Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:32 Uhr bis 22:22 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 22:22 Uhr bis 22:26 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 22:26 Uhr bis 22:28 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Dr. Robert Scheurer
Beigeordnete
Wolfgang Böttger
Claudia Deubel
Die Ratsmitglieder
René Adler
Daniela Bernhard
Michael Christ
Nicole Dittmann
Rita Drescher
Toni Escher
Alfred Feist
Dr. Sarah Frey-Gruber
Michelle Glück
Thomas Glück
Margit Grub
Steffan Haub
Manuel Höferlin
Marita Jäger
Michael Kasper
Wolfgang Kirch
Kai Krames
Günther Kuhn
Arno Leber
Markus Liebig
Sabine Longerich
Andrea Metelmann-Lotz
Patric Müller
Dipl.-Ing. Karl-Michael Musseleck
Jens Mutzke
Michaela Nagel
Volker Pietzsch
Anke Renker
Armin Sambale
Dr. med. Matthias Schäfer
Maximilian Wolf ab 19:51 Uhr
Heinz-Peter Zimmermann
Schriftführer
Markus Forschner
Von der Verwaltung
Jonathan Essner
Jürgen Kehr
Stefan Kern
Laura Weber
Außerdem anwesend
Björn Bein und Luisa Scherer
Entschuldigt fehlen:
Erster Beigeordneter
René Nauheimer
Die Ratsmitglieder
Uwe Breivogel
Andreas Hofreuter
Andreas Schauer
Andreas Scherer
Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 03.02.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird M. Eng. Markus Forschner ernannt.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
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| Vorlage |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 2. | Energiekonzept Kalte Nahwärmeversorgung Quartier VG-Verwaltung Bodenheim | 2025/950/196 |
| 3. | Kommunale Wärmeplanung |
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| 3.1. Vorstellung und Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung | 2025/950/146 |
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| 3.2. Folgeauftrag EWR Climate Connection für die Unterstützung bei der Kommunalen Wärmeplanung | 2025/950/186 |
| 4. | Änderungen im Gesellschafterkreis EDG mbH & Satzungsänderung | 2025/950/183 |
| 5. | Wahlen |
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| 5.1. Nachwahl in den Senioren- und Behindertenbeirat | 2025/950/167 |
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| 5.2. Nachwahl in den Schulträgerausschuss | 2025/950/177 |
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| 5.3. Neukonstituierung Planungsgruppe Rathauserweiterung | 2025/950/204 |
| 6. | Feststellung Jahresabschlüsse |
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| 6.1. Feststellung Jahresabschluss 2020 (Korrektur) | 2024/950/009/2 |
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| 6.2. Feststellung Jahresabschluss 2021 | 2025/950/187 |
| 7. | Haushalt 2026 |
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| 7.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 Verbandsgemeinde Bodenheim | 2025/950/192 |
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| 7.2. Neu: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 Verbandsgemeinde Bodenheim | 2025/950/192/1 |
| 8. | Haushaltsplan 2025: Vollzug des § 67 Abs. 7 GemO; "Kita-Fonds" | 2025/950/195 |
| 9. | Bauleitplanung |
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| 9.1. Bebauungsplan "Feuerwehr Dreiländereck"Abschluss eines städtebaulichen Vertrages | 2025/950/170 |
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| 9.2. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 a) Aufstellungsbeschluss b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte c) Antrag auf Zielabweichung d) Vergabevollmacht | 2025/950/179 |
| 10. | Stellenausschreibung der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters | 2025/950/174 |
| 11. | Forstwirtschaftsplan 2026 | 2025/950/153 |
| 12. | Antrag auf Zuwendung aus dem VG-Radwegefonds; hier Antrag der OG Bodenheim | 2025/950/203 |
| 13. | Ausgleich Schwalbennester für Rathauserweiterung der Verbandsgemeinde | 2025/950/184 |
| 14. | Vergaben |
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| 14.1. Aufstellung eines Notstromaggregates am VG-Rathaus inkl. der Herstellung von erforderlichen Zuwegungen | 2025/950/185 |
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| 14.2. Vergabe der Abrissarbeiten im Rahmen des Abbruchs des Feuerwehr-Gerätehaus Bodenheim für die Rathauserweiterung der Verbandsgemeindeverwaltung | 2025/950/210 |
| 15. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 15.1. Grundschule Gau-Bischofsheim - Malerarbeiten - BGS Bereich | 2025/950/163 |
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| 15.2. Grundschule Gau-Bischofsheim - Sanitärinstallationen - Anpassung der Anschlüsse in der Ausgabeküche | 2025/950/164 |
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| 15.3. Grundschule Gau-Bischofsheim - Elektroarbeiten - Anpassung der Anschlüsse in der Ausgabeküche | 2025/950/165 |
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| 15.4. Vergabe Estricharbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim | 2025/950/193 |
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| 15.5. Vergabe der Zimmerarbeiten im Rahmen der Dachsanierung Turnhalle Grundschule Nackenheim | 2025/950/194 |
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| 15.6. Vergabe der Dachdecker-Klempnerarbeiten im Rahmen der Dachsanierung Turnhalle Grundschule Nackenheim | 2025/950/209 |
| 16. | Anfragen/Anträge |
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| 16.1. Antrag zum Haushalt 2026 - Gewässer- und Grabenpflege; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.11.2025 |
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| 17. | Informationen |
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| 17.1. Aktueller Sachstand der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz | 2025/950/134/1 |
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| 17.2. Anpassung Elternbeiträge Betreuende Grundschulen | 2025/950/207 |
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| 17.3. Zuwendungen für die Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz für die VG Bodenheim | 2025/950/215 |
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 18. | Personalangelegenheiten |
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| 18.1. Personalangelegenheit; FB 2 | 2025/950/200 |
| Öffentlicher Teil: | ||
| 19. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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Öffentlicher Teil:
TOP 1: Bei der Einwohnerfragestunde sind keine Bürgerinnen und Bürger anwesend.
TOP 2: Energiekonzept Kalte Nahwärmeversorgung Quartier VG-Verwaltung Bodenheim; Vorlage: 2025/950/196
Sachverhalt:
Der Neubau der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim soll über ein sogenanntes „Kaltes Nahwärmenetz“ mit Wärme versorgt werden. Herr Christoph Zeis, Geschäftsführer der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG), stellte hierzu im Bau- und Planungs- sowie Haupt- und Finanzausschuss das Energiekonzept „Kalte Nahwärmeversorgung Quartier VG-Verwaltung Bodenheim“ ausführlich vor. Das kalte Nahwärmenetz soll mit voraussichtlich 28 Bohrungen den Neu- und Altbau des VG Rathauses, des Caritas-Zentrums St. Alban sowie die Grundlast für das Bürgerhaus Dolles versorgen; darüber hinaus könnten verschiedene Anwohner, die Interesse an einem Anschluss an das Wärmenetz haben, angeschlossen werden.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Erneuerung von Wärmeversorgungen, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Die Förderung beträgt bis zu 35% für Bestandgebäude (die maximale Fördersumme wird durch die Quadratmeterzahl (Nutzfläche) gedeckelt) und kann nach aktuellem Sachstand mit dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) kombiniert werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht.
| • | Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude, dessen Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. |
| • | Der Einbau der Heizungsanlage bzw. des Netzanschlusses ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inkl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme) verbunden. Dies muss in allen Gebäuden erfolgen, welche die Förderung nutzen möchten. Für die VG Bodenheim wäre dies im Rathausgebäude nicht erforderlich, da dort bereits eine automatisierte Raumregelung verbaut wurde und die Anforderungen des hydraulischen Abgleichs schon erfüllt sind. |
Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags gilt als Vorhabenbeginn. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Es ist vorgesehen, dass das kalte Nahwärmenetz, die zugehörigen Wärmeübergabestationen sowie Gebäudeheizungen durch die EDG errichtet und betrieben werden. Die nachfolgend aufgeführten Investitionskosten (netto) inkl. der Planungskosten werden entweder durch die Gebäudeeigentümer Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Caritas und Anwohner oder durch die EDG getragen. Die Entscheidung erfolgt in Abhängigkeit von Förderrichtlinien hinsichtlich der Antragsfähigkeit von Fördermitteln. Die Kosten betragen ohne Förderung voraussichtlich:
| • VG Rathaus Alt- und Neubau: | 455.130 € |
| • Bürgerhaus Dolles | 43.763 € |
| • Caritas St. Alban | 423.038 € |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt:
| • | Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG) die entsprechenden Förderanträge zu stellen. |
| • | Die EDG wird mit der Planung und Umsetzung des Wärmenetzes gemäß ihrem Angebot, vorbehaltlich der Fördermittelzusage, beauftragt. |
| • | Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Projekt werden ab Haushalt 2027 zur Verfügung gestellt. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 3: Kommunale Wärmeplanung
TOP 3.1: Vorstellung und Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung; Vorlage: 2025/950/146
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat am 29.06.2023 den Beschluss gefasst, die kommunale Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Bodenheim durchführen zu lassen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die erste kommunale Wärmeplanung erarbeitet und ein digitaler Zwilling für die Verbandsgemeinde aufgebaut. Der digitale Zwilling ermöglicht es Verbands- und Ortsgemeinden langfristig, die Transformation sowohl im Hinblick auf den Ausbau von Wärmenetzen als auch zur Darstellung von Klimafolgen digital zu dokumentieren. Durch verschiedene Beteiligungsformate konnten neben politischen Akteuren auch Bürgerinnen und Bürger sowie das lokale Gewerbe aktiv Einfluss nehmen. Zudem wurden am 7.10.2025 die Netzbetreiber zu den Ergebnissen befragt und aktiv in den Prozess eingebunden. Die geförderte Projektlaufzeit des Projekts endet am 31.03.2026.
Die Ergebnisse werden aktuell vom Unternehmen Climate Connection in der Sitzung vorgestellt. Im Anschluss sollen die nächsten Umsetzungsschritte erfolgen, indem potenzielle Wärmenetzen durch Machbarkeitsstudien geprüft werden. Eine Eignung für Wärme- und Mikronetze soll in den ff. Prüfgebieten bewertet werden:
| • | Nackenheim: Schulzentrum und Baugebiet Sprunk III, |
| • | Bodenheim: VG-Verwaltung und rund um die Grundschule, |
| • | Gau-Bischofsheim: Grundschule und Gemeindehaus inkl. Wohnbebauung, |
| • | Harxheim: „Kegelbahn“ und „Obergasse“. |
Die Neubaugebiete sind jeweils unter Berücksichtigung der Bebauungsdichte und weiteren Faktoren zu betrachten. Darüber hinaus sind vertiefende Gespräche mit den Betreibern von Heizzentralen innerhalb der Gebiete vorgesehen.
Die Ausweisung der Prüfgebiete für eine Wärmenetzversorgung löst keine vorzeitige Anwendung der Fristen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfolgen, wie dies in Gebieten, die als tatsächliche Aus- oder Neubaugebiete ausgewiesen aus, wie es bei ausgewiesenen Aus- und Neubaugebieten der Fall wäre. Mit der vorliegenden Beschlussfassung des Wärmeplans bleiben die allgemeinen Regelungen des GEG unverändert gültig.
Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
Eine Erweiterung der Wärmeplanung in der Ortsgemeinde Harxheim wird auf die gesamte Ausdehnung der Straßenzüge „Kegelbahn“ und „Untergasse“ beantragt.
