01.01.2023:

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

- Gewerbesteuer

380 v.H.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 9; Nein-Stimme(n) 4; Enthaltung(en) 1

Zu TOP 6:

Doppelhaushalt 2023/2024; hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Vorsitzende verliest einzeln vorzunehmende Änderungen zu den Eckdaten des Haushaltsentwurfs. Zudem sind weitere Maßnahmen und Förderungen mit aufzunehmen, welche sich im Bereich der Aufwendungen und den Erträgen bemerkbar machen werden. Insbesondere verweist er auf die laufenden Tiefbauarbeiten in der Gemeinde, zu denen noch Ergebnisse aus Kostenkalkulationen für Netz- und Straßenbeleuchtungsumstellungen aufzuführen sind. Die weiteren Beratungen und die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt sollen laut gemeinsamer Fraktionsabsprache in einer Sondersitzungsrunde im Januar durchgeführt werden. RM Drechsler regt an, hierbei den Gremienmitgliedern die Vollzugsbestimmungen und den Hauptplan mit den entsprechenden Anlagen durch die Anwesenheit des Finanzfachbereiches der VG intensiver erläutern zu lassen.

Zu TOP 7:

Bericht des Ersten Beigeordneten zur Kindergartensituation

Der Vorsitzende gibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Sambale. Herr Sambale trägt nachfolgenden Bericht vor:

Bericht zur aktuellen Kindergartensituation

Das nun ablaufende Jahr 2022 war im Wesentlichen wiederum geprägt von drei Themen:

- dem neuen Kita-Zukunftsgesetz,

- der Corona-Pandemie, und

- der Personalsituation in unserer Kita.

Demnächst besuchen ca. 145 Kinder unsere Kita.

Von der Kreisverwaltung genehmigt wurden Plätze für 9 Kinder unter 2 Jahren, sowie 136 Kinder über 2 Jahren, davon 90 Kinder von 7.15 – 16.15 Uhr und 45 Kinder von 7.15 – 14.00 Uhr.

Personal:

Wir haben z.Zt. 26 Erzieherinnen mit unterschiedlichem Beschäftigungsumfang eingestellt:

Dieser erstreckt sich von 10 Stunden/Woche bis zur Vollzeitstelle, zusammen 20,60 VZÄ.

In der aktuell bei der Kreisverwaltung beantragten Betriebserlaubnis sind 20,34 VZÄ vorgesehen und wir haben derzeit einen Überhang von 0,26 VZÄ, dieser besteht, weil der Anteil an U2 Kinder sich im Laufe des Jahres verändert und die Betriebserlaubnis immer entsprechend angepasst wird. Unser Bemühen, wie im letztjährigen Kita-Bericht angesprochen, geeignetes Fachpersonal zu akquirieren war also erfolgreich und ich möchte mich hier ausdrücklich beim Fachbereich der VG, insbesondere bei Frau Ariane Schmitt, für ihr hohes Engagement und ihre fachliche Hilfe und Unterstützung bedanken!

Zusätzlich beschäftigen wir aktuell eine Auszubildende in Teilzeit, eine FSJlerin, sowie eine Praktikantin.

Küchenpersonal:

Hierzu zählen ein ausgebildeter Koch, eine Hauswirtschaftskraft und eine Hilfskraft (alle in Teilzeit) = 2,436 VZÄ

Die Corona-Pandemie ist nach wie in unserem Kindergarten allgegenwärtig und hat dort einen hohen nachteiligen Stellenwert. Der Umgang mit dem Virus bestimmt und erschwert weiterhin die Arbeitsabläufe unserer Erzieherinnen und es Küchenpersonals.

Auch wenn mich hier wiederhole, aber ich stelle weiterhin fest:

Unsere Kita musste im Vergleich zu anderen Kindergärten in der VG zu keiner Zeit gänzlich geschlossen werden.

Ansteckungen innerhalb unserer Kita wurden vermieden:

Ø

Niemand hatte sich in der Einrichtung angesteckt.

