Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der jeweilige Friedhofsträger verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale regelmäßig zu überprüfen, um möglichen Unfallgefahren für Besucher vorzubeugen.
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass die Standsicherheit der Grabmale mindesteines einmal jährlich kontrolliert werden muss.
Die Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim sind ab dem 21.04.2026 vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Fachkundigen durchgeführt.
Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit moderner Messtechnik und ohne sogenannte Rüttelprobe.
Dabei müssen die Grabmale einen Prüfdruck von 300 Newton (entspricht 30 kg) standhalten.