Abstimmungsergebnis:
Bei einer Enthaltung einstimmig angenommen
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den kommunalen Wärmeplan gemäß § 23 WPG. Die im Plan enthaltenen Prüfgebiete für eine zentrale Wärmeversorgung werden zur Kenntnis genommen und sollen auf Basis durchzuführender Machbarkeitsstudien weiter betrachtet werden. Eine Gebietsausweisung im Sinne des § 26 WPG und vorzeitige Aktivierung von Regelungen des GEG in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung sind damit nicht verbunden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 3.2: Folgeauftrag EWR Climate Connection für die Unterstützung bei der Kommunalen Wärmeplanung; Vorlage: 2025/950/186
Sachverhalt:
Zur Fortführung der Kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Bodenheim soll die EWR Climate Connection GmbH die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung nach erfolgtem Beschluss auch weiterhin mit der Begleitung und Umsetzung beauftragt werden. Die Aufgaben umfassen bei jährlichen Bruttokosten in Höhe von 23.800 € folgende Leistungen:
| • | Bereitstellung einer Softwarelizenz für mindestens 5 Nutzer/innen einschließlich jährlicher Schulungen für neue Mitarbeiter/innen; |
| • | Datenmanagement: Kontinuierliche Aktualisierung und Pflege des digitalen Zwillings der gesamten kommunalen Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Bodenheim. Dies schließt insbesondere einen regelmäßigen Kontakt zu den Energieversorgern sowie Koordination und Sammlung der erforderlichen Daten ein; |
| • | Treibhausgasbilanzierung: Überführen der Daten und Erstellen der Wärme-Treibhausgasbilanz; |
| • | Veröffentlichung: Aufbereiten der Ergebnisse für die Homepage der Verbandsgemeinde; |
| • | Projektmanagement: Organisation und Durchführung quartalsmäßiger Jour-fixe-Termine zur Abstimmung von Datensammlung und Treibhausgasbilanzierung; |
| • | Interkommunale Zusammenarbeit: Unterstützung der Verbandsgemeinde bei interkommunalen Abgleichen und Abstimmungen mit den zwischen den Verbandsgemeinden Rhein-Selz und Nieder-Olm (zwei Treffen pro Jahr); |
| • | Wärmewendebericht: Erstellen von Kurzberichten zur Wärmeplanung für Verbands- und Ortsgemeinden sowie Bereitstellung von Daten für Anfragen der Ortsgemeinden; |
| • | Maßnahmencontrolling: Überwachung und Fortschreibung der Wärmewendemaßnahmen mittels digitaler Tools (Monday und Excel); |
| • | Koordination Versorgertreffen: Organisation von Einladungen, Zusagen, Durchführung und Nachbereitung der Versorgertreffen (ein Präsenztreffen vor Ort sowie ein Online-Treffen pro Jahr; die Verbandsgemeinde stellt die Räumlichkeiten); |
| • | Strategieworkshop: Entwicklung und Durchführung eines Workshops zur Weiterentwicklung von Maßnahmen und Zielen der Wärmewende unter Berücksichtigung aktueller kommunaler Veränderungen. |
Für die optionale Durchführung eines Bürgerworkshops im Rahmen der Bürgerbeteiligung fallen zusätzlich jährlich Bruttokosten in Höhe von 5.950 € an. Diese umfassen:
| • | Konzeption, Planung eines Bürgerworkshops / der Infoveranstaltung; |
| • | Moderation: Durchführen des Workshops inklusive Einladungsmanagement und professioneller Moderation; |
| • | Nachbereitung: Unterstützung der Verwaltung bei der kommunikativen Nachbereitung durch Erstellung einer Pressemitteilung sowie Inhalte für die Homepage |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Folgebeauftragung der EWR Climate Connection GmbH für die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans mit Gesamtkosten in Höhe von 95.200 € für die Jahre 2026 bis 2029.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die EWR Climate Connection GmbH mit der optionalen Durchführung von Bürgerbeteiligungen mit Gesamtkosten in Höhe von 23.800 € für die Jahre 2026 bis 2029 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 4: Änderungen im Gesellschafterkreis EDG mbH und Satzungsänderung; Vorlage: 2025/950/183
Sachverhalt:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat mit Verfügung vom 15.05.2025 den Zweckverband „Kommunale Anteilseigner der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH“ errichtet. Mitglieder des Zweckverbands sind Gebietskörperschaften und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen aus den Landkreisen Mainz-Bingen, Alzey-Worms und Bad Kreuznach, die bislang noch nicht Gesellschafter der EDG sind. Der Zweckverband beabsichtigt die Beteiligung vor dem Hintergrund einer intensiveren Verfolgung ihrer klimaschutzpolitischen Ziele seiner Mitglieder. Der Landkreis Mainz-Bingen hält gegenwärtig einen Geschäftsanteil in Höhe 2.405.230 € und tritt zur Beteiligung des Zweckverbandes 1,0 % dieses Anteils an den Zweckverband ab. Die Abtretung kann nur erfolgen, wenn der vom Landkreis Mainz-Bingen bislang gehaltene Geschäftsanteil geteilt wird. Der Anteil wird daher in zwei Anteile geteilt; der Landkreis Mainz-Bingen verringert seine Beteiligung auf einen Geschäftsanteil in Höhe von 2.381.178 €, der Zweckverband hält künftig einen Geschäftsanteil in Höhe von 24.052 €. Prozentual ist der Landkreis Mainz-Bingen damit künftig in Höhe von 46,20 % beteiligt, der Zweckverband mit 0,46 %. Die Gesellschafterversammlung der EDG hat den Änderungen im Gesellschafterkreis bereits in ihrer Sitzung vom 04.12.2024 zugestimmt. Der Zweckverband soll an der Gewinn- und Verlustverteilung der EDG nicht teilnehmen. Er soll stattdessen allein eine jährliche Garantiedividende in Höhe von mindestens 15.000 € erhalten, um damit seine Verwaltungskosten abzudecken. Über die Höhe der Garantiedividende entscheidet die Gesellschafterversammlung; sie soll mindestens die Verwaltungskosten abdecken. Die Aufnahme des Zweckverbands nach den vorstehend dargestellten Bedingungen erfordert eine Änderung des Gesellschaftervertrags der EDG. Sie betrifft die Einräumung der Garantiedividende. Im Übrigen ergeben sich keine Änderungen. Der Zweckverband wird einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsenden, für die übrigen Gesellschafter ergeben sich hinsichtlich der Anzahl ihrer Vertreter keine Änderungen. Wegen der Einräumung der Garantiedividende erfolgt eine Satzungsänderung in § 7 des Gesellschaftsvertrags. Dort soll ein neuer Absatz 3 eingefügt werden, um den neu entstehenden und dem Zweckverband abzutretenden Geschäftsanteil von der Gewinn- und Verlustverteilung auszunehmen und die Garantiedividende festzuschreiben. In § 10 wird ein Satz 2 eingefügt, um die Rückübertragung des Geschäftsanteils an den Landkreis Mainz-Bingen von der Zustimmung der Gesellschafter freizustellen. Durch die Änderung der Satzung ergeben sich gesellschaftsrechtlich keine Konsequenzen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
| a) | Der Zweckverband „Kommunale Anteilseigner an der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH“ wird Gesellschafter der EDG. Der Landkreis Mainz-Bingen tritt zu diesem Zweck 1,0 % des von ihm gehaltenen Geschäftsanteils an den Zweckverband ab. Die Beteiligung des Landkreises Mainz-Bingen reduziert sich nach Veräußerung der Geschäftsanteile von 46,66 % auf 46,20 %. Der Zweckverband ist mit 0,46 % an der EDG beteiligt. Eine weitere Übertragung des Geschäftsanteils soll allein an den Landkreis Mainz-Bingen erfolgen können, an andere Gesellschafter der EDG oder Dritte nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung. |
| b) | Dem Zweckverband soll im Gesellschaftervertrag eine Garantiedividende in Höhe von 15.000 € zugestanden werden, über die die Gesellschafterversammlung beschließt und die mindestens die Verwaltungskosten des Zweckverbands abdeckt. Ein weiterer Anteil am Gewinn der EDG soll dem Zweckverband nicht zustehen. Zu diesem Zweck wird § 7 des Gesellschaftervertrags um einen Absatz 3 erweitert. |
| c) |
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 5: Wahlen
TOP 5.1: Nachwahl in den Senioren- und Behindertenbeirat; Vorlage: 2025/950/167
Sachverhalt:
Frau Petra Schimsheimer ist leider am 15.09.2025 verstorben. Frau Schimsheimer war Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirats. Vor diesem Hintergrund ist eine Nachwahl zur Besetzung in den Senioren- und Behindertenbeirat erforderlich. Frau Schimsheimer war gemäß § 3 Abs. 1a) der Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates als Mitglied aus der Bürgerschaft aller Ortsgemeinden auf Vorschlag des Verbandsgemeinderats gewählt. Seitens der Verwaltung wird Frau Susan Wepler aus Gau-Bischofsheim, derzeit beratendes Mitglied ohne Stimmrecht, als ordentliches Mitglied vorgeschlagen.
Zur Durchführung geheimer Wahlen sind eine Wahlkabine, eine Wahlurne und Abstimmungszettel bereitzuhalten. Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann der Gemeinderat die Durchführung einer Wahl auch in offener Abstimmung beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung der Wahl in die vorgenannten Ausschüsse gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Es folgt die Durchführung der Wahl. Bürgermeister Dr. Scheurer nimmt gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO nicht an der Wahl teil.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl von Frau Susan Wepler in den Senioren- und Behindertenbeirat der Verbandsgemeinde Bodenheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 5.2: Nachwahl in den Schulträgerausschuss; Vorlage: 2025/950/177
Sachverhalt:
Die Schulleitung der Grundschule Gau-Bischofsheim hat der Verwaltung mitgeteilt, dass der Schulelternbeirat (SEB) neu gewählt wurde.
Die SEB-Vorsitzende wird dem Verbandsgemeinderat zur Wahl als Ausschussmitglied vorgeschlagen. Der stellvertretende Schulelternsprecher wird dem Verbandsgemeinderat von der Grundschule als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Schulträgerausschuss vorgeschlagen.
Grundschule Gau-Bischofsheim
Frau Jeanette Braun ist neue SEB-Vorsitzende.
Herr Patrick Diener ist neuer stellvertretender Schulelternsprecher.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung der Wahl der Mitglieder in den Schulträgerausschuss gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung und en bloc.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Nach der Beschlussfassung über eine offene Abstimmung erfolgt die Wahl der Ausschussmitglieder in den Schulträgerausschuss. Bürgermeister Dr. Scheurer nimmt gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO nicht an der Wahl teil.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Besetzung wie oben vorgeschlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 5.3: Neukonstituierung Planungsgruppe Rathauserweiterung; Vorlage: 2025/950/204
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Bodenheim plant auf dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrhauses Bodenheim ein neues Verwaltungsgebäude zu errichten, um dem gestiegenen Platzbedarf im bestehenden Verwaltungsgebäude gerecht zu werden.
Nachdem am 30.10.2025 mit der Übergabe des Fördermittelbescheides durch den Herrn Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz der Fortgang der Maßnahmen gesichert wurde, soll nunmehr die Planungsgruppe Rathauserweiterung neu aufgestellt werden, da diese durch die Kommunalwahl im Jahr 2024 nicht mehr vollständig besetzt ist. Um die Baumaßnahme zügig vorantreiben zu können, soll die Planungsgruppe der Verwaltung beratend, wie bei vorausgegangenen Großprojekten auch, zur Seite stehen.
Die Ratsfraktionen wurden im Vorfeld gebeten, Mitglieder zu benennen. Seitens der unmittelbar beteiligten Ortsgemeinde Bodenheim soll der Ortsbürgermeister Mitglied werden. Aus der Verwaltung wird neben dem Bürgermeister, den drei Beigeordneten und den Führungskräften auch der Personalrat mit einem/r Vertreter/in und die Schwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt sein.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Neukonstituierung der Planungsgruppe für die Rathauserweiterung bestehend aus dem Bürgermeister, jeweils einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen/Parteien, dem Ortsbürgermeister von Bodenheim, leitenden Mitarbeitern der hauptamtlichen Verwaltung, einem Mitglied des Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeindeverwaltung.
Folgende Mitglieder der Fraktionen werden benannt:
CDU: Frau Orth und Herr Kuhn
SPD: Thomas Glück
Bündnis 90 / Die Grünen: Frau Frey-Gruber und Frau Longerich
FWG: Herr Leber
FDP: Benennt einen Teilnehmer nachträglich
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 6: Feststellung Jahresabschlüsse
Die Sitzungsleitung zum kompletten TOP 6 wird von Frau Grub übernommen.
TOP 6.1: Feststellung Jahresabschluss 2020 (Korrektur); Vorlage: 2024/950/009/2
Sachverhalt:
Der Haushaltsausgleich konnte für das Jahr 2020 erreicht werden.
In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresergebnis von 925.717,17 € auszuweisen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 2.499.494,09 € reichte aus, um die planmäßige Tilgung i.H.v. 133.816,85 € zu finanzieren. In der Bilanz war ein Eigenkapital in Höhe von 12.942.840,64 € auszuweisen. Insoweit konnte auch dieser Teil des Haushaltsausgleichs erreicht werden. Die Neufassung des Beschlusses wird notwendig, da noch offene Anordnungen bei Mandant 951 „Fremde Kassen“ geschlossen werden mussten, die einen Einfluss auf das Zahlenwerk beim Mandant 950 „Verbandsgemeinde“ hatten. Weiterhin wurde noch ein Rechnungsabgrenzungsposten aufgelöst. Dies führte zu Änderungen im Dokument Jahresabschluss.
Beschluss:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2020 der Verbandsgemeinde Bodenheim in der von der Verwaltung vorgelegten Form. |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2020 die Entlastung zu erteilen. |
| 3. |
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Bürgermeister Dr. Scheurer hat gemäß § 22 GemO an der Entscheidung nicht mitgewirkt.
TOP 6.2: Feststellung Jahresabschluss 2021; Vorlage: 2025/950/187
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Bodenheim wurde in der Sitzung am 11.09.2025 vom Verbandsgemeinderat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beauftragt. Der Haushaltsausgleich konnte für das Jahr 2021 erreicht werden. In der Ergebnisrechnung ist ein positives Jahresergebnis von 1.560.219,70 € auszuweisen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 1.340.028,54 € reichte aus, um die planmäßige Tilgung i.H.v. 438.457,13 € zu finanzieren. In der Bilanz war ein Eigenkapital in Höhe von 14.495.222,84 € auszuweisen. Insoweit konnte auch dieser Teil des Haushaltsausgleichs erreicht werden.
Beschluss:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2021 der Verbandsgemeinde Bodenheim in der von der Verwaltung vorgelegten Form. |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2021 die Entlastung zu erteilen. |
| 3. |
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Bürgermeister Dr. Scheurer hat gemäß § 22 GemO an der Entscheidung nicht mitgewirkt.
TOP 7: Haushalt 2026
TOP 7.1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 Verbandsgemeinde Bodenheim; Vorlage: 2025/950/192/1
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Haushaltsjahr 2026 schließt mit einem planerischen Fehlbetrag von 163.354 € ab. Der Ergebnishaushalt konnte daher nicht ausgeglichen werden. Im Finanzhaushalt ist der Haushaltsausgleich in der Planung jedoch erreicht. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i.H.v. 120.636 € reicht aus, um die planmäßige Tilgung i.H.v. 79.330 € zu finanzieren.
Rede des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim, Dr. Robert Scheurer, zum Haushalt 2026 (Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Mitglieder des Verbandsgemeinderates, sehr geehrte Vertreterin der Presse,
ich freue mich, Ihnen heute den Haushaltsplan für das Jahr 2026 vorstellen zu dürfen. Ein Haushaltsjahr, das uns erneut vor Herausforderungen stellt, das uns aber gleichzeitig die Möglichkeit bietet, wichtige Zukunftsentscheidungen für unsere Verbandsgemeinde zu treffen. Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen bleiben geprägt von Unsicherheiten. Nach zwei Jahren rückläufiger Wirtschaftsleistung zeichnet sich für 2026 eine verhaltene Erholung ab, getragen insbesondere vom privaten und öffentlichen Konsum sowie von Investitionen. Wir haben für die kommenden zwölf Jahre den Rheinland-Pfalz-Plan in Aussicht gestellt bekommen, der der Verbands- und den Ortsgemeinden jedes Jahr Finanzmittel in hohen sechsstelligen Summen bereitstellen kann.
Wir sind aber auch konfrontiert mit steigenden Kosten, wachsenden Aufgaben und der Notwendigkeit, unsere Kommune zugleich zukunftsfähig aufzustellen. Diese Rahmenbedingungen sind Grundlage für die Entscheidungen, die wir im vorliegenden Haushaltsplan treffen mussten.
Der Haushalt 2026 weist im Ergebnishaushalt ein Jahresergebnis von minus 163.354 € aus. Damit erreichen wir abschreibungsbedingt den formalen Haushaltsausgleich nicht.
Der Finanzhaushalt hingegen ist ausgeglichen, mit einem positiven Saldo ordentlicher Ein- und Auszahlungen in Höhe von 120.636 €, womit die Tilgung vollumfänglich gedeckt ist. Der Schuldenstand wird von 9,27 Mio. € im Jahr 2010 als ich mein Amt antrat auf 136.000 € im nächsten Jahr gesenkt werden können.
Positiv hervorzuheben ist, dass wir weit entfernt von negativem Eigenkapital sind und unsere finanzielle Leistungsfähigkeit weiterhin vollumfänglich gegeben bleibt.
Eine zentrale Säule unserer Finanzstruktur ist die Verbandsgemeindeumlage. Für das Jahr 2026 liegt das Aufkommen bei 11 Mio. € und damit rund 1,45 Mio€ unterhalb der Vorjahreserträge. Trotzdem können wir auf eine Erhöhung der Hebesätze verzichten, weil die Umlagegrundlagen auskömmlich sind.
Die Mindereinnahmen des Umlageaufkommens werden zumindest teilweise durch Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgefangen. Die Verbandsgemeinde erhält erstmals seit der Reform wieder Schlüsselzuweisungen, insgesamt 470.000 € Schlüsselzuweisung B sowie weitere 225.800 € als Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte. Damit einher geht auch eine Kreisumlage in Höhe von rund 85.800 €.
Trotz eines herausfordernden Haushaltsjahres setzen wir starke Akzente in Zukunftsfeldern. Für die Erweiterung des Rathauses liegt die Förderzusage des Landes vor und wir veranschlagen zunächst Haushaltsmittel im Umfang von 500.000 € im Jahr 2026. Damit können der Abriss des alten Feuerwehrhauses, das Baugenehmigungsverfahren, die Ausschreibungen und Vergabeverfahren durchgeführt und auch der Ausbau und die Neuerrichtung der Bodenplatte unter den schwierigen Verhältnissen einer Innerortsbaustelle 2026 realisiert werden.
In der weiteren Digitalisierung der Verwaltung wird mit 110.000 € die Einführung von ENAIO Optimal Systems und weiterer neuer Hard- und Software finanziert. Mit der Umstellung auf ein modernes Datei- und Aktenmanagementverfahren stärken wir die Leistungsfähigkeit der gesamten Verwaltung.
Der Klimawandel stellt uns vor enorme Aufgaben. In Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung investieren wir 74.000 € in die ersten Schritte zur Errichtung des „Kalten Nahwärmenetzes“ im Quartier der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Zuwendungen decken einen Großteil der Kosten. Gestern traf zudem der Förderbescheid für die Einstellung eines Klimafolgenmanagers ein, dessen Stelle ab Oktober 2026 besetzt werden darf. Wir werden die im Förderantrag definierten Aufgaben in einer Stellenausschreibung auf den Weg bringen.
Unsere Schulen sind Investitionen für unsere Kinder. Alle Grundschulen der VG profitieren von LED-Umrüstungen in den Schulgebäuden. Die GS Bodenheim zudem von 50.000 € für die Fassadensanierung des Barockgebäudes. Neue Smartboards, Sportgeräte und Schulmöbel werden angeschafft, z.T. auch aus Mittelübertragungen. Der Ausbau durch Aufstockung in der Astrid-Lindgren-Grundschule in Gau-Bischofsheim, wo wir mit 180.000 € Landeszuschüssen und Mittelübertragungen arbeiten, macht weiter große Fortschritte und steht vor der Fertigstellung. Im nächsten Februar wird die Aufstockung fertig sein und die neu errichteten Räume möbliert und um die Osterferien herum bezogen werden können. Das Kollegium und der Rektor sind überglücklich über den großzügigen Aufbau und die pädagogischen Möglichkeiten, die sich damit ergeben. Dazu haben mich bereits Anfragen aus dem Bundesgebiet erreicht, die nachfragen, in diesen großzügig gestalteten Mehrzweckräumen pädagogisch tätig werden zu wollen.
Für die Feuerwehren sind 82.500 € für Ausstattung und Neubauplanung eingeplant. Auch die „First Responder“, die in 2025 in ihrem ersten Jahr bereits 195 Einsätze gefahren haben und dabei schon sechsmal die ihnen als persönliche Ausstattung von der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellten Defibrillatoren (EOD) einsetzten, werden auch weiterhin gut ausgestattet werden. Das Lob unserer Bürgerinnen und Bürger für ihre Arbeit ist überwältigend. Erst gestern Abend konnte ich erfahren, wie wohl sich die First Responder fühlen und welche Pläne sie verfolgen. Allein gestern konnte ich weitere sechs hochqualifizierte Männer und Frauen zum freiwilligen Dienst neu verpflichten.
Insgesamt investieren wir viel in neue Geräte bis hin zu digitalen Einsatzlösungen und damit gezielt in den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Der Neubau der Feuerwehr Gau-Bischofsheim I Harxheim wird weiter vorangebracht. In die Sportstätten- und Kita-Fonds investieren wir je 100.000 €. Wir unterstützen damit auch weiterhin die Ortsgemeinden, flexibel, bedarfsgerecht und unkompliziert und erfüllen so die Ausgleichs- und Unterstützungsfunktion der Verbandsgemeinde nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (§ 67 Abs. 7).
Der Stellenplan wächst um 2,266 Stellen, insbesondere zur Stärkung der Schulen in den Schulsekretariaten, in der Betreuung an Grundschulen und, wie schon erwähnt ab Oktober durch die neue Stelle des Klimaanpassungsmanagers, die bis einschl. 2027 zu 80 % gefördert wird.
Dies alles ist notwendig, um die steigenden Anforderungen aufzufangen, die Verwaltung modern und bürgernah zu halten und die Klimawandelanpassung auf Verbandsgemeindeebene professionell zu steuern.
Wir profitieren im Jahr 2026 deutlich von den Haushaltsresten aus den laufenden Projekten, insbesondere im Schulbereich, im Zivil- und Katastrophenschutz und in der Bauunterhaltung. Dadurch konnten wir neue Ansätze reduzieren und dennoch alle geplanten Maßnahmen absichern. Der Haushaltsentwurf 2026 ist kein einfacher Haushalt. Er ist ein ehrlicher, solider und zukunftsorientierter Haushalt. Er hält die Verbandsgemeinde handlungsfähig. Er investiert in Bildung, Sicherheit, Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz. Er sichert zentrale Angebote für Familien und Ortsgemeinden.
Und er tut dies, ohne die Umlagesätze erhöhen zu müssen.
Mein Dank gilt allen Ehrenamtlichen in Vereinen, Feuerwehren, Rettungsdiensten, sozialen Initiativen, den Mitgliedern der Gremien, den Ortsbürgermeistern und Beigeordneten. Ihr aller selbstloser Einsatz ist das Herzstück unseres Miteinanders und macht unsere Verbandsgemeinde zu einem echt starken Stück Rheinhessens. Zusammen haben wir in den vergangenen 1 ½ Jahrzehnten einiges zu Wege gebracht. Und erlauben Sie mir in meiner letzten Haushaltsrede daher ein wenig Rückschau zu halten. Alle Grundschulen wurden entweder neu gebaut oder umfassend erweitert, einschließlich eines Aufzugs und der Spielgeräte in den Pausenhöfen, um unseren Kindern beste Lernbedingungen in kleineren Klassenverbänden zu schaffen. Die Feuerwehren wurden auf den modernsten Stand gebracht, unter anderem mit einem völlig neuen Gerätehaus für die Wehr Bodenheim I Nackenheim sowie durch neue Fahrzeuge bis hin zur Drehleiter und Geräte in allen Ortsgemeinden. Freiwillig haben sich Wehren und ihre Fördervereine zusammengeschlossen (Bodenheim I Nackenheim, demnächst Harxheim I Gau-Bischofsheim), der Starkregen- und Hochwasserschutz wurde gänzlich neu konzipiert. Die Wasserwehr wurde intensiv fortgebildet und gut ausgestattet. Die „First Responder“-Gruppe hat sich gegründet, bei der Freiwilligen Feuerwehr eingruppiert und mit Sanitätsmaterial einschließlich mobiler Defibrillatoren ausgestattet und bereits 195 Einsätze absolviert. Die Bodenheimer Ortsrandstraße konnte nach jahrelangem Stillstand mit Zustimmung des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums gebaut und eingeweiht werden. Mit der Buslinie 664 wurde erstmals ein öffentlicher Busringverkehr in der Verbandsgemeinde Bodenheim - damals auf Kosten der Verbandsgemeinde - errichtet, der auch bei den Weinfesten von Besucherinnen und Besuchern gern genutzt wurde. Heute verbindet die Linie 69 im Rahmen des kreisfinanzierten Ausbaus des ÖPNV alle Orte der Verbandsgemeinde stündlich. Die Busse der Linie 660 binden die Berggemeinden an Mainz und Alzey an. Die Busse werden gut genutzt und sollten sie einmal leer erscheinen, so füllen sie sich stark auf dem Weg nach Mainz und Alzey auf. „Unser Busje“ hat so vielen Menschen, die ihn regelmäßig anfordern, das Leben erleichtert und sie wieder ein wenig unabhängiger werden lassen. Auch die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sind von der Arbeit und den freundlichen Menschen, die sie in der VG zu den verschiedensten Anlässen fahren dürfen, sehr angetan. Mit der Einrichtung des Radwege- und des Kita-Fonds haben wir wichtige Akzente für die Mobilität und die Familien gesetzt. Der Flächennutzungsplan wurde komplett neu erstellt; der Bau neuer Einkaufsmärkte wurde ermöglicht.
Ich danke ganz besonders allen, die an diesem Haushaltsplan mitgewirkt haben und insbesondere der Leiterin der Finanzgruppe, Frau Weber, für ihre intensive und gewissenhafte Arbeit.
Ich freue mich nun auf eine konstruktive Beratung im Verbandsgemeinderat und bitte Sie um Zustimmung zum Haushaltsplan 2026. Vielen Dank.
Dr. Robert Scheurer, Bürgermeister
Rede der CDU-Fraktion, RM Steffan Haub, zum Haushalt 2026 (Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Beigeordnete, sehr geehrte Herren Beigeordneten, meine sehr verehrten Ratskolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Kernbotschaften für den heute zu beschließenden Haushalt 2026 lauten:
| 1. | Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt kann zum ersten Mal seit Einführung der Doppik nicht hergestellt werden. Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen. |
| 2. | Die Verbandsgemeinde Bodenheim wird in 2026 trotz reger Investitionstätigkeit keine neuen Schulden aufnehmen. Im Gegenteil: wir führen die Tilgung bestehender Altkredite fort. |
| 3. | Der Hebesatz für die VG-Umlage steigt nicht an. Wenn auch der Haushaltsfehlbetrag von rund 163 T€ im Verhältnis zu dem Gesamtvolumen des Haushaltes von 15,7 Mio. € als verhältnismäßig gering ausfällt, ist jedoch das Zeichen, das dadurch gesetzt wird, alarmierend |
Trotz sparsamer Haushaltsführung, zielgerichteter Mittelverwendung und wohlüberlegter Investitionstätigkeit gelingt der Haushaltsausgleich nicht. Er gelingt nicht, ohne eine Erhöhung der Umlagesätze. Wie einfach wäre es, den Haushaltsausgleich durch eine Mehrbelastung unserer Ortsgemeinden herzustellen. So etwas werden wir heute aber nicht beschließen!
Wir haben in den Beratungen zum Haushalt 2026 gesehen, dass die Ortsgemeinden in 2026 bereits Schwierigkeiten haben werden, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Nur noch eine Ortsgemeinde hat einen signifikant positiven Bedarfsansatz, insbesondere Bodenheim rutscht durch den Einbruch in der Gewerbesteuer in Höhe von 5 Mio. € ins Minus.
Sicher stehen wir in einem finanziell schwierigen Umfeld. Rheinland-Pfalz rechnet auch 2026 mit einem kommunalen Defizit von rund 0,8 Milliarden Euro. Und ja, auch wir in der VG-Bodenheim spüren die steigenden Kosten für soziale Aufgaben und Personal. Die Gesamtverschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen erreicht in 2026 mehr als 19 Mrd. €. Davon sind 9,3 Mrd. € Kassenkredite, die keinerlei Investitionstätigkeit zugerechnet werden können, sondern nur laufende, anders nicht gedeckte Kosten abdecken müssen.
Die kommunalen Spitzenverbände fordern seit Jahren eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs, der in den Vorjahren bereits mehrfach vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt wurde. „Es müssen Wege gefunden werden, wie die aktuellen Kostenbelastungen bei Kommunen und Ländern bei vom Bund ausgelösten Kosten konkret kompensiert werden. Nötig ist dafür ein allgemeingültiger Mechanismus, damit nicht immer wieder neu verhandelt werden muss.