Ø

Es mussten lediglich bis zu 3 Gruppen auf einmal aus Quarantänegründen, welche durch das Gesundheitsamt angeordnet wurden, kurzzeitig geschlossen werden.

Aus den vorgegebenen Landesverordnungen heraus mussten auch in 2022 immer wieder häufig Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden.

Unsere Organisation hat wiederum bestens funktioniert, und alle Beteiligten haben hier sehr gut zusammengearbeitet.

Wir hatten eine gut funktionierende Teststrategie:

Anfangs durch das bereits bekannte Team der Römer-Apotheke aus Mainz-Ebersheim, sowie dem privaten Anbieter direkt vor Kita. Später durch das DRK, dessen Team die Tests ebenfalls in unserer Einrichtung vornahm und mit dem wir eine einvernehmliche Abrechnungsregelung treffen konnten, dann ab diesem Herbst durften nur noch Kinder bis zum fünften Lebensjahr gebührenfrei getestet werden. Die Kosten für die Kinder ab 6 Jahren sowie für unsere Erzieherinnen übernahm ab dann die Gemeinde und anstelle einer enorm aufwändigen Einzelabrechnung stellte uns das DRK eine monatliche Zusammenstellung zur Verfügung.

Derzeit sind alle Tests kostenpflichtig und bei einem Einzelpreis in Höhe von 10 EURO ist das nun nicht mehr verhältnismäßig weshalb wir nun in Abstimmung mit dem Elternausschuss alle Testungen gänzlich eingestellt haben!

Es bleibt auch in diesem Jahr festzustellen:

Allen Beteiligten fällt es nicht immer leicht, das Verständnis und die notwendige Geduld an den Tag zu legen, um die erforderlichen Einschränkungen mitzutragen und manche unpopuläre Maßnahme umzusetzen.

Aus diesem Grund möchte ich mich noch einmal bei allen herzlich bedanken, die dazu beitragen, diese, nun schon fast drei Jahre andauernde, schwierige Zeit zu überstehen:

Bei unserer Kita-Leitung, beim gesamten Team, bei den Mitgliedern des Elternausschusses und des Arbeitskreises, bei den Eltern selbst und selbstverständlich bei allen Kindern.

Die Zusammenarbeit mit dem Elternausschuss funktioniert hervorragend und alle Beteiligten handeln hier selbstverständlich im Interesse der Kinder. Der EA versteht und würdigt aber ebenfalls die Belange der Erzieherinnen und bezieht dies in sein Handeln mit ein.

Hervorheben möchte ich auch einmal unseren Förderverein der wieder einmal einige Veranstaltungen und Events für die Kinder auf die Beine gestellt hat, der aber auch eine Weihnachtsfeier oder ein gemeinsames Abendessen speziell für die Erzieherinnen veranstaltet hat um unserem Team einfach mal DANKE zu sagen und um das Miteinander zu stärken!

Im Juni wurde der neu zu gründende Kita-Beirat gewählt. Wie im neuen Kita-Gesetz vorgesehen ist dieser seit 1. Juni 2021 für alle Kitas in Rheinland-Pfalz vorgesehen.

Er ist zuständig für Themen die die Kitas als Ganzes betreffen und sollte mindestens einmal pro Jahr tagen.

Er setzt sich aus folgenden Anteilen zusammen:

Träger 50 %, Kita-Leitung 15 %, pädagogische Fachkräfte 15 %, sowie Eltern 20 %.

Der fraktionsübergreifende AK Kita hat sich im abgelaufenen Jahr mehrfach in Präsenz wie auch in digitaler Form getroffen. Es ging wieder meistens darum, die Arbeitsabläufe in der Kita zu begleiten, Änderungen vorzubereiten und konstruktive Vorschläge hinsichtlich der zielführenden Umsetzung von auferlegten Maßnahmen und Vorgaben zu machen.

