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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 10/2024
Sonstige Amtliche Mitteilungen
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Hinterlassenschaften von Hunden müssen durch den Hundehalter unverzüglich beseitigt werden

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Halter und Führer von Hunden dafür sorgen müssen, dass öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht verunreinigt werden. Zur Beseitigung von Hinterlassenschaften des Hundes sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Wer sich hieran nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Geldbußen rechnen.

Bitte nehmen Sie deshalb Rücksicht und halten Sie unsere Umwelt sauber!

Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
Örtliche Ordnungsbehörde