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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Sie haben Sperrmüll angemeldet? Das sollten Sie bitte beachten:

Leider müssen wir feststellen, dass es im Zusammenhang mit Sperrmüllabholungen immer wieder zu Problemen kommt. Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise und Regelungen:

  • Die Sperrmüllsammlung findet im Landkreis Mainz-Bingen ausschließlich auf Abruf statt.

  • Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag ab 6 Uhr morgens zur Abholung bereitstehen.

  • Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abholung heraus!

  • Leider ist zu beobachten, dass diese Regelung oft missachtet wird, was dazu führen kann, dass fremder Sperrmüll zu Ihrem angemeldeten Sperrmüll gestellt wird. Sofern die maximale Abfuhrmenge überschritten wird, bleibt Sperrmüll stehen.

  • Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag ab 6 Uhr morgens zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitstehen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Geh- und Verkehrswege nicht blockiert werden.

  • Sperrmüll darf nicht auf öffentlichen Grünflächen bereitgestellt werden!

  • Die maximale Abfuhrmenge beträgt pro Anmeldung 2 m³. Größere Mengen, z. B. aus Haushaltsauflösungen, sind über zugelassene Containerdienste zu entsorgen.

  • Einzelne Sperrmüllgegenstände dürfen zum Verladen nicht länger als 2 m, nicht größer als 1 m³ und nicht schwerer als 70 kg sein.

  • Der Sperrmüll muss getrennt nach den jeweiligen Fraktionen (Holz-, Rest- und Metallsperrmüll) bereitgestellt werden.

  • Sperrmüll kann auch beim Entsorgungszentrum Budenheim gebührenpflichtig angeliefert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Mainz-Bingen: https://www.awb-mainz-bingen.de/de/Abfallentsorgung/Sperrmuell.

Wir bitten freundlich um Beachtung.

Ihr
René Adler
Ortsbürgermeister