Bebauungsplan „Um die ehemalige Raiffeisenhalle 2. Änderung“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB
Der Ortsgemeinderat Appenheim hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Um die ehemalige Raiffeisenhalle 2. Änderung“ gem. § 13a BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan soll gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtswirkung.