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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim: Flächennutzungsplan 39. Teilfortschreibung „Adelpfad“, Gemarkung Engelstadt

hier: - Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Aufstellung der 39. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Adelpfad“ im Bereich der Ortsgemeinde Engelstadt beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt 03/2025 am 16.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht. In der Sitzung vom 28.04.2026 hat der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB beschlossen.

Die 39. Teilfortschreibung erfolgt nicht im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Es wird zunächst die FNP-Änderung durchgeführt, anschließend ist die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens geplant. Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine Gutsschänke im Bereich des bestehenden Aussiedlerhofs und Weinbaubetriebs. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen, die keine Rechtswirkung entfalten.

 

 

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Bei der 39. Teilfortschreibung und dem zugehörigen Bebauungsplan handelt es sich um vorhabenbezogene Bauleitpläne. Der private Investor hat ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen unter Einhaltung der DSGVO anonymisiert an das Planungsbüro weitergeleitet werden. Die Mitglieder des Ortsgemeinderats erhalten auf Wunsch die nichtanonymisierten Stellungnahmen.

Gemäß § 3 (1) BauGB ist der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der zugehörigen Begründung, des Umweltberichts, sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist von

Freitag, 08.05.2026, bis einschließlich Dienstag, 19.06.2026

(verlängerte Frist wegen dreier Feiertage)

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegenden Skizzen zeigen den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans. Sie entfalten keine Rechtswirkung.

Die landesplanerische Stellungnahme wird parallel zur Auslegung eingeholt.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.

Dienststunden

Mo-Fr

08.30 - 12.00 Uhr

Mo-Di

14.00 - 15.30 Uhr

Do

14.00 - 18.00 Uhr

Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-134 oder bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de empfohlen.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gau-Algesheim, der 30.04.2026
gez. Neuhaus, Bürgermeister