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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 11/2024
Sonstige Amtliche Mitteilungen
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Freiwillige Feuerwehr Gau-Algesheim

Nach § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl des Wehrführers / der Wehrführerin und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt.

Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Gau-Algesheim und der Jugendfeuerwehr Gau-Algesheim, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält; § 40 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.

Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl des Wehr- führers / der Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Gau-Algesheim für

Montag, den 15.04.2024 um 19:30 Uhr

in das Feuerwehrgerätehaus Gau-Algesheim,

Wüstenrotstraße 11, 55435 Gau-Algesheim

ein.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wahl

3.

Ehrung

4.

Verschiedenes

Benno Neuhaus, Bürgermeister