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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Harxheim

am Mittwoch, dem 20.11.2024 um 19:30 Uhr im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim, Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:31 Uhr bis 21:02 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:02 Uhr bis 21:14 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:14 Uhr bis 21:14 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Andreas Hofreuter

Erste Beigeordnete

Rita Drescher

Beigeordnete

Gustav Reck

Anke Renker

Die Ratsmitglieder

Thomas Adamek

Robin Bäcker

Wolfgang Brieske

Heike Decker-Schneider

Klaus-Werner Fritzsch

Manuel Höferlin

Marco Ksinsik

Thorsten Schick

Jennifer Wienold-Opfer

Maximilian Wolf

Philipp Wolf

Eugen Zent

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Außerdem anwesend

Claudia Deubel

Beigeordnete der VG Bodenheim

Frau Boderaz-Schwarz

Allgemeine Zeitung

Frau Longerich

Journal Lokal

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Jennifer Ackermann

Felicitas Hessel

Tanja Reßler

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 08.11.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Änderungen zur Tagesordnung ergehen nicht.

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 — Vorlage

1.

Annahme von Spenden

2.

Einwohnerfragestunde

3.

Sachstand Sporthalle

4.

Sachstand Messigny-Et-Vantoux Platz

5.

Sachstand Friedhof

6.

Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025; Satzungsbeschluss

2024/026/078

7.

Bauleitplanung

8.

Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge

9.

Vergaben

9.1.

Umgestaltung Friedhof Maßnahme 3

halbanonymes Grab - Baumbestattung

- Vergabevollmacht für Bauleistungen -

2024/026/061/2

10.

Bekanntgabe von Vergaben

10.1.

Brandschutzertüchtigung Sporthalle, Erweiterung der RWA-Anlage

2024/026/079

10.2.

Sporthalle, Anschaffung mobile Bühnenanlage

2024/026/082

11.

Anträge/Anfragen

12.

Grundstücksangelegenheiten

13.

Informationen

Nichtöffentlicher Teil:

14.

Grundstücksangelegenheiten

15.

Rechtsangelegenheiten

16.

Anträge/Anfragen

17.

Informationen

Öffentlicher Teil:

18.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Annahme von Spenden

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 2:

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

Zu TOP 3:

Sachstand Sporthalle

Der Vorsitzende informiert, dass die Bühne bestellt wurde und voraussichtlich in der 2. Kalenderwoche 2025 geliefert wird. Die vorhandene Bühne wird am 14.12.2024 vom THW als „Übung“ abgebaut. Helfer dürfen ab 11 Uhr kommen. Am 10.12.2024 findet die Brandschutzbegehung statt.

Zu TOP 4:

Sachstand Messigny-Et-Vantoux Platz

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Jugendparlament den Vorschlag gemacht hat einen Eisautomaten auf dem Messigny-Et-Vantoux-Platz oder am Hort aufzustellen.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Der Gemeinderat stimmt sich positiv dafür aus, dass der Messigny-Et-Vantoux-Platz ein geeigneter Platz hierfür sei.

Zu TOP 5:

Sachstand Friedhof

Der Vorsitzende gibt das Wort an Beigeordnete Renker. Frau Renker stellt anhand einer Präsentation die vom Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss beschlossenen 4er-Urnenröhren sowie die Bronzedeckel vor.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Das Schmuckband soll eine 30er Breite bekommen.

Zu TOP 6:

Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025; Satzungsbeschluss

Vorlage: 2024/026/078

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Grundsteuer wird für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Grundsätzlich gilt, ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen. Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum aufgrund der Grundsteuerreform und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht mehr gegeben ist.

Auf der Grundlage des § 36 GrStG findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der neuen Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Bescheide über die Hauptveranlagung können (bei Vorliegen der Hebesätze für diesen Zeitraum) auch schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden.

Da die Hebesätze der Realsteuern in der Haushaltssatzung festgelegt werden und diese zu Beginn des Kalenderjahres in der Regel noch nicht veröffentlicht wurden, wird daher empfohlen, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Bauleitplanung

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 8:

Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 9:

Vergaben

Zu TOP 9.1:

Umgestaltung Friedhof Maßnahme 3 halbanonymes Grab - Baumbestattung

- Vergabevollmacht für Bauleistungen -

Vorlage: 2024/026/061/2

Der Vorsitzende gibt das Wort an Beigeordnete Renker. Frau Renker erläutert den Sachverhalt.

Für die Umgestaltung des Friedhofes wurde ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von 96.714,00 € brutto für Ausführung und Baunebenkosten gemäß Kostenschätzung durch das Büro Dörhöfer eine Zuwendung aus dem Investitionsstock (I-Stock) in Höhe von 30.000,00 € bewilligt. Das Vorhaben ist noch 2024 zu beginnen.

Damit kann die Ausschreibung der Friedhofsumgestaltung vorbereitet und anschließend durchgeführt werden.

Es wird empfohlen, die vorliegende Entwurfsplanung umzusetzen.

Die Kostenschätzung für die Ausführung (Stand 10/2024) weist Baukosten für die Maßnahme 3 „halbanonymes Grab – Baumbestattung“ in Höhe von brutto 9.195,43 € aus. Nach Vorlage von Ausschreibungsunterlagen wird die Maßnahme ausgeschrieben.

Es wird empfohlen, dem Ortsbürgermeister für die Vergabe der Bauleistungen und eventuell erforderlicher Nebenleistungen eine Vergabevollmacht zur Beauftragung des jeweils wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister für die Vergabe der Bauleistungen und eventuell erforderlicher Nebenleistungen für Maßnahme 3 „halbanonymes Grab – Baumbestattung“ eine Vergabevollmacht zur Beauftragung des jeweils wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 10.1:

Brandschutzertüchtigung Sporthalle, Erweiterung der RWA-Anlage

Vorlage: 2024/026/079

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Um die Sporthalle für die kommenden Jahre für verschiedene Veranstaltungen wieder nutzen zu können, ist es erforderlich die Halle brandschutztechnisch weiter zu ertüchtigen.

Nach der Montage des neuen Fensters im Treppenhaus, muss dieses mit entsprechender Technik ausgestattet werden, um im Brandfall als Rauch- und Wärmeabzug (RWA) zu funktionieren. Da es sich hierbei um die Erweiterung der bestehenden RWA-Anlage handelt, wurde zur Aufrechterhaltung der Gewährleistungsansprüche lediglich die Firma Brandschutztechnik Kehl aus Oppenheim zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das vorliegende Angebot zur Erweiterung der RWA-Anlage endet mit brutto 6.162,42 €.

In seiner Sitzung am 14.03.2024, TOP 1 hat der Ortsgemeinderat der Verwaltung eine Vergabevollmacht für alle zur Brandschutzertüchtigung notwendigen Planungs-, Bau- und Lieferleistungen erteilt.

Entscheidung:

Die Fa. Brandschutztechnik Kehl aus Oppenheim wird mit der Erweiterung der RWA-Anlage gem. vorliegendem Angebot über brutto 6.162,42 € beauftragt.

Zu TOP 10.2:

Sporthalle, Anschaffung mobile Bühnenanlage

Vorlage: 2024/026/082

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Um die Sport- und Veranstaltungshalle für die kommenden Jahre für verschiedene Veranstaltungen wieder nutzen zu können, ist es erforderlich, die Halle gemäß Versammlungsstättenverordnung weiter zu ertüchtigen.

Eine Überprüfung der Tragfähigkeit der Bühnenkonstruktion hat ergeben, dass die Bühne aus statischer Sicht ertüchtigt werden muss. Alternativ kann die bestehende Bühne auch demontiert und eine mobile Bühnenanlage angeschafft werden. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2024, TOP 7 entschieden, eine mobile Bühnenanlage anzuschaffen. Die Verwaltung hat dafür vier geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Drei der vier angefragten Unternehmen haben ein Angebot abgegeben. Nach Auswertung der vorliegenden Angebote sieht das Ergebnis wie folgt aus:

Mott Mobile Systeme, Tauberbischofsheim

23.989,21 € brutto

Bieter 2

32.498,55 € brutto

Bieter 3

25.505,98 € brutto

In seiner Sitzung am 14.03.2024, TOP 1 hat der Ortsgemeinderat der Verwaltung eine Vergabevollmacht für alle zur Brandschutzertüchtigung notwendigen Planungs-, Bau- und Lieferleistungen erteilt.

Entscheidung:

Die Fa. Mott Mobile Systeme GmbH & Co. KG aus Tauberbischofsheim wird mit der Lieferung einer mobilen Bühnenanlage gem. vorliegendem Angebot über brutto 23.989,21 € beauftragt.

Zu TOP 11:

Anträge/Anfragen

Ratsmitglied M. Wolf fragt nach dem aktuellen Sachstand bezüglich Glasfaserausbau.

Der Vorsitzende teilt mit, das es einen neuen Bauleiter gibt und es im I. Quartal 2025 weiter gehen soll.

Ratsmitglied Brieske fragt nach dem Sachstand bezüglich der Bauhofhalle.

Der Vorsitzende informiert, dass sie voraussichtlich bis 31.12.2024 fertiggestellt wird.

Ratsmitglied Wienold-Opfer stellt nachfolgenden Antrag:

Antrag auf Kostenübernahme der Servicegebühr und der Instandhaltung des Defibrillator AED 3 Vollautomat „Am alten Bahnhof“ in Harxheim

Sachverhalt:

Die Gemeinschaft „Am alten Bahnhof“ hat in ihrer Eigentümerversammlung im September 2024 sich entschieden einen zentralen Defibrillator anzuschaffen. Hintergrund ist das lediglich nur ein AED Gerät in Harxheim zur Verfügung steht und dieser sich weit weg (MUFU) befindet. Aufgrund der Nähe zum Sport- und Bolzplatz, des Altersheims sowie des Radwegs möchten wir eine bessere Versorgung im Notfall bieten. Hier zählt jede Sekunde.

Die Anschaffung ist bereits erfolgt und das Gerät wurde Ende Oktober geliefert.

Die Installation im Außenbereich wird an der zentralen Heizungsanlage im hinteren Bereich der Straße angebracht. Weiterhin sind wir gerade in der Planung einer Vor-Ort Schulung anzubieten, um die Angst der Nutzung des Geräts zu nehmen.

Da das Gerät öffentlich zugänglich ist, würde ich gerne folgenden Antrag als Eigentümer der Wohngemeinschaft stellen:

Antrag auf Kostenübernahme der laufenden Servicegebühr von 85,05 € jährlich, sowie der Akku und Padstausch alle 5 Jahre von 412 €.

Die anfallenden Stromkosten werden zentral über die Wohngemeinschaft abgerechnet.

Die einmaligen Anschaffungskosten in Höhe von 2.996,36 € Brutto wurde über die Gemeinschaft finanziert.

Ratsmitglied Höferlin stellt hierzu den Antrag, diesen in den Ausschuss zu verweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Verweis in den Ausschuss zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 12:

Grundstücksangelegenheiten

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 13:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über:

-

Brandschutzertüchtigung Sporthalle – Vergabe von Verspachtel- und Verputzarbeiten

-

Umlegung Teil des Messigny-Platzes an LBM

-

Sirenenanlage

-

Streaming von Sitzungen

-

Seminar für Ratsmitglieder

-

E-Ladesäulen

Erste Beigeordnete Drescher informiert über:

-

St. Martin

Beigeordnete Renker informiert über:

-

Seniorenweihnachtsfeier

-

Weihnachtsmarkt soweit aufgebaut

Beigeordneter Reck informiert über:

-

Dorffunk App für Harxheim

Zu TOP 18:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung keine Beschlüsse gefasst worden sind.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:14 Uhr.

Andreas Hofreuter
Ayleen Haibach
Vorsitzender
Schriftführerin