1. Bauvorhaben:
Aufstockung Bestandsgebäude Grundschule Ockenheim Metallbauarbeiten Fluchttreppe
2. Vergabestelle:
VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen im Auftrag der VG Gau-Algesheim
Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG
Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen
Telefon: 06701/201-194
Telefax: 06701/201-9000
E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de
3. Bauherr:
Stadt Gau-Algesheim, vertreten durch Herrn Bürgermeister Benno Neuhaus, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
4. Auskunft erteilt:
Vergabestelle gem. Ziffer 2
5. Vergabeverfahren:
Vergabenummer: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A2024-39-005
6. Elektronisches Vergabeverfahren:
Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de
7. Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen
8. Ort der Ausführung:
Grundschule Ockenheim
Mainzer Str. 67, 55437 Ockenheim
9. Art und Umfang der Leistung:
1 Stück Fluchttreppenanlage als Außentreppe aus verzinktem Stahl.Treppenanlage über ein Geschoss, ab 1. Obergeschoss ins Dachgeschoss. Stützenkonstruktion und Aussteifung über zwei Geschosse auf bauseitiger Gründung aus Stahlbeton als Punkt- und Streifenfundamenten. Treppe mit Wangen aus U-Profilstahl und Gitterroststufen und beidseitigem Geländer aus Flachstahl mit vertikalen Flachstahlstäben und Edelstahl-Handlauf. Zweiläufige Treppe mit 1,35 m Gesamtbreite. Erster Treppenlauf mit 18 Steigungen, zweiter Lauf mit 9 Steigungen. Steigungsverhältnis HxT ca. 16,8 x 29 cm. Geschosshöhe ca. 4,19 m. Zwischenpodest als Wendepodest BxT ca. 2,84 x 1,28 m.Abschlusspodest als Fluchtbalkon, BxT ca. 3,16 x 2,15 m, vor Fluchttür im DG, einseitig verankert an der Stahlbetonaufkantung der Geschossdecke
10. Aufteilung in Lose:
Nein
11. Ausführungsfristen:
Beginn: KW 23/2024
Ende: KW 34/2024
12. Mehrere Hauptangebote:
Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.
13. Nebenangebote:
Nebenangebote sind zugelassen.
14. Anforderung der Vergabeunterlagen:
Kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.
15. Schutzgebühr:
keine
16. Angebotsfrist:
Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 20 abgegeben werden.
17. Sprache:
Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
18. Zuschlagskriterien:
Siehe Vergabeunterlagen.
18.1. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben
Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
18.2. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen
Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
19. Anschrift für die Abgabe der Angebote:
Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2
20. Angebotseröffnung:
10.04.2024 um 10:00 Uhr
VG-Verwaltung Sprendlingen-GensingenVergabestelle, Besprechungsraum 1. OG Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen
Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.
21. Geforderte Sicherheiten:
für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
22. wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Gemäß VOB/B
23. Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
24. Ablauf der Bindefrist:
10.05.2024
25. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Kommunalaufsicht
Konrad-Adenauer-Str. 34, 55218 Ingelheim