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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bebauungsplan „Am Klostergarten“ der Ortsgemeinde Schwabenheim

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, Verlängerung des Auslegungszeitraum

Der Rat der Ortsgemeinde Schwabenheim hat am 27.01.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der KW 07/2025 am 13.02.2025 bekanntgemacht, die Auslegung startete fristgemäß am 21.02.2025.

Am 27.02.2025 wurden zwei weitere Auslegungsdokumente, der Beitrag Artenschutz und das Bodengutachten, sowohl auf der Homepage der Verbandsgemeinde als auch im Aushang im Verbandsgemeinderathaus, zur Verfügung gestellt. Durch die Ergänzung der Unterlagen nach Beginn Auslegung verlängert sich der Auslegungszeitraum um zwei Wochen bis zum 08.04.2025.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Klostergarten“ wird im VERLÄNGERTEN ZEITRAUM vom


Freitag, 21.02.2025 bis einschließlich Dienstag, 08.04.2025


öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ - „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim - im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung - während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.

Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-134 oder

Bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de vorzunehmen.

Dienststunden

Mo-Fr

08.00 - 12.00 Uhr

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14.00 - 15.30 Uhr

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Gau-Algesheim, der 06.03.2025
gez. Saric
-Ortsbürgermeister-