hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im zweistufigen Regelverfahren beschlossen. Der Teilflächennutzungsplan Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik soll vorgezogen und ebenfalls im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt werden.
Gem. § 2 (1) BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verbandsgemeindeverwaltung, die hierfür erforderliche öffentliche Ausschreibung einzuleiten, um anschließend die entsprechenden Planungsleistungen zu vergeben.