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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 14/2026
Seite 2
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Bereitstellen von Futter im Außenbereich bitte unterlassen!

Aus gegebenem Anlass weist die örtliche Ordnungsbehörde darauf hin, dass die Bereitstellung von Futter im Außenbereich – insbesondere auf öffentlichen Flächen, in Grünanlagen sowie im Umfeld von Wohngebäuden, unterbleiben sollte.

Durch die ungewollten „Fütterungen“ durch Privatpersonen siedeln sich Wildtiere und Schädlinge - wie z. B. Ratten - an, wodurch erhebliche hygienische Risiken sowie Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung entstehen können.

Durch die Fütterungen werden auch immer mehr Katzen angelockt. Dies betrifft oft auch Katzen aus der Nachbarschaft, die keine Hilfe benötigen. Nur durch genaue Beobachtung kann man freilebende Katzen von einem Freigänger mit einem Zuhause unterscheiden.

Aus fehlgeleiteter Tierliebe haben viele Menschen Mitleid mit den Katzen. Aber mit dem Füttern tun sie den Katzen keinen Gefallen, im Gegenteil: Mit der Fütterung sorgen sie letztendlich nur für eine weitere Verwilderung der Katzen, für deren Vermehrung und damit für mehr Katzen, die im Elend auf der Straße leben müssen.

Wichtig ist es deshalb, die Katzenpopulation in Grenzen zu halten, denn aus mehr herrenlosen Tieren werden auch mehr hungrige und kranke Tiere, die es zu versorgen gilt.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, das Bereitstellen von Futter im Außenbereich zu unterlassen und entsprechend verantwortungsvoll zu handeln.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Verbandsgemeindeverwaltung
Örtliche Ordnungsbehörde