1. Leistung:
Anschaffung neuer Drucker und Multifunktionsgeräte (Leasingvertrag mit Full-Service-Instandhaltungsvertrag auf 60 Monate)
2. Vergabestelle:
VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingenim
Auftrag der VG Gau-Algesheim
Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG
Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen
Telefon: 06701/201-608
Telefax: 06701/201-9608
E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de
3. Auftraggeber:
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Stadt Gau-Algesheim und Ortsgemeinden Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim und Schwabenheim
4. Vergabeverfahren:
Vergabenummer: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO2023-39-501
5. Form der Angebote:
Elektronisch über die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2
6. Ort der Leistungserbringung:
VG-Verwaltung Gau-Algesheim,Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim, und andere gem. Anlage „Standorte“
7. Art und Umfang der Leistung:
Leasing von 53 Druckern und Multifunktionsgeräten verschiedener Leistungsklassen mit Full-Service-Instandhaltungsvertrag auf 60 Monate
8. Aufteilung in Lose:
Nein
9. Ausführungsfristen:
Beginn: 01.05.2023
Ende: 30.04.2028
Mit der Option auf Verlängerung um maximal 12 Monate
10. Nebenangebote:
Nebenangebote sind zugelassen.
11. Anforderung der Vergabeunterlagen:
Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5. Eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.
12. Schutzgebühr:
keine
13. Angebotsfrist/Einreichungstermin:
31.01.2023, 11.00 Uhr
14. Anschrift für die Einreichung der Angebote:
Vergabestelle gem. Ziffer 2
15. Ablauf der Bindefrist:
22.03.2023
16. Geforderte Sicherheiten:
Patronatserklärung
17. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Monatlich gem. Leistungsbeschreibung
18. Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 LD wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
19. Weitere mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 216
20. Zuschlagskriterien:
Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 227
21.1. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben
Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
21.2. Berücksichtigung vonUnternehmenmit Frauenfördermaßnahmen
Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.