Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 03.03.2026 die 30. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (umfassende Fortschreibung) der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim in den Abgrenzungen des Feststellungsbeschlusses vom 09.12.2025
gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Der Flächennutzungsplan wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB).
Vom Tage der Bekanntmachung an kann jedermann den Flächennutzungsplan, die Begründung mit integriertem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 a Abs. 1 BauGB in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 210 und 211, während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB).
Gem. § 6 a Abs. 2 BauGB sind die Unterlagen zudem auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim zu finden unter:
https://www.vg-gau-algesheim.de/vg_gau_algesheim/Bauen & Wohnen/Flächennutzungsplan/
Hinweis gemäß § 215 Abs. 1 BauGB:
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen.
| Unbeachtlich werden: | |
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und |
| 3. | nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
| Öffnungszeiten | |
| Mo - Fr | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Mo - Mi | 14.00 - 15.30 |
| Do | 14.00 - 18.00 Uhr |
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.