I.
Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim die Wahlen zu Orts-/Stadtbürgermeistern sowie zu den jeweiligen Gemeinderäten, des Stadtrats, des Verbandsgemeinderats und des Kreistags des Landkreises Mainz-Bingen und am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.