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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 19/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Entlastung, 11.05.2023

Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Engelstadt

Aufgrund des § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) hat der Ortsgemeinderat Engelstadt in seiner Sitzung am 24. April 2023 den geprüften Jahresabschluss festgestellt und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung erteilt.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 75.591,69 € ab, der auf das Jahr 2022 vorgetragen wird.

Der Jahresabschluss 2021 mit Anhang, Rechenschaftsbericht und allen weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen liegt in der Zeit vom 11. Mai 2023 bis einschließlich 21. Mai 2023 während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 227, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Engelstadt, den 04. Mai 2023
gez. Stefan Hubert, Ortsbürgermeister