Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:43 Uhr |
| Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend: | |
| Der Vorsitzende | |
| Patric Müller |
|
| Erster Beigeordneter | |
| Tino Lotz |
|
| Beigeordneter | |
| Volker Pietzsch |
|
| Die Ratsmitglieder | |
| Sabrina Bedrich |
|
| Mathias Böhm |
|
| Wolfgang Drechsler |
|
| Claudia Engel |
|
| Toni Escher |
|
| Sabine Käller |
|
| Dr. Stefanie Klossok |
|
| Karlheinz Kohn |
|
| Thomas Pfeiffer |
|
| Johannes Schäfer |
|
| Josef Schreiber |
|
| Schriftführer | |
| Christian Hennig |
|
| Außerdem anwesend | |
| Bürgerinnen und Bürger | zwei, bis TOP 3 |
| René Nauheimer | Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde |
| Entschuldigt fehlen: | |
| Die Ratsmitglieder | |
| Linda Maria Fornoff |
|
| Edith Knab |
|
| Guido Wilwers |
|
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 26.01.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Christian Hennig ernannt.
Der Vorsitzende gibt folgende Änderungswünsche der Tagesordnung bekannt. TOP 5 - Beantwortung der CDU-Anfragen muss auf Grund fehlender Informationen entfallen. Dafür neuer TOP 5 Bekanntgabe von Vergaben; hier TOP 5.1. - Ausbau Gartenstraße - Straßenbauarbeiten; Vergabe der Nachträge 003 & 004. Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
|
|
| Vorlage |
| 1. | Jahresabschluss 2022 | 2026/020/005 |
| 2. | Vollzug des Haushaltsplanes 2025; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO | 2026/020/006 |
| 3. | Fusion der Freiwilligen Feuerwehren Gau-Bischofsheim und Harxheim | 2026/020/004 |
| 4. | Bauleitplanung |
|
|
| 4.1. Vorläufiges Aussetzen des geplanten Bebauungsplanes "Ortskern Gau-Bischofsheim" aufgrund der Einführung des Bauturbos | 2026/020/003 |
| 5. | Bekanntgabe von Vergaben |
|
|
| 5.1. Ausbau Gartenstraße - Straßenbauarbeiten- Vergabe der Nachträge 003 & 004 an die Fa. Strabag - | 2025/020/051 |
| 6. | Informationen |
|
Zu TOP 1:
Jahresabschluss 2022; Vorlage: 2026/020/005
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 77.708,82 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (332.031,52 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 100.936,81 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden.
Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 12.871.346,89 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 2.732.604,97 € auszuweisen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2022 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2:
Vollzug des Haushaltsplanes 2025; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO; Vorlage: 2026/020/006
Sachverhalt:
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken. Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.
Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2025.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Fusion der Freiwilligen Feuerwehren Gau-Bischofsheim und Harxheim; Vorlage: 2026/020/004
Sachverhalt:
Die Feuerwehreinheiten Gau-Bischofsheim und Harxheim regten aus eigenem Wunsch eine Fusion, wie bereits erfolgreich bei der Feuerwehreinheit Bodenheim|Nackenheim vollzogen, sowie die Errichtung eines zukunftsfähigen gemeinsamen Feuerwehrhauses an einem geeigneten Standort an.
Gestützt wird diese Überlegung vom Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr der VG Bodenheim. Der Gutachter nimmt wie folgt zur geplanten Fusion Stellung:
Zur Infrastruktur:
Es ist vorgesehen, die Anzahl der Feuerwehrgerätehäuser von vier Standorten innerhalb der Verbandsgemeinde auf drei Standorte zu reduzieren. Die Feuerwehren Gau-Bischofsheim und Harxheim sollen an einem neuen Standort zusammengelegt werden. Die Zusammenlegung hat keine Auswirkungen auf die Abdeckung des Einsatzgebietes innerhalb der Einsatzgrundzeit. Die Zusammenlegung wird aus gutachterlicher Sicht befürwortet.
