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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, Offenes Verfahren nach VgV

Offenes Verfahren nach VgV

1. Leistung:

Mittagsverpflegung Schloss-Ardeck Grundschule Gau-Algesheim für das Schuljahr 2024/2025

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

im Auftrag der VG Gau-Algesheim

Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-608

Telefax: 06701/201-9608

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Auftraggeber:

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, vertreten durch Herrn Bürgermeister Benno Neuhaus, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim

4. Vergabeverfahren:

Vergabenummer:

Offenes Verfahren nach VgV

2024-39-502

5. Form der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

6. Ort der

Leistungserbringung:

Grundschule Schloss-Ardeck Grundschule

Schlossgasse 14, 55435 Gau-Algesheim

7. Art und Umfang

der Leistung:

Mittagsverpflegung der Grundschule für ca. 120 Personen an ca. 180 Tagen im Jahr

8. Aufteilung in Lose:

Nein

9. Ausführungsfristen:

Die Laufzeit des Vertrages ist auf das Schuljahr 2024/2025 begrenzt. Sie beginnt am 26.08.2024 und endet am 04.07.2025.

Der Vertrag für die regelmäßige Mittagsverpflegung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Monatsende in Schriftform kündbar.

10. Nebenangebote:

Nebenangebote sind zugelassen.

11. Anforderung der

Vergabeunterlagen:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5. Eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

12. Schutzgebühr:

keine

13. Angebotsfrist/

Einreichungstermin:

14.05.2024 um 10:00 Uhr

14. Anschrift für die

Einreichung der

Angebote:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

15. Ablauf der Bindefrist:

12.07.2024

16. Geforderte

Sicherheiten:

keine

17. Wesentliche

Zahlungsbedingungen:

Monatlich

18. Nachweise zur

Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 LD wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

19. Zuschlagskriterien:

Siehe Vergabeunterlagen

19.1. Berücksichtigung

von

Ausbildungs-

betrieben

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

19.2. Berücksichtigung

von Unternehmen

mit Frauen-

fördermaßnahmen

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Sprendlingen, 11.04.2024