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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift

zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nackenheim am Montag, dem 16.12.2024 um 19:30 Uhr im Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle, Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:30 Uhr bis 21:35 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:35 Uhr bis 21:35 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

René Adler

Erster Beigeordneter

Jean-Christophe Cossutta

Beigeordnete

Hans-Peter Müller

Die Ratsmitglieder

Willi Bauer

Alfred Feist

Andreas Fery

Klaus Freidel

Margit Grub

Olaf Kimmes

Günter Kullmann

Sarah Mauerer

Reinhard Noll-Schreiner

Dr. med. Rudolf Peter

Oliver Reinbott

Bernd Zerbe

Vera Zerbe

Ute Zimmermann

Schriftführerin

Julia Stauder

Außerdem anwesend

Presse

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Jan Heckelsmüller

Die Ratsmitglieder

Max Adler

Emilia Maria Lotte Barbaro

Konstantinos Michailidis

Achim Ramler

Andreas Schauer

Berthold Schmitz

Bernold Zimmermann

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler begrüßt den Ersten Beigeordneten Jean-Christophe Cossutta, den Beigeordneten Hans-Peter Müller, den Umwelt- und Artenschutzbeauftragten Jens Tauchert, die anwesenden Ratsmitglieder, als auch die Vertreterin der Presse und eröffnet die letzte Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2024 um 19:30 Uhr. Er stellt fest, dass mit Datum vom 11.12.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.

Die Tagesordnung soll unter TOP 4.2. um die Beschlussvorlage 2024/039/183 Beschaffung einer ferngesteuerten Mähraupe für den Bauhof – Vergabevollmacht als auch unter 8.1. um die Beschlussvorlage 2024/039/179 Grundstücksangelegenheit Gewerbegebiet „Am Wäldchen“ Vergabe der Restfläche 2. BA erweitert werden. Der Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler erinnert an die Online Übertragung der heutigen Gemeinderatssitzung, über welche zusammen mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Sitzung im Nachrichtenblatt informiert wurde.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Anträge/Anfragen

2.

Haushaltsvorberatung

Doppelhaushalt 2025/2026

3.

Bauleitplanung

3.1.

Bebauungsplan "Sprunk III"

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

3.2.

Bebauungsplan "Hinter der Lehnsweide", 2. Änderung

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

4.

Vergaben

4.1.

Radverkehrlicher Ausbau des Leinpfades am Mühlarm - Straßenbauarbeiten

- Vergabe des Nachtrags 01 an Fa. Wöbau -

4.2.

Erteilung einer Vergabevollmacht für den Bürgermeister für den Neubau Bauhof

4.3.

Beschaffung einer ferngesteuerten Mähraupe für den Bauhof - Vergabevollmacht

5.

Verkauf der Wartehalle an OG Bodenheim

6.

Bekanntgabe von Vergaben

6.1.

Vergabe der Straßenbauarbeiten im Rahmen barrierefreier Ausbau Bushaltestellen Langgasse + Mainzer Straße

7.

Annahme von Spenden

7.1.

Annahme von Spenden

7.2.

Annahme von Spenden

8.

Grundstücksangelegenheiten

8.1.

Grundstücksangelegenheit

Gewerbegebiet "Am Wäldchen" - Vergabe Restfläche 2. BA

9.

Informationen

10.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

11.

Anträge/Anfragen

12.

Grundstücksangelegenheiten

13.

Rechtsangelegenheiten

14.

Informationen

Öffentlicher Teil:

15.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Anträge/Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 2:

Haushaltsvorberatung; Doppelhaushalt 2025/2026

Im Rahmen der Haushaltsvorberatung erläutert der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler anhand einer Power Point Präsentation die Kennzahlen der Haushaltsplanung und die geplanten Maßnahmen zum Doppelhaushalt 2025/2026 eingehend.

Der Vorsitzende der FWG Fraktion Bernd Zerbe dankt dem Ortsbürgermeister René Adler für die umfassende Grundlage, die er geschaffen hat.

