Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 19/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Schwabenheim
Herr Kevin Tetzlaff wurde bei den letzten Kommunalwahlen in den Ortsgemeinderat Schwabenheim gewählt. Herr Tetzlaff hat das Mandat inzwischen niedergelegt.
Nach § 45 Kommunalwahlordnung wurde daher Herr Immanuel Hoheisel als Ersatzperson, entsprechend dem Wahlvorschlag der WG Freudenberger und dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019, in den Ortsgemeinderat Schwabenheim berufen.
Schwabenheim, den 09.05.2022
gez. Frank Heinrich, Ortsbürgermeister