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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 18/2025
Sonstige Amtliche Mitteilungen
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E i n l a d u n g zur Wahl des Wehrführers / der Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Schwabenheim

Nach § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl des Wehrführers / der Wehrführerin und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt.

Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Schwabenheim und der Jugendfeuerwehr Schwabenheim, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält; § 40 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.

Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl des Wehrführers / der Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Schwabenheim für

Dienstag, den 10.06.2025 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Schwabenheim, Grundstraße 3, 55270 Schwabenheim an der Selz

ein.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wahl

3.

Ehrung

4.

Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen
Benno Neuhaus, Bürgermeister