Aus den Kommunen kommt zu Recht die Forderung: „Wer bestellt, muss bezahlen. Wer bestellt hat, ohne zu bezahlen, muss dies nachholen.“
Dies ist die Forderung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz in der Ministerpräsidentenkonferenz im November in Richtung Bundesregierung. Im eigenen Ländchen wird das sogenannte „Konnexitätsprinzip“, das seit 2004 in Artikel 49 der Landesverfassung verankert wurde, konsequent und weitgehend ausgehebelt.
Dies stelle nicht ich fest, dies hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz in mehreren Urteilen festgestellt!
Die den Kommunen zugewiesenen Mittel im Rahmen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) reichen nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Dies führt zu einer finanziellen Notlage und teilweise zur Handlungsunfähigkeit vieler Gemeinden und Kreise. Der Verfassungsgerichtshof bemängelt, dass die gesetzgeberische Entscheidung über die Höhe der Finanzzuweisungen an die Kommunen nicht den verfahrensrechtlichen Mindestanforderungen genügte. Es fehlt an einer hinreichend transparenten und nachvollziehbaren Darlegung, wie das Land die Angemessenheit der Finanzausstattung in den jeweiligen Landeshaushalten ermittelt hat.
Dennoch halten wir in unserer Verbandgemeinde an drei Grundsätzen fest. Diese Grundsätze werden seit vielen Jahren bei der Haushaltsaufstellung in der Verbandsgemeinde Bodenheim von unserer Fraktion als selbstverständlich beachtet.
| 1. | Eine sinnvolle und maßvolle Investitionstätigkeit. Unsere Investitionen haben wir daran orientiert, was man sich leisten kann und muss! |
| 2. | Bei der Erstellung des Haushaltes haben wir trotz der schwieriger gewordenen Umstände darauf geachtet, dass der Grundbedarf der Ortsgemeinden gedeckt bleibt. |
| 3. | Eine sparsame Ausgabenpolitik, die sich an dem Notwendigen orientiert. Die Schaffung finanzieller Spielräume durch eine konsequente Entschuldung. |
Wie auch in den vergangenen Jahren werden wir auch in diesem Haushalt eine Reihe von wichtigen Investitionen vornehmen, um die Infrastruktur zu verbessern. Dazu gehören Maßnahmen
| • | zur Verbesserung der IT-Sicherheit und Digitalisierung der Verwaltung, |
| • | zum Klimaschutz, |
|
| o Grundstückserwerb für Renaturierungsmaßnahmen, Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz, |
|
| o kommunaler Hitzeschutz, |
|
| o kommunale Wärmeplanung, |
|
| o Beschaffung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, |
|
| o Besetzung der neu geschaffenen Stelle im Bereich des Klimaanpassungsmanagements, |
| • | Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Turnhallen, |
| • | Beschaffungen für die freiwilligen Feuerwehren, |
| • | Feuerwehrgerätehaus Gau-Bischofsheim/Harxheim und |
| • | die Erweiterung des Rathauses. |
Besonders freut uns, dass die Initiative zur Bildung einer Energiegenossenschaft auf so großes Interesse gestoßen ist und dass das Projekt nun richtig Fahrt aufnimmt. Damit zeigen wir, dass wir in der Lage sind, Energieversorgung gemeinsam für die Zukunft zu sichern und damit nachhaltige Konzepte umzusetzen.
Ja und wir sehen auch, dass die Personalausgaben der Verbandsgemeindeverwaltung durch einen geringfügigen Stellenzuwachs aber auch durch die übliche Lohnerhöhung ansteigen. 1,3 Stellenanteile werden in der Betreuenden Grundschule erforderlich. Diese sind zu 50% durch die Beiträge der Eltern gegenfinanziert. Der Klimafolgenmanager wird uns zu 80% bezuschusst.
Damit sind rund 9 Mio. € des Etats 2026 durch Personalkosten und 1 Mio. € durch Abschreibungen fest vorgegeben und nicht gestaltbar.
Wichtig ist dabei herauszustellen, dass 2/3 des Personals nicht in den Amtsstuben sitzt, sondern unsere Kinder in der Betreuenden Grundschule betreut, als Schulsekretärin oder Hausmeister arbeitet, sich um die Jugendarbeit und die öffentliche Sicherheit kümmert oder hauptamtlich für unsere freiwilligen Feuerwehren aktiv ist.
Auch unter den schwierigen Verhältnissen der gegenwärtigen Haushaltslage halten wir neben den Investitionen in die Digitalisierung auch an dem Kindergartenfonds und dem Radwegefonds als Förder- und Ausgleichsinstrument fest.
Wir stellen fest, dass die dem Haushalt zugrundeliegenden finanziellen und politischen Schwerpunkte vernünftig, zukunftsorientiert und nachhaltig sind. Sie orientieren sich sowohl an den Notwendigkeiten als auch am Machbaren. Den Ortsgemeinden verbleibt genügend finanzieller Spielraum, ihre eigenen Aufgaben zu erfüllen und eigene Ziele umzusetzen. Die Handlungsfähigkeit der Verbandsgemeinde im Hinblick auf ihre Aufgabenerfüllung ist durch die solide Haushalts- und Personalpolitik auch in Zukunft gegeben.
Im Ergebnis tragen wir den Haushaltsentwurf 2026 vollständig mit. Die uns wesentlichen Akzente werden gesetzt und die Auflage zu Sparsamkeit und zielgerichteten Mittelverwendung darin beachtet.
Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verwaltung, insbesondere dem Fachbereich Finanzen, Frau Weber, für die exzellente Vorbereitung des Haushaltes, die prompte und detaillierte Beantwortung der in den Beratungen aufkommenden Fragen und die dafür aufgebrachte der Geduld und Nachsicht. Ebenso möchte ich mich auch bei den Beigeordneten und besonders bei Herrn Bürgermeister Dr. Robert Scheurer für ihre Arbeit und ihren großen Einsatz im vergangenen Jahr bedanken. In diesem Zusammenhang möchte ich hervorheben, dass dieser Haushalt der letzte ist, an dem Bürgermeister Dr. Robert Scheurer maßgeblich beteiligt ist, bevor er im Jahr 2026 aus dem Amt ausscheidet. Für die vergangenen 16 Jahre einer verantwortungsvollen und erfolgreichen Finanzpolitik unter seiner Führung möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank aussprechen. Diese solide Basis kann auch seinem Nachfolger als verlässliche Leitlinie und Orientierung dienen.
Im Namen der CDU-Fraktion bedanke ich mich bei dieser Gelegenheit auch bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihr ehrenamtliches Engagement in vielfältiger Weise, offen oder im Stillen unsere Verbandsgemeinde Bodenheim lebendig und liebenswürdig gemacht haben und weiterhin machen werden.
Für die CDU-Fraktion, Steffan Haub
Rede der SPD-Fraktion, RM Thomas Glück, zum Haushalt 2026 (Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Scheurer, sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ratsmitglieder, verehrte Zuschauer und Vertreter der Presse,
heute stehen wir vor der Aufgabe, den Haushaltsentwurf der Verbandsgemeinde Bodenheim für das kommende Jahr zu beraten und zu verabschieden. Dieser Entwurf spiegelt nicht nur unsere aktuellen finanziellen Realitäten wider, sondern ist auch Ausdruck der anstehenden politischen Prioritäten und Zielsetzungen für die kommenden Jahre.
Finanzielle Ausgangslage Unsere Verbandsgemeinde steht vor Herausforderungen, die typisch für eine wachstumsstarke Region am Rand des Ballungsraums Rhein-Main wie die unsere sind. Mit einer kontinuierlich wachsenden Bevölkerung und steigenden Anforderungen an Infrastruktur und Dienstleistungen, aber auch den Herausforderungen des Klimawandels, müssen wir klug und nachhaltig wirtschaften, gleichzeitig gehen die Steuereinnahmen unserer Ortsgemeinden zurück bzw. stagnieren. Jedoch im Gegensatz vieler Gemeinden in Deutschland, aber auch in unserer unmittelbaren Nähe gelingt es uns immer noch, einen teilweise ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Zwar weist der Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf von -163 Tsd. Euro auf, so hat aber der Finanzhaushalt nach Abrechnung der Zins-ein- und ausgaben einen Überschuss von 120 Tsd. Euro. Dieser Überschuss genügt, um die Mindest-Tilgung der Kredite in der Höhe von 80 Tsd. Euro zu bedienen.
Anmerkung: Würden wir die M.E. falsche Entscheidung zur Reduzierung der Dauer der Abschreibung unserer Gebäude von ursprünglich 80 Jahren auf 50 Jahren rückgängig machen, könnte auch der Fehlbetrag von 163 Tsd. Euro auf null reduziert werden.
Es war interessant, das vor zwei Tagen in der Lokalpresse nachzulesenden Interview von Carsten Kühl, dem Leiter des Deutschen Instituts für Urbanistik in Berlin und ehemaligen Finanzministers von Rheinland-Pfalz zu lesen. Er bestätigt die deutliche und zunehmende Unterfinanzierung der Kommunen in Deutschland, aber auch die überbordende Bürokratie, welche oftmals verhindert, dass öffentliche Zuschüsse vom Bund und den Ländern nicht bei den Kommunen ankommen bzw. durch diese wegen der hohen Hürden der Bürokratie nicht in Anspruch genommen werden. Er gibt in seinem Interview auch zu bedenken, dass die vorhandenen Finanzmittel der Öffentliche Hand nur einmal verteilt werden können und warnt vor Populisten, welche das Gegenteilt propagieren.
Der Haushaltsentwurf zeigt dabei noch eine solide Basis, aber auch Engpässe, die wir gezielt angehen müssen, um für die kommenden Jahre gewappnet zu sein. Dabei liegt unser Fokus darauf, eine Balance zwischen Pflichtaufgaben, freiwilligen Leistungen und zukunftsweisenden Investitionen zu finden. Es ist wichtig zu betonen, dass wir auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen unserer Bürgerinnen und Bürger pflegen.
Doch wie wird es in den kommenden Jahren weitergehen? Dies hängt stark von der Entwicklung des Landkreises ab. Wird der Landkreis ab dem Jahr 2027 wieder seine Umlagen erhöhen, entzieht er den Ortsgemeinden die für ihre Aufgaben notwendige Finanzkraft. Da wäre es kontra-produktiv, wenn die Verbandsgemeinde gleichzeitig auch ihre Umlagen erhöhen würde. Dies wäre für unsere Ortsgemeinden wie ein Todesstoß. Daher lasst uns gemeinsam nach Synergieeffekten in der kommunalen Gemeinschaft zwischen Orts- und Verbandsgemeinde suchen, um die seit vielen Jahren bestehende Umlage konstant zu halten.
Äußerst erfreulich verlaufen derzeit die Absichten des Landes, im Rahmen der seitens der Bundesregierung den Ländern zur Verfügung gestellt Finanzmittel von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)“. Das Land Rheinland-Pfalz wird den Landkreisen und kreisfreien Städten einen Anteil von 3,51 Milliarden Euro weiterleiten. Davon erhält der Landkreis Mainz-Bingen 165,8 Mio. Euro. Wie wir vernommen haben, wird der Landkreis die Hälfte davon an die hauptamtlich geführten Gemeinden/Städte weiterleiten. Für die Verbandsgemeinde Bodenheim wären dies 15,8 Mio. Euro. Die Fraktion der SPD erwartet von der Verbandsgemeinde, dass der überwiegende Anteil dieser 15,8 Mio. Euro an die Ortsgemeinden weitergeleitet wird. Enttäuschend war für uns, dass die vor zwei Jahren verteilten Finanzmittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI in der Höhe von 596 Tsd. Euro überwiegend, d.h. zu 2/3 bei der Verbandsgemeinde verblieben und die Ortsgemeinden nur einen Bruchteil hiervon erhielten. Dies darf sich nicht wiederholen! Auch in unseren Ortsgemeinden stehen weiterhin hohe Investitionen in die Infrastruktur und den Klimawandel an. Die Fraktion der SPD wird die bevorstehende Diskussion zu der Aufteilung der Mittel aus dem Rheinland-Pfalz-Plan kritisch bekleiden und sieht sich als Anwalt der Ortsgemeinden.
Schwerpunkte des Haushalts
Ich komme zu ausgewählten Themen unseres Haushalts:
1. Finanzausstattung: Erstmals seit vielen Jahren sind die Umlagegrundlagen rückläufig. Wir hatten uns daran gewöhnt, dass die Steuereinnahmen unserer Ortsgemeinden, insbesondere der Gemeinde Bodenheim von Jahr zu Jahr überproportional stiegen, so dass die Verbandsgemeinde auch ohne Kreditaufnahmen große Projekte realisieren konnte. So u.a. den Neubau des Feuerwehrhauses in Bodenheim/Nackenheim, die Neubauten an den Grundschulen Lörzweiler und Gau-Bischofsheim. Diese Zeiten neigen sich dem Ende. Noch haben wir genügend Steuereinnahmen, um den Haushalt auch ohne eine Kreditaufnahme umzusetzen. Jedoch sehe ich für die kommenden Jahre für die anstehenden Großprojekte, wie An- und Neubau des Rathauses, Neubau eines Feuerwehrhauses für Harxheim und Gau-Bischofsheim oder den Bau eines Lehrschwimmbeckens erhebliche finanzielle Belastungen auf die Verbandsgemeinde zu kommen.
Dies darf nicht dazu führen, dass die Verbandsgemeindeumlage zukünftig steigt, viel mehr gilt es, Synergien innerhalb der Verwaltung und Zusammenarbeit mit unseren benachbarten Gebietskörperschaften zu intensivieren.
