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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 17/2025
Ortsgemeinden
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Parken in der Grabenstraße in Gau-Algesheim

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass ein Parken in der Grabenstraße regelmäßig unzulässig ist.

Bei der Grabenstraße handelt es sich um eine enge Straße im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung.

Bei mehrfachen Sicherheitsbegehungen musste festgestellt werden, dass aufgrund einer Vielzahl parkender PKW keine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m verbleibt.

Ein Durchkommen von Rettungsfahrzeugen oder Fahrzeugen der Müllabfuhr war nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich.

Die Grabenstraße ist eine wichtige Anbindung für Rettungsfahrzeuge im Einsatz und für Abfallsammelfahrzeuge zur Leerung der Mülltonnen.

Bitte beachten Sie, dass das kurze Halten zum Be- und Entladen von Fahrzeugen weiterhin geduldet wird.

In besonders gelagerten Einzelfällen, wie beispielsweise der Anfahrt von Pflegediensten, können Sie sich gerne an das Ordnungsamt wenden, um eine adäquate Lösung zu besprechen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit und Erreichbarkeit in der Grabenstraße.

Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
örtliche Ordnungsbehörde