Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Rheinland-Pfalz hat gemäß dem Urteil unter dem Aktenzeichen 1 C 10855/23.OVG in dem Normenkontrollverfahren gegen die Ortsgemeinde Harxheim aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 05.12.2024 für Recht erkannt:
„Die am 11. August 2023 bekannt gemachte 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Harxheim, westlicher Teil“ der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt.“
Gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Rheinland-Pfalz über die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes „Ortskern Harxheim, westlicher Teil“, 2. Änderung öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des vom Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz für unwirksam erklärten Bebauungsplanes „Ortskern Harxheim, westlicher Teil“, 2. Änderung ist aus dem im beigefügten Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich ersichtlich.