Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Untere Selz“ hat in ihrer Sitzung am 16.Dezember 2025 für das Haushaltsjahr 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:
Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2026 wird
im Erfolgsplan
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| 2026 | Vorjahr |
| in den Erträgen auf | 20.336.400,00 € | 18.977.700,00 € |
| in den Aufwendungen auf | 20.334.100,00 € | 19.180.900,00 € |
| Saldo: | 2.300,00 € | -203.200,00 € |
| im Vermögensplan | ||
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| 2026 | Vorjahr |
| in den Einnahmen auf | 29.008.900,00 € | 27.000.100,00 € |
| in den Ausgaben auf | 29.008.900,00 € | 27.000.100,00 € |
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| 0,00 € | 0,00 € |
festgesetzt.
Der Faktor für die Berechnung der Verwaltungskostenumlage für die Gewässer 3. Ordnung wird für das Wirtschaftsjahr 2026 auf 5% festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der verzinslichen Investitionskredite wird auf 17.430.950,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt.
Zur Sicherstellung der Liquidität wird der Gesamtbetrag der Kassenkredite auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
Für das Wirtschaftsjahr 2026 werden die folgenden Entgeltsätze festgesetzt:
Entgeltsatz
| Entgeltart: | 2026 | Vorjahr |
| Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser €/m² | 0,13 | 0,15 |
| Schmutzwassergebühr €/m³ | 1,85 | 1,67 |
| Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser €/m² | 0,62 | 0,56 |
| Ausfuhr geschlossener Gruben (Holsystem) €/m³ | 56,00 | 56,00 |
| Ausfuhr geschlossener Gruben (Bringsystem) €/m³ | 1,51 | 1,40 |
| Kostenanteil laufende Kosten Straßenoberflächenentwässerung Stadt-/ Ortsgemeindestraßen €/m² | 0,71 | 0,66 |
| Pauschale für die Erneuerung zusätzlicher Grundstücksanschlüsse € je lfd. Meter | 1.090,00 | 850,00 |
| Verwaltungsgebühr Anschlussgenehmigung bis zu drei Wohneinheiten € | 112,60 | 104,00 |
| Verwaltungsgebühr Anschlussgenehmigung ab vier Wohneinheiten € | 225,20 | 208,00 |
| Verwaltungsgebühr Anschlussgenehmigung Gewerbe € | 281,50 | 262,00 |
| Einmaliger Beitrag Schmutzwasser € je m² gewichteter Grundstücksfläche | 15,39 | 14,82 |
| Einmaliger Beitrag Niederschlagswasser € je m² gewichteter Grundstücksfläche | 43,96 | 42,36 |
| Investitionskostenanteil Stadt-/ Ortsgemeindestraßen €/m² | 39,04 | 37,42 |
Der Wirtschaftsplan tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.
Die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Trier hat uns mit Datum vom 13.02.2026 mitgeteilt, dass Bedenken wegen Rechtsverletzung nicht erhoben werden.
Hinweis: Die Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan 2026 liegt zur Einsicht in der Zeit von Montag, dem 16.03.2026 bis Freitag, dem 27.03.2026, während der Sprechzeiten in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbandes „Untere Selz“, Am Goldenen Lamm 1, 55262 Ingelheim am Rhein öffentlich aus.
Wir bittten um vorherige Terminvereinbarung.