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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Wahlleiterin der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 11.05.2025, von 8 bis 18 Uhr, findet

die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters

und

am Sonntag, dem 25.05.2025, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 04.04.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim erhalten.

Gau-Algesheim, den 10.03.2025
gez. Mechthild Kern, Wahlleiterin