Zu TOP 3:

Bauleitplanung

Zu TOP 3.1:

Bebauungsplan "Sprunk III"

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Vorlage: 2024/039/171

Um 20:22 Uhr nimmt der Erste Beigeordnete Jean-Christophe Cossutta, der Beigeordnete Hans Peter Müller und Ute Zimmermann aufgrund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sprunk III“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.12.2022 erweitert. Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sprunk III“ ist die Schaffung von Wohnbauflächen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 08. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte durch das mit der Planung beauftragte Planungsbüro isu aus Kaiserslautern.

IIa Planungs- und Bündelungsbehörden

1 Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Ingelheim am Rhein

1.1 Anregungen: Untere Naturschutzbehörde

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Zum Planungsanlass und der Verfahrenswahl werden keine Anregungen vorgetragen (1.1, 1.2). Kein Beschluss erforderlich. Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie mit dem Biotopkomplex umzugehen ist. Darüber hinaus werden das Erfordernis zur Festsetzung von Erhaltungsflächen sowie die die Anpflanzvorgaben für die Fläche A1 überprüft. (1.3, 1.4, 1.5, 1.7). Die Mindestgröße für Baumscheiben wird entsprechend Kommentierung ergänzt. (1.6).

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

1.2 Weitere Anregungen: Untere Wasserbehörde (Wasserwirtschaft)

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept erstellt. Die Planung wird entsprechend ergänzt. (2.1 – 2.10). Die Begründung wird um die Hinweise zu Erlaubnisverfahren und der Sturzflutgefahrenkarte ergänzt. (2.11, 2.12, 2.13).

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

1.3 Weitere Anregungen: Jugendamt

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die Begründung wird um Aussagen zum Bedarf an Kindergartenplätzen ergänzt. Die Bedarfsermittlung und zur Verfügungsstellung erfolgt außerhalb des Bebauungsplanes.

1.4 Weitere Anregungen: brandschutztechnischer Sicht

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken gegen den Bebauungsplan bestehen. Kein Beschluss erforderlich.

1.5 Weitere Anregungen: Fluglärmangelegenheiten

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Aufgrund der Nähe zum Frankfurter Flughafen ist das Thema Fluglärm in der Verbandsgemeinde bekannt. Die festgesetzten Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm lassen auch Effekte gegenüber dem Fluglärm erwarten. Die Begründung wird unter Hinweise zur Realisierung um die Ausführungen der Kreisverwaltung zum Fluglärm ergänzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

1.6 Weitere Anregungen: städtebaulicher Sicht

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Im weiteren Verfahren werden die Grundstückgrenzen dezenter abgebildet und geeignete Höhenlinien ergänzt. (6.1, 6.2). Das Thema Eingrünung wird für den gesamten Plan überprüft. (6.3).

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

1.7 Weitere Anregungen: Obligatorischer Hinweis

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die Rechtsgrundlagen werden nach Erfordernis aktualisiert.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

IIb Fachbehörden und Nachbargemeinden

2 Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

Landesarchäologie, Mainz

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im nahen Umfeld des Geltungsbereichs archäologische Fundstellen bekannt sind und das Gebiet daher als archäologische Verdachtsfläche gilt. Über mögliche Voruntersuchungen diesbezüglich wird außerhalb des Bebauungsplans entschieden. Die Begründung wird um einen Hinweis auf die Fundstellen in der Umgebung und die Vorgehensweise bei Funden im Rahmen der Erschließungsarbeiten ergänzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Die Textfestsetzungen enthalten bereits einen Hinweis auf die gesetzlich vorgegebene Informationspflicht hinsichtlich des Beginnes der Erdarbeiten und die Meldepflicht von zu Tage kommenden Funden. Kein Beschluss erforderlich.

