Nach den Sommerferien ergeht eine erneute Abrechnung des wiederkehrenden Beitrags für die oben genannte Abrechnungseinheit.
Der Beitrag beläuft sich für das Kalenderjahr 2024 auf rd. 0,28 € und für das Kalenderjahr 2025 auf rd. 0,30 € pro m² beitragsfähiger Fläche / Beitragsmaßstab.
Der Beitragsmaßstab setzt sich aus der Grundstücksfläche, einem Zuschlag für Vollgeschosse sowie gegebenenfalls einem Zuschlag für Teil- oder Vollgewerbe zusammen.
Der für Ihr Grundstück maßgebliche Beitragsmaßstab ergibt sich grundsätzlich aus der letzten Beitragsabrechnung. Sollte sich etwas geändert haben, wird um zeitnahe Mitteilung gebeten.
Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim sind:
Tanja May – tanja.may@vg-gau-algesheim.de / 06725-910150
Lena Hattemer – lena.hattemer@vg-gau-algesheim.de/ 06725-910181
Gerne wird hier noch einmal auf die aktuelle Satzung der Stadt Gau-Algesheim zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 12.01.2021 verwiesen (siehe Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim).
Bitte beachten Sie, dass die wiederkehrenden Beiträge auch zukünftig nicht abgebucht werden.