Zur Verfügbarkeit Einsatzkräfte:
Die personelle Situation der Feuerwehr VG Bodenheim kann insgesamt als gut bezeichnet werden. Die Einheiten verfügen mit Ausnahme der Einheit Harxheim über eine ausreichende Einsatzbereitschaft. Durch die geplante Zusammenlegung der Einheiten Gau-Bischofsheim und Harxheim wird die Tagesalarmverfügbarkeit erhöht. Mehrere Veranstaltungen mit allen Feuerwehrangehörigen der Einheiten Gau-Bischofsheim und Harxheim brachten das Ergebnis, dass dieser Weg beschritten werden soll. Übungen und andere Veranstaltungen werden bereits gemeinsam durchgeführt. Die Verschmelzung der beiden Fördervereine in einen neuen gemeinsamen Förderverein wurde bereits in die Wege geleitet.
Durch die Verwaltung konnte ein geeigneter Standort für ein gemeinsames Feuerwehrhaus gefunden werden. Es handelt sich hierbei um mehrere Grundstücke im Privatbesitz, deren spätere Zusammenlegung einen geeigneten Standort darstellen. Die Grundstücke liegen westlich der Kreisstraße (K47) am nördlichen Rand der Gemarkung Lörzweiler. Die Eigentümer der Grundstücke erklärten sich notarvertraglich zum Verkauf der Grundstücke an die Verbandsgemeinde bereit.
Die Ausarbeitung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Feuerwehr hat ergeben, dass der gewählte Standort geeignet ist. Die geforderte Einsatzgrundzeit 1 wird für beide Ortschaften eingehalten.
Eine Machbarkeitsstudie ist beauftragt und befindet sich in Bearbeitung. Die Machbarkeitsstudie wird zu dem Ergebnis kommen, dass ein Bau an dieser Stelle möglich ist und die weiteren Planungen aufgenommen werden können. Dies wurde bereits durch das Planungsbüro vorab mitgeteilt.
Der Wunsch der Feuerwehr ist es nun, dass man bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Fusion beider Wehren durchführt, um sich für die anstehenden Aufgaben und Planungsprozesse auch entsprechend in der Führung aufstellen zu können. Die zukünftige Führung der neuen Feuerwehreinheit Gau-Bischofsheim-Harxheim soll ein Wehrführer, ein Zugführer mit Aufgaben, die mit denen einer Wehrführung vergleichbar sind, und einem stellv. Wehrführer bilden.
Das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) sieht in § 11 Abs. 1 Satz 4 vor, dass auf die Belange der Ortsgemeinden besondere Rücksicht zu nehmen ist; in der Regel sind örtliche Feuerwehreinheiten aufzustellen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim stimmt der Auflösung der örtlichen Feuerwehreinheit zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Bauleitplanung
Zu TOP 4.1:
Vorläufiges Aussetzen des geplanten Bebauungsplanes "Ortskern Gau-Bischofsheim" aufgrund der Einführung des Bauturbos; Vorlage: 2026/020/003
Information:
In der Informationsvorlage 2025/020/049 vom Dezember 2025 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Ortsgemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Kontaktierung von Planungsbüros im ersten Quartal 2026 plant, um das Ziel zu verfolgen, die städtebauliche Eigenart des bislang unbeplanten Ortskerns zu sichern und städtebaulich unerwünschte Nachverdichtungen, die dem dörflichen Charakter widersprechen, zu verhindern.
Mit der Einführung des Bau-Turbos durch den Gesetzgeber sollen Planungsverfahren im Wohnungsbau deutlich beschleunigt werden. Gleichzeitig sollen Gemeinden und Bauherren mehr Handlungsspielraum erhalten. So ist in § 34 Abs. 3b BauGB geregelt, dass mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von der Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden kann, wenn das Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Eine Ortsgemeinde ist bei Vorlage eines Bauantrages im nicht überplanten Gebiet immer einzubinden. Bei Bauanträgen in überplanten Gebieten entfällt eine solche Vorlage, außer wenn ein Bauantrag nach dem sog. Bau-Turbo vorgelegt wird.
Vor diesem Hintergrund kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, inwieweit der Bebauungsplan „Ortskern Gau-Bischofsheim“ notwendig ist, da durch den Bau-Turbo alternative Entwicklungen und Abweichungen vom Bebauungsplan möglich sein werden. Eine Überplanung des Ortskerns wäre daher zum aktuellen Zeitpunkt möglicherweise nicht zielführend.
