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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Gewässerzweckverband Flügelsbach-Kinsbach

Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen des Gewässerzweckverband Flügelsbach-Kinsbach

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Mitgliedern am 03.02.2026 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelsbach-Kinsbach Einsicht in die Haushaltssatzung 2026 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (Herrn Christopher Schaad, Tel. 06133 4901-313 oder per Mail an christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (christopher.schaad@vgrhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2026, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelsbach-Kinsbach

befinden.

Gewässerzweckverband Flügelsbach-Kinsbach, den 30.01.2026
gez. Dr. Dieter Thomas Tietze