Im Frühjahr konnte der AK nun endlich die geplante Mitarbeiterumfrage umsetzen. Neben einigen Fragen, Hinweisen, Anregungen aber auch Kritik seitens der Erzieherinnen durften wir als Resümee feststellen, dass wir als Arbeitgeber gut angesehen und von den Mitarbeiterinnen durchaus positiv bewertet werden.

Einige herausstechende Punkte wurden von uns explicit behandelt, manche Erkenntnisse und Anregungen bedürfen einer kontinuierlichen Begleitung und unserer weiteren Aufmerksamkeit.

Äußerst hilfreich war auch wieder die Unterstützung der Kita-Leitung in administrativen Bereichen durch AK-Mitglieder, z.B. bei der Erstellung von Briefen und Informationen an die Eltern und dergleichen mehr. Insgesamt arbeiten wir sehr gut zusammen, allerdings ist der zeitliche Aufwand und die terminliche Koordinierung für alle Beteiligten nicht immer einfach zu händeln.

Die nun anstehende Winter-Schließzeit beginnt kommenden Donnerstag und endet zum 2. Januar 2023. Dies ist für alle Beteiligten, insbesondere für unser Personal, eine willkommene, wenn auch kurze Zeit zum Entspannen, zur Erholung, zum Abschalten, um im kommenden Jahr mit neuem Schwung die vor uns stehenden Aufgaben zu bewältigen.

Zum Schluss noch ein herzliches Dankeschön an alle die sich um die Belange unserer Kita kümmern:

Allem voran unserem Team, das sich so sehr um das Wohl der Kinder bemüht und dafür auch mal ein Abend oder ein ganzes Wochenende opfert, unserem Hausmeister Heinrich Knab, dem Elternausschuss, dem Förderverein, dem Beirat und dem AK.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

gez.: Armin Sambale, Erster Beigeordneter

Gau-Bischofsheim, 15. Dezember 2022“

Zu TOP 8:

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Zu TOP 8.1:

Vertrag über die Gaslieferung für die Liegenschaften der Gemeinde

Vorlage: 2022/020/071

Der Vorsitzende informiert über nachfolgende Eilentscheidung.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim hatte in seiner Sitzung vom 15.02.2022 der Teilnahme an der dritten Bündelausschreibung Erdgas 2023 – 2025 der GT-Service GmbH zugestimmt. Daraufhin wurden die Liegenschaften der Ortsgemeinde der Bündelausschreibung zugefügt.

Durch die Weltmarktlage infolge des Kriegs in der Ukraine und der damit verbundenen Knappheit von Erdgas, konnten zum Zeitpunkt der Ausschreibung keine Angebote erzielt werden. Die GT-Service GmbH gab der Ortsgemeinde dadurch die Möglichkeit aus der Bündelausschreibung bis zum 16.09.2022 auszusteigen und selbst in Verhandlungen mit Energielieferanten zu treten. Der Ortsbürgermeister traf daraufhin am 13.09.2022 die Eilentscheidung die GT-Service GmbH von ihrem Auftrag zu entbinden. Hierüber wurde der Gemeinderat anschließend informiert.

Die EWR AG wurde Ende September vorstellig und teilte mit, dass sie bereit wäre den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim ein Angebot für den Gasbezug ihrer Liegenschaften zu unterbreiten. Ein erstes Angebot sah Ende September einen Gaspreis von 28 ct/kwH vor. Für das Kalenderjahr 2022 lag der durchschnittliche Bezugspreis bei ca. 8 ct/kwH.

Mit Datum vom 12.12.2022 gab die EWR AG nun ein konkretes Angebot ab. Dieses sieht für sämtliche Liegenschaften einen Preis von 17,92 ct/kwH vor.

Ursprünglich wurde den Ortsgemeinden in Aussicht gestellt, dass sich die EWR AG jeweils gegen Ende eines Quartals mit den Ortsgemeinden in Verbindung setzt und neue Verträge über die dann marktüblichen Preise abschließt. Im jetzt vorliegenden Angebot ist die EWR davon abgerückt. Stattdessen bildet der Preis von 17,92 ct/kwH den erwarteten Durchschnittspreis für das Kalenderjahr 2023.

Der Vertrag mit der EWR AG sieht eine Laufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 vor. Hiernach endet er automatisch.

Die EWR AG sieht eine Bindungsfrist des Angebots bis zum 15.12.2022, 10 Uhr vor, sodass eine Einberufung des Gemeinderates nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Diese Kurzfristigkeit resultiert daher, dass die EWR AG am 16.12.2022 die Beschaffung des Erdgases durchführt und die einzukaufende Abnahmemenge dementsprechend anpassen muss.

Am 13.12.2022 wurden durch den Fachbereich Finanzen drei weitere Energielieferanten angerufen und um Abgabe eines Angebotes auf Grundlage derselben Parameter gebeten.

Diese Abfrage ergab folgendes Ergebnis:

Mainova: Kein Angebot, da Mainova Grundversorger für den Raum Frankfurt ist und kein Interesse an den Liegenschaften der Ortsgemeinden hat.

Entega: 22,75 ct/kwH

Yello: 22,62 ct/kwH.

Für den Fall eines Nichtzustandekommens des Vertragsabschlusses, würde die EWR AG als zuständiger Grundversorger dennoch Bezugslieferant, dann allerdings zu dem gesetzlich festgesetzten Preis. Dieser liegt derzeit bei netto 20,932 ct/kwH.

Eilentscheidung:

Der Ortsbürgermeister entscheidet im Benehmen mit den Beigeordneten dem Vertrag über den Gasbezug für die Liegenschaften der Ortsgemeinde mit der EWR AG zuzustimmen. Der Gemeinderat ist in seiner nächsten Sitzung über die getroffene Eilentscheidung zu informieren.

Zu TOP 9:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über nachfolgendes:

Zu TOP 9.1:

Konzeptvergabe Pfarrstraße 2

Vorlage: 2022/020/070

Information:

Die Ortsgemeinde strebt danach, den Verkauf des Grundstücks Pfarrstraße 2 in allen geplanten Teilen möglichst zügig abwickeln zu können.

Das Grundstück muss so geteilt werden, dass daraus im Rechtssinne verkehrsfähige und sowohl bauplanungs- als auch bauordnungsrechtlich zulässige bebaubare Einzelgrundstücke entstehen.

Der Verkauf muss nach haushaltsrechtlichen Kriterien und wegen der Bindung der Ortsgemeinde durch das Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG in geordneten Bieter- bzw. Konzeptverfahren auf der Grundlage zuverlässig und sachverständig ermittelten Mindestgrundstückswerten durchgeführt werden.

Wichtig ist außerdem, seitens der Gemeinde vorbereitenden Maßnahmen zur Grundstücksverwertung, wie etwa den Abriss der Bestandsgebäude, so weit vorangetrieben zu haben, dass die angedachte Zielgruppe von Interessenten (im wesentlichen natürliche Personen, die nicht über ausgeprägte wirtschaftliche, oder gar Erfahrungen in der Bauwirtschaft verfügen) ihre Projekte realisieren kann.

Würde man diese Maßnahmen der Grundstücksvorbereitung den Kaufinteressenten bzw. Käufern überlassen, bestünde stets eine hohe Abhängigkeit der Gemeinde von den Käufern und von diesen untereinander.

Denn jede Verzögerung oder Schwierigkeit in der Umsetzung einer Teilmaßnahme des Abrisses gefährdet den Erfolg der jeweils anderen Käufer und Grundstückseigentümer. Daher wären die Realisierungs- oder Prozessrisiken für das Gesamtprojekt zu hoch.

Daher empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

1.

Stellung der Bauvoranfrage mit Fragen zur

a.

Grundstücksteilung

b.

Art und Weise der Bebauung (Bebauungsdichte, Höhe, Dachform, Bauweise, Abstandsflächen, Stellplätze)

2.

Positiver Bescheid

3.

Vermessung des Grundstücks oberen Denkmalgrundstücks und Einmessen der neuen Grundstücksgrenzen durch öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit anschließender Weitergabe an das Katasteramt zur Eintragung des neuen Bestands ins Grundbuchamt, falls vor bzw. parallel zur Durchführung des Abrisses bereits möglich, andernfalls unmittelbar nach Durchführung des Abrisses, siehe Punkt 5.

4.

Parallel: Ausschreibung und Beauftragung eines 2-stufigen Bauleistungs- und Entsorgungsauftrages zum Teilabriss und Gesamtentsorgung durch die Vergabestelle der VG (1. Abrissstufe: Trennung des Bestands entlang der Linie der Stützmauer zur Abteilung des Denkmalbestands vom Kindergartengebäude; 2. Abrissstufe: Nach durchgeführter Konzeptvergabe Abriss des unteren Bestands zur Freiräumung der Konzeptvergabegrundstücke) ( - ggf. Abschluss eines befristeten, gewerblichen Zwischenmietverhältnisses mit Duldungspflichten bezüglich des Teilabrisses, Einräumung eines Vorkaufsrechts bei Wert erhöhenden Einbaumaßnahmen durch Mieter)

5.

Durchführung der Abrissmaßnahme (1. Stufe – Teilabriss) zwischen Denkmalgrundstück und Grundstücken zur Konzeptvergabe, grundbuchrechtliche Abteilung falls noch keine Abteilung des Grundstücks erfolgt, siehe Punkt 3

6.

Bieterverfahren für das Denkmalgrundstück

7.

Verkauf des Denkmalgrundstücks (ggf. unter Ausübung des eingeräumten Vorkaufsrechts seitens des zwischennutzenden Mieters) unter zur Durchführung der Konzeptvergabe erforderlichen Bedingungen (dringliche Wege-, Leitungsrechte etc.)

8.

Auslobung und Durchführung des Konzeptverfahrens für die 3 unteren Grundstücke

Kriterien:

-

Soziokulturelle Qualität: Barrierefreiheit, ready+-Konzept, flexible Grundrisse

-

Ökologische Qualität: ressourcenschonendes Bauen, Wassermanagement …

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Ökonomische Qualität: „bezahlbaren Wohnraum schaffen“, Lebenszykluskosten-Betrachtung (50 Jahre), ISB-Förderkredit „Förderung von selbstgenutztem Wohnraum“

9.

Vorvertragliche Bindung der Bieter für die 3 unteren Grundstücke auf der Grundlage der Ergebnisse des Konzept-Wettbewerbs durch Vereinbarung einer schuldrechtlichen Anhandgabe-Phase; schafft für Bieter und Ortsgemeinde Planungssicherheit

10.

Beauftragung des Abrisses und der Entsorgung (2. Stufe), siehe Punkt 4

11.

Rechtliche Teilung wie Punkt 3. Bzw. 5

12.

Verkauf der Grundstücke nach Anhandgabe-Phase unter der Bedingung der Einhaltung der Vorgaben durch die Bauvoranfrage und der weiteren, für die Konzeptvergabe typischen Verpflichtungen der Baurealisierung, Eigennutzung, ggf. Rücktritts- und Vertragsstrafenrechte bzw. -pflichten.

Zu TOP 9.2:

Ortsnetzteilausbau in der Gemeinde durch EWR-Netz GmbH

Zu TOP 9.3:

Wirtschaftswegebereich Mittelberg

Zu TOP 9.4:

Vorbereitungen in Liegenschaften der OG bei Energieausfall

Zu TOP 9.5:

Vollzug des Haushaltsplanes 2022, Maßnahme 19

Zu TOP 9.6:

Termin-/Sitzungsplan 2023

Zu TOP 9.7:

Weitere Informationen gibt es z.Zt. keine.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:02 Uhr.

Patric Müller
Ayleen Haibach
Vorsitzender
Schriftführerin