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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 19/2023
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bebauungsplan „Östliche Bahnhofstraße“

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Der Rat der Stadt Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östliche Bahnhofstraße“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird als zweistufiges Regelverfahren durchgeführt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.

Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östliche Bahnhofstraße“. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.

Gez. König
Stadtbürgermeister