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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 11/2026
Amtlicher Teil
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Abwasserzweckverband „Untere Selz“ Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Untere Selz“ hat in ihrer Sitzung am 16.Dezember 2025 für das Haushaltsjahr 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

§ 1

Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen

Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2026 wird

im Erfolgsplan

2026

Vorjahr

in den Erträgen auf

20.336.400,00 €

18.977.700,00 €

in den Aufwendungen auf

20.334.100,00 €

19.180.900,00 €

Saldo:

2.300,00 €

-203.200,00 €

im Vermögensplan

2026

Vorjahr

in den Einnahmen auf

29.008.900,00 €

27.000.100,00 €

in den Ausgaben auf

29.008.900,00 €

27.000.100,00 €

0,00 €

0,00 €

festgesetzt.

§ 2

Verwaltungskostenumlage Gewässer 3. Ordnung

Der Faktor für die Berechnung der Verwaltungskostenumlage für die Gewässer 3. Ordnung wird für das Wirtschaftsjahr 2026 auf 5% festgesetzt.

§ 3

Investitionskredite

Der Gesamtbetrag der verzinslichen Investitionskredite wird auf 17.430.950,00 € festgesetzt.

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 5

Kassenkredite

Zur Sicherstellung der Liquidität wird der Gesamtbetrag der Kassenkredite auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Entgeltsätze

Für das Wirtschaftsjahr 2026 werden die folgenden Entgeltsätze festgesetzt:

Entgeltsatz

Entgeltart:

2026

Vorjahr

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser €/m²

0,13

0,15

Schmutzwassergebühr €/m³

1,85

1,67

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser €/m²

0,62

0,56

Ausfuhr geschlossener Gruben (Holsystem) €/m³

56,00

56,00

Ausfuhr geschlossener Gruben (Bringsystem) €/m³

1,51

1,40

Kostenanteil laufende Kosten Straßenoberflächenentwässerung

Stadt-/ Ortsgemeindestraßen €/m²

0,71

0,66

Pauschale für die Erneuerung

zusätzlicher Grundstücksanschlüsse € je lfd. Meter

1.090,00

850,00

Verwaltungsgebühr Anschlussgenehmigung

bis zu drei Wohneinheiten €

112,60

104,00

Verwaltungsgebühr Anschlussgenehmigung

ab vier Wohneinheiten €

225,20

208,00

Verwaltungsgebühr Anschlussgenehmigung Gewerbe €

281,50

262,00

Einmaliger Beitrag Schmutzwasser €

je m² gewichteter Grundstücksfläche

15,39

14,82

Einmaliger Beitrag Niederschlagswasser €

je m² gewichteter Grundstücksfläche

43,96

42,36

Investitionskostenanteil Stadt-/

Ortsgemeindestraßen €/m²

39,04

37,42

Der Wirtschaftsplan tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.

Ingelheim am Rhein, den 16.12.2025  —  Der Verbandsvorsteher
Ralf Claus
Oberbürgermeister

Die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Trier hat uns mit Datum vom 13.02.2026 mitgeteilt, dass Bedenken wegen Rechtsverletzung nicht erhoben werden.

Hinweis: Die Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan 2026 liegt zur Einsicht in der Zeit von Montag, dem 16.03.2026 bis Freitag, dem 27.03.2026, während der Sprechzeiten in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbandes „Untere Selz“, Am Goldenen Lamm 1, 55262 Ingelheim am Rhein öffentlich aus.

Wir bittten um vorherige Terminvereinbarung.

Ingelheim am Rhein, 03.03.2026  —  Krüger
 —  Verbandsgeschäftsführer