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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 15/2025
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde Schwabenheim – Teil 2; Lieferung und Montage von LED-Straßenleuchten (inkl. Demontage)

2.

Vergabestelle: VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

im Auftrag der VG Gau-Algesheim

Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-129

Telefax: 06701/2019-129

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3.

Bauherr: Ortsgemeinde Schwabenheim, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister J. Saric

4.

Auskunft erteilt: Vergabestelle gem. Ziffer 2

5.

Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabenummer: 2025-38-012

6.

Elektronisches Vergabeverfahren: Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz,

https://rlp.vergabekommunal.de

7.

Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

8.

Ort der Ausführung: 55270 Schwabenheim

9.

Art und Umfang der Leistung:

-

Umrüstung von 107 Straßenleuchten auf LED

-

davon 60 Bogenleuchten (neu) und 47 Kofferleuchten (neu) – Umrüstung inkl. Demontage

-

Lieferung und Montage von 48 LED-Retrotfit-Leuchtmitteln

10.

Aufteilung in Lose: nein

11.

Beginn: am 01.07.2025

Ende: spätestens 15.09.2025

12.

Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.

13.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

14.

Anforderung der Vergabeunterlagen: kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

15.

Schutzgebühr: keine

16.

Angebotsfrist: Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 22 eingereicht werden.

17.

Sprache: Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

18.

Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen FB 227

19.

Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen 2 bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

20.

Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen: Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu d mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

21.

Anschrift für die Abgabe der Angebote: elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

22.

Angebotseröffnung: 22.04.2025, 11:00 Uhr VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen Besprechungsraum 1. OG Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

23.

Geforderte Sicherheiten: für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) soweit die Auftragssumme mindesten 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt; für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

24.

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B

25.

Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

26.

Ablauf der Bindefrist: 11.06.2025

27.

Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kommunalaufsicht Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein