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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schwabenheim

für das Jahr 2026 vom 16.03.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

6.492.879 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

6.329.779 Euro

Jahresüberschuss

163.100 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

470.981 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

125.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.499.100 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-5.374.100 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.903.119 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,

wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

1.983.000 Euro

Zusammen auf

1.983.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

300.000 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Realsteuern wurden in der Satzung der Ortsgemeinde Schwabenheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 16.12.2024 wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

Die Angaben zu den Steuersätzen für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer erfolgen in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch.

Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird festgesetzt:(Beträge pro Jahr)

- für den ersten Hund auf

48 Euro

- für den zweiten Hund auf

72 Euro

- für jeden weiteren Hund auf

84 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund auf

192 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund auf

288 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund auf

336 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

1.

Wirtschaftswegebeiträge:

0,0025 € Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche im Außenbereich

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 18.340.944,01 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 18.348.191,01 Euro und zum 31.12.2026 18.511.291,01 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 4.000 Euro überschritten sind.

§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Schwabenheim, den 16.03.2026
Dienstsiegel, gez. Josip Saric, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

hinsichtlich des Gesamtbetrages der Investitionskredite in Höhe von 1.983.000 € gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 1, 94 Abs. 4 GemO und

2.

des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 300.000 € gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO genehmigt.

Weitere genehmigungspflichtige Teile sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom Freitag, 20.03.20.26 bis Montag, 30.03.2026 (Wochentag, Datum)

während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung (montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim im Zimmer 227 öffentlich aus.

Auf die Bestimmungen des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.