2. Bildung und Betreuung: Ein bedeutender Teil des Haushalts wird auch im kommenden Jahr für den Ausbau und die Modernisierung unserer Schulen bereitgestellt. Damit reagieren wir auf die steigende Anforderung an die Ganztagsplätze und sichern unseren Kindern beste Voraussetzungen für ihre Zukunft. Konkret planen wir die Sanierung der Turnhalle an der Grundschule Nackenheim sowie die Außensanierung des 08er Baus der Grundschule Bodenheim. Es werden hierfür 745 Tsd. Euro investiert. Im kommenden Jahr geht es auch mit der Planung für ein Lehrschwimmbecken für unsere Grund-schule los. Die Fraktion der SPD hätte sich gewünscht, dass der Verbandsgemeinderat dem Mut gehabt hätte nicht nur ein Lehrschwimmbecken, sondern ein Sportbad zu bauen. Leider konnten wir für diese Idee die Mehrheit des Rates nicht überzeugen. Dennoch gilt es den Bau des Lehrschwimmbeckens mit Vehemenz voran zu treiben.
3. Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Wir investieren in erneuerbare Energien, in energieeffiziente Gebäude und die Begrünung urbaner Räume. Damit setzen wir ein klares Zeichen für die Nachhaltigkeit unserer Region. Dennoch mahnen wir mehr Engagement an. Vieles könnte schneller und effizienter erfolgen. Daher setzen wir unsere Hoffnung in der Einstellung eines Klimaanpassungs-managers. Dieser neue Mitarbeiter könnte den vielfachen Wunsch unserer Ortsgemeinden nach mehr Öffentlichem Grün und Entsiegelung unsere Straßen und Weg organisieren. Daher sehe wir in der Anstellung dieses Klimaanpassungsmanagers die richtige Entscheidung für mehr Nachhaltigkeit.
4. Kultur und Gemeinschaft: Als Verbandsgemeinde mit einem reichen kulturellen Leben legen wir Wert auf die Förderung von Vereinen, kulturellen Veranstaltungen und sozialen Projekten. Durch die Einführung der Ehrenamtskarte wird allen Ehrenämtlern ein Dankeschön für ihren unermüdlichen Einsatz für die Gesellschaft überreicht. Leider machen derzeit nur vier(4) Vereine in unserer Verbandsgemeinde mit. Für uns ist dies enttäuschend. Hier gilt es weiter Werbung für die Ehrenamtskarte zu machen, um das Ehrenamt zu stärken.
5. Brandschutz und Technische Hilfe: Im Haushaltsentwurf werden die ersten Finanzmittel zum Bau des neuen Feuerwehrhauses am Dreiländereck Gau-Bischofsheim/Harxheim/Lörzweiler eingestellt. Wir regen an, an diesem Stand-ort nicht nur ein Feuerwehrhaus, sondern ein Zivilschutzzentrum zu errichten. Die steigenden Anforderungen an den Zivilschutz sollen durch bauliche Maßnahmen berücksichtigt werden. Wir sehen uns in der Bundesrepublik seit einigen Jahren einer stärken Bedrohungslage von außen ausgesetzt. Um dieser Bedrohungslage gerecht zu werden, muss auch der Zivilschutz gestärkt werden. Näheres, d.h. unsere Ideen hierzu, werden wir bei der Beratung zum Konzept des Feuerwehrhauses vortragen.
6. Gewässer- und Grabenunterhaltung: Seit vielen Jahren engagiert sich die Verbandsgemeinde mit hohem Einsatz und viel Geld für die Grabenunterhaltung. Im kommenden Jahr werden dies 487 Tsd. Euro für Unterhaltungsmaßnahmen und weitere 475 Tsd. Euro werden Investitionen sein. Wir sehen in diesen Ausgaben den Schutz unserer Bevölkerung vor Starkregenereignissen. Wir mahnen aber auch an, dass diese Finanzmittel möglichst optimal und zielgerichtete eingesetzt werden.
Daher sehen wir im kürzlich vorgelegten Antrag der Fraktion der Grünen für die Erstellung eines neuen Konzepts für die Unterhaltung des gesamten Gewässer- und Grabennetzes einen perfekten Ansatz, auch die Kostensituation dabei zu erörtern. Unsers Erachtens dürfte das letzte Konzept zur Gewässer- und Grabenunterhaltung älter als 30 Jahre sein.
7. Erweiterung unseres Rathauses: Viele Jahre mussten wir warten, nun ist es so weit: ab dem kommenden Jahr kommt der Neubau unseres Rathauses. Handelt es sich doch um eine Investitionen; welche sowohl den Bürger*innen als auch unseren Mitarbeiter*innen zu Gute kommen. Endlich bekommen wir ein Bürgerbüro, welches optimale Dienstleistungen den Bürgern anbieten kann. Aber auch die Mitarbeiter erhalten nun großzügige und optimale Arbeitsplätze. Wir als Fraktion der SPD setzen nach Fertigstellung des Neubaus mit seinem neugestalteten Bürgerbüro darauf, dass die Öffnungszeiten des Bürgerbüros erweitert werden, um dem Bürger mehr Flexibilität anbieten zu können. Alle Verbandsgemeinden in der näheren Umgebung haben deutlich längere Öffnungszeiten. Dies gilt es auch für unsere Verbandsgemeinde umzusetzen.
8. Digitalisierung: Für die Fraktion der SPD geht die Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltung weiterhin zu langsam voran. Viele Dienstleistungen müssten digital für die Bürgerinnen verwendbar sein. Hier gilt es weiterhin mit hohem Engagement daran zu arbeiten. Leider hat der Verbandsgemeinderat wenig Einfluss wie die Digitalisierung umgesetzt werden, da es eine Aufgabe des Bürgermeisters ist. Hier wünschen wir uns eine stärkere Verwendung der aktuellen Technologien.
9. Betreuung Asylbewerber und Flüchtlinge: Mit hohem personelle und finanziellen Einsatz betreut die Verbandsgemeinde die bei uns wohnenden Asylbewerber und Flüchtlinge. Hierfür bedanken wir uns, den es sich ein Akt der Menschlichkeit die Hilfebedürftigen zu unterstützen und zu betreuen. Was uns nicht gefällt, ist die Erstattung der mit diesen Hilfeleistungen verbundene Ausgaben. Seit vielen Jahre besteht hier eine deutliche Unterfinanzierung durch den Bund und das Land. Im kommenden Jahre werden dies 437 Tsd. Euro sein. Wir fordern die Verwaltung auf über unsere Verbände, insbesondere den Gemeinde- und Städtebund die Erstattung aller mit der Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen verbundenen Kosten einzufordern.
10. Interkommunale Zusammenarbeit: Absolut vernachlässigt wurde in den vergangenen Jahren die interkommunale Zusammenarbeit. Dies war in der Vergangenheit anders: ich möchte an den Versuch eines gemeinsamen Bauhofs der Berggemeinden aber auch der erfolgreichen Zusammenlegung der beiden Feuerwehren von Bodenheim und Nackenheim erinnern.
11. Die Fraktion der SPD sieht in der interkommunalen Zusammenarbeit die Möglichkeit die Ausgaben für Verwaltung und Bürokratie zu dauerhaft senken und Dienstleistungen zu verbessern.
Wir kündigen an dieser Stelle an, für das nächste Jahr eine Initiative für den Interkommunalen Zusammenarbeit sowohl mit unserem Ortsgemeinden als auch den benachbarten Kommunen einschließlich der Stadt Mainz in den Verbandsgemeinderat einzubringen. Wir wünschen bereist jetzt einen intensiven Meinungsaustausch zwischen allen Fraktionen.
Herausforderungen und Ausblick Natürlich stehen wir auch vor Herausforderungen. Die weiterhin steigenden Energiepreise durch die steigende CO2-Abgabe und die allgemeine Inflation belasten unseren Haushalt spürbar. Gleichzeitig müssen wir auf überregionale Entwicklungen, wie die Anpassung der kommunalen Finanzausstattung oder neue gesetzliche Vorgaben, reagieren. Trotz dieser Hürden bleiben wir optimistisch und zuversichtlich, dass wir gemeinsam als Rat die richtigen Entscheidungen für unsere Bürgerinnen und Bürger treffen werden.
Dank und Aufforderung zur Zusammenarbeit An dieser Stelle möchte ich allen danken, die an der Erstellung dieses Haushaltsentwurfs beteiligt waren. Ihr Einsatz und Ihre Expertise sind der Grundstein für die weiteren Beratungen. Wir bedanken uns für die konstruktive Zusammenarbeit und Diskussion zum Haushaltsentwurf in den Ausschüssen. Unser Ziel muss es sein, eine möglichst breite Zustimmung zu erzielen und damit ein Zeichen der Geschlossenheit und des gemeinsamen Gestaltungswillens zu setzen.
Schlusswort Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr ist mehr als nur ein Zahlenwerk. Er ist die Grundlage für die Entwicklung unserer Verbandsgemeinde, ein Plan für eine lebens- und liebenswerte Gemeinschaft in der Verbandsgemeinde Bodenheim. Lassen Sie uns diese Verantwortung gemeinsam tragen und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen. Die Fraktion der SPD wird daher dem Haushalt zu stimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine weitere konstruktive Diskussion zum Haushalt.
Vielen Dank!
Gez. Thomas Glück, Vorsitzender der SPD-Fraktion
Rede der FWG-Fraktion, RM Volker Pietzsch, zum Haushalt 2026 (Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir beschließen heute den Haushalt der Verbandsgemeinde für das Jahr 2026 - einen Haushalt, der uns deutlich vor Augen führt, wie anspruchsvoll die finanziellen Rahmenbedingungen inzwischen geworden sind. Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag aus und ist damit nicht ausgeglichen. Gleichzeitig gelingt es, den Finanzhaushalt auszugleichen, da die laufenden Ein- und Auszahlungen die Tilgungen vollständig decken. Das zeigt, dass die Verbandsgemeinde trotz schwieriger Lage weiterhin solide wirtschaftet.
Warum ist die Lage so angespannt?
Vor allem, weil die Steuerkraft der Ortsgemeinden spürbar zurückgegangen ist. Insbesondere der deutliche Einbruch bei der Gewerbesteuer führt dazu, dass die Verbandsgemeindeumlage im kommenden Jahr erheblich geringer ausfällt. Gleichzeitig steigen die Kosten weiter, unter anderem durch tarifliche Anpassungen, zusätzliche Aufgaben und strukturelle Entwicklungen im Personalbereich.
Trotz dieser angespannten Situation setzt dieser Haushalt wichtige Schwerpunkte, die für die Zukunft unserer Verbandsgemeinde entscheidend sind. Besonders hervorheben möchte ich, dass zwei zentrale Förderinstrumente fortgeführt werden:
| • | der Kita-Fonds, |
| • | und der Sportstättenfonds, einschließlich der Rad- und Wanderwege. |
Beide Fonds sind wichtige Bausteine für eine starke kommunale Infrastruktur. Sie unterstützen die Ortsgemeinden bei notwendigen Investitionen und sorgen dafür, dass Projekte für Kinder, Familien, Vereine und Mobilität auch weiterhin möglich bleiben. Gerade in Zeiten knapper Mittel ist das ein wichtiges Zeichen.
Daneben werden zentrale Zukunftsaufgaben weiter vorangetrieben: die Digitalisierung der Verwaltung, Investitionen in Schulen, Maßnahmen im Brand- und Katastrophenschutz, Projekte im Bereich Klima und Wasser sowie die Rathauserweiterung. Diese Themen sind nicht beliebig verschiebbar - sie sichern die Leistungsfähigkeit unserer Verwaltung und die Lebensqualität vor Ort.
Gleichzeitig müssen wir den Blick nach vorne richten. Das Haushalten wird in den kommenden Jahren noch wichtiger werden. Durch die bundespolitische Entwicklung - insbesondere durch die steigende Zinslast infolge der hohen Verschuldung - ist absehbar, dass die finanziellen Spielräume von Bund und Land enger werden. Und damit auch die Unterstützung für die Kommunen.
Darum brauchen wir eine klare, verantwortungsbewusste Strategie:
| • | Prioritäten setzen, die wirken. |
| • | Investitionen sorgfältig planen und finanziell absichern. |
| • | Risiken realistisch einschätzen. |
| • | und die Verbandsgemeinde langfristig solide aufstellen. |
Dieser Haushalt zeigt: Trotz aller Herausforderungen können wir gestalten - zielgerichtet, verantwortungsbewusst und mit Blick auf die Zukunft unserer Verbandsgemeinde.
Ich danke der Verwaltung für die umfangreiche Arbeit und den Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit.
Bodenheim 11.12.2025
Volker Pietzsch, FWG-Fraktion
Rede der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, RM Dr. Sarah Frey-Gruber, zum Haushalt 2026 (Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
bezüglich der Formalien können wir uns dieses Jahr wirklich nicht beschweren. Im Gegenteil: Sämtliche unserer Anregungen wurden berücksichtigt. Neben dem Haushaltsplan wurden uns der Ergebnis- und Finanzhaushalt mit Kontenebene sowie die Produktübersicht mit Kontenebene zur Verfügung gestellt. Wir verfügen nun über dieselben Informationen wie die Kreisverwaltung. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich bei der gesamten Verwaltung.
Zum Inhalt: In diesem Jahr haben wir nur einen einzigen Haushaltsantrag gestellt - erneut zur Grabenpflege. Unser erster Antrag aus dem Dezember 2024, der sich mit dem Pflegekonzept „Mähen statt Mulchen“ beschäftigte, wurde damals vom Verbandsgemeinderat abgelehnt.