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, ergänzt um weitere Informationen, u.a. soll es zeitnah ein Seminarangebot zum „Bau-Turbo“ für Ratsmitglieder geben, eine Einladung hierzu erfolgt separat.
Zu TOP 5:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 5.1:
Ausbau Gartenstraße - Straßenbauarbeiten - Vergabe der Nachträge 003 & 004 an die Fa. Strabag - Vorlage: 2025/020/051
Sachverhalt:
Im Zuge der Baumaßnahme „Ausbau Gartenstraße“ hat sich während der Bauphase das Erfordernis von zusätzlichen Bauleistungen ergeben. Die Leistungen wurden im Vorfeld auf den Baustellenterminen abgestimmt, angeordnet und im Bauablauf ausgeführt. Das Erfordernis der Leistungen war im Vorfeld nicht absehbar. Die Leistungen sind teilweise im bereits beauftragten Sammelnachtrag 002 (siehe Beschlussvorlage 2025/020/032) sowie im nun zusätzlich vorliegenden Sammelnachtrag 003 angeboten. Aus den Zusatzleistungen ergaben sich darüber hinaus bauzeitliche Ansprüche, die im Nachtrag 004 angeboten sind.
Die Nachträge 003 und 004 wurden nach der Beschlussvorlage 2025/020/032 eingereicht.
Die Angebote zu den Nachträgen 003 und 004 wurden vom beauftragten Ingenieurbüro Alfred Klabautschke gemeinsam mit der Verwaltung FBL II sachlich, rechnerisch und in Hinblick auf wirtschaftliche Einheitspreise geprüft. Im Zuge der Prüfung fanden Aufklärungsgespräche zwischen Baufirma, Ingenieurbüro und Bauverwaltung statt.
Geprüfte Angebotssummen (brutto) Ortsgemeinde Auftrags-LV inkl. der Nachträge 002 bis 004:
| 00 - Auftragsstand Fa. Strabag, Hauptleistungsverzeichnis | 267.112,92 € |
| 01 - Nachtrag Nr. 002 (bereits beauftragt) | 19.741,12 € |
| 02 - Nachtrag Nr. 003 | 14.989,80 € |
| 03 - Nachtrag Nr. 004 | 45.303,16 € |
| Gesamtauftragssumme Fa. Strabag | 347.147,00 € |
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.07.2023 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Vergabe der Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Gartenstraße erteilt.
Entscheidung:
Die Nachträge 003 und 004 der Fa. Strabag zur Baumaßnahme „Ausbau Gartenstraße“ wird mit der geprüften Bruttosumme von 14.989,80 € (Nachtrag 003) sowie 45.303,16 € (Nachtrag 004) beauftragt. Die Gesamtauftragssumme der Fa. Strabag beträgt somit brutto 347.147,00 €.
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller nimmt zudem mündlich Stellung zum gesamten Zeitablauf der Ausbaumaßnahme. Im Laufe der darauffolgenden Diskussion stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
„In der nächsten Sitzung der Ausschüsse HauFi und BauPl am 16.04.2026 soll beiden Gremien eine umfassende und transparente Darstellung zu den gesamten Bauabläufen und den zusätzlich geltend gemachten bauzeitlichen Ansprüchen durch den FB II erläutert werden.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Herr René Nauheimer nimmt ebenfalls Stellung zu den Vorgängen und sagt zu, umgehend mit der Fachbereichsleitung II das Thema zu erläutern, um das Ergebnis der Beschlussfassung vorzubereiten.
Zu TOP 6:
Informationen
Der Vorsitzende informiert wie folgt.
| 6.1 | Zum Sachstand „Glasfaserausbau in Gau-Bischofsheim“ verliest er die Veröffentlichung aus der Nachrichtenblattausgabe 5/2026 vom 30.01.2026. |
| 6.2 | Die Installation und die Abnahme der neuen W-Lan-Ausstattung in der Mehrzweckhalle ist erfolgt, ein weiterer Access-Point im EG wird noch nachinstalliert. |
| 6.3 | Die Beschilderungen zu den neuen Parkplatzregelungen im Unterhof und am Sportplatz sind installiert. |
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:43 Uhr.
Patric Müller | Christian Hennig |
Vorsitzender | Schriftführer |