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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Widmungsverfügung einer Erschließungsstraße in Bubenheim

Entsprechend des Beschlusses des Ortsgemeinderates Bubenheim vom 17.12.2024 gilt nach den §§ 123 bis 135 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) die Straße „Selztalblick“ (Straßengrundstück Gemarkung Bubenheim, Flur 6, Flurstück 407) als erstmalig hergestellt und wird gemäß § 36 Abs. 1 des Landestraßengesetzes von Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nr. 3 a Landesstraßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gau-Algesheim, den 09.01.2025
gez. Neuhaus
Bürgermeister

Die Widmungsverfügung mit entsprechender Begründung und Lageplan des gewidmeten Bereichs kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim während der Sprechstunden (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim, Zimmer 209 eingesehen werden.

Diese Allgemeinverfügung gilt mit Ablauf des 24.01.2025 als bekannt gegeben.