hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Rat der Stadt Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östliche Bahnhofstraße“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird als zweistufiges Regelverfahren durchgeführt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östliche Bahnhofstraße“. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.