| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) | 55545 Bad Kreuznach, 23.02.2024 |
| Rheinhessen-Nahe-Hunsrück | Rüdesheimer Straße 60-68 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Flurbereinigung Nierstein-Plateau - Proj. V Az.: 91808-HA10.2. | Telefon: 0671/820-5319, 5322, 5310 Telefax: 0671/92896-500 E-Mail: Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de Internet: www.dlr.rlp.de |
I. Bekanntgabetermin (Auskunftserteilung und Erläuterung)
Im Flurbereinigungsverfahren Nierstein-Plateau - Proj. V Landkreis Mainz-Bingen wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der zurzeit gültigen Form, bekannt gegeben.
Diese Erörterungen finden am am Dienstag, den 26. März 2024, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr,
im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück,
Raum D 137,
Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach,
statt.
Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Mitarbeiter des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen.
Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.
II. Anhörungstermin (Widerspruchsaufnahme)
Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf am Dienstag, den 26. März 2024, um 15.30 Uhr,
im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück,
Raum D 137,
Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach.
Eingeladen sind:
1) Teilnehmer für ihre in dem Flurbereinigungsverfahren liegenden Grundstücke,
2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die in dem Flurbereinigungsverfahren liegen.
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Rüdesheimer Straße 60-68
55545 Bad Kreuznach
oder
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
-Dienstsitz Simmern-
Schloßplatz 10
55469 Simmern
schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Beteiligte, die keine Widersprüche erheben möchten, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten. Vollmachtsvordrucke können beim DLR angefordert werden. Die Vollmachtsvordrucke stehen auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (91808 Nierstein - Plateau - Proj. V) unter 10. Formulare zum Download bereit. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken
Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.
Da die eingetragenen Rechte im Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.