Die Ortsgemeinde Bubenheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und
§ 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel I
Die Anlage zur Satzung der Ortsgemeinde Bubenheim über die Erhebung von Friedhofs-gebühren vom 08.11.2022 wird wie folgt geändert:
III. Ausheben und Schließen der Gräber
Nr. 1 - wird wie folgt neu gefasst:
Für das Ausheben und Schließen der Gräber werden die der Ortsgemeinde Bubenheim tatsächlich entstandenen Kosten berechnet (eine Kopie der Rechnung wird beigefügt).
Die aktuell gültigen Preise können der Homepage der Verbandsgemeinde entnommen oder bei der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung abgefragt werden.
Nr. 2 – wird gestrichen
Nr. 3 – tritt anstelle von Nr. 2
Nr. 4 – wird wie folgt neu gefasst.
Für den Einsatz des Gemeindearbeiters ist daneben eine Gebühr von 50,00 Euro zu entrichten.
Artikel II
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.