Im Haushalts- und Finanzausschuss teilte uns die Verwaltung überraschend mit, dass sie mittlerweile an einem entsprechenden Konzept arbeitet - also an einer Idee, die ein Jahr zuvor noch zurückgewiesen wurde. Im Haushalt 2026 seien bereits Mittel vorgesehen.
In der heutigen Sitzung nun stellt die Verwaltung fest, dass sie überhaupt nicht zuständig ist. Wir haben unseren Antrag daraufhin als Haushaltsantrag zurückgezogen. Nunmehr stellt sich natürlich die Frage, an welchem Konzept die Verwaltung eigentlich arbeitet und wofür Mittel im Haushalt vorgesehen sind. Jedenfalls scheint unser Antrag vom letzten Jahr die Verwaltung zum Nachdenken veranlasst zu haben. Ziel erreicht.
Ein ähnliches Muster zeigte sich bei unserem Haushaltsantrag zur Ehrenamtskarte. Im Dezember 2024 wurde er in den Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss verwiesen, der jedoch nie zusammenkam. Einige Monate später legte die Verwaltung eine eigene Vorlage vor - inhaltlich kaum unterscheidbar von unserem ursprünglichen Antrag. Ziel erreicht, aber auf einem Umweg, der zumindest Fragen zum Verfahren aufwirft.
Auch beim Grundschulessen zeigte sich dieses Vorgehen. Unser Haushaltsantrag erhielt im Haupt- und Finanzausschuss keine Empfehlung. Wir zogen ihn zurück und stellten in der Ratssitzung am 18. Februar einen Sachantrag, in dem wir einen Speiseplan im Voraus und eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei Gerichten forderten. Noch bevor der Ausschuss über unseren Antrag beraten konnte, stellte die Verwaltung beide Punkte bereits selbst um: Die Speisepläne wurden digital verteilt, und die Wahlmöglichkeit wurde - mangels beschlussfähigem Ausschuss - bis zur nächsten Ratssitzung kurzfristig eingeführt. Auch hier also wieder: Ziel erreicht - aber erst nach Ablehnung und anschließender interner Übernahme unserer Vorschläge.
Wir halten fest: Unsere Anträge wirken - nur selten auf direktem Weg. Erst wird im Verbandsgemeinderat blockiert, anschließend werden die Inhalte stillschweigend übernommen. Für uns zählt am Ende das Ergebnis, doch das Verfahren bleibt erklärungsbedürftig.
Zum aktuellen Haushalt:
Dieses Jahr heißt es sparen. Der Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen, der Finanzhaushalt nur knapp. In fast allen Bereichen gab es Kürzungen gegenüber 2025 - gerade genug, um den Finanzhaushalt noch auszugleichen.
Die größte Investition betrifft den geplanten Rathauserweiterungsbau. 500.000 € sind für den Abriss des alten Feuerwehrgerätehauses Bodenheim und die Bodenplatte des Neubaus vorgesehen. Insgesamt sollen sich die Kosten auf 3,5 Mio. € belaufen; vom Land gibt es Fördermittel in Höhe von 855.000 €.
Bei uns wurde intensiv über den Erweiterungsbau diskutiert: Die Pläne stammen aus dem Jahr 2021. Seit Corona und dem vermehrten Arbeiten im Homeoffice stellt sich die Frage, ob der Raumbedarf unverändert ist. Andererseits sieht der Erweiterungsbau gerade einmal zwei Einzelarbeitsplätze vor, alle übrigen rund 27 Arbeitsplätze sind mindestens Doppelbüros - Luxus sieht anders aus. Zudem ermöglicht der Erweiterungsbau den Bau eines Kalten Nahwärmenetzes und damit eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung von VG-Rathaus und Erweiterungsbau, Bürgerhaus Dolles und Caritaszentrum.
Bedenken hatten wir zunächst wegen des Abrisses des Feuerwehrgerätehauses. Als Ersatz für die fünf Mehlschwalbennester ist ein Schwalbenhotel im Dollespark vorgesehen, ein Standort, der wegen der nahen Bäume problematisch ist. Wir hatten beantragt, alternative Standorte, insbesondere am VG-Rathaus, zu prüfen und das Thema in den Fachausschüssen zu behandeln. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Letzte Woche dann die Mitteilung der Verwaltung: Am VG-Rathaus können zehn weitere Mehlschwalbennester angebracht werden. Wenn es denn dabei bleibt: Ziel erreicht.
Allerdings erwarten wir beim Erweiterungsbau noch Änderungen: Einen Neubau ohne Fassadengrün in Zeiten des Klimawandels zu planen - insbesondere in einer weitgehend versiegelten Umgebung - halten wir für nicht nachvollziehbar.
Weitere Großprojekte sind das Feuerwehrgerätehaus Gau-Bischofsheim/Harxheim sowie ein Lehrschwimmbad. In diesem Haushalt tauchen sie finanziell fast noch nicht auf, werden uns aber in den kommenden Jahren erheblich beschäftigen. Zwischen den Zeilen war zu hören, dass man auch auf die milliardenschweren Investitionsschulden des Bundes hofft. Wir drücken die Daumen, dass diese Rechnung am Ende tatsächlich aufgeht.
Wir werden dem Haushalt trotz der Differenzen am heutigen Abend zustimmen.“
Rede für die FDP, RM Manuel Höferlin, zum Haushalt 2026 (Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
zunächst möchte ich der Verwaltung, insbesondere Frau Weber für die Ausstellung des Haushaltsentwurfs ausdrücklich danken. Der Haushalt 2026 ist unter spürbar schwierigeren Rahmenbedingungen entstanden - und trotzdem gelingt es uns, ohne neue Kredite auszukommen und die Verbandsgemeinde finanziell handlungsfähig zu halten. Das ist ein starkes Signal verantwortungsvoller Haushaltsführung.
In den vergangenen Jahren haben wir gemeinsam wichtige Infrastrukturprojekte vorangebracht: Wir haben unsere Grundschulen modernisiert, energetische Maßnahmen umgesetzt, die IT-Ausstattung verbessert und gleichzeitig die Feuerwehr strukturell gestärkt - durch Investitionen in Geräte, Standorte und Planung. Hinzu kommen Projekte, die für die Lebensqualität in unserer VG eine große Rolle spielen, wie das neue Lehrschwimmbecken, der mögliche Feuerwehrneubau in Gau-Bischofsheim und Harxheim oder die fortlaufende Sanierung von Gebäuden und Freizeitangeboten.
Dieser Haushalt hält an dieser Linie fest: Priorität für Bildung, Sicherheit und Daseinsvorsorge, und das alles innerhalb der finanziellen Möglichkeiten. Besonders bemerkenswert ist, dass wir trotz rückläufiger Einnahmen handlungsfähig bleiben - und gleichzeitig Zukunftsthemen wie digitale Verwaltung, Wärmeplanung und Glasfaserausbau konsequent weiterentwickeln. Diese Investitionen zahlen unmittelbar auf Effizienz, Standortattraktivität und Klimaschutz ein.
Natürlich gibt es auch die Herausforderungen: Die Einnahmesituation - insbesondere durch den Einbruch der Gewerbesteuer - ist ein Warnsignal. Deshalb wird es in den kommenden Jahren entscheidend sein, gemeinsam mit den Ortsgemeinden daran zu arbeiten, die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort zu stabilisieren und wieder zu stärken. Ebenso wichtig ist, dass wir die vielen begonnenen Projekte zügig und planbar umsetzen, damit Haushaltsmittel auch in sichtbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger münden.
Für mich steht fest: Dieser Haushalt ist kein Ausdruck von Stillstand, sondern ein Ausdruck von Stabilität, Verantwortung und weiterem Gestaltungswillen. Die FDP wird ihm daher zustimmen. Vielen Dank.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Anlagen in der von der Verwaltung vorgelegten Form für das Haushaltsjahr 2026.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei 4 Enthaltungen
TOP 8: Haushaltsplan 2025: Vollzug des § 67 Abs. 7 GemO; "Kita-Fonds"; Vorlage: 2025/950/195
Sachverhalt:
Nach § 67 Abs. 7 GemO soll die Verbandsgemeinde Ortsgemeinden, die ihre Aufgaben nicht ausreichend erfüllen können, im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützen und zu einem wirtschaftlichen Ausgleich unter den Ortsgemeinden beitragen. Diese Regelung korrespondiert zu § 2 Abs. 5 LKO, die den Landkreisen eine entsprechende Unterstützungsfunktion für die Verbandsgemeinden und Gemeinden zuweist. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse als dauernde Aufgabe aller Ebenen kommt in diesen Regelungen zum Ausdruck.
In Wahrnehmung dieser Ausgleichsaufgabe hat der Verbandsgemeinderat Bodenheim mit Beschluss des Haushaltes 2025 eine Summe von 100.000 € zur finanziellen Entlastung der Ortsgemeinden eingestellt.
Die Berechnungsgrundlage für das Jahr 2025 ergibt sich aus folgenden Parametern:
| 1. | Anzahl der von den Ortsgemeinden in den Kindertagesstätten versorgten Kinder zum Stichtag 01.09.2025 |
| 2. | Aufgelaufene Verluste der Ergebnishaushalte der Ortsgemeinden der Produktgruppe 365 - Tageseinrichtungen für Kinder der Jahre 2020 bis 2024 |
| 3. | Steuerkraft der Ortsgemeinden je Einwohner für das Umlagejahr 2025 |
Die entsprechenden Ergebnisse sind der vorliegenden Tabelle zu entnehmen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Ausschüttung von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Ausgleichsfunktion der Verbandsgemeinde nach § 67 Abs. 7 GemO an die Ortsgemeinden, bezogen auf ihre Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung nach § 10 Abs. 2 KitaG wie folgt:
| • OG Bodenheim | 27.044 € |
| • OG Gau-Bischofsheim | 16.814 € |
| • OG Harxheim | 19.376 € |
| • OG Lörzweiler | 16.138 € |
| • OG Nackenheim | 20.628 € |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 9: Bauleitplanung
TOP 9.1: Bebauungsplan "Feuerwehr Dreiländereck"; Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; Vorlage: 2025/950/170
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Bodenheim beabsichtigt die Ausweisung eines neuen Standortes für eine gemeinsame Feuerwehr der beiden Ortsgemeinden Gau-Bischofsheim und Harxheim. Perspektivisch wird das Planungsziel verfolgt, auch die Feuerwehr der Ortsgemeinde Lörzweiler, welche aber zunächst am aktuellen Standort verbleibt, bei Bedarf dort unterzubringen. Dafür ist neben der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bodenheim auch die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr Dreiländereck“ erforderlich.
Da der Inhalt der Festsetzungen des zu erstellenden Bebauungsplans ausschließlich Belange der Verbandsgemeinde betrifft, die sie im Sinne des § 67 Abs. 2 GemO anstelle der Ortsgemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnimmt, trägt die Verbandsgemeinde damit auch die mit der Aufstellung des Bebauungsplans verbundenen Kosten. Die Kostentragung durch die Verbandsgemeinde ist deshalb im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit der Ortsgemeinde Lörzweiler zu regeln.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den vorgelegten städtebaulichen Vertrag mit der Ortsgemeinde Lörzweiler.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 9.2: 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035; a) Aufstellungsbeschluss; b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte; c) Antrag auf Zielabweichung; d) Vergabevollmacht; Vorlage: 2025/950/179
Sachverhalt:
Die Betreiberin des Discounters in der Mainzer Straße 141 in 55299 Nackenheim beabsichtigt zusammen mit der Eigentümerin des Grundstücks den Abriss und den Neubau des Netto-Marktes. Durch die mit dem Neubau einhergehende Erweiterung der Verkaufsfläche fällt das Bauvorhaben künftig unter die Nutzungsart „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung. Diese sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig.
Der Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Bodenheim weist für diesen Bereich ein Gewerbegebiet aus. Auch der Bebauungsplan „Gewerbegebiet L 431 (2. Bauabschnitt)“ setzt für die betroffenen Grundstücke ein Gewerbegebiet fest, weswegen sowohl der Bebauungsplan als auch der Flächennutzungsplan zur Realisierung des Bauvorhabens geändert werden müssen. Zudem ist ein Zielabweichungsverfahren erforderlich, da sich der Standort der geplanten Erweiterung nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches befindet und somit gegen das Ziel 58 der LEP IV (städtebauliches Integrationsgebot) verstößt. In diesem Zielabweichungsverfahren muss die Vereinbarkeit mit Z 60 LEP IV (Nichtbeeinträchtigungsverbot) nachgewiesen werden.
Für den Antrag auf Zielabweichung sowie der Änderung des Flächennutzungsplans muss ein Planungsbüro mit den dafür erforderlichen Ingenieurleistungen zur Antragstellung sowie zur Verfahrensbegleitung beauftragt werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind von der Vorhabenträgerin zu tragen und in voller Höhe zu erstatten.
In seiner Sitzung am 10.11.2025 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim daher beschlossen, einen Antrag an die Verbandsgemeinde zu stellen, das Zielabweichungsverfahren einzuleiten.
Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurde seitens der Vorhabensträgerin das Planungsbüro Planwerk Häuser aus Boppard beauftragt. Da noch unklar ist, ob alle weiteren Leistungen durch die Betreiberin selbst beauftragt werden können, empfehlen wir dem Bürgermeister vorsorglich eine Vergabevollmacht zu erteilen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt
| a) | die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. |
| b) | die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gemäß den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB. |
| c) | dem Antrag der Ortsgemeinde Nackenheim auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens zur weiteren Durchführung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 zuzustimmen. Das für die weitere Durchführung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans erforderliche Zielabweichungsverfahren wird durch entsprechenden Antrag an die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd als Obere Landesplanungsbehörde eingeleitet. |
| d) | den Bürgermeister zu ermächtigen, die für das Zielabweichungs- und Bauleitplanungsverfahren notwendigen Ingenieurleistungen zur Antragstellung und Verfahrensbegleitung zu beauftragen. Eine Kostenübernahmeerklärung der Vorhabenträgerin liegt vor. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei einer Enthaltung.
TOP 10: Stellenausschreibung der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters; Vorlage: 2025/950/174
Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 03.06.2025 und der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde vom 16.06.2025, findet die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters am 22.03.2026 statt.
Nach § 53 Abs. 6 GemO ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben; gemäß des festgesetzten Wahltermins am 22.03.2026 ist dies der 12.01.2026.
Der Verbandsgemeinderat entscheidet über die allgemeinen (bewerberunabhängigen) Wählbarkeitsvoraussetzungen. Die gesetzlichen (bewerberabhängigen) Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 53 Abs. 3, 4 GemO bleiben unberührt. Ein über die Wählbarkeitsvoraussetzungen hinausgehendes, besonderes Anforderungsprofil darf in der Stellenbeschreibung nicht enthalten sein.
In die Stellenbeschreibung sind außerdem die beiden, nach der Kommunalbesoldungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz maßgeblichen Besoldungsgruppen aufzunehmen. Im Vorfeld der Wahl sind durch den Verbandsgemeinderat sowohl die Stellenausschreibung als auch die Bekanntmachungsorgane für die Anzeige zu beschließen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Stellenausschreibung
| - | in der Samstagsausgabe der VRM-Tageszeitung Rheinland-Pfalz (Kosten voraussichtlich ~ 2.400 € inkl. Mehrwertsteuer), |
| - | dem Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz (Kosten voraussichtlich ~ 350 - 400 €), |
| - | auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bodenheim und |
| - | im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Bodenheim |
zum nächstmöglichen Zeitpunkt öffentlich bekannt zu machen. Die Gesamtkosten der Bekanntmachung werden voraussichtlich ~ 3.000 € betragen.
Die Veröffentlichung ist geplant:
| - | Homepage der VG Bodenheim ab 12.12.2025, |
| - | Nachrichtenblatt für die KW 51 mit Erscheinungsdatum 19.12.2025, |
| - | Allgemeine Zeitung am 20.12.2025 und |
| - | Staatsanzeiger RLP mit Erscheinungsdatum 22.12.2025. |
Vorschlag Stellenausschreibung:
Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim
Stellenausschreibung
hauptamtliche Bürgermeisterin / hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)
Bei der Verbandsgemeinde Bodenheim, Landkreis Mainz-Bingen, ist die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 3. Oktober 2026 neu zu besetzen. Der Stelleninhaber wird sich wegen Erreichens der Altersgrenze nicht um die Wiederwahl bewerben.
Der Verbandsgemeinde Bodenheim gehören mit rd. 20.400 Einwohnern die Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim an. Der Sitz der Verwaltung liegt in der Ortsgemeinde Bodenheim.
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister wird am 22. März 2026 von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Bodenheim nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl).
Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, den 12. April 2026, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister ist, wer
| • | Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder jede/jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, |
| • | am Tag der Wahl (22. März 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat, |
| • | nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie |
| • | die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. |
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Gesucht wird eine engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit, die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Entscheidungsgremien für die Belange der Bürgerinnen und Bürger eintritt.
Die bzw. der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B3/B4 zugeordnet. Zunächst erfolgt die Eingruppierung nach Besoldungsgruppe B3. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin bzw. Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl (2. Februar 2026, 18:00 Uhr) beim Wahlleiter oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (12. Januar 2026) im Bekanntmachungsorgan (Nachrichtenblatt) der Verbandsgemeinde Bodenheim veröffentlichen wird.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäß eingereichte Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden bis zum 30. Januar 2026 (keine Ausschlussfrist) erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim
Wahl Bürgermeisterin / Bürgermeister
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die vorliegende Stellenausschreibung unter Beachtung der Frist nach § 53 Abs. 6 GemO in folgenden Publikationsorganen zu veröffentlichen:
• VRM-Tageszeitung Rheinland-Pfalz,
• Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz,
• Homepage der Verbandsgemeinde Bodenheim,
• Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Bodenheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 11: Forstwirtschaftsplan 2026; Vorlage: 2025/950/153
Sachverhalt:
Die gemäß Landeswaldgesetz festgelegten Waldflächen in der Verbandsgemeinde Bodenheim liegen im Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost mit der Funktionsstelle Rheinauenwälder. Seit Oktober 2025 ist Herr Matthias Kuhn neuer Förster dieses Fortreviers und damit der für die VG Bodenheim zuständige Förster.
Die Verbandsgemeinde Bodenheim hat mit privaten Eigentümer*innen im Lörzweiler Wäldchen Pachtverträge „Pacht gegen Pflege“ abgeschlossen, sodass nun ca. 7,6 ha Wald in kommunalem Besitz stehen und beförstert werden können.
Die Verbandsgemeinde Bodenheim ist zur Pflege und Unterhaltung der Flächen verpflichtet. Für die erforderlichen Maßnahmen wird von der zuständigen Funktionsstelle ein jährlicher Forstwirtschaftsplan aufgestellt.
Der Forstwirtschaftsplan 2026 sieht folgende Maßnahmen vor:
| - | Ausgefallene Jubiläumsbäume und Pflanzen in Klumpenbepflanzung (Ersatz auf kleinräumigen, durch Fällung von Einzelbäumen oder kleinen Baumgruppen freigestellten Flächen), |
| - | Verkehrssicherungsmaßnahmen. |
Die Kosten für die aufgeführten Maßnahmen werden mit 2.150 € inkl. Beförsterungskosten veranschlagt. Im Jahr 2025 waren im Forstwirtschaftsplan 2.950 € veranschlagt worden. Es fielen bisher ausschließlich die Kosten für die Beförsterung in Höhe von 200 € an. Da Maßnahmen im Wald meist im Herbst/Winter und wenn möglich in der Zeit zwischen 1. Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchgeführt werden, stehen einige Arbeiten noch aus.
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2026 zuzustimmen und die Funktionsstelle Rheinauenwälder, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung, mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Forstwirtschaftsplan 2026 zuzustimmen. Das Forstamt Rheinhessen, Funktionsstelle Rheinauenwälder wird nach Erlangung der Rechtskraft des Haushaltes 2026 mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 12: Antrag auf Zuwendung aus dem VG-Radwegefonds; hier Antrag der OG Bodenheim; Vorlage: 2025/950/203
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Bodenheim hat mit Datum vom 02.10.2024 den Auftrag zum Ausbau eines unbefestigten Wirtschafts- und Fußwegs zu einem Radweg unterhalb der Ortsrandstraße Bodenheim vergeben. Laut Schlussverwendungsnachweis vom 29.09.2025 belaufen sich die mit 85% geförderten zuwendungsfähigen Kosten auf 611.560,32 €. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde beträgt 152.890,11 €. Im Jahr 2024 wurden der Ortsgemeinde Bodenheim für dieses Projekt bereits 48.525,80 € aus dem Radwegefonds 2022 (insgesamt 130.000 €) der Verbandsgemeinde Bodenheim bewilligt. Am 28.10.2025 hat die Ortsgemeinde Bodenheim einen weiteren Antrag auf Bewilligung von Mitteln aus dem Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim gestellt. Es wird vorgeschlagen, der Ortsgemeinde Bodenheim, die für den Radwegefonds 2025 zur Verfügung gestellten 50.000 € komplett zu bewilligen. Der Radwegefonds wäre damit aufgebraucht; es liegen keine weiteren Anträge vor.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Bereitstellung von 50.000 € aus dem Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim zugunsten des Ausbaus des Radwegs unterhalb der Ortsrandstraße Bodenheim zu gewähren und dem Antrag der Ortsgemeinde Bodenheim vom 28.10.2025 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 13: Ausgleich Schwalbennester für Rathauserweiterung der Verbandsgemeinde; Vorlage: 2025/950/184
Sachverhalt:
Für den geplanten Neubau als Erweiterung des Verbandsgemeinde Rathauses auf der Fläche des alten Feuerwehrgerätehauses Bodenheim ist der Rückbau des aktuellen Gebäudes erforderlich. Dies bedingt, dass die an dem Gebäude befindlichen Mehlschwalbennester (insgesamt 5 Stück) ebenfalls entfernt werden müssen.
Da Mehlschwalben und deren Nester nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG geschützt sind, muss eine Entfernung dieser bei der Oberen Naturschutzbehörde nach § 67 BNatSchG beantragt und nach erteilter Genehmigung durch die doppelte Anzahl an Nestern ausgeglichen werden. Der Ausgleich der Nester sollte sich in unmittelbarer Nähe zum ursprünglichen Standort befinden, so dass die zurückkehrenden Schwalben wieder geeignete Nester an ihrem bekannten Standort finden. Neben Ersatznestern in den Dachüberständen von Fassadennischen des Bestandsrathauses soll auch ein sog. Mehlschwalbenhotel errichtet werden.
Gemeinsam mit Diplombiologe Jens Tauchert von der BG NATUR dbR hat das Sachgebiet Umwelt die um das alte Feuerwehrhaus befindlichen Flächen bzgl. der Eignung für die Aufstellung eines Mehlschwalbenhotels geprüft und dabei die Fläche Gemarkung Bodenheim Flur 43 Flst. 67 am geeignetsten empfunden. Die Fläche ist als Ausgleichsfläche für den B-Plan Reichsritterstift der Ortsgemeinde Bodenheim festgesetzt. Der Standort bietet ausreichend Abstand zu den dort stehenden Bäumen, eine recht ungestörte Umgebung für die Schwalben sowie einen Synergieeffekt durch die Kombination zweier Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche.
Für das Schwalbenhaus wird lediglich ein kleines Fundament benötigt, wodurch die Funktion als Ausgleichsfläche nicht eingeschränkt wird. Dies wurde auch seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt.
Da es sich bei dieser Maßnahme um einen notwendigen Ausgleich der Verbandsgemeinde handelt und die Fläche im Eigentum der Ortsgemeinde steht, muss für die Nutzung der Fläche für den Ausgleich der Verbandsgemeinde eine Grunddienstbarkeit vereinbart und eingetragen werden. Der Ortsgemeinde geht dadurch keine Ausgleichsfläche verloren und es entstehen ihr auch keine Kosten. Die Kosten der Eintragung der Grunddienstbarkeit im Grundbuch liegen schätzungsweise zwischen 100-200 € und sind durch die Verbandsgemeinde zu tragen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
Der Nutzung der Ausgleichsfläche Gemarkung Bodenheim Flur 43 Flst. 67 der Ortsgemeinde Bodenheim für die Errichtung eines Mehlschwalbenhotels als notwendige Ausgleichsmaßnahme der Verbandsgemeinde Bodenheim wird zugestimmt. Die Vereinbarung und Eintragung der Grunddienstbarkeit erfolgen gemeinsam mit dem Sachgebiet Liegenschaften der Verbandsgemeinde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 14 Vergaben
TOP 14.1: Aufstellung eines Notstromaggregates am VG-Rathaus inkl. der Herstellung von erforderlichen Zuwegungen; Vorlage: 2025/950/185
Sachverhalt:
Im Zuge der geplanten Rathauserweiterung des VG-Rathauses muss das ehemalige Feuerwehrhaus in Bodenheim abgerissen werden. Aktuell steht in diesem Gebäude noch ein Notstromaggregat, welches das VG-Rathaus im Notfall mit Strom versorgen soll. Das Notstromaggregat soll einen neuen Standort westlich des VG-Rathauses erhalten.
Da sich der neue Standort auf einem Grundstück im Eigentum der Ortsgemeinde Bodenheim befindet, soll mit der Ortsgemeinde ein Gestattungsvertrag über die Aufstellung des Notstromaggregats abgeschlossen werden.
Für die Umsetzung des Notstromaggregates werden im Vorfeld Pflaster- und Elektroinstallationsarbeiten notwendig. Weiterhin soll das Notstromaggregat überdacht werden, um es vor Witterungseinflüssen zu schützen. Für die Beauftragung dieser Arbeiten soll dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim eine Vergabevollmacht erteilt werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Notstromaggregat westlich des VG-Rathauses neu aufzustellen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim eine Vergabevollmacht für die dafür notwendigen Zusammenhangsmaßnahmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 14.2: Vergabe der Abrissarbeiten im Rahmen des Abbruchs des Feuerwehr-Gerätehaus Bodenheim für die Rathauserweiterung der Verbandsgemeindeverwaltung; Vorlage: 2025/950/210
Sachverhalt:
Für Abrissarbeiten im Rahmen des Abbruchs des Feuerwehrhauses Bodenheim für die Rathauserweiterung der Verbandsgemeindeverwaltung fand am 26.11.2025 die Submission zur beschränkten Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen drei Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Sachverständigenbüro Christen aus Adenau.
Wirtschaftlichster Bieter: Firma M. Korz Baggerbetrieb GmbH aus Enkenbach-Alsenborn.
Beschluss:
Die Firma M. Korz Baggerbetrieb GmbH wird mit Abrissarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 15: Bekanntgabe von Vergaben
TOP 15.1: Grundschule Gau-Bischofsheim - Malerarbeiten - BGS Bereich; Vorlage: 2025/950/163
Die Firma Malerbetrieb Andreas Kalbfuß wurde gemäß dem vorliegenden Angebot in Höhe von 7.436,79 € mit den Malerarbeiten im Mensa-Raum, im BGS-1-Raum sowie im gesamten BGS-Flur der Grundschule Gau-Bischofsheim beauftragt.