3 Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Alzey

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Im weiteren Verfahren wird der Bebauungsplan entsprechend einer noch zu erstellenden Straßenplanung angepasst. Die Begründung wird klarstellenderweise um eine Aussage zur geplanten Realisierung des Baugebietes ergänzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

4 Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Alzey

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die gewünschte Verbreiterung der Wirtschaftswege auf fünf Meter wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Die angrenzenden Wirtschaftswege werden gemäß Festsetzung erhalten. Eine Verbreiterung bzw. Aufweitung wird im weiteren Verfahren geprüft.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Die Prüfung zu eventuell erforderlichen Kotbeutelspendern erfolgt außerhalb des Bebauungsplanes. Die Zufahrt zu den Flächen östlich des Plangebiete ist über die bestehenden Wege und eine Zuwegung im Bebauungsplan sichergestellt. Kein Beschluss erforderlich. Die möglichen klimatischen Auswirkungen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden im weiteren Verfahren geeignet aufgegriffen. Die Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen wird im weiteren Verfahren überprüft. Die Planung wird um einen Hinweis auf den entsprechenden Paragrafen im Landesnachbarrecht ergänzt. Bei der Definition von Ausgleichsmaßnahmen werden die Belange der Landwirtschaft geeignet berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

5 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Generaldirektion

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz

5.1 Anregungen: Allgemeine Wasserwirtschaft - Gewässer/Hochwasserschutz

Das Planungsgebiet tangiert kein Oberflächengewässer. Es ist zudem keine besondere Gefährdung des Gebietes bei seltenen Starkregenereignissen zu erkennen. Daher bestehen aus Sicht der allgemeinen Wasserwirtschaft keine Bedenken. Kommentierung Bebauungsplaner: Es sollte zur Kenntnis genommen werden, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen, da kein Oberflächengewässer tangiert ist und keine Gefährdung bei Starkregenereignissen erkennbar ist. Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Kein Beschluss erforderlich.

5.2 Weitere Anregungen: Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die Ausführungen zu Trinkwasserschutzgebieten werden zur Kenntnis genommen (2.1). Kein Beschluss erforderlich. Die Anregungen der Behörde sind im Zuge der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. Die Begründung wird um die notwendigen Hinweise ergänzt. (2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6).

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

5.3 Weitere Anregungen: Abwasserbeseitigung

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die Hinweise zum Umgang mit dem Schmutzwasser werden in der Begründung ergänzt. Im Rahmen des Entwässerungskonzeptes wird geprüft, ob das Neubaugebiet im Einzugsgebietsplan der Kläranlage Mainz bereits berücksichtigt ist. (3.1). Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept erstellt. Die Planung wird entsprechend ergänzt. (3.2). Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

5.4 Weitere Anregungen: Bodenschutz

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen oder -ergänzungen sind nicht erforderlich. Kein Beschluss erforderlich. Es wird eine fachliche Einschätzung hinsichtlich der möglichen Bodenbelastungen eingeholt und die Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

6 Verbandsgemeinde Bodenheim, Fachbereich Natürliche

Lebensgrundlagen und Bauen - Bauanträge, Bodenheim

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die Planzeichnung wird im weiteren Verfahren entsprechend der Straßenplanung angepasst. In diesem Zuge werden Grundstückszuschnitte und -größen überprüft. Die Gemeinde prüft die Vor- und Nachteile der Abstandsvorgabe zu öffentlichen Verkehrsflächen und berücksichtigt das Ergebnis im weiteren Verfahren. Eine vorgegebene wasserdurchlässige Bauweise eröffnet gemäß Kommentierung keine Vorteile hinsichtlich der zulässigen Versiegelung. Die Formulierung bezüglich der Dachaufbauten wird entsprechen angepasst.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

7 Verbandsgemeinde Bodenheim, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - Umwelt, Gewässer, Landespflege, Bodenheim

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Im weiteren Verfahren wird die Überschneidung mit dem o.g. Bebauungsplan berücksichtigt. Entsprechende Anpassungen werden vorgenommen. Die Pflanzenliste wird für die Entwurfsfassung überprüft und ggf. angepasst. Der Bebauungsplan wird um Aussagen zum Artenschutz und zum landespflegerischen Ausgleich sowie zur Entwässerung in einer geeigneten Form ergänzt. Die Festsetzungen im Bebauungsplan stellen verbindliche Vorgaben dar und sind ohnehin zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Die Zuständigkeit für Pflegemaßnahmen auf öffentlichen Grünflächen ist außerhalb des Bebauungsplanes zu regeln. Für Den Bebauungsplan ergeben sich hieraus keine Konflikte. Kein Beschluss erforderlich.

8 Landesbetrieb Mobilität Worms

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Der erforderliche Abstand zur Kreisstraße ist in der Planzeichnung bereits berücksichtigt. Kein Beschluss erforderlich. Die Begründung sollte um die entsprechenden Hinweise, auch an die mit der Erschließung befassten, ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

9 Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Plangebiet kein Bergbau erfolgt und dass aus rohstoffgeologischer Sicht keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Kein Beschluss erforderlich. Die Begründung wird um Hinweise auf die entsprechenden Normen und die Empfehlung zur Durchführung von objektbezogenen Baugrundgutachten ergänzt. Die Begründung wird um entsprechende Hinweise auf die im Zusammenhang mit dem Geologiedatengesetz vorgebrachten Anregungen ergänzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

10 Stadtverwaltung Mainz

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die Planung wird im weiteren Verfahren entsprechend verschiedener Fachplanungen angepasst. Eine aktualisierte Flächenbilanz und Aussagen zu den im Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbauflächen werden ergänzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Die Anregungen der Stadt Mainz zu den städtebaulichen Entwicklungen in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten. Kein Beschluss erforderlich.

IIc Leitungs- und Versorgungsträger

11 PYUR Tele Columbus Netz GmbH, Unterföhring

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Im weiteren Verfahren wird die Lage des Hauptkabels inkl. des Schutzstreifens überprüft und geeignet berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

12 PLEdoc GmbH, Essen

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die Planung wird im weiteren Verfahren, sofern erforderlich um Flächen für den landespflegerischen Ausgleich bzw. den Artenschutz ergänzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

13 EWR Netz GmbH, Alzey

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Im weiteren Verfahren wird die Lage der Hauptleitung inkl. des Schutzstreifens überprüft und geeignet berücksichtigt. Versorgungseinrichtungen sind grundsätzlich in den Baugebieten zulässig. Der Standortvorschlag für die Transformatorenstation wird im weiteren Verfahren überprüft.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

14 Wirtschaftsbetrieb Mainz, AöR

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept erstellt. Die Planung wird entsprechend ergänzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Die Aussage, dass gemäß den Sturzflutgefahrenkarten für Rheinland-Pfalz keine gravierende Gefährdung für die geplante Bebauung besteht, wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich.

15 Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH, Bodenheim

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Im weiteren Verfahren wird die Lage der Hauptleitung inkl. des Schutzstreifens überprüft und geeignet berücksichtigt. Die Begründung wird um den Hinweis auf den möglicherweise zu geringen Versorgungsdruck und die Installation von Druckerhöhungsanlagen sowie den Hinweis zum Löschwasser ergänzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Die vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich.

III Beteiligung der Öffentlichkeit

Während der Zeiten der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsfassung seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgetragen. Kein Beschluss erforderlich.

Die Ergebnisse aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und nach Einzelaufruf der Stellungnahmen entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Um 20:45 Uhr nimmt der Erste Beigeordnete Jean-Christophe Cossutta, der Beigeordnete Hans-Peter Müller und Ute Zimmermann wieder an der Sitzung teil und am Ratstisch Platz.

Zu TOP 3.2:

Bebauungsplan "Hinter der Lehnsweide", 2. Änderung

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

Vorlage: 2024/039/173

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 07.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter der Lehnsweide“, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gegenstand der Planung ist die Festsetzung des mittleren angrenzenden Straßenniveaus als Bezugshöhe zur Ermittlung der Abstandsflächen sowie die Korrektur eines redaktionellen Fehlers in der Planzeichnung.

Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.10.2024 bis 22.11.2024. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro DÖRHÖFER & PARTNER aus Engelstadt hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.

Nach erfolgter Abwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

a) Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

b) Der Bebauungsplan „Hinter der Lehnsweide“, 2. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Vergaben

Zu TOP 4.1:

Radverkehrlicher Ausbau des Leinpfades am Mühlarm – Straßenbauarbeiten - Vergabe des Nachtrags 01 an Fa. Wöbau - Vorlage: 2024/039/165

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Im Zuge des radverkehrlichen Ausbaus des Leinpfades am Mühlarm wurden zur Feststellung der Tragfähigkeit auf Probefelder zur Durchführung von Lastplattendruckversuche freigelegt. Diese zeigten einen nicht homogenen Untergrund, zudem je nach Feuchtegehalt empfindlich in Bezug auf ihre Tragfähigkeit. Zur Abklärung über die weitere Ausbauart wurde das Geo-Labor KERN hinzugezogen. Dieses gibt zur erforderlichen Erhöhung der Tragfähigkeit die Einarbeitung eines Kalk-Zementgemisches vor. Hierzu hat die ausführende Baufirma ein Nachtragsangebot vorgelegt, das vom Ingenieurbüro Weiland geprüft wurde.

Geprüfte Angebotssummen (brutto) Ortsgemeinde Auftrags-LV inkl. Nachtrag 01:

00

Auftragsstand Fa. Wöbau, Hauptleistungsverzeichnis

01

Nachtrag Nr. 01

Gesamtauftragssumme Fa. Wöbau

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 04.03.2024 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Vergabe der Straßenbauarbeiten im Zusammenhang des radverkehrlichen Ausbaus des Leinpfades am Mühlarm erteilt.

Die Finanzierung erfolgt zu 90 % durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bei einem Gemeindeanteil von 10 %. Gemäß Beschluss des VG-Rates vom 15.02.2024 wird der Gemeindeanteil zu 100 % aus dem Radwegefond der VG bezuschusst, so dass letztlich der Ortsgemeinde keine Kosten entstehen.

Entscheidung:

Der Nachtrag 01 zum radverkehrlichen Ausbau des Leinpfades am Mühlarm durch die Fa. Wöbau wird mit der geprüften Bruttosumme von 57.748,32 € beauftragt. Die Gesamtauftragssumme der Fa. Wöbau beträgt somit brutto 401.582,16 €.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4.2:

Erteilung einer Vergabevollmacht für den Bürgermeister für den Neubau Bauhof; Vorlage: 2024/039/183

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Für den Neubau des Bauhofs werden aktuell die ersten Ausschreibungen erstellt, um den Baubeginn im Frühjahr 2025 zu ermöglichen. Für den zügigen Projektablauf sollte dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen erteilt werden, so können die Aufträge zeitnah erteilt werden. Zudem sollte dem Bürgermeister eine Vollmacht zur Vergabe von Nachträgen erteilt werden. Der Gemeinderat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.

Entscheidung:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen für den Neubau des Bauhofs zu erteilen. Zudem wird dem Bürgermeister eine Vollmacht zur Vergabe von Nachträgen erteilt. Der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4.3:

Beschaffung einer ferngesteuerten Mähraupe für den Bauhof – Vergabevollmacht; Vorlage: 2024/039/178

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Mit Entwicklung der Gewerbe- und Neubaugebiete wurden bzw. werden großflächige Versickerungsmulden und Rückhaltebecken für das Oberflächenwasser angelegt. Diese Flächen stehen in der Unterhaltungspflicht der Ortsgemeinde. Darüber hinaus wurden nach Abschluss der Ertüchtigung der Hochwasserschutzeinrichtungen die Flächen am Hochwasserschutzdamm unterhalb der Rheinmauer in der Rheinstraße an die Ortsgemeinde übergeben. Daneben gibt es zahlreiche weitere Flächen in Hanglage (z.B. Lärmschutzwall Freizeitanlage, Friedwingert, Spielplätze, div. Böschungen, Ausgleichs- und Öko-Konto-Flächen). Die Pflege dieser steilen Flächen mit handgeführten Geräten birgt eine nicht unerhebliche Unfallgefahr für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs. Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sollen diese Flächen künftig nicht mehr mit handgeführten Geräten bearbeitet werden.

Um diese Arbeiten gefahrlos durchführen zu können, soll eine ferngesteuerte Mähraupe angeschafft werden. Es wurde eine Markterkundung und Erprobungen durchgeführt. Die Mähraupe soll intuitiv bedient werden können und über eine hohe Mähleistung verfügen. Auf eine einfache und robuste Technik, die leicht zu reparieren und zu warten ist, soll geachtet werden. Ein Modell hat sich in der Erprobung als besonders geeignet herausgestellt. Erfahrungen eines größeren Garten- und Landschaftsbaubetriebs bestätigen die guten Eigenschaften der Mähraupe. Für eine erste Kostenschätzung wurden Infoangebote eingeholt, welche mit unter 35.000 € brutto abschließen.

Um die Beschaffung zu ermöglichen, soll dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht zur Auftragsvergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis max. 35.000 € erteilt werden.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Für die Beschaffung einer Mähraupe für den Bauhof wird dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht zur Auftragsvergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, bis max. 35.000 €, erteilt.

Über die Vergabeentscheidung wird in der kommenden Gemeinderatssitzung informiert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Verkauf der Wartehalle an OG Bodenheim; Vorlage: 2024/039/172

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die Bushaltestelle an der Karl-Arand-Straße wird von einer großen Anzahl an Personen genutzt. Daher ist es erforderlich, die derzeit installierte Wartehalle durch eine größere zu ersetzen, um den Benutzern mehr Komfort zu bieten. Zudem soll die neue Wartehalle ästhetisch besser in die Umgebung passen. Die derzeit installierte blaue Wartehalle soll an die Ortsgemeinde Bodenheim zum Erwerbspreis weiterverkauft und dort an der Bushaltestelle Lange Ruthe verwendet werden.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Ortsgemeinde Nackenheim verkauft eine Wartehalle „Stadt“ an die Ortsgemeinde Bodenheim.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 6.1:

Vergabe der Straßenbauarbeiten im Rahmen barrierefreier Ausbau Bushaltestellen Langgasse + Mainzer Straße; Vorlage: 2024/039/170

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Für Straßenbauarbeiten im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen Langgasse und Mainzer Straße fand am 30.10.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 5 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Dörhöfer und Partner aus Engelstadt.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Serhan Garten- und Landschaftsbau e. K. aus Kirchheimbolanden.

Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 07.10.2024 unter TOP 5.2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Serhan Garten- und Landschaftsbau e. K. wird mit Straßenbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 7:

Annahme von Spenden

Zu TOP 7.1:

Annahme von Spenden; Vorlage: 2024/039/175

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Der Heimat- und Kulturverein Nackenheim e.V. möchte der Ortsgemeinde Nackenheim den neugelegten Stromanschluss für den Standort „Mistkaut“ im Wert von 27.107,04 € spenden. Vom Heimat- und Kulturverein e.V. sind Eigenmittel in Höhe von 13.860,49 € für die Umsetzung geflossen. Zudem erfolgten diverse Spenden für dieses Projekt von Privatleuten, Vereinen und Unternehmen an den Heimat- und Kulturverein Nackenheim e.V. (Auflistung liegt vor). Insgesamt kamen 13.246,55 € zusammen. Die Ortsgemeinde beteiligt sich mit 13.860,50 €. Das Gesamtprojekt hat demnach 40.967,54 € gekostet.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Sachspende des Heimat- und Kulturvereins Nackenheim e.V. in Form des Stromanschlusses am Standort „Mistkaut“ für kulturelle Veranstaltungen im Wert von 27.107,04 € zu.

Der Vorsitzende dankt dem Heimat- und Kulturverein und den anderen Spendern für die großartige Unterstützung bei diesem Projekt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7.2:

Annahme von Spenden; Vorlage: 2024/039/180

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die bisherige Calisthenics-Anlage auf der Lakis-Freizeitanlage ist marode und muss daher ausgetauscht werden. Für die neue Calisthenics-Anlage spendet die Firma Neochema GmbH 2.500 €.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 2.500 € durch die Firma Neochema GmbH für die neue Calisthenics-Anlage auf der Lakis-Freizeitanlage zu.

Der Vorsitzende dankt der Fa. Neochema für die großzügige Spende.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Grundstücksangelegenheiten

Zu TOP 8.1:

Grundstücksangelegenheit

Gewerbegebiet "Am Wäldchen" - Vergabe Restfläche 2. BA; Vorlage: 2024/039/179

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens (Ablauf 29.11.2024) für das Restgrundstück im 2. BA des Gewerbegebietes „Am Wäldchen“ gingen zwei Bewerbungen ein. Die Bewerbungen wurden über die bestehende Bewertungsmatrix ausgewertet. Einer der Bewerber ist im Rahmen der Gesamtmatrix auf Platz 6 gesetzt und der zweite Bewerber lediglich nur auf Platz 24. Die Verwaltung schlägt vor die Vergabe an den Bestplatzierten vorzunehmen.

Es handelt sich um einen Betrieb für Service, Handel und Vermietung von Baumaschinen und -geräten, der seine Niederlassung für den Großraum Mainz in Nackenheim ansiedeln wird.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, bei der Vergabe des Restgrundstückes im 2. BA des Gewerbegebietes „Am Wäldchen“ der Empfehlung der Verwaltung zu folgen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Informationen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende öffentliche Informationen bekannt:

Bellenäcker Unterführung

-

Risse in den Wänden und der Bodenplatte wurden abgedichtet

-

Es wurden neue Risse gefunden, welche ebenfalls abgedichtet wurden/werden

-

Aufgrund festgestelltem Gesamtzustand leichte Änderung der technischen Ausführung:

o

Wände werden komplett in UHFB hergestellt

o

Ausführungsplanung wird angepasst

o

LBM hat Änderung und Kostenübernahme zugestimmt

o

Bauarbeiten werden ab KW 3/2025 fortgeführt

-

Bauzeitenplan wurde angepasst à Fertigstellung ca. Mai 2025

Radverkehrstauglicher Ausbau Leinpfad

-

Die Arbeiten zum radverkehrstauglichen Ausbau befinden sich auf der Zielgeraden

-

Pflaster wurde komplett bis auf noch fehlende 18 m verlegt

-

Bauzeitenplan wurde eingehalten

-

Es erfolgen noch Arbeiten am Bankett und Restarbeiten am Pflaster

-

Bis zur technischen Abnahme und Verkehrsfreigabe muss der Weg aus Gründen der Gewährleistung gesperrt bleiben

-

Fertigstellung Januar 2025

Gewerbegebiet Am Wäldchen 2. BA

-

nördliche Baustraße soll in der KW 51 fertig gestellt werden (Schotterstraße)

-

Abwasserkanal, Wasser und Strom wurden bereits verlegt

-

Erschließungsarbeiten voll im Zeitplan

Glasfaserausbau

-

Tiefbau wurde im geplanten Zeitraum von nur 10 Monaten abgeschlossen

-

Glasfasersignal ist in Nackenheim angekommen (Licht)

-

aktuell beginnen die Teams mit der Herstellung der Hausdurchführungen

-

Ausführung nach Terminvereinbarung unabhängig vom NVt-Bereich

-

nach Herstellung des Hausanschlusses kann Glasfaser aktiviert werden (sofern Tarif gebucht wurde)

Neubau Bauhof

-

Ausschreibung der ersten Gewerke ist erfolgt

Afrikanische Schweinepest

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Elektrozaun wurde errichtet

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Viehgitteranlagen wurden vom Kreis beauftragt und bereit installiert

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Anlagen werden noch um Tore und Durchgänge für Fußgänger/Radfahrer ergänzt

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kleine Unterführung Höhe Gaststätte Leinreiter wird geschlossen

Neue Laien-Defibrillatoren auf dem Marktplatz und in der Carl-Zuckmayer-Halle installiert

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Nackenheim wird herzsicher

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Projekt in Kooperation mit der Björn-Steiger-Stiftung (anteilige Kostenübernahme der AED)

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Intuitiv bedienbare Laien Defibrillatoren

Erneuerung von Spielgeräten auf dem Spielplatz „Sprunk“ in Nackenheim

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neues Kletter- und Spielehäuschen

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neue Kletterrampe

Zu TOP 10:

Einwohnerfragestunde

Es sind keine Bürgerinnen und Bürger anwesend.

Zu TOP 15:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und schließt die Sitzung um 21:35 Uhr.

Sodann lädt er alle zu einem gemeinsamen Umtrunk zum Jahresabschluss 2024 ein.

René Adler
Julia Stauder
Vorsitzender
Ortsbürgermeister
Schriftführerin
Verwaltungsangetellte