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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
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Entwidmungsverfügungeiner gemeindlichen Grundstücksteilfläche (Parkfläche) der Ortsgemeinde Schwabenheim

Entsprechend des Beschlusses des Ortsgemeinderates Schwabenheim vom 06.03.2023 gilt nach den §§ 123 bis 135 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) eine gemeindliche Grundstücksteilfläche (Parkfläche) im Bereich der Verkehrsanlage „Marktplatz“ (Grundstück Gemarkung Schwabenheim, Flur 1, Flurstück 88/2 teilweise, siehe Lageplan) als entwidmet und wird gemäß § 37 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) eingezogen.

Gau-Algesheim, den 20.04.2023