TOP 15.2: Grundschule Gau-Bischofsheim - Sanitärinstallationen - Anpassung der Anschlüsse in der Ausgabeküche; Vorlage: 2025/950/164
Die Firma Sanitär-Heizung Schlag GmbH wurde gemäß dem vorliegenden Angebot in Höhe von 3.005,06 € mit den Sanitärarbeiten im Mensa-Raum der Grundschule Gau-Bischofsheim beauftragt.
TOP 15.3: Grundschule Gau-Bischofsheim - Elektroarbeiten - Anpassung der Anschlüsse in der Ausgabeküche; Vorlage: 2025/950/165
Die Firma Elektro den Dulk wurde gemäß dem vorliegenden Angebot in Höhe von 1.000,18 € mit den Elektroarbeiten im Mensa-Raum, der Grundschule Gau-Bischofsheim beauftragt.
TOP 15.4: Vergabe Estricharbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2025/950/193
Firma Rohrwick GmbH aus Westhofen wurde mit den Estricharbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.
TOP 15.5: Vergabe der Zimmerarbeiten im Rahmen der Dachsanierung Turnhalle Grundschule Nackenheim; Vorlage: 2025/950/194
Die Firma Zimmerei Michel GmbH wurde mit Zimmerarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.
TOP 15.6: Vergabe der Dachdecker-Klempnerarbeiten im Rahmen der Dachsanierung Turnhalle Grundschule Nackenheim; Vorlage: 2025/950/209
Die Firma Herrmann Bedachungen GmbH wurde mit Dachdecker-Klempnerarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.
TOP 16: Anfragen/Anträge
TOP 16.1: Antrag zum Haushalt 2026 - Gewässer- und Grabenpflege; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.11.2025
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt und der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt:
| 1) | Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Unterhaltungskonzept für das gesamte Gewässer- und Grabennetz im Gebiet der Verbandsgemeinde zu erstellen. |
|
| Das Konzept soll für jeden Gewässer- bzw. Grabenabschnitt darstellen: |
|
| a) Notwendigkeit und Turnus des Räumens (z.B. 5- oder 10-jährig). |
|
| b) Art und Umfang der Mahd, insbesondere ob halbseitig, abschnittsweise, selektiv oder zeitlich gestaffelt gemäht werden sollte. |
|
| c) Abschnitte, in denen nur im unteren Bereich gemäht oder mindestens 1/3 der Böschung ausgespart werden soll. |
|
| d) Vorgehen beim Mäh- und Räumgut: Dauer der Zwischenlagerung, Weiterverwendung oder fachgerechte Entsorgung. |
|
| e) Abschnitte, in denen die regelmäßige Unterhaltung eingestellt oder reduziert werden kann (z.B. ökologisch besonders wertvolle oder dauerhaft wasserführende Bereiche). |
|
| f) Weitergehende ökologische und wasserwirtschaftliche Optimierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Unterhaltung umgesetzt werden können, wie: |
|
| • Anlage von Wildblumen- und Kräutersäumen, |
|
| • naturnahe Aufweitungen oder Sedimentrückhaltebereiche, |
|
| • ökologische Verbesserung der Durchgängigkeit (Rückbau kleiner Abstürze), |
|
| • Entrohrungen oder Renaturierungsmaßnahmen, |
|
| • Optimierung von Pflegeabschnitten zur Förderung des Biotopverbunds. |
| 2) | Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, für die vorhandene funkgesteuerte Mäh- und Mulchraupe ein Doppelmesser-Frontmähwerk sowie einen Bandrechen zu beschaffen. |
| 3) | Die hierfür erforderlichen Mittel sind - unter Berücksichtigung möglicher Förderprogramme - im Haushalt einzustellen. |
Begründung:
Zu 1) Das Gewässer- und Grabensystem im Gebiet der Verbandsgemeinde Bodenheim umfasst ca. 54 km. Für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung (Spatzenbach, Kapellengraben, Eichelsbach und Flügelsbach) ist die Verbandsgemeinde zuständig. Die Gräben stehen überwiegend in Eigentum der Ortsgemeinden. Die Beauftragung der Unterhaltung und Pflege erfolgt jedoch durch die Verbandsgemeinde.
Die Pflege der Gewässer, Gräben und Rückhaltebecken ist für Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden mit hohen jährlichen Kosten verbunden. Dabei fehlt es an einem Gesamtkonzept. Dies führt dazu, dass einzelne Abschnitte teilweise stark überwuchert sind und dass bei Starkregenereignissen Probleme auftreten können.1
Darüber hinaus haben Gewässer und Gräben unter bestimmten Voraussetzungen (zeitweise oder dauerhafte Wasserführung, naturnahe Ausprägung von Sohle, Ufer und Vegetation, Pufferstreifen mit entsprechender Pflege, ökologisch orientierte Unterhaltung) eine eigenständige Rolle als Lebensraum und/oder wichtiger Bestandteile des Biotopverbundes sein. Die Biotopverbundfunktion (Verbindungselemente oder Ausbreitungsbänder zwischen eigenständigen Lebensbäumen) steht insbesondere in ansonsten strukturarmen Landschaften im Vordergrund.2
Um ihrer Entwässerungsfunktion insbesondere bei Starkregenereignissen gerecht zu werden und um ihre Rolle als Lebensraum zu stärken, empfiehlt sich unbedingt die Aufstellung eines Unterhaltungskonzeptes für die Gewässer und Gräben.3
Zu 2) Von der Verwaltung wurde bereits eine funkgesteuerte Mäh- und Mulchraupe mit einem Schlegelmulchkopf beschafft. Dieser ist jedoch deutlich weniger als andere Aufsätze zur Gewässer- und Grabenrandpflege geeignet, da ein hohes Verletzungsrisiko für Tiere besteht. Bei höher eingestellter Schnitthöhe (größer 10 cm) kann dieses Risiko vermindert/vermieden werden. Durch das liegenbleibende Mähgut entstehen aber unerwünschte Nährstoffeinträge in das Gewässer.4 Das hier beantragte Doppelmesser-Frontmähwerk stellt hingegen einen guten Kompromiss zwischen ökologischen und ökonomischen Aspekten dar.5
Nach Möglichkeit sollte das Mähgut nicht dauerhaft am Gewässer bleiben, sondern aufgesammelt, abtransportiert und einer fachgerechten Kompostierung zugeführt oder auf landwirtschaftlichen Nutzflächen verteilt werden. Das Liegenlassen führt zu einem erhöhten Nährstoffeintrag ins Gewässer.6 Zudem kann es durch Eintrag von nicht abgetragenem Mahdgut oder Schnittgut von Bäumen/Sträuchern zu Verklausungen an Engstellen und in Folge dessen zu Überflutungen und Schäden kommen. Der hier beantragte Bandrechen dient der Abräumung des Mähgutes.
Zu 3) Die Kosten für das Unterhaltungskonzept werden auf etwa 30.000 € geschätzt. Für das Doppelmesser-Frontmähwerk sowie den Bandrechen sind insgesamt rund 22.600 € zu veranschlagen.7 Im Haushalt 2026 sind für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung (Produkt 5520 - Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen, Gewässerschutz) bereits 237.000 € vorgesehen. Eine Finanzierung ist daher voraussichtlich möglich. Zusätzlich sind Förderprogramme zu prüfen.
1Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim, Maßnahmenkatalog Nackenheim, Nr. (15), „Graben N 6 entlang des Wirtschaftsweges nördlich der Straße "Am Weiher" (parallel), gilt auch für andere Abzugsgräben / Leitgräben" „Der Graben entlang des Wirtschaftsweges nördlich der Straße "Am Weiher" (parallel) ist zum Zeitpunkt der Begehung sehr stark bewachsen. Die Grabensohle und -böschung sind mit einer Schicht von Pflanzen bedeckt und dadurch nicht mehr sichtbar. Durch den starken Bewuchs wird die Abflussleistung des Grabens herabgesetzt." Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim, Maßnahmenkatalog Harxheim, Nr. [3] 0Westlicher Graben H 6 zum Rückhaltebecken" „Der zum Rückhaltebecken (Nr. [2]) führende Graben H 6 weist einen sehr starken Bewuchs der Grabensohle und der Grabenböschungen auf. Dadurch wird das abflusswirksame Grabenprofil deutlich reduziert." Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim, Maßnahmenkatalog Lörzweiler, Nr. [1] „Südlicher Graben" „Da der Graben zum Zeitpunkt der Ortsbegehung (04.09.2020) stark bewachsen war, kann nicht die vollständige Abflussleistung des Grabens erzielt werden. Im daraus folgendem Versagensfall ist ein Oberflächenabfluss zur Ortsgemeinde Lörzweiler gemäß der Geländegeometrie nicht auszuschließen."
2Arbeitshilfe Unterhalt von Gräben, Bayrisches Landesamt, Stand April 2015, S. 12, Heft 55 des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) „Unterhaltung und Pflege von Gräben", 1999, S. 8 ff
3Arbeitshilfe Unterhalt von Gräben, Bayrisches Landesamt, Stand April 2015, S. 16, aber auch Wasserverbandstag e. V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, GewässerunterhaJtung in Sachsen-Anhalt, S. 28 ff.
4Arbeitshilfe Unterhalt von Gräben, Bayrisches Landesamt, Stand April 2015, S. 12, Heft 55 des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) „Unterhaltung und Pflege von Gräben", 1999, S. 23
5Vgl. zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Grabenpflege Arbeitshilfe Unterhalt von Gräben, Bayrisches Landesamt, Stand April 2015, S. 17 ff., Heft 55 des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) „Unterhaltung und Pflege von Gräben", 1999, S. 19 ff.
6Arbeitshilfe Unterhalt von Gräben, Bayrisches Landesamt, Stand April 2015, S. 18, Heft 55 des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) „Unterhaltung und Pflege von Gräben", 1 999, S. 24 ff.
7Falls die Verwaltung von abweichenden Kosten ausgeht, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
Anschließend erfolgt nach ausführlicher Diskussion die Abstimmung.
Beschluss.
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird wie oben verlesen zugestimmt mit dem Zusatz, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Ihr Konzept zur Grabenpflege fertig stellt und dieses dann vorstellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen.
TOP 17: Informationen
TOP 17.1: Aktueller Sachstand der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz; Vorlage: 2025/950/134/1
Zeitplan:
| • | Einstimmige Annahme im VG-Rat (11.09.2025) |
| • | Weiterleitung der Unterlagen an die Staatskanzlei Oktober 2025 |
| • | Abschluss der Kooperationsvereinbarung zum 01.11.2025 zwischen der VG Bodenheim und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Staatskanzlei |
| • | Überweisung der jährlichen VG-Vereinsförderung 2025 in Höhe von 200 € an die teilnehmenden Vereine |
Aktuell bieten fünf Vereine Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte (www.wir-tun-was.de) an, zum Beispiel 10 € Nachlass auf Eintrittskarten für angebotene Veranstaltungen bzw. ein Getränk im Wert von 5 €.
In Kürze wird zudem eine landesweite Ehrenamts-App eingeführt, die die Beantragung deutlich vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Erste Anfragen zur Ausstellung der Ehrenamtskarte liegen bereits sowohl von Privatpersonen als auch von einem Verein vor.
Geplant ist außerdem eine Veröffentlichung im Nachrichtenblatt, Plakataushänge in der VG, das Auslegen von Flyern sowie Infomaterial, um die Karte und die angebotenen Vergünstigungen bekannt zu machen. Zusätzlich wird eine Verlinkung auf der Homepage der VG eingerichtet, um weitere Informationen online zugänglich zu machen.
TOP 17.2: Anpassung Elternbeiträge Betreuende Grundschulen; Vorlage: 2025/950/207
Information:
Nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 14.12.2015 ist für die Kostenverteilung der Beitragsanteile der Betreuenden Grundschulen ab dem Schuljahr 2016/2017 ein Verhältnis von 65 % Elternbeiträge plus Landeszuwendung zu 35 % Anteil der Verbandsgemeinde als Grundlage vorgegeben. Sollte der Anteil der Verbandsgemeinde 40 % erreichen, wird durch Beitragsanpassung der Anteil der Verbandsgemeinde auf 35 % zurückgeführt und der Elternanteil entsprechend erhöht. Eine jährliche Überprüfung zum Stichtag 01.08. wird von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen.
Im Schuljahr 2024/25 lag der Anteil der Verbandsgemeinde bei 41.92 %. Der Anteil der Elternbeiträge einschließlich Landeszuwendung lag bei 58,08 %.
Anhang der prognostizierten Zahlen wurde eine Abschätzung der Beitragsanteile für das Schuljahr 2026/27 vorgenommen. Demnach muss der Beitragssatz angepasst werden, um den Beschluss des Verbandsgemeinderates einzuhalten.
Es würden sich für das Schuljahr 2026/27 folgende Beitragssätze ergeben:
| Nur Nachmittagsbetreuung | Früh- und Nachmittagsbetreuung | Nur Frühbetreuung | Geschwisterkind nur Nachmittagsbetreuung | Geschwisterkind Früh- und Nachmittagsbetreuung |
| 140,00 € | 160,00 € | 65,00 € | 130,00 € | 150,00 € |
| Bisher: 104,00 € | 124,00 € | 50,00 € | 94,00 € | 114,0€ |
TOP 17.3: Zuwendungen für die Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz für die VG Bodenheim; Vorlage: 2025/950/215
Information:
Zur Erarbeitung des Konzepts wird die Beschäftigung eines/einer „Klimaanpassungsmanager*in - Für mehr Nachhaltigkeit und natürlichen Klimaschutz“ für die Dauer von zwei Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
Es wird mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 252.423,86 € gerechnet, die maximale Förderung beträgt 196.743,86 €.
TOP 19: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde zu einer Personalentscheidung abgestimmt.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:28 Uhr.
Dr. Robert Scheurer | Markus Forschner |
Vorsitzender